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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten.

Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue.

Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt.

Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vnd Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten.

Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können.

Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts:

Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangen. Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad-

Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten.

Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue.

Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt.

Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vñ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten.

Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können.

Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts:

Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangẽ. Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad-

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          <p>Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was                      die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd                      außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien                      Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit                      in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt                      worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner                      Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten                      in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman                      billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen                      an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie                      etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins                      gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd                      die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen                      Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in                      Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so                      sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen                      gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen                      Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb                      Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig                      anhalten.</p>
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          <p>Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem                      König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt /                      ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet                      / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten                      werden / erfolgt.</p>
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[1165/1308] Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten. Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue. Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt. Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vñ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten. Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können. Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts: Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad- Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangẽ.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1308>, abgerufen am 23.11.2024.