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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Meß gehalten / vnnd verbottene Versamlungen angestellet. Gleich als wann jhr Schutz die eingebohrne hette befreyen können / da doch das Ansehen eines Extraordinarj Gesandten / welcher dazumahl in Engellandt gewesen / etliche Priester / die man mit höchster Vnbillichkeit vnd wider der Völcker Recht auß seinem Hauß mit Gewalt gerissen vnd gefänglich eyngezogen / nicht beschutzet hat.

Ich wil nicht auff alles antworten / daß jhnen vorgeworffen wird: damit ich die Königin von dem König / den sie billich lieben vnnd ehren soll / nicht entfrembde: Aber wer wolte glauben / daß die Leuth / so verschmitzt gewesen / wie man sie abmahlet / vnnd die mit solchen Rencken vmbgangen / daß sie das Königreich haben wollen zu Grundt richten / nicht so viel Verstandts solten gehabt haben / daß sie betrachtet hetten / wie daß jhr Heyl vnd Wolfahrt in der Einigkeit deß Königs vnnd der Königin / hergegen jhr Vnglück vnnd Verderben in jhrer Vneinigkeit bestünde.

Aber darzu kan ich auß Befehl deß Königs meines Herrn / vnnd vmb der Ehre willen der Königin seiner Schwester nicht stillschweigen / daß man allenthalben außgestrewet / wie dann auch jhr in ewerer Schrifft dieses als die vornembste Vrsach anziehet / vmb welcher willen die Frantzosen abgeschafft worden / als wann man höchstgedachte Königin durch einen weiten Vmbweg / vnnd durch einen Baumgarten an einen Galgen geführet / da sie jhr Gebett vnd Andacht verrichten sollen / welches nicht allein sehr ärgerlich gewesen / sondern auch jhr zur Schmach vnnd Vnehr sey gedeutet worden. Ich bin dessen gewiß / daß jhr selber nicht glaubet / dessen jhr andere bereden wollet. Es waren schon sechs Wochen verflossen / daß die Königin jhr Jubel Fest schon gehalten hatte / vnnd niemandt hatte sich daran geärgert: wann man aber einen verdammen wil / kan man baldt eine Vrsach vom Zaun hernehmen; vnnd dieweil man der Königin Hoffgesindt abschaffen wolte / hat man jhnen dieses zugemessen / welches nicht allein keinen Grundt / sondern auch keinen Schein der Warheit hat.

Die Königin hatte mit Erlaubnuß deß Königs ein Jubel Fest / in der Capellen zu S. Gemmes erhalten / welches sie als ein Königin / die wol erzogen / vnnd in jhrer Religion eyfferig ist / mit gebührender Andacht / biß auff den Abend deß Tags / der darzu bestimpt war / begangen hat. Auff den Abendt / wie die Hitz der Sonnen vorüber gewesen / ist sie in dem Garten zu S. Gemmes / vnnd von dannen in einen andern / welcher allernechst darbey / spatzieren gangen: wie sie dann vor diesem mehrmals / als der König selbst mit jhr gangen / gethan hette. Daß sie aber dahin in einer Procession gangen / daselbst jhr Gebett gethan / vnd naher als fünfftzig Schritt vom Galgen kommen / daselbst nidergeknyet / jhr Pater noster in der Handt gehabt / das hat biß dahero niemand sagen dörffen: Allein hat man vorgeben / sie hette daselbst heimlich gebettet. Ich bin froh / daß da man in der Frantzosen Wort vnnd Wercken nichts findet / daß zu schelten sey / man jhre heimliche Gedancken / vnnd was sie bey sich in jhrem Hertzen gebettet / vndersuchet / vnnd die Leuth vberreden wil / daß das Anschawen eines Galgens jhre Eyffer zum Gebett erwecket vnnd vermehret habe. Ich gestehe / daß an demselben Galgen viel Vbelthäter vnnd Gottlosen sind gehencket worden: Aber daß die Königin oder die Frantzosen für dieselbe gebettet / gestehe ich keines Wegs. Vnnd wann sie es schon gethan hetten / so hetten sie doch nicht vbel gethan: dann ob schon ein Vbelthäter zum Todt vervrtheilt wirdt / so wirdt er doch nicht zur ewigen Verdamnuß vervrtheilt / vnnd ist keinem verbotten / für denselben zu bitten.

