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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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fen / oder mit einem Eyd jhrer Religion zu wider beschwerdt werden: welche Erklärung der Durchleuchtigste Fürst sein Sohn / denselbigen Tag bekräfftiget / vnd den 18. Julij / 1625. als er zur Cron kommen / abermals bestättiget hat.

Zum andern / so gebet jhr für / daß wir euch ein sonderbahre Schrifft gegeben / darinn gemeldet wirdt / daß jhr an solcher Zusag nicht soltet gebunden seyn / sintemal zu der Zeit von Reichs-Sachen / vnnd nicht von der Religion gehandelt worden. Jch sage aber dargegen / daß eine solche Schrifft euch niemals von vns gegeben worden / vnnd wann jhr etwas dergleichen habt / solches falsch vnnd erdichtet seyn müsse. Vnsere Leuth haben niemals dergleichen geschrieben oder accordirt. Habt jhr eine solche Schrifft / so leget sie auff: könnet jhr solches mit Warheit thun / so hab ich Befehl von meinem König / euch zu versichern / daß was darinn stehet / euch richtig soll gehalten werden: Saget jhr aber / daß solches allein mündtlich sey accordirt worden / so antworte ich / daß vnsere Leuth nicht so vnbedachtsam seyndt / noch also liederlich etwas pflegen zu verheissen / oder zu accordiren: aber was sie einmal zugesagt haben: das halten sie fest. Es ist aber ein rechter Betrug vnd calumnia, daß vnsere Leuth nur pro forma von der Religion gehandelt haben / dem Bapst vnd den Catholischen einen Dunst vor die Augen zu machen / davon ist niemals geredt worden / solches ist den vnserigen niemals in den Sinn kommen.

Ferrner ziehet jhr an die Clausul / die bey diesem Puncten beigefügt worden / daß die Catholische Engelländer dero jhnen bewilligter Freyheit nicht mißbrauchen / vnnd dem König allen schuldigen Gehorsam erzeigen sollen. So frage ich dann / worinn haben sie mißhandelt / was habe sie für Vngebühr angestellt / wer hat vnder jhnen rebellirt / oder was haben sie euch für Vrsach geben / mit jhnen also hart zu verfahren. Da findet sich nichts: vnnd ob jhr wol ewers Königs Güte vnd Miltigkeitrühmet / daß er keine newe Satzungen / wider sie gemacht / noch einigen Blutstropffen der Catholischen vergossen / so thut doch solches wenig zur Sach. Dann was bedarff es newer Satzungen / sintemal die alle so scharpff sind / daß man vermog derselben allerley Grawsamkeit wider die Catholische üben kan / deren Zustandt dermassen elendig ist / daß jhnen der Todt angenehmer were dann das Leben. So ist auch der Zweck deß Königs / meines Herren gewesen / als er den Heurath mit seiner Schwester eingewilligt / nicht allein daß man keine newe Satzungen wider die Catholischen Engelland machen / sondern auch die alte abschaffen / oder doch etwas lindern solte.

Daß nun der Bischoff von Mande etwas hitzig von der Verfolgung der Catholischen in Engelland soll geklagt haben / darauff ist zu wissen / deß er Vrsach gehabt hab / sich zu beklagen / daß die Zusag die der König in Groß Britannien meinem Herrn vnd König gethan / nicht sey gehalten worden: vnd so das einen Vnwillen zwischen gemeltem König vnd seiner Gemahlin erweckethat / so ist die Schuld nicht dem Bischoff / der sich dessen billich beklagt / sondern dem / der seiner Zufag nicht nachkommen / zuzuschreiben. Was jhr aber meldet / daß mein Herr vnd König seine Zusagungen ins künfftig etwas besser vnd auffrichtiger halten solte / so kan ich mich nit besinnen / worauff das geredet sey. Das soltet jhr billich practiciren / deweil jhr vonallem / was jhr vns verheissen nichts gehalten habt. Jhr habt vns eins vnd das ander verheissen: wir haben euch nichts verheissen / vnnd wann jhr beweisen könnet / daß wir euch etwas verheissen haben / so soll solches vnfehlbarlich gehalten werden.

