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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ten; dieweil sie jhre eussersie Gefahr augenscheinlich sehen / deren sie sich / vmb der von jhnen selbst gegebenen gnugsamen Vrsachen willen / endtlichen nit entledigen könten / sondern in gäntzlichen Ruin der Statt / vnd jhrer aller Verderb gerathen würden / (welches sie jhnen doch nit gönnen theten) dz derowegen sie / Pilßner / neben gedachtem Hauptmann Dornheimb vnnd seinen Soldaten / auff folgende Conditiones sich gutwillig in einen Accord einlassen / die Statt eröffnen vnd vbergeben solten. Nemblich:

Articul zu einem Vertrag den Pilßnern vorgeschlagen. Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen / Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich / weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch beschädiget werden.

Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten Fähnlein vnd gelöschten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden / daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte / solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten werden.

Zu dritten solten die Pilßner dem von Manßfeld für den Sturmmonat / zu Befriedigung seiner Soldaten / so wohl auch zu etwas Ergetzung seines auffgewandten Kriegskostens / 60000. Gülden Reinisch / bares Gelts / oder aber durch andere dem von Manßfeld annembliche Mittel bezahlen vnd gut machen.

Zum letsten solten sie zu der Stände / so wol jhrer selbst eigenen Sicherheit vnd Beschützung / vnd gar nit zu einiger Offension / 2. Fähnlein Knecht / Manßfeldisch Volck / in die Besatzung einzunehmen schuldig seyn / welche zusampt jhren Hauptleuten vnnd Befelchshabern in solcher Disciplin vnd Gehorsamb gehalten vnd jhre Proviand bezahlet werden solte / daß sich niemand darüber zubeklagen haben würde.

Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß / weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern / in- vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgesagtem von Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden.

Diesen Vergleich haben die Directores, wie auch der von Manßfeld vnderschrieben sub dato den 9. Novemb. S. N. 1618.

Pilßner wollen die Diese angebottene Mittel aber zu einem Accord / wiewohl auch das geforderte Gelt deß vorgeschlagene Mittel zum Vergleich nicht annehmen. Sturmonats durch gestrichen worden / haben die Pilßner gäntzlich algeschlagen / vnerachtet schon ein zimbliche Lücken in die Mawer bey dem Barfüsser Kloster geschossen war.

Derohalben der Schimpff wider angangen / vnnd haben die Manßfeldische / an einem andern Ort bey dem Prager Thor / mit 2. von Prag etliche Tag zuvor ankommenen Stücken / zwischen emeltem Thor vnd deß Kaysers Rudolphi auff die Mawer festgebawetem Hauß / eines langen Spieß breite Lücken oder Breschen geschossen / also dz sie den 8. 18. Novemb. Sontag deß Morgents frühe Sturm zulauffen vermeynet / wo nicht die Belägerten mit grosser Geschwindigkeit die vorhergägene Nacht / vngeachtet dz Geschütz vnauffhörlich darauff loß gangen / dermassen mit Mist vnd mit Eysern Zacken versehenen Bawhöltzern die Lücken vermacht / daß / ob schon etliche der Manßfeldischen mit Hacken den Mist hinweg zu raumen bey der Nacht sich vnderstanden / haben sie doch wenig außrichten können.

