Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.mit jhnen / Ständen / in Freundtschafft bleiben wolten einmal abgewichen / hette sie sich so Feindselig erzeiget / daß sie alsbald Kriegsvolck geworben / viel Vnderthanen deß Königreichs zu sich in die Statt gezogen / mit demselben Volck herauß gefallen / den Vmbwohnenden mit wegführung deß Viehes vnnd plünderung der Gütter grossen Schaden gethan / vornehme Personen auß dem Ritterstandt gefangen genommen / deren Vnderthanen zu jhrer Huldigung gezwungen / der Stände Siegel von den Patenten gerissen / vnd vnder jhr Polet / zum Volckwerben ausser Landes mit der Stände Nahmen gestellet vnnd verfälschet / auch so mächtig worden / daß jhnen das auffgebottene landtvolck im Pilßner vnnd etlich andern Craysen / nicht hetten das Plündern vnd Außfallen wehren können / vnnd ob sie wohl vielfaltig abgemahnet worden / hetten sie doch je mehr vnd mehr Feindtschafft geübet / vnnd solche Dräwwort außgestossen / daß sie nothwendig einen Ernst gegen sie versuchen / sie von jhrem bösen Vorsatz zu einem bessern Sinn zubringen / vnd deß Vnglücks so die belegerte außstehen müsten zubefreyen. Darüber aber hetten sie sich trotziglich zur Belägerung selbsten bereytet / jhre schöne Vorstatt in Brandt gestecket vnnd sich auff jhren Widerstandt verlassen. Als sie / Stände / nun solches vernommen / hetten sie alsbald / auß guter Affection gegen der Statt / den Graffen von Manßfeld von der Belägerung abzulassen angemahnet / welcher auch solches also gethan vnd allberit das Geschütz drey Meylen / das Volck aber zwo Meylen von der Statt gebracht / vnd damit dem Hauptläger zugezogen were. Als die Pilßner diesen Abzug vermercket / hetten sie mit mehrer jren trotzigen Bedräwungen / samb sie das Landtvolck dem Graffen auch bald hinnach schicken wolten / vervrsachet / daß die Landtstände deß Pilßnerischen wie auch anderer nahend gelegener Craysen selbs dem Graffen nachgeschicket vnnd jhn hoch gebetten / er wolle vmb jhrer Beschützung willen mit dem Volck wider zurück kehren / vnnd die Statt Pilsen zu Friedhaltung bringen helffen. Worauff dann der Graff sich auff das new der Belägerung wider angemasset vnnd dieselbe bißhero continuiret. Vnderdessen aber hetten sie / Stände / die Statt zum güttlichen Accord vermahnet / welches aber noch nichts verfangen wollen / wißten also nicht ob die Schuld der Bürgerschafft / oder deß darinn ligenden Capitains were. Wolten aber nochmals den Belägerten ein gütliche Tractation / zu Verhütung Blutvergiessens vnd Verderbung der Statt / anbieten / ob sie vielleicht noch von jhrer vnnöthigen Feindtseligkeiten ablassen wolten. Auß dieser warhafften Erzehlung köndte er abnehmen / ob nicht die Pilßner selbsten an diesem jhrem Vnglück vnnd dem Schaden so selbigem Creyß zugefüget würde / Vrsach weren / vnd hetten sie / Stände / diese Belägerung niemals in Sinn genommen / auch die Eroberung nicht begehret / daferrn sie sich nur eines bessern bedacht vnnd die Friedens-Mittel angenommen hetten. Derhalben wolle er nicht gedencken / daß sie jhnen darumb / weil sie Jhr. Ray. Mayest. gehorsamb zuverbleiben sich erkläret / oder von der Catholischen Religion nicht absetzen wolten / oder auch vmb einer verhofften Beuth willen / Gewalt anthun wolten; Sondern er wolte sie für solche leuth halten / welche von dem Gehorsamb gegen Jhr. Kay. Mayest. das geringste nicht abweichen