Ich muß jetzund / liebe Herrn / meine Commission vberschreiten / vnnd ob ich wol keinen weitern Befehl hab / dann vber den Schimpff zu klagen / welchen jhr vns bewiesen / vnd daß jhr ewer Wort vnd Zusag nicht gehalten: Jedoch werde ich gezwungen / die Auffrichtigkeit meines Königs zu vertheydigen / welchen jhr fälschlich beschuldigt / als wann er dem König in Groß Britannien nit Glauben gehalten helle. Ich muß bekennen / daß jhr mich in diesem Puncten vberraschet habt: dann ich mich nicht versehen / daß jhr mich an diesem Orth agreiffen würdet: darumb ich mich zu keiner Verantwortung disseits gefast gemacht: auch ist es nicht von nöthen. Dann die Waffen / die jhr mir selber an die Hand gebt / vnd die widerwärtige Reden / die sich in ewerer Schrifft befinden / wie auch die schlechte vnd warhaffte Erzehlung alles dessen / so vorgangen / werden die Vnschuld vnd Auffrichtigkeit meines Königs so klar vnd hell an den Tag geben / daß nicht allein männiglichen / sondern auch jhr selbsten dieselbe erkennen werden.

Nach dem die Handlung wegen deß vorgebabten Heuraths mit der Infantin zerschlagen worden / vnnd König Jacobus Hochl. Ged. seine Gedancken auff Franckreich gewendet / hat er den Graffen von Holland dahin abgefertiget / welcher den ersten Grund deß Heuraths zwischen höchstgedachten Königs Sohn vnd deß Königs in Fräckreich Schwester gelegt. Als nun gedachter Graff allen guten Willen in Franckreich gefunden / ist jhm der Graff von Carlile zugeordnet worden / welcher als ein Extraordinari Ambassador zum König in Franckreich zu Compiegne kommen / vnd daselbs vor jhm seine Werbung / belangendt jetztberührten Heurath / vnd eine offensiue vnnd defensiue Bündnuß zwischen beyden Königen abgelegt. Darauff jhm zur Antwort gegeben worden / Jhre Kön. Maj. könte solche beyde Vorschläg zugleich mit Reputation nicht anhören: Wann man aber dieselbe absondern vnd vnderschiedlich darvon handeln wolte / so were Jhr. Kön. Majest. zu frieden / in beyden Audientz zu geben / vnnd zu bedencken / was bey der Cronen ersprießlich vnd beförderlich seyn möchte. Biß dahero hat sich der König mein Herr in keine Handlung eingelassen / noch etwas anders verheissen / als anzuhören / was man jhm vorbringen würde. Hören aber ist nicht schliessen / noch dasselbe annemen vnd ver-

fen / oder mit einem Eyd jhrer Religion zu wider beschwerdt werden: welche Erklärung der Durchleuchtigste Fürst sein Sohn / denselbigen Tag bekräfftiget / vnd den 18. Julij / 1625. als er zur Cron kommen / abermals bestättiget hat.

Zum andern / so gebet jhr für / daß wir euch ein sonderbahre Schrifft gegeben / darinn gemeldet wirdt / daß jhr an solcher Zusag nicht soltet gebunden seyn / sintemal zu der Zeit von Reichs-Sachen / vnnd nicht von der Religion gehandelt worden. Jch sage aber dargegen / daß eine solche Schrifft euch niemals von vns gegeben worden / vnnd wann jhr etwas dergleichen habt / solches falsch vnnd erdichtet seyn müsse. Vnsere Leuth haben niemals dergleichen geschrieben oder accordirt. Habt jhr eine solche Schrifft / so leget sie auff: könnet jhr solches mit Warheit thun / so hab ich Befehl von meinem König / euch zu versichern / daß was darinn stehet / euch richtig soll gehalten werden: Saget jhr aber / daß solches allein mündtlich sey accordirt worden / so antworte ich / daß vnsere Leuth nicht so vnbedachtsam seyndt / noch also liederlich etwas pflegen zu verheissen / oder zu accordiren: aber was sie einmal zugesagt haben: das halten sie fest. Es ist aber ein rechter Betrug vnd calumnia, daß vnsere Leuth nur pro forma von der Religion gehandelt haben / dem Bapst vnd den Catholischen einen Dunst vor die Augen zu machen / davon ist niemals geredt worden / solches ist den vnserigen niemals in den Sinn kommen.