Pilsen wird stgeürmdt. Nichts destoweniger wurde der Sturm angestellet / vnd erwartete desselben das Kriegsvolck den 11. 21. Nov. von Morgens früh biß vmb 1. Vhren. Da ward nun erstlich beschlossen / die Belägerte auß den Hauß / von dannen sie starck auff die Anlauffende hetten schiessen Können zuforderst wegzutreiben / derowegen alßbald selbiges von zweyen Battereyen her an beyden Ecken beschossen / vnd in 4. Stunden eine Bresche / auff der rechten Hand bey 10. vnd auff der lincken vngefehr 5. Elen breit / gemacht wurde. Wiewol sie nun wegen deß dabey vorvberfliessenden Wassers (welches die Manßfeldischen zu jhrem Vortheil abgegraben hatten) zimlich vnbequem gewesen / wurde doch der Sturm angefangen / da dann die Soldaten erstlich durchs Wasser gewaten / so etlichen biß an die Knie / etlichen an den Leib vnd höher gangen / etlichen aber / so darinn erschossen worden gar zu tieff gewesen. Nachmals haben sie mit etlichen Leitern die Mawren erstiegen mit solcher Hertzhafftigkeit / daß sich weder die fordersten / noch die hindersten durch dz stetige Schiessen der Belägerten / vnd sonderlich da von dem Prager Thor / als das Volck im meisten Anlauffen / ein Mörser / so mit Hagel geladen loß gieng / vnd grossen Schaden thete: da von abschrecken lassen / doch würde den belägerten von vier Battereyen bald die vbrige Wehr mit schiessen Pilsen von Manßfelgischen eingenommen. auß den Stücken benommen / also daß zwo Compagnien / deren die auff der rechten Seithen Leutenant Fränckin / die auff der lincken Capitayn Schlammerßdorff geführt zum ersten hinauff kommen / denen sind alsbald Capitayn Liebenstein / Capitayn Frepont / Capitayn Romanesque / Capitayn Carpezo Obrister / Capitayn Heyden / Ritter deß Weissen Creutzes / Capitayn Krauß Quartiermeister / Capitayn Dettenborn mit jhren Compagnien gefolget. Weil nun diese sich in gnugsamer Anzal befunden / haben sie herauß entbotten / daß man keine mehr hinnach schicken solte.

Darauff dann der Capit. Sadupsky / welcher

ten; dieweil sie jhre eussersie Gefahr augenscheinlich sehen / deren sie sich / vmb der von jhnen selbst gegebenen gnugsamen Vrsachẽ willen / endtlichẽ nit entledigen könten / sondern in gäntzlichẽ Ruin der Statt / vnd jhrer aller Verderb gerathen würden / (welches sie jhnen doch nit gönnen theten) dz derowegen sie / Pilßner / neben gedachtem Hauptmann Dornheimb vnnd seinen Soldaten / auff folgende Conditiones sich gutwillig in einen Accord einlassen / die Statt eröffnen vnd vbergeben solten. Nemblich:

Articul zu einem Vertrag den Pilßnern vorgeschlagen. Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen / Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich / weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch beschädiget werden.

Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten Fähnlein vnd gelöschten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden / daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte / solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten werden.

Zu dritten solten die Pilßner dem von Manßfeld für den Sturmmonat / zu Befriedigung seiner Soldaten / so wohl auch zu etwas Ergetzung seines auffgewandten Kriegskostens / 60000. Gülden Reinisch / bares Gelts / oder aber durch andere dem von Manßfeld annembliche Mittel bezahlen vnd gut machen.

Zum letsten solten sie zu der Stände / so wol jhrer selbst eigenen Sicherheit vnd Beschützung / vñ gar nit zu einiger Offension / 2. Fähnlein Knecht / Manßfeldisch Volck / in die Besatzung einzunehmen schuldig seyn / welche zusampt jhren Hauptleuten vnnd Befelchshabern in solcher Disciplin vnd Gehorsamb gehalten vnd jhre Proviand bezahlet werden solte / daß sich niemand darüber zubeklagen haben würde.

Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß / weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern / in- vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgesagtem von Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden.

Diesen Vergleich haben die Directores, wie auch der von Manßfeld vnderschrieben sub dato den 9. Novemb. S. N. 1618.

Pilßner wollen die Diese angebottene Mittel aber zu einem Accord / wiewohl auch das geforderte Gelt deß vorgeschlagene Mittel zum Vergleich nicht annehmen. Sturmonats durch gestrichen worden / haben die Pilßner gäntzlich algeschlagen / vnerachtet schon ein zimbliche Lücken in die Mawer bey dem Barfüsser Kloster geschossen war.

Derohalben der Schimpff wider angangen / vnnd haben die Manßfeldische / an einem andern Ort bey dem Prager Thor / mit 2. von Prag etliche Tag zuvor ankom̃enen Stücken / zwischen emeltem Thor vnd deß Kaysers Rudolphi auff die Mawer festgebawetem Hauß / eines langẽ Spieß breite Lücken oder Breschen geschossen / also dz sie den 8. 18. Novemb. Sontag deß Morgents frühe Sturm zulauffen vermeynet / wo nicht die Belägerten mit grosser Geschwindigkeit die vorhergägene Nacht / vngeachtet dz Geschütz vnauffhörlich darauff loß gangen / dermassen mit Mist vnd mit Eysern Zacken versehenen Bawhöltzern die Lücken vermacht / daß / ob schon etliche der Manßfeldischen mit Hacken den Mist hinweg zu raumen bey der Nacht sich vnderstanden / haben sie doch wenig außrichten können.