wolten / wann sie nicht durch jhr Gewissen vnnd Religions-Freyheit darzu gezwungen würden. Gleich so wenig begehrten sie der Statt Pilsen vmb der Catholischen Religion willen eynige Betrangnuß zuthun / daß sie gleich zu Anfang dieses Wesens sie in jhre Freundschafft auffgenömen hetten / sintemal auch fast alle andere der Catholischen Religion zugethane sich gutwillig zu jhrer Defension bekennet vnnd jhnen die Anlagen vnnd Contributionen hetten tragen helffen Hierinnen würden jhnen die Prager Stätt genugsamb Zeugnuß geben können / daß vnter so viel Clöstern vnd so grossen Gemein der Catholischen Bürgerschafft / niemals eynige Betrangnuß / (ausser den vnfriedfertigen Jesuiten) geschehen seye. So könte jhnen endtlich auch der Beute halben die Verderbung eines so ansehenlichen Glieds dieses Königreichs nit beygemessen werden / dann nunmehr die warhafften Vrsachen der Belägerung auß obiger Erzehlung abzunehmen weren. Derhalben were jhre Bitt / er wolte den jenigen / so einanders berichten wolten / keinen Glauben geben / sondern jhnen zutrawen / daß sie alle Catholische / so mit jhnen in lieb vnd Fried zu leben begerten / für jhre Freunde hielten / vnnd sie für allem feindtlichem Gewalt auffs möglichste schützen / auch in jhrer freyen Religionsvbung nichts hintern wolten: Gleicher gestalt blieben sie so wol als die Pilßner / in Jhr. K. M. Gehorsamb beständig / vnd wünschten daß jeder männiglich mit auffrichtigem Gemüth Jhrer M. dienete / vnnd dieselbe mit solchen Trewen meynete. Pilßner werden zu einem gütlichen Vertrag angemahnet. In dem solche Schreiben hin vnd wider giengen / sind von den Directoren / einen gütlichen Vergleich mit der Statt zutreffen / nach folgende Personen / als Commissarien / dem von Manßfeld zugeordnet worden / nemmlich die Freyherrn Henrich Burya vnd Henrich Laurentz Gebrüder / der Graf von Guttenstein / auff Rissenberg / Kaut / Hostaun / vnd Schwrznie / vnd dann Jobst Adam Schientinger von Schienting / auff Kuttenplan / Christoph Widersperger / von Widersperg auff vnder Kamnitz / Vlrich Bechyne von Lazan / auff Tuschintzig / Heinrich Czernin von Chudienitz auff Schwiehoff / Ernfried Berbistorff v. Berbistorff Hauptmann / Joh. Getzbera von Koliwehory / mit diesem Befehl / daß sie mit vnd neben dem Obristen vnd mit jnen Georg Ebenberger Obristen leutenandt / den Bürgern vnd Inwohnern der Statt Pilsen / wie auch dem darin ligenden Hauptmann Felix Dornheim von Retz in Oesterreich vnd seinen Beselchshabern vnd Soldaten vorhalten sol- mit jhnen / Ständen / in Freundtschafft bleiben wolten einmal abgewichen / hette sie sich so Feindselig erzeiget / daß sie alsbald Kriegsvolck geworben / viel Vnderthanen deß Königreichs zu sich in die Statt gezogen / mit demselben Volck herauß gefallen / den Vmbwohnenden mit wegführung deß Viehes vnnd plünderung der Gütter grossen Schaden gethan / vornehme Personen auß dem Ritterstandt gefangen genommen / deren Vnderthanen zu jhrer Huldigung gezwungen / der Stände Siegel von den Patenten gerissen / vnd vnder jhr Polet / zum Volckwerben ausser Landes mit der Stände Nahmen gestellet vnnd verfälschet / auch so mächtig worden / daß jhnen das auffgebottene landtvolck im Pilßner vnnd etlich andern Craysen / nicht hetten das Plündern vnd Außfallen wehren können / vnnd ob sie wohl vielfaltig abgemahnet worden / hetten sie doch je mehr vnd mehr Feindtschafft geübet / vnnd