Ferrner ziehet jhr an die Clausul / die bey diesem Puncten beigefügt worden / daß die Catholische Engelländer dero jhnen bewilligter Freyheit nicht mißbrauchen / vnnd dem König allen schuldigen Gehorsam erzeigen sollen. So frage ich dann / worinn haben sie mißhandelt / was habe sie für Vngebühr angestellt / wer hat vnder jhnen rebellirt / oder was haben sie euch für Vrsach geben / mit jhnen also hart zu verfahren. Da findet sich nichts: vnnd ob jhr wol ewers Königs Güte vnd Miltigkeitrühmet / daß er keine newe Satzungen / wider sie gemacht / noch einigen Blutstropffen der Catholischen vergossen / so thut doch solches wenig zur Sach. Dann was bedarff es newer Satzungen / sintemal die alle so scharpff sind / daß man vermog derselben allerley Grawsamkeit wider die Catholische üben kan / deren Zustandt dermassen elendig ist / daß jhnen der Todt angenehmer were dann das Leben. So ist auch der Zweck deß Königs / meines Herren gewesen / als er den Heurath mit seiner Schwester eingewilligt / nicht allein daß man keine newe Satzungen wider die Catholischen Engelland machen / sondern auch die alte abschaffen / oder doch etwas lindern solte.

Daß nun der Bischoff von Mande etwas hitzig von der Verfolgung der Catholischen in Engelland soll geklagt haben / darauff ist zu wissen / deß er Vrsach gehabt hab / sich zu beklagen / daß die Zusag die der König in Groß Britannien meinem Herrn vnd König gethan / nicht sey gehalten worden: vnd so das einen Vnwillen zwischen gemeltem König vnd seiner Gemahlin erweckethat / so ist die Schuld nicht dem Bischoff / der sich dessen billich beklagt / sondern dem / der seiner Zufag nicht nachkommen / zuzuschreiben. Was jhr aber meldet / daß mein Herr vnd König seine Zusagungen ins künfftig etwas besser vnd auffrichtiger halten solte / so kan ich mich nit besinnen / worauff das geredet sey. Das soltet jhr billich practiciren / deweil jhr vonallem / was jhr vns verheissen nichts gehalten habt. Jhr habt vns eins vnd das ander verheissen: wir haben euch nichts verheissen / vnnd wann jhr beweisen könnet / daß wir euch etwas verheissen haben / so soll solches vnfehlbarlich gehalten werden.

Ich muß jetzund / liebe Herrn / meine Commission vberschreiten / vnnd ob ich wol keinen weitern Befehl hab / dann vber den Schimpff zu klagen / welchen jhr vns bewiesen / vnd daß jhr ewer Wort vnd Zusag nicht gehalten: Jedoch werde ich gezwungen / die Auffrichtigkeit meines Königs zu vertheydigen / welchen jhr fälschlich beschuldigt / als wann er dem König in Groß Britannien nit Glauben gehalten helle. Ich muß bekennen / daß jhr mich in diesem Puncten vberraschet habt: dann ich mich nicht versehen / daß jhr mich an diesem Orth agreiffen würdet: darumb ich mich zu keiner Verantwortung disseits gefast gemacht: auch ist es nicht von nöthen. Dann die Waffen / die jhr mir selber an die Hand gebt / vnd die widerwärtige Reden / die sich in ewerer Schrifft befinden / wie auch die schlechte vnd warhaffte Erzehlung alles dessen / so vorgangen / werden die Vnschuld vnd Auffrichtigkeit meines Königs so klar vnd hell an den Tag geben / daß nicht allein männiglichen / sondern auch jhr selbsten dieselbe erkennen werden.