Pilsen wird stgeürmdt. Nichts destoweniger wurde der Sturm angestellet / vñ erwartete desselben das Kriegsvolck den 11. 21. Nov. von Morgens früh biß vmb 1. Vhren. Da ward nun erstlich beschlossen / die Belägerte auß dẽ Hauß / von dannen sie starck auff die Anlauffende hetten schiessen Können zuforderst wegzutreiben / derowegen alßbald selbiges võ zweyen Battereyen her an beyden Ecken beschossen / vnd in 4. Stunden eine Bresche / auff der rechtẽ Hand bey 10. vnd auff der linckẽ vngefehr 5. Elen breit / gemacht wurde. Wiewol sie nun wegẽ deß dabey vorvberfliessenden Wassers (welches die Manßfeldischen zu jhrem Vortheil abgegraben hatten) zimlich vnbequem gewesen / wurde doch der Sturm angefangen / da dañ die Soldaten erstlich durchs Wasser gewaten / so etlichen biß an die Knie / etlichen an den Leib vnd höher gangen / etlichen aber / so darinn erschossen worden gar zu tieff gewesen. Nachmals haben sie mit etlichẽ Leitern die Mawren erstiegen mit solcher Hertzhafftigkeit / daß sich weder die fordersten / noch die hindersten durch dz stetige Schiessen der Belägerten / vñ sonderlich da von dem Prager Thor / als das Volck im meisten Anlauffen / ein Mörser / so mit Hagel geladen loß gieng / vñ grossen Schaden thete: da von abschrecken lassen / doch würde den belägerten von vier Battereyen bald die vbrige Wehr mit schiessen Pilsen von Manßfelgischen eingenommen. auß den Stücken benommen / also daß zwo Compagnien / deren die auff der rechten Seithen Leutenant Fränckin / die auff der lincken Capitayn Schlammerßdorff geführt zum ersten hinauff kommen / denen sind alsbald Capitayn Liebenstein / Capitayn Frepont / Capitayn Romanesque / Capitayn Carpezo Obrister / Capitayn Heyden / Ritter deß Weissen Creutzes / Capitayn Krauß Quartiermeister / Capitayn Dettenborn mit jhren Compagnien gefolget. Weil nun diese sich in gnugsamer Anzal befunden / haben sie herauß entbotten / daß man keine mehr hinnach schicken solte.