Jhr saget / man habe damit den vorigen Königen ein Vnehr angethan / in dem man sie beschuldiget / als wann sie denen / so daselbst erwürget worden / vnrecht gethan hetten: Ich aber preyse die Gerechtigkeit derselben Königen / vnd ruffe die Barmhertzigkeit Gottes an / daß sie mit dem leiblichen Todt für jhre begangene Vbertrettung genugsam mögen gebüsset haben / vnnd daß durch vnsere Vorbitt / wann dieselbe anderst genugsam kräfftig / jhre Seelen / vber welche die Könige nicht Macht haben / weder Recht zu sprechen / noch jhnen Gnad zu ertheilen / bey Gott Genad erlangen.

Zum Beschluß leugne ich durchauß / daß dazumal einige Vorbitt vor die an gemeldtem Galgen auffgeknüpffte geschehen sey / vnd erbiete mich zu beweisen / daß man wol vnnd recht daran gethan hette / wann schon etwas dergleichen vorgangen were.

Diß sey gesagt von diesem sonderbahren Stück: dann die andern Klag Puncten sind nur general / wie dann auch nur drey Personen namhafft gemacht werden / wider welche in der weitlaufftigen vnnd mit zierlichen Worten gespickten Schrifft / die mir eingehändiget worden / etwas vorgebracht wird / nemlich der Bischoff von Mande / der Herr von Blauville vnnd der Graff von Tilliers / von welchen ich auch kürtzlich etwas zu jhrer Verantwortung melden wil. Den ersten betreffend / hat er den König meinen Herrn zum Vorsprecher / dann er nichts gethan ohn seinen Befehl / vnnd daß Jhre Königliche Majestät nicht gut heisse. So sind auch seine vorige vnnd gegenwärtige Handlungen bekannt / die jhn alles Bösen Verdachts entladen / vnnd hat jhm der König in Groß Britannien selbst Zeugnuß geben seiner Vnschuldt: dann wenig Tag zuvor ehe die Frantzosen bevrlaubet worden / hat er an die Königin in Franckreich seiner Frauwen Mutter geschrieben / daß der Bischoff von Mante in einem sonderbahren Geschäfft bey dem Parlament jhm trewlich gedienet hette: deßwegen er seiner Schwiger Mutter gedanckt / daß sie jhm jhn hette zu gewiesen / vnnd rühmet den guten Dienst / den gedachter Bischoff jhm ge-

Meß gehalten / vnnd verbottene Versamlungen angestellet. Gleich als wann jhr Schutz die eingebohrne hette befreyen können / da doch das Ansehen eines Extraordinarj Gesandten / welcher dazumahl in Engellandt gewesen / etliche Priester / die man mit höchster Vnbillichkeit vnd wider der Völcker Recht auß seinem Hauß mit Gewalt gerissen vnd gefänglich eyngezogen / nicht beschutzet hat.

Ich wil nicht auff alles antworten / daß jhnen vorgeworffen wird: damit ich die Königin von dem König / den sie billich lieben vnnd ehren soll / nicht entfrembde: Aber wer wolte glauben / daß die Leuth / so verschmitzt gewesen / wie man sie abmahlet / vnnd die mit solchen Rencken vmbgangen / daß sie das Königreich haben wollen zu Grundt richten / nicht so viel Verstandts solten gehabt haben / daß sie betrachtet hetten / wie daß jhr Heyl vnd Wolfahrt in der Einigkeit deß Königs vnnd der Königin / hergegen jhr Vnglück vnnd Verderben in jhrer Vneinigkeit bestünde.

Aber darzu kan ich auß Befehl deß Königs meines Herrn / vnnd vmb der Ehre willen der Königin seiner Schwester nicht stillschweigen / daß man allenthalben außgestrewet / wie dann auch jhr in ewerer Schrifft dieses als die vornembste Vrsach anziehet / vmb welcher willen die Frantzosen abgeschafft worden / als wann man höchstgedachte Königin durch einen weiten Vmbweg / vnnd durch einen Baumgarten an einen Galgen geführet / da sie jhr Gebett vnd Andacht verrichten sollen / welches nicht allein sehr ärgerlich gewesen / sondern auch jhr zur Schmach vnnd Vnehr sey gedeutet worden. Ich bin dessen gewiß / daß jhr selber nicht glaubet / dessen jhr andere bereden wollet. Es waren schon sechs Wochen verflossen / daß die Königin jhr Jubel Fest schon gehalten hatte / vnnd niemandt hatte sich daran geärgert: wann man aber einen verdammen wil / kan man baldt eine Vrsach vom Zaun hernehmen; vnnd dieweil man der Königin Hoffgesindt abschaffen wolte / hat man jhnen dieses zugemessen / welches nicht allein keinen Grundt / sondern auch keinen Schein der Warheit hat.

