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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte.

Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vnd Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle.

Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten.

Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet.

Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man

len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte.

Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vñ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle.

Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten.

Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet.

Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man

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len                      / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß                      mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien /                      seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich                      nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen                      Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen                      seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe                      gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte.</p>
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Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vñ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle. Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten. Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet. Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1309>, abgerufen am 23.11.2024.