Darauff dann der Capit. Sadupsky / welcher

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          <p><note place="left">Articul zu einem Vertrag den Pilßnern                      vorgeschlagen.</note> Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen /                      Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb                      vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich /                      weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch                      beschädiget werden.</p>
          <p>Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd                      Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten                      Fähnlein vnd gelöschten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden /                      daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische                      Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte /                      solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten                      werden.</p>
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          <p>Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet                      vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von                      Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd                      auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß /                      weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt                      nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern                      / in- vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgesagtem von                      Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden.</p>
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[91/0132] ten; dieweil sie jhre eussersie Gefahr augenscheinlich sehen / deren sie sich / vmb der von jhnen selbst gegebenen gnugsamen Vrsachẽ willen / endtlichẽ nit entledigen könten / sondern in gäntzlichẽ Ruin der Statt / vnd jhrer aller Verderb gerathen würden / (welches sie jhnen doch nit gönnen theten) dz derowegen sie / Pilßner / neben gedachtem Hauptmann Dornheimb vnnd seinen Soldaten / auff folgende Conditiones sich gutwillig in einen Accord einlassen / die Statt eröffnen vnd vbergeben solten. Nemblich: Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen / Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich / weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch beschädiget werden. Articul zu einem Vertrag den Pilßnern vorgeschlagen. Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten Fähnlein vnd gelöschten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden / daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte / solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten werden. Zu dritten solten die Pilßner dem von Manßfeld für den Sturmmonat / zu Befriedigung seiner Soldaten / so wohl auch zu etwas Ergetzung seines auffgewandten Kriegskostens / 60000. Gülden Reinisch / bares Gelts / oder aber durch andere dem von Manßfeld annembliche Mittel bezahlen vnd gut machen. Zum letsten solten sie zu der Stände / so wol jhrer selbst eigenen Sicherheit vnd Beschützung / vñ gar nit zu einiger Offension / 2. Fähnlein Knecht / Manßfeldisch Volck / in die Besatzung einzunehmen schuldig seyn / welche zusampt jhren Hauptleuten vnnd Befelchshabern in solcher Disciplin vnd Gehorsamb gehalten vnd jhre Proviand bezahlet werden solte / daß sich niemand darüber zubeklagen haben würde. Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß / weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern / in- vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgesagtem von Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden. Diesen Vergleich haben die Directores, wie auch der von Manßfeld vnderschrieben sub dato den 9. Novemb. S. N. 1618. Diese angebottene Mittel aber zu einem Accord / wiewohl auch das geforderte Gelt deß Sturmonats durch gestrichen worden / haben die Pilßner gäntzlich algeschlagen / vnerachtet schon ein zimbliche Lücken in die Mawer bey dem Barfüsser Kloster geschossen war. Pilßner wollen die vorgeschlagene Mittel zum Vergleich nicht annehmen. Derohalben der Schimpff wider angangen / vnnd haben die Manßfeldische / an einem andern Ort bey dem Prager Thor / mit 2. von Prag etliche Tag zuvor ankom̃enen Stücken / zwischen emeltem Thor vnd deß Kaysers Rudolphi auff die Mawer festgebawetem Hauß / eines langẽ Spieß breite Lücken oder Breschen geschossen / also dz sie den 8. 18. Novemb. Sontag deß Morgents frühe Sturm zulauffen vermeynet / wo nicht die Belägerten mit grosser Geschwindigkeit die vorhergägene Nacht / vngeachtet dz Geschütz vnauffhörlich darauff loß gangen / dermassen mit Mist vnd mit Eysern Zacken versehenen Bawhöltzern die Lücken vermacht / daß / ob schon etliche der Manßfeldischen mit Hacken den Mist hinweg zu raumen bey der Nacht sich vnderstanden / haben sie doch wenig außrichten können. Nichts destoweniger wurde der Sturm angestellet / vñ erwartete desselben das Kriegsvolck den 11. 21. Nov. von Morgens früh biß vmb 1. Vhren. Da ward nun erstlich beschlossen / die Belägerte auß dẽ Hauß / von dannen sie starck auff die Anlauffende hetten schiessen Können zuforderst wegzutreiben / derowegen alßbald selbiges võ zweyen Battereyen her an beyden Ecken beschossen / vnd in 4. Stunden eine Bresche / auff der rechtẽ Hand bey 10. vnd auff der linckẽ vngefehr 5. Elen breit / gemacht wurde. Wiewol sie nun wegẽ deß dabey vorvberfliessenden Wassers (welches die Manßfeldischen zu jhrem Vortheil abgegraben hatten) zimlich vnbequem gewesen / wurde doch d' Sturm angefangen / da dañ die Soldaten erstlich durchs Wasser gewaten / so etlichen biß an die Knie / etlichen an den Leib vnd höher gangen / etlichen aber / so darinn erschossen worden gar zu tieff gewesen. Nachmals haben sie mit etlichẽ Leitern die Mawren erstiegen mit solcher Hertzhafftigkeit / daß sich weder die fordersten / noch die hindersten durch dz stetige Schiessen der Belägerten / vñ sonderlich da von dem Prager Thor / als das Volck im meisten Anlauffen / ein Mörser / so mit Hagel geladen loß gieng / vñ grossen Schaden thete: da von abschrecken lassen / doch würde den belägerten von vier Battereyen bald die vbrige Wehr mit schiessen auß den Stücken benommen / also daß zwo Compagnien / deren die auff der rechten Seithen Leutenant Fränckin / die auff der lincken Capitayn Schlammerßdorff geführt zum ersten hinauff kommen / denen sind alsbald Capitayn Liebenstein / Capitayn Frepont / Capitayn Romanesque / Capitayn Carpezo Obrister / Capitayn Heyden / Ritter deß Weissen Creutzes / Capitayn Krauß Quartiermeister / Capitayn Dettenborn mit jhren Compagnien gefolget. Weil nun diese sich in gnugsamer Anzal befunden / haben sie herauß entbotten / daß man keine mehr hinnach schicken solte. Pilsen wird stgeürmdt. Pilsen von Manßfelgischen eingenommen. Darauff dann der Capit. Sadupsky / welcher

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/132>, abgerufen am 26.11.2024.