Die Königin hatte mit Erlaubnuß deß Königs ein Jubel Fest / in der Capellen zu S. Gemmes erhalten / welches sie als ein Königin / die wol erzogen / vnnd in jhrer Religion eyfferig ist / mit gebührender Andacht / biß auff den Abend deß Tags / der darzu bestimpt war / begangen hat. Auff den Abendt / wie die Hitz der Sonnen vorüber gewesen / ist sie in dem Garten zu S. Gemmes / vnnd von dannen in einen andern / welcher allernechst darbey / spatzieren gangen: wie sie dann vor diesem mehrmals / als der König selbst mit jhr gangen / gethan hette. Daß sie aber dahin in einer Procession gangen / daselbst jhr Gebett gethan / vnd naher als fünfftzig Schritt vom Galgen kommen / daselbst nidergeknyet / jhr Pater noster in der Handt gehabt / das hat biß dahero niemand sagen dörffen: Allein hat man vorgeben / sie hette daselbst heimlich gebettet. Ich bin froh / daß da man in der Frantzosen Wort vnnd Wercken nichts findet / daß zu schelten sey / man jhre heimliche Gedancken / vnnd was sie bey sich in jhrem Hertzen gebettet / vndersuchet / vnnd die Leuth vberreden wil / daß das Anschawen eines Galgens jhre Eyffer zum Gebett erwecket vnnd vermehret habe. Ich gestehe / daß an demselben Galgen viel Vbelthäter vnnd Gottlosen sind gehencket worden: Aber daß die Königin oder die Frantzosen für dieselbe gebettet / gestehe ich keines Wegs. Vnnd wann sie es schon gethan hetten / so hetten sie doch nicht vbel gethan: dann ob schon ein Vbelthäter zum Todt vervrtheilt wirdt / so wirdt er doch nicht zur ewigen Verdamnuß vervrtheilt / vnnd ist keinem verbotten / für denselben zu bitten.

Jhr saget / man habe damit den vorigen Königen ein Vnehr angethan / in dem man sie beschuldiget / als wann sie denen / so daselbst erwürget worden / vnrecht gethan hetten: Ich aber preyse die Gerechtigkeit derselben Königen / vnd ruffe die Barmhertzigkeit Gottes an / daß sie mit dem leiblichen Todt für jhre begangene Vbertrettung genugsam mögen gebüsset haben / vnnd daß durch vnsere Vorbitt / wann dieselbe anderst genugsam kräfftig / jhre Seelen / vber welche die Könige nicht Macht haben / weder Recht zu sprechen / noch jhnen Gnad zu ertheilen / bey Gott Genad erlangen.

Zum Beschluß leugne ich durchauß / daß dazumal einige Vorbitt vor die an gemeldtem Galgen auffgeknüpffte geschehen sey / vnd erbiete mich zu beweisen / daß man wol vnnd recht daran gethan hette / wann schon etwas dergleichen vorgangen were.

Diß sey gesagt von diesem sonderbahren Stück: dann die andern Klag Puncten sind nur general / wie dann auch nur drey Personen namhafft gemacht werden / wider welche in der weitlaufftigen vnnd mit zierlichen Worten gespickten Schrifft / die mir eingehändiget worden / etwas vorgebracht wird / nemlich der Bischoff von Mande / der Herr von Blauville vnnd der Graff von Tilliers / von welchen ich auch kürtzlich etwas zu jhrer Verantwortung melden wil. Den ersten betreffend / hat er den König meinen Herrn zum Vorsprecher / dann er nichts gethan ohn seinen Befehl / vnnd daß Jhre Königliche Majestät nicht gut heisse. So sind auch seine vorige vnnd gegenwärtige Handlungen bekannt / die jhn alles Bösen Verdachts entladen / vnnd hat jhm der König in Groß Britannien selbst Zeugnuß geben seiner Vnschuldt: dann wenig Tag zuvor ehe die Frantzosen bevrlaubet worden / hat er an die Königin in Franckreich seiner Frauwen Mutter geschrieben / daß der Bischoff von Mante in einem sonderbahren Geschäfft bey dem Parlament jhm trewlich gedienet hette: deßwegen er seiner Schwiger Mutter gedanckt / daß sie jhm jhn hette zu gewiesen / vnnd rühmet den guten Dienst / den gedachter Bischoff jhm ge-