Nach dem die Handlung wegen deß vorgebabten Heuraths mit der Infantin zerschlagen worden / vnnd König Jacobus Hochl. Ged. seine Gedancken auff Franckreich gewendet / hat er den Graffen von Holland dahin abgefertiget / welcher den ersten Grund deß Heuraths zwischen höchstgedachtẽ Königs Sohn vnd deß Königs in Fräckreich Schwester gelegt. Als nun gedachter Graff allen guten Willen in Franckreich gefunden / ist jhm der Graff von Carlile zugeordnet worden / welcher als ein Extraordinari Ambassador zum König in Franckreich zu Compiegne kommen / vnd daselbs vor jhm seine Werbung / belangendt jetztberührten Heurath / vnd eine offensiue vnnd defensiue Bündnuß zwischen beyden Königen abgelegt. Darauff jhm zur Antwort gegeben worden / Jhre Kön. Maj. könte solche beyde Vorschläg zugleich mit Reputation nicht anhören: Wann man aber dieselbe absondern vnd vnderschiedlich darvon handeln wolte / so were Jhr. Kön. Majest. zu frieden / in beyden Audientz zu geben / vnnd zu bedencken / was bey der Cronen ersprießlich vnd beförderlich seyn möchte. Biß dahero hat sich der König mein Herr in keine Handlung eingelassen / noch etwas anders verheissen / als anzuhören / was man jhm vorbringen würde. Hören aber ist nicht schliessen / noch dasselbe annemen vnd ver-