solche Dräwwort außgestossen / daß sie nothwendig einen Ernst gegen sie versuchen / sie von jhrem bösen Vorsatz zu einem bessern Sinn zubringen / vnd deß Vnglücks so die belegerte außstehen müsten zubefreyen. Darüber aber hetten sie sich trotziglich zur Belägerung selbsten bereytet / jhre schöne Vorstatt in Brandt gestecket vnnd sich auff jhren Widerstandt verlassen. Als sie / Stände / nun solches vernommen / hetten sie alsbald / auß guter Affection gegen der Statt / den Graffen von Manßfeld von der Belägerung abzulassen angemahnet / welcher auch solches also gethan vnd allberit das Geschütz drey Meylen / das Volck aber zwo Meylen von der Statt gebracht / vnd damit dem Hauptläger zugezogen were. Als die Pilßner diesen Abzug vermercket / hetten sie mit mehrer jren trotzigen Bedräwungen / samb sie das Landtvolck dem Graffen auch bald hinnach schicken wolten / vervrsachet / daß die Landtstände deß Pilßnerischen wie auch anderer nahend gelegener Craysen selbs dem Graffen nachgeschicket vnnd jhn hoch gebetten / er wolle vmb jhrer Beschützung willen mit dem Volck wider zurück kehren / vnnd die Statt Pilsen zu Friedhaltung bringen helffen. Worauff dann der Graff sich auff das new der Belägerung wider angemasset vnnd dieselbe bißhero continuiret. Vnderdessen aber hetten sie / Stände / die Statt zum güttlichen Accord vermahnet / welches aber noch nichts verfangen wollen / wißten also nicht ob die Schuld der Bürgerschafft / oder deß darinn ligenden Capitains were. Wolten aber nochmals den Belägerten ein gütliche Tractation / zu Verhütung Blutvergiessens vnd Verderbung der Statt / anbieten / ob sie vielleicht noch von jhrer vnnöthigen Feindtseligkeiten ablassen wolten. Auß dieser warhafften Erzehlung köndte er abnehmen / ob nicht die Pilßner selbsten an diesem jhrem Vnglück vnnd dem Schaden so selbigem Creyß zugefüget würde / Vrsach weren / vnd hetten sie / Stände / diese Belägerung niemals in Sinn genommen / auch die Eroberung nicht begehret / daferrn sie sich nur eines bessern bedacht vnnd die Friedens-Mittel angenommen hetten. Derhalben wolle er nicht gedencken / daß sie jhnen darumb / weil sie Jhr. Ray. Mayest. gehorsamb zuverbleiben sich erkläret / oder von der Catholischen Religion nicht absetzen wolten / oder auch vmb einer verhofften Beuth willen / Gewalt anthun wolten; Sondern er wolte sie für solche leuth halten / welche von dem Gehorsamb gegen Jhr. Kay. Mayest. das geringste nicht abweichen wolten / wann sie nicht durch jhr Gewissen vnnd Religions-Freyheit darzu gezwungen würden. Gleich so wenig begehrten sie der Statt Pilsen vmb der Catholischen Religion willen eynige Betrangnuß zuthun / daß sie gleich zu Anfang dieses Wesens sie in jhre Freundschafft auffgenömen hetten / sintemal auch fast alle andere der Catholischen Religion zugethane sich gutwillig zu jhrer Defension bekennet vnnd jhnen die Anlagen vnnd Contributionen hetten tragen helffen Hierinnen würden jhnen die Prager Stätt genugsamb Zeugnuß geben können / daß vnter so viel Clöstern vnd so grossen Gemein der Catholischen Bürgerschafft / niemals eynige Betrangnuß / (ausser den vnfriedfertigen Jesuiten) geschehen seye. So könte jhnen endtlich auch der Beute halben die Verderbung eines so ansehenlichen Glieds dieses Königreichs nit beygemessen werden / dann nunmehr die warhafften Vrsachen der Belägerung auß obiger Erzehlung abzunehmen weren. Derhalben