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          <p>Ich wil nicht auff alles antworten / daß jhnen vorgeworffen wird: damit ich die                      Königin von dem König / den sie billich lieben vnnd ehren soll / nicht                      entfrembde: Aber wer wolte glauben / daß die Leuth / so verschmitzt gewesen /                      wie man sie abmahlet / vnnd die mit solchen Rencken vmbgangen / daß sie das                      Königreich haben wollen zu Grundt richten / nicht so viel Verstandts solten                      gehabt haben / daß sie betrachtet hetten / wie daß jhr Heyl vnd Wolfahrt in der                      Einigkeit deß Königs vnnd der Königin / hergegen jhr Vnglück vnnd Verderben in                      jhrer Vneinigkeit bestünde.</p>
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          <p>Die Königin hatte mit Erlaubnuß deß Königs ein Jubel Fest / in der Capellen zu S.                      Gemmes erhalten / welches sie als ein Königin / die wol erzogen / vnnd in jhrer                      Religion eyfferig ist / mit gebührender Andacht / biß auff den Abend deß Tags /                      der darzu bestimpt war / begangen hat. Auff den Abendt / wie die Hitz der Sonnen                      vorüber gewesen / ist sie in dem Garten zu S. Gemmes / vnnd von dannen in einen                      andern / welcher allernechst darbey / spatzieren gangen: wie sie dann vor diesem                      mehrmals / als der König selbst mit jhr gangen / gethan hette. Daß sie aber                      dahin in einer Procession gangen / daselbst jhr Gebett gethan / vnd naher als                      fünfftzig Schritt vom Galgen kommen / daselbst nidergeknyet / jhr Pater noster                      in der Handt gehabt / das hat biß dahero niemand sagen dörffen: Allein hat man                      vorgeben / sie hette daselbst heimlich gebettet. Ich bin froh / daß da man in                      der Frantzosen Wort vnnd Wercken nichts findet / daß zu schelten sey / man jhre                      heimliche Gedancken / vnnd was sie bey sich in jhrem Hertzen gebettet /                      vndersuchet / vnnd die Leuth vberreden wil / daß das Anschawen eines Galgens                      jhre Eyffer zum Gebett erwecket vnnd vermehret habe. Ich gestehe / daß an                      demselben Galgen viel Vbelthäter vnnd Gottlosen sind gehencket worden: Aber daß                      die Königin oder die Frantzosen für dieselbe gebettet / gestehe ich keines Wegs.                      Vnnd wann sie es schon gethan hetten / so hetten sie doch nicht vbel gethan:                      dann ob schon ein Vbelthäter zum Todt vervrtheilt wirdt / so wirdt er doch nicht                      zur ewigen Verdamnuß vervrtheilt / vnnd ist keinem verbotten / für denselben zu                      bitten.</p>
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[1167/1310] Meß gehalten / vnnd verbottene Versamlungen angestellet. Gleich als wann jhr Schutz die eingebohrne hette befreyen können / da doch das Ansehen eines Extraordinarj Gesandten / welcher dazumahl in Engellandt gewesen / etliche Priester / die man mit höchster Vnbillichkeit vnd wider der Völcker Recht auß seinem Hauß mit Gewalt gerissen vnd gefänglich eyngezogen / nicht beschutzet hat. Ich wil nicht auff alles antworten / daß jhnen vorgeworffen wird: damit ich die Königin von dem König / den sie billich lieben vnnd ehren soll / nicht entfrembde: Aber wer wolte glauben / daß die Leuth / so verschmitzt gewesen / wie man sie abmahlet / vnnd die mit solchen Rencken vmbgangen / daß sie das Königreich haben wollen zu Grundt richten / nicht so viel Verstandts solten gehabt haben / daß sie betrachtet hetten / wie daß jhr Heyl vnd Wolfahrt in der Einigkeit deß Königs vnnd der Königin / hergegen jhr Vnglück vnnd Verderben in jhrer Vneinigkeit bestünde. Aber darzu kan ich auß Befehl deß Königs meines Herrn / vnnd vmb der Ehre willen der Königin seiner Schwester nicht stillschweigen / daß man allenthalben außgestrewet / wie dann auch jhr in ewerer Schrifft dieses als die vornembste Vrsach anziehet / vmb welcher willen die Frantzosen abgeschafft worden / als wann man höchstgedachte Königin durch einen weiten Vmbweg / vnnd durch einen Baumgarten an einen Galgen geführet / da