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[1170/1313] fen / oder mit einem Eyd jhrer Religion zu wider beschwerdt werden: welche Erklärung der Durchleuchtigste Fürst sein Sohn / denselbigen Tag bekräfftiget / vnd den 18. Julij / 1625. als er zur Cron kommen / abermals bestättiget hat. Zum andern / so gebet jhr für / daß wir euch ein sonderbahre Schrifft gegeben / darinn gemeldet wirdt / daß jhr an solcher Zusag nicht soltet gebunden seyn / sintemal zu der Zeit von Reichs-Sachen / vnnd nicht von der Religion gehandelt worden. Jch sage aber dargegen / daß eine solche Schrifft euch niemals von vns gegeben worden / vnnd wann jhr etwas dergleichen habt / solches falsch vnnd erdichtet seyn müsse. Vnsere Leuth haben niemals dergleichen geschrieben oder accordirt. Habt jhr eine solche Schrifft / so leget sie auff: könnet jhr solches mit Warheit thun / so hab ich Befehl von meinem König / euch zu versichern / daß was darinn stehet / euch richtig soll gehalten werden: Saget jhr aber / daß solches allein mündtlich sey accordirt worden / so antworte ich / daß vnsere Leuth nicht so vnbedachtsam seyndt / noch also liederlich etwas pflegen zu verheissen / oder zu accordiren: aber was sie einmal zugesagt haben: das halten sie fest. Es ist aber ein rechter Betrug vnd calumnia, daß vnsere Leuth nur pro forma von der Religion gehandelt haben / dem Bapst vnd den Catholischen einen Dunst vor die Augen zu machen / davon ist niemals geredt worden / solches ist den vnserigen niemals in den Sinn kommen. Ferrner ziehet jhr an die Clausul / die bey diesem Puncten beigefügt worden / daß die Catholische Engelländer dero jhnen bewilligter Freyheit nicht mißbrauchen / vnnd dem König allen schuldigen Gehorsam erzeigen sollen. So frage ich dann / worinn haben sie mißhandelt / was habe sie für Vngebühr angestellt / wer hat vnder jhnen rebellirt / oder was haben sie euch für Vrsach geben / mit jhnen also hart zu verfahren. Da findet sich nichts: vnnd ob jhr wol ewers Königs Güte vnd Miltigkeitrühmet / daß er keine newe Satzungen / wider sie gemacht / noch einigen Blutstropffen der Catholischen vergossen / so thut doch solches wenig zur Sach. Dann was bedarff es newer Satzungen / sintemal die alle so scharpff sind / daß man vermog derselben allerley Grawsamkeit wider die Catholische üben kan / deren Zustandt dermassen elendig ist / daß jhnen der Todt angenehmer were dann das Leben. So ist auch der Zweck deß Königs / meines Herren gewesen / als er den Heurath mit seiner Schwester eingewilligt / nicht allein daß man keine newe Satzungen wider die Catholischen Engelland machen / sondern auch die alte abschaffen / oder doch etwas lindern solte. Daß nun der Bischoff von Mande etwas hitzig von der Verfolgung der Catholischen in Engelland soll geklagt haben / darauff ist zu wissen / deß er Vrsach gehabt hab / sich zu beklagen / daß die Zusag die der König in Groß Britannien meinem Herrn vnd König gethan / nicht sey gehalten worden: vnd so das einen Vnwillen zwischen gemeltem König vnd seiner Gemahlin erweckethat / so ist die Schuld nicht dem Bischoff / der sich dessen billich beklagt / sondern dem / der seiner Zufag nicht nachkommen / zuzuschreiben. Was jhr aber meldet / daß mein Herr vnd König seine Zusagungen ins künfftig etwas besser vnd auffrichtiger halten solte / so kan ich mich nit besinnen / worauff das geredet sey. Das soltet jhr billich practiciren / deweil jhr vonallem / was jhr vns verheissen nichts gehalten habt. Jhr habt vns eins vnd das ander verheissen: wir haben euch nichts verheissen / vnnd wann jhr beweisen könnet / daß wir euch etwas verheissen haben / so soll solches vnfehlbarlich gehalten werden. Ich muß jetzund / liebe Herrn / meine Commission vberschreiten / vnnd ob ich wol keinen weitern Befehl hab / dann vber den Schimpff zu klagen / welchen jhr vns bewiesen / vnd daß jhr ewer Wort vnd Zusag nicht gehalten: Jedoch werde ich gezwungen / die Auffrichtigkeit meines Königs zu vertheydigen / welchen jhr fälschlich beschuldigt / als wann er dem König in Groß Britannien nit Glauben gehalten helle. Ich muß bekennen / daß jhr mich in diesem Puncten vberraschet habt: dann ich mich nicht versehen / daß jhr mich an diesem Orth agreiffen würdet: darumb ich mich zu keiner Verantwortung disseits gefast gemacht: auch ist es nicht von nöthen. Dann die Waffen / die jhr mir selber an die Hand gebt / vnd die widerwärtige Reden / die sich in ewerer Schrifft befinden / wie auch die schlechte vnd warhaffte Erzehlung alles dessen / so vorgangen / werden die Vnschuld vnd Auffrichtigkeit meines Königs so klar vnd hell an den Tag geben / daß nicht allein männiglichen / sondern auch jhr selbsten dieselbe erkennen werden. Nach dem die Handlung wegen deß vorgebabten Heuraths mit der Infantin zerschlagen worden / vnnd König Jacobus Hochl. Ged. seine Gedancken auff Franckreich gewendet / hat er den Graffen von Holland dahin abgefertiget / welcher den ersten Grund deß Heuraths zwischen höchstgedachtẽ Königs Sohn vnd deß Königs in Fräckreich Schwester gelegt. Als nun gedachter Graff allen guten Willen in Franckreich gefunden / ist jhm der Graff von Carlile zugeordnet worden / welcher als ein Extraordinari Ambassador zum König in Franckreich zu Compiegne kommen / vnd daselbs vor jhm seine Werbung / belangendt jetztberührten Heurath / vnd eine offensiue vnnd defensiue Bündnuß zwischen beyden Königen abgelegt. Darauff jhm zur Antwort gegeben worden / Jhre Kön. Maj. könte solche beyde Vorschläg zugleich mit Reputation nicht anhören: Wann man aber dieselbe absondern vnd vnderschiedlich darvon handeln wolte / so were Jhr. Kön. Majest. zu frieden / in beyden Audientz zu geben / vnnd zu bedencken / was bey der Cronen ersprießlich vnd beförderlich seyn möchte. Biß dahero hat sich der König mein Herr in keine Handlung eingelassen / noch etwas anders verheissen / als anzuhören / was man jhm vorbringen würde. Hören aber ist nicht schliessen / noch dasselbe annemen vnd ver-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1313>, abgerufen am 23.11.2024.