were jhre Bitt / er wolte den jenigẽ / so einanders berichten wolten / keinen Glaubẽ geben / sondern jhnen zutrawen / daß sie alle Catholische / so mit jhnen in lieb vnd Fried zu leben begerten / für jhre Freunde hielten / vnnd sie für allem feindtlichem Gewalt auffs möglichste schützen / auch in jhrer freyen Religionsvbung nichts hintern wolten: Gleicher gestalt blieben sie so wol als die Pilßner / in Jhr. K. M. Gehorsamb beständig / vnd wünschten daß jeder mäñiglich mit auffrichtigem Gemüth Jhrer M. dienete / vnnd dieselbe mit solchen Trewen meynete. Pilßner werden zu einem gütlichen Vertrag angemahnet. In dem solche Schreiben hin vnd wider giengen / sind von den Directoren / einen gütlichẽ Vergleich mit der Statt zutreffen / nach folgende Personen / als Commissarien / dem von Manßfeld zugeordnet worden / nem̃lich die Freyherrn Henrich Burya vnd Henrich Laurentz Gebrüder / der Graf võ Guttenstein / auff Rissenberg / Kaut / Hostaun / vnd Schwrznie / vnd dann Jobst Adam Schientinger von Schienting / auff Kuttenplan / Christoph Widersperger / von Widersperg auff vnder Kamnitz / Vlrich Bechyne von Lazan / auff Tuschintzig / Heinrich Czernin von Chudienitz auff Schwiehoff / Ernfried Berbistorff v. Berbistorff Hauptmann / Joh. Getzbera von Koliwehory / mit diesem Befehl / daß sie mit vñ neben dem Obristẽ vnd mit jnen Georg Ebenberger Obristen leutenandt / den Bürgern vnd Inwohnern der Statt Pilsen / wie auch dem darin ligenden Hauptmañ Felix Dornheim von Retz in Oesterreich vnd seinen Beselchshabern vnd Soldaten vorhaltẽ sol- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0131" n="90"/> mit jhnen / Ständen / in Freundtschafft bleiben wolten einmal abgewichen / hette sie sich so Feindselig erzeiget / daß sie alsbald Kriegsvolck geworben / viel Vnderthanen deß Königreichs zu sich in die Statt gezogen / mit demselben Volck herauß gefallen / den Vmbwohnenden mit wegführung deß Viehes vnnd plünderung der Gütter grossen Schaden gethan / vornehme Personen auß dem Ritterstandt gefangen genommen / deren Vnderthanen zu jhrer Huldigung gezwungen / der Stände Siegel von den Patenten gerissen / vnd vnder jhr Polet / zum Volckwerben ausser Landes mit der Stände Nahmen gestellet vnnd verfälschet / auch so mächtig worden / daß jhnen das auffgebottene landtvolck im Pilßner vnnd etlich andern Craysen / nicht hetten das Plündern vnd Außfallen wehren können / vnnd ob sie wohl vielfaltig abgemahnet worden / hetten sie doch je mehr vnd mehr Feindtschafft geübet / vnnd solche Dräwwort außgestossen / daß sie nothwendig einen Ernst gegen sie versuchen / sie von jhrem bösen Vorsatz zu einem bessern Sinn zubringen / vnd deß Vnglücks so die belegerte außstehen müsten zubefreyen.</p> <p>Darüber aber hetten sie sich trotziglich zur Belägerung selbsten bereytet / jhre schöne Vorstatt in Brandt gestecket vnnd sich auff jhren Widerstandt verlassen. Als sie / Stände / nun solches vernommen / hetten sie alsbald / auß guter Affection gegen der Statt / den Graffen von Manßfeld von der Belägerung abzulassen angemahnet / welcher auch solches also gethan vnd allberit das Geschütz drey Meylen / das Volck aber zwo Meylen von der Statt gebracht / vnd damit dem Hauptläger zugezogen were.