sie jhr Gebett vnd Andacht verrichten sollen / welches nicht allein sehr ärgerlich gewesen / sondern auch jhr zur Schmach vnnd Vnehr sey gedeutet worden. Ich bin dessen gewiß / daß jhr selber nicht glaubet / dessen jhr andere bereden wollet. Es waren schon sechs Wochen verflossen / daß die Königin jhr Jubel Fest schon gehalten hatte / vnnd niemandt hatte sich daran geärgert: wann man aber einen verdammen wil / kan man baldt eine Vrsach vom Zaun hernehmen; vnnd dieweil man der Königin Hoffgesindt abschaffen wolte / hat man jhnen dieses zugemessen / welches nicht allein keinen Grundt / sondern auch keinen Schein der Warheit hat. Die Königin hatte mit Erlaubnuß deß Königs ein Jubel Fest / in der Capellen zu S. Gemmes erhalten / welches sie als ein Königin / die wol erzogen / vnnd in jhrer Religion eyfferig ist / mit gebührender Andacht / biß auff den Abend deß Tags / der darzu bestimpt war / begangen hat. Auff den Abendt / wie die Hitz der Sonnen vorüber gewesen / ist sie in dem Garten zu S. Gemmes / vnnd von dannen in einen andern / welcher allernechst darbey / spatzieren gangen: wie sie dann vor diesem mehrmals / als der König selbst mit jhr gangen / gethan hette. Daß sie aber dahin in einer Procession gangen / daselbst jhr Gebett gethan / vnd naher als fünfftzig Schritt vom Galgen kommen / daselbst nidergeknyet / jhr Pater noster in der Handt gehabt / das hat biß dahero niemand sagen dörffen: Allein hat man vorgeben / sie hette daselbst heimlich gebettet. Ich bin froh / daß da man in der Frantzosen Wort vnnd Wercken nichts findet / daß zu schelten sey / man jhre heimliche Gedancken / vnnd was sie bey sich in jhrem Hertzen gebettet / vndersuchet / vnnd die Leuth vberreden wil / daß das Anschawen eines Galgens jhre Eyffer zum Gebett erwecket vnnd vermehret habe. Ich gestehe / daß an demselben Galgen viel Vbelthäter vnnd Gottlosen sind gehencket worden: Aber daß die Königin oder die Frantzosen für dieselbe gebettet / gestehe ich keines Wegs. Vnnd wann sie es schon gethan hetten / so hetten sie doch nicht vbel gethan: dann ob schon ein Vbelthäter zum Todt vervrtheilt wirdt / so wirdt er doch nicht zur ewigen Verdamnuß vervrtheilt / vnnd ist keinem verbotten / für denselben zu bitten. Jhr saget / man habe damit den vorigen Königen ein Vnehr angethan / in dem man sie beschuldiget / als wann sie denen / so daselbst erwürget worden / vnrecht gethan hetten: Ich aber preyse die Gerechtigkeit derselben Königen / vnd ruffe die Barmhertzigkeit Gottes an / daß sie mit dem leiblichen Todt für jhre begangene Vbertrettung genugsam mögen gebüsset haben / vnnd daß durch vnsere Vorbitt / wann dieselbe anderst genugsam kräfftig / jhre Seelen / vber welche die Könige nicht Macht haben / weder Recht zu sprechen / noch jhnen Gnad zu ertheilen / bey Gott Genad erlangen. Zum Beschluß leugne ich durchauß / daß dazumal einige Vorbitt vor die an gemeldtem Galgen auffgeknüpffte geschehen sey / vnd erbiete mich zu beweisen / daß man wol vnnd recht daran gethan hette / wann schon etwas dergleichen vorgangen were. Diß sey gesagt von diesem sonderbahren Stück: dann die andern Klag Puncten sind nur general / wie dann auch nur drey Personen namhafft gemacht werden / wider welche in der weitlaufftigen vnnd mit zierlichen Worten gespickten Schrifft / die mir eingehändiget worden / etwas vorgebracht wird / nemlich der Bischoff von Mande / der Herr von Blauville vnnd der Graff von Tilliers / von welchen ich auch kürtzlich etwas zu jhrer Verantwortung melden wil. Den ersten betreffend / hat er den König meinen Herrn zum Vorsprecher / dann er nichts gethan ohn seinen Befehl / vnnd daß Jhre Königliche Majestät nicht gut heisse. So sind auch seine vorige vnnd gegenwärtige Handlungen bekannt / die jhn alles Bösen Verdachts entladen / vnnd hat jhm der König in Groß Britannien selbst Zeugnuß geben seiner Vnschuldt: dann wenig Tag zuvor ehe die Frantzosen bevrlaubet worden / hat er an die Königin in Franckreich seiner Frauwen Mutter geschrieben / daß der Bischoff von Mante in einem sonderbahren Geschäfft bey dem Parlament jhm trewlich gedienet hette: deßwegen er seiner Schwiger Mutter gedanckt / daß sie jhm jhn hette zu gewiesen / vnnd rühmet den guten Dienst / den gedachter Bischoff jhm ge-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1310>, abgerufen am 16.06.2024.