</p> <p>Als die Pilßner diesen Abzug vermercket / hetten sie mit mehrer jren trotzigen Bedräwungen / samb sie das Landtvolck dem Graffen auch bald hinnach schicken wolten / vervrsachet / daß die Landtstände deß Pilßnerischen wie auch anderer nahend gelegener Craysen selbs dem Graffen nachgeschicket vnnd jhn hoch gebetten / er wolle vmb jhrer Beschützung willen mit dem Volck wider zurück kehren / vnnd die Statt Pilsen zu Friedhaltung bringen helffen.</p> <p>Worauff dann der Graff sich auff das new der Belägerung wider angemasset vnnd dieselbe bißhero continuiret. Vnderdessen aber hetten sie / Stände / die Statt zum güttlichen Accord vermahnet / welches aber noch nichts verfangen wollen / wißten also nicht ob die Schuld der Bürgerschafft / oder deß darinn ligenden Capitains were. Wolten aber nochmals den Belägerten ein gütliche Tractation / zu Verhütung Blutvergiessens vnd Verderbung der Statt / anbieten / ob sie vielleicht noch von jhrer vnnöthigen Feindtseligkeiten ablassen wolten.</p> <p>Auß dieser warhafften Erzehlung köndte er abnehmen / ob nicht die Pilßner selbsten an diesem jhrem Vnglück vnnd dem Schaden so selbigem Creyß zugefüget würde / Vrsach weren / vnd hetten sie / Stände / diese Belägerung niemals in Sinn genommen / auch die Eroberung nicht begehret / daferrn sie sich nur eines bessern bedacht vnnd die Friedens-Mittel angenommen hetten. Derhalben wolle er nicht gedencken / daß sie jhnen darumb / weil sie Jhr. Ray. Mayest. gehorsamb zuverbleiben sich erkläret / oder von der Catholischen Religion nicht absetzen wolten / oder auch vmb einer verhofften Beuth willen / Gewalt anthun wolten; Sondern er wolte sie für solche leuth halten / welche von dem Gehorsamb gegen Jhr. Kay. Mayest. das geringste nicht abweichen wolten / wann sie nicht durch jhr Gewissen vnnd Religions-Freyheit darzu gezwungen würden. Gleich so wenig begehrten sie der Statt Pilsen vmb der Catholischen Religion willen eynige Betrangnuß zuthun / daß sie gleich zu Anfang dieses Wesens sie in jhre Freundschafft auffgenömen hetten / sintemal auch fast alle andere der Catholischen Religion zugethane sich gutwillig zu jhrer Defension bekennet vnnd jhnen die Anlagen vnnd Contributionen hetten tragen helffen Hierinnen würden jhnen die Prager Stätt genugsamb Zeugnuß geben können / daß vnter so viel Clöstern vnd so grossen Gemein der Catholischen Bürgerschafft / niemals eynige Betrangnuß / (ausser den vnfriedfertigen Jesuiten) geschehen seye. So könte jhnen endtlich auch der Beute halben die Verderbung eines so ansehenlichen Glieds dieses Königreichs nit beygemessen werden / dann nunmehr die warhafften Vrsachen der Belägerung auß obiger Erzehlung abzunehmen weren.</p> <p>Derhalben were jhre Bitt / er wolte den jenigẽ / so einanders berichten wolten / keinen Glaubẽ geben / sondern jhnen zutrawen / daß sie alle Catholische / so mit jhnen in lieb vnd Fried zu leben begerten / für jhre Freunde hielten / vnnd sie für allem feindtlichem Gewalt auffs möglichste schützen / auch in jhrer freyen Religionsvbung nichts hintern wolten: Gleicher gestalt blieben sie so wol als die Pilßner / in Jhr. K. M. Gehorsamb beständig / vnd wünschten daß jeder mäñiglich mit auffrichtigem Gemüth Jhrer M. dienete / vnnd dieselbe mit solchen Trewen meynete.</p> <p><note place="right">Pilßner werden zu einem gütlichen Vertrag angemahnet.</note> In dem solche Schreiben hin vnd wider giengen / sind von den Directoren / einen gütlichẽ Vergleich mit der Statt zutreffen / nach folgende Personen / als Commissarien / dem von Manßfeld zugeordnet worden / nem̃lich die Freyherrn Henrich Burya vnd Henrich Laurentz Gebrüder / der Graf võ Guttenstein / auff Rissenberg / Kaut / Hostaun / vnd Schwrznie / vnd dann Jobst Adam Schientinger von Schienting / auff Kuttenplan / Christoph Widersperger / von Widersperg auff vnder Kamnitz / Vlrich Bechyne von Lazan / auff Tuschintzig / Heinrich Czernin von Chudienitz auff Schwiehoff / Ernfried Berbistorff v. Berbistorff Hauptmann / Joh. Getzbera von Koliwehory / mit diesem Befehl / daß sie mit vñ neben dem Obristẽ vnd mit jnen Georg Ebenberger Obristen leutenandt / den Bürgern vnd Inwohnern der Statt Pilsen / wie auch dem darin ligenden Hauptmañ Felix Dornheim von Retz in Oesterreich vnd seinen Beselchshabern vnd Soldaten vorhaltẽ sol- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [90/0131]
mit jhnen / Ständen / in Freundtschafft bleiben wolten einmal abgewichen / hette sie sich so Feindselig erzeiget / daß sie alsbald Kriegsvolck geworben / viel Vnderthanen deß Königreichs zu sich in die Statt gezogen / mit demselben Volck herauß gefallen / den Vmbwohnenden mit wegführung deß Viehes vnnd plünderung der Gütter grossen Schaden gethan / vornehme Personen auß dem Ritterstandt gefangen genommen / deren Vnderthanen zu jhrer Huldigung gezwungen / der Stände Siegel von den Patenten gerissen / vnd vnder jhr Polet / zum Volckwerben ausser Landes mit der Stände Nahmen gestellet vnnd verfälschet / auch so mächtig worden / daß jhnen das auffgebottene landtvolck im Pilßner vnnd etlich andern Craysen / nicht hetten das Plündern vnd Außfallen wehren können / vnnd ob sie wohl vielfaltig abgemahnet worden / hetten sie doch je mehr vnd mehr Feindtschafft geübet / vnnd solche Dräwwort außgestossen / daß sie nothwendig einen Ernst gegen sie versuchen / sie von jhrem bösen Vorsatz zu einem bessern Sinn zubringen / vnd deß Vnglücks so die belegerte außstehen müsten zubefreyen.
Darüber aber hetten sie sich trotziglich zur Belägerung selbsten bereytet / jhre schöne Vorstatt in Brandt gestecket vnnd sich auff jhren Widerstandt verlassen. Als sie / Stände / nun solches vernommen / hetten sie alsbald / auß guter Affection gegen der Statt / den Graffen von Manßfeld von der Belägerung abzulassen angemahnet / welcher auch solches also gethan vnd allberit das Geschütz drey Meylen / das Volck aber zwo Meylen von der Statt gebracht / vnd damit dem Hauptläger zugezogen were.
Als die Pilßner diesen Abzug vermercket / hetten sie mit mehrer jren trotzigen Bedräwungen / samb sie das Landtvolck dem Graffen auch bald hinnach schicken wolten / vervrsachet / daß die Landtstände deß Pilßnerischen wie auch anderer nahend gelegener Craysen selbs dem Graffen nachgeschicket vnnd jhn hoch gebetten / er wolle vmb jhrer Beschützung willen mit dem Volck wider zurück kehren / vnnd die Statt Pilsen zu Friedhaltung bringen helffen.
Worauff dann der Graff sich auff das new der Belägerung wider angemasset vnnd dieselbe bißhero continuiret. Vnderdessen aber hetten sie / Stände / die Statt zum güttlichen Accord vermahnet / welches aber noch nichts verfangen wollen / wißten also nicht ob die Schuld der Bürgerschafft / oder deß darinn ligenden Capitains were. Wolten aber nochmals den Belägerten ein gütliche Tractation / zu Verhütung Blutvergiessens vnd Verderbung der Statt / anbieten / ob sie vielleicht noch von jhrer vnnöthigen Feindtseligkeiten ablassen wolten.
Auß dieser warhafften Erzehlung köndte er abnehmen / ob nicht die Pilßner selbsten an diesem jhrem Vnglück vnnd dem Schaden so selbigem Creyß zugefüget würde / Vrsach weren / vnd hetten sie / Stände / diese Belägerung niemals in Sinn genommen / auch die Eroberung nicht begehret / daferrn sie sich nur eines bessern bedacht vnnd die Friedens-Mittel angenommen hetten. Derhalben wolle er nicht gedencken / daß sie jhnen darumb / weil sie Jhr. Ray. Mayest. gehorsamb zuverbleiben sich erkläret / oder von der Catholischen Religion nicht absetzen wolten / oder auch vmb einer verhofften Beuth willen / Gewalt anthun wolten; Sondern er wolte sie für solche leuth halten / welche von dem Gehorsamb gegen Jhr. Kay. Mayest. das geringste nicht abweichen wolten / wann sie nicht durch jhr Gewissen vnnd Religions-Freyheit darzu gezwungen würden. Gleich so wenig begehrten sie der Statt Pilsen vmb der Catholischen Religion willen eynige Betrangnuß zuthun / daß sie gleich zu Anfang dieses Wesens sie in jhre Freundschafft auffgenömen hetten / sintemal auch fast alle andere der Catholischen Religion zugethane sich gutwillig zu jhrer Defension bekennet vnnd jhnen die Anlagen vnnd Contributionen hetten tragen helffen Hierinnen würden jhnen die Prager Stätt genugsamb Zeugnuß geben können / daß vnter so viel Clöstern vnd so grossen Gemein der Catholischen Bürgerschafft / niemals eynige Betrangnuß / (ausser den vnfriedfertigen Jesuiten) geschehen seye. So könte jhnen endtlich auch der Beute halben die Verderbung eines so ansehenlichen Glieds dieses Königreichs nit beygemessen werden / dann nunmehr die warhafften Vrsachen der Belägerung auß obiger Erzehlung abzunehmen weren.
Derhalben were jhre Bitt / er wolte den jenigẽ / so einanders berichten wolten / keinen Glaubẽ geben / sondern jhnen zutrawen / daß sie alle Catholische / so mit jhnen in lieb vnd Fried zu leben begerten / für jhre Freunde hielten / vnnd sie für allem feindtlichem Gewalt auffs möglichste schützen / auch in jhrer freyen Religionsvbung nichts hintern wolten: Gleicher gestalt blieben sie so wol als die Pilßner / in Jhr. K. M. Gehorsamb beständig / vnd wünschten daß jeder mäñiglich mit auffrichtigem Gemüth Jhrer M. dienete / vnnd dieselbe mit solchen Trewen meynete.
In dem solche Schreiben hin vnd wider giengen / sind von den Directoren / einen gütlichẽ Vergleich mit der Statt zutreffen / nach folgende Personen / als Commissarien / dem von Manßfeld zugeordnet worden / nem̃lich die Freyherrn Henrich Burya vnd Henrich Laurentz Gebrüder / der Graf võ Guttenstein / auff Rissenberg / Kaut / Hostaun / vnd Schwrznie / vnd dann Jobst Adam Schientinger von Schienting / auff Kuttenplan / Christoph Widersperger / von Widersperg auff vnder Kamnitz / Vlrich Bechyne von Lazan / auff Tuschintzig / Heinrich Czernin von Chudienitz auff Schwiehoff / Ernfried Berbistorff v. Berbistorff Hauptmann / Joh. Getzbera von Koliwehory / mit diesem Befehl / daß sie mit vñ neben dem Obristẽ vnd mit jnen Georg Ebenberger Obristen leutenandt / den Bürgern vnd Inwohnern der Statt Pilsen / wie auch dem darin ligenden Hauptmañ Felix Dornheim von Retz in Oesterreich vnd seinen Beselchshabern vnd Soldaten vorhaltẽ sol-
Pilßner werden zu einem gütlichen Vertrag angemahnet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |