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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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zuwider gewesen / hette er an seine statt den Herrn Clerch an deß Königs Mutter abgefertiget; wiewol aber noch keine Besserung verspüret worden / vnd die Erjnnerungen / die Jhre Kön. May. in Groß Britannien thun lassen / wenig gefrüchtet / hette Sie doch keinen Ernst gebrauchen / noch den König in Franckreich jhren lieben Schwager erzürnen wollen. Vnd als sie endlich den Frantzosen jhren Abscheidt geben / hette sie jhrer Mißhandlung keine Meldung gethan / sondern in allem was sie begeret / will fahrt / vnd noch darzu Verehrungen an Gelt vnd andern Geschencken gegeben / ja sie noch vor jhrem Abzug / in eygener Person besucht. Sie weren Kostfrey gehalten / vnnd von allem / was jhnen zu der Reyse zu Wasser vnd Land nöthig / wol versehen worden. Hernach hette Jhre Kön. May. den Freyherrn Charletton zum König in Franckreich gesandt / jhn von allem zu informiren / vnd die Vrsachen anzuzeigen / welche Jhre Kön. May. bewogen hetten / sich solcher schädlichen vnnd gefährlichen Leuth ledig zu machen.

Was den andern Puncten anlanget / sey derselbe von dem Contract abgesondert / vnd in einem sonderbahren Instrument bedingt worden / daß ob schon derselbe nicht solte gehalten werden / solte doch solches der Eheberedung nichts benehmen. Dann man dazumahl nicht von der Religion / sondern von einem Politischen Werck gehandelt hab. So seye auch solches nur pro forma von den Engelländischen Commissarien accordirt worden / damit man die Catholischen in Franckreich vnd den Pabst desto besser zu frieden stellen möchte.

Fürs dritte / so seye auch eine Clausul angehencket worden / daß die Römisch-Catholische der Freyheit / die man jhnen gegönnet / nicht mißbrauchen / sondern dem König den Gehorsamb / den alle Vnderthanen jhm schuldig leysten solten.

Endlichen so hette der König auch in diesem Puncten seine Bescheidenheit sehen lassen / in dem er kein newe Satzungen wider die Römisch-Catholischen gemacht / vnd in der Execution der vorigen sich grösser Mildigkeit beflissen / dann zuvor geschehen / sintemal kein Blutstropffen einiges Jesuiten / Priesters oder Römisch-Catholischen von der Zeit an / da er zu der Regierung kommen / were vergossen worden. So ferrn aber were es / daß Jhre May. mit Fug könne beschuldiget werden / als wann sie in diesem Puncten dem Accord zuwider gehandelt / daß sie hergegen billich beklagen kan / daß man Jhro nicht glauben gehalten / in dem man so steiff auff diesen Articul / der doch nur pro forma eingerucket worden / getrungen / als wann er ein Haupt Articul gewesen: Inmassen der Bischoff von Mante solches Wesen davon gemacht / als wann es eine Verfolgung were gewesen / vnd sich vnderstanden / nicht allein ein böß Geblüt zwischen dem König vnd der Königin / sondern auch ein offenbahre Feindschafft zwischen beyden Cronen zuerregen.

Gleich aber wie Jhre Kön. May. billiche Vrsachen haben zubegehren / daß in diesem Puncten auff der Frantzosen Seiten mit mehrer Auffrichtigkeit gehandelt werde / also könne sie sich mit Fug beklagen / daß man jhr das jenige nit gehalten / was das Fundament dieses Heuraths vnd Bündtnuß gewesen. Dann als man von dem Heurat gehandelt / were ein offensive vnd defensive Liga vorgeschlagen worden / damit beyde Cronen mit einander desto genawer verbunden vnd verknüpffet würde. Vnd ob wol man sich dazumal entschuldigt / damit es nit das Ansehen hette / als wann man dem Heurath / welcher billich frey seyn soll / ein Joch aufflegen wolte: Jedoch were dazumahl verheissen worden / daß so bald die Articul der Eheberedung würden gesiegelt seyn / man zum Schluß angeregter Bündnuß schreiten wolte.

Als man nun nach geschlossenem Heurath dieser Bündnuß angehalten / hette man etliche Difficulteten von den formalibus derselben vorgewendet / vnd doch versprochen / dieselbe in der That zuhalten. Welches der König in Franckreich selbs in Gegenwart der Königinnen / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Geblüts / der Herrn Räthen vnd vornembsten Officirern der Cron gethan; Darauff sey abgeredet vnd verglichen worden / daß ein Heer von Englischem Fußvolck / vnder dem Commando deß Grafen von Mansfeld zu Cales in Franckreich anlenden / frey durchziehen / Quartier nehmen / vnd nach Gelegenheit wider zurück ziehen vnd zu Schiff sich begeben möchte. Daß auch der König in Franckreich eine Reuterey / so starck / als es die Notturfft erforderte / darbey fügen solte / damit man mit gesampter Hand ins Elsaß rücken / vnd die Pfaltz wider erobern möchte.

Dieses alles were versprochen worden nicht allein den Englischen Gesandten / als dem Graffen von Carlile vnd Hollandt / sondern auch dem König selbsten / durch den Herrn de Laville aux Clercs vnd dem Marquisen von Effiat / als Extraordinari Gesandten deß Königs in Franckreich. Solches seye aber nit pro forma vnd zum Schein / sondern auff gute Trew vnd bey Ehren Jhrer Kön. M. versprochen worden / als daran den beyden Cronen an jhrem Heyl vnd Wolfahrt mercklich viel gelegen. Dieweil aber solches nicht gehalten worden / hette der König in Engellandt mehr dann ein Million Pfundt Sterling / vnnd 10000. guter Soldaten von seinen Vnderthanen eingebüsset. Dardurch sey den Fürsten in Teutschlandt alle Hoffnung genommen / vnd die Thür zu allem Vnheyl / welches hernach jhnen begegnet / geöffnet worden. Vnd hetten die Frantzosen kein andere Vrsach vorbringen können / warumb sie diese Zusag nicht gehalten / dann daß dardurch dem Königreich Franckreich ein grosse Vngelegenheit würde zugezogen seyn / in dem die Spanier / welche dazumahl starck in Hennegow vnd Arthois waren / hetten mögen hinein gelocket / oder das Englische Kriegsvolck / da es were wider zurück getrieben worden / Schaden thun.

zuwider gewesen / hette er an seine statt den Herrn Clerch an deß Königs Mutter abgefertiget; wiewol aber noch keine Besserung verspüret worden / vnd die Erjnnerungen / die Jhre Kön. May. in Groß Britannien thun lassen / wenig gefrüchtet / hette Sie doch keinen Ernst gebrauchen / noch den König in Franckreich jhren lieben Schwager erzürnen wollen. Vnd als sie endlich den Frantzosen jhren Abscheidt geben / hette sie jhrer Mißhandlung keine Meldung gethan / sondern in allem was sie begeret / will fahrt / vnd noch darzu Verehrungen an Gelt vnd andern Geschencken gegeben / ja sie noch vor jhrem Abzug / in eygener Person besucht. Sie weren Kostfrey gehalten / vnnd von allem / was jhnen zu der Reyse zu Wasser vnd Land nöthig / wol versehen worden. Hernach hette Jhre Kön. May. den Freyherrn Charletton zum König in Franckreich gesandt / jhn von allem zu informiren / vnd die Vrsachen anzuzeigen / welche Jhre Kön. May. bewogen hetten / sich solcher schädlichen vnnd gefährlichen Leuth ledig zu machen.

Was den andern Puncten anlanget / sey derselbe von dem Contract abgesondert / vnd in einem sonderbahren Instrument bedingt worden / daß ob schon derselbe nicht solte gehalten werden / solte doch solches der Eheberedung nichts benehmen. Dann man dazumahl nicht von der Religion / sondern von einem Politischen Werck gehandelt hab. So seye auch solches nur pro forma von den Engelländischen Commissarien accordirt worden / damit man die Catholischen in Franckreich vnd den Pabst desto besser zu frieden stellen möchte.

Fürs dritte / so seye auch eine Clausul angehencket worden / daß die Römisch-Catholische der Freyheit / die man jhnen gegönnet / nicht mißbrauchen / sondern dem König den Gehorsamb / den alle Vnderthanen jhm schuldig leysten solten.

Endlichen so hette der König auch in diesem Puncten seine Bescheidenheit sehen lassen / in dem er kein newe Satzungen wider die Römisch-Catholischen gemacht / vnd in der Execution der vorigen sich grösser Mildigkeit beflissen / dann zuvor geschehen / sintemal kein Blutstropffen einiges Jesuiten / Priesters oder Römisch-Catholischen von der Zeit an / da er zu der Regierung kommen / were vergossen worden. So ferrn aber were es / daß Jhre May. mit Fug könne beschuldiget werden / als wann sie in diesem Puncten dem Accord zuwider gehandelt / daß sie hergegen billich beklagen kan / daß man Jhro nicht glauben gehalten / in dem man so steiff auff diesen Articul / der doch nur pro forma eingerucket worden / getrungen / als wann er ein Haupt Articul gewesen: Inmassen der Bischoff von Mante solches Wesen davon gemacht / als wann es eine Verfolgung were gewesen / vnd sich vnderstanden / nicht allein ein böß Geblüt zwischen dem König vnd der Königin / sondern auch ein offenbahre Feindschafft zwischen beyden Cronen zuerregen.

Gleich aber wie Jhre Kön. May. billiche Vrsachen haben zubegehren / daß in diesem Puncten auff der Frantzosen Seiten mit mehrer Auffrichtigkeit gehandelt werde / also könne sie sich mit Fug beklagen / daß man jhr das jenige nit gehalten / was das Fundament dieses Heuraths vnd Bündtnuß gewesen. Dann als man von dem Heurat gehandelt / were ein offensivè vnd defensivè Liga vorgeschlagen worden / damit beyde Cronen mit einander desto genawer verbunden vnd verknüpffet würde. Vnd ob wol man sich dazumal entschuldigt / damit es nit das Ansehen hette / als wann man dem Heurath / welcher billich frey seyn soll / ein Joch aufflegen wolte: Jedoch were dazumahl verheissen worden / daß so bald die Articul der Eheberedung würden gesiegelt seyn / man zum Schluß angeregter Bündnuß schreiten wolte.

Als man nun nach geschlossenem Heurath dieser Bündnuß angehalten / hette man etliche Difficulteten von den formalibus derselben vorgewendet / vnd doch versprochen / dieselbe in der That zuhalten. Welches der König in Franckreich selbs in Gegenwart der Königinnen / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Geblüts / der Herrn Räthen vnd vornembsten Officirern der Cron gethan; Darauff sey abgeredet vnd verglichen worden / daß ein Heer von Englischem Fußvolck / vnder dem Commando deß Grafen von Mansfeld zu Cales in Franckreich anlenden / frey durchziehen / Quartier nehmen / vnd nach Gelegenheit wider zurück ziehen vnd zu Schiff sich begeben möchte. Daß auch der König in Franckreich eine Reuterey / so starck / als es die Notturfft erforderte / darbey fügen solte / damit man mit gesampter Hand ins Elsaß rücken / vnd die Pfaltz wider erobern möchte.

Dieses alles were versprochen worden nicht allein den Englischen Gesandten / als dem Graffen von Carlile vnd Hollandt / sondern auch dem König selbsten / durch den Herrn de Laville aux Clercs vnd dem Marquisen von Effiat / als Extraordinari Gesandten deß Königs in Franckreich. Solches seye aber nit pro forma vnd zum Schein / sondern auff gute Trew vnd bey Ehren Jhrer Kön. M. versprochen worden / als daran den beyden Cronen an jhrem Heyl vñ Wolfahrt mercklich viel gelegen. Dieweil aber solches nicht gehalten worden / hette der König in Engellandt mehr dann ein Million Pfundt Sterling / vnnd 10000. guter Soldaten von seinen Vnderthanen eingebüsset. Dardurch sey den Fürsten in Teutschlandt alle Hoffnung genommen / vnd die Thür zu allem Vnheyl / welches hernach jhnen begegnet / geöffnet worden. Vnd hetten die Frantzosen kein andere Vrsach vorbringen können / warumb sie diese Zusag nicht gehalten / dann daß dardurch dem Königreich Franckreich ein grosse Vngelegenheit würde zugezogen seyn / in dem die Spanier / welche dazumahl starck in Hennegow vnd Arthois waren / hetten mögen hinein gelocket / oder das Englische Kriegsvolck / da es were wider zurück getrieben worden / Schaden thun.

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          <p>Was den andern Puncten anlanget / sey derselbe von dem Contract abgesondert / vnd                      in einem sonderbahren Instrument bedingt worden / daß ob schon derselbe nicht                      solte gehalten werden / solte doch solches der Eheberedung nichts benehmen. Dann                      man dazumahl nicht von der Religion / sondern von einem Politischen Werck                      gehandelt hab. So seye auch solches nur pro forma von den Engelländischen                      Commissarien accordirt worden / damit man die Catholischen in Franckreich vnd                      den Pabst desto besser zu frieden stellen möchte.</p>
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[1164/1307] zuwider gewesen / hette er an seine statt den Herrn Clerch an deß Königs Mutter abgefertiget; wiewol aber noch keine Besserung verspüret worden / vnd die Erjnnerungen / die Jhre Kön. May. in Groß Britannien thun lassen / wenig gefrüchtet / hette Sie doch keinen Ernst gebrauchen / noch den König in Franckreich jhren lieben Schwager erzürnen wollen. Vnd als sie endlich den Frantzosen jhren Abscheidt geben / hette sie jhrer Mißhandlung keine Meldung gethan / sondern in allem was sie begeret / will fahrt / vnd noch darzu Verehrungen an Gelt vnd andern Geschencken gegeben / ja sie noch vor jhrem Abzug / in eygener Person besucht. Sie weren Kostfrey gehalten / vnnd von allem / was jhnen zu der Reyse zu Wasser vnd Land nöthig / wol versehen worden. Hernach hette Jhre Kön. May. den Freyherrn Charletton zum König in Franckreich gesandt / jhn von allem zu informiren / vnd die Vrsachen anzuzeigen / welche Jhre Kön. May. bewogen hetten / sich solcher schädlichen vnnd gefährlichen Leuth ledig zu machen. Was den andern Puncten anlanget / sey derselbe von dem Contract abgesondert / vnd in einem sonderbahren Instrument bedingt worden / daß ob schon derselbe nicht solte gehalten werden / solte doch solches der Eheberedung nichts benehmen. Dann man dazumahl nicht von der Religion / sondern von einem Politischen Werck gehandelt hab. So seye auch solches nur pro forma von den Engelländischen Commissarien accordirt worden / damit man die Catholischen in Franckreich vnd den Pabst desto besser zu frieden stellen möchte. Fürs dritte / so seye auch eine Clausul angehencket worden / daß die Römisch-Catholische der Freyheit / die man jhnen gegönnet / nicht mißbrauchen / sondern dem König den Gehorsamb / den alle Vnderthanen jhm schuldig leysten solten. Endlichen so hette der König auch in diesem Puncten seine Bescheidenheit sehen lassen / in dem er kein newe Satzungen wider die Römisch-Catholischen gemacht / vnd in der Execution der vorigen sich grösser Mildigkeit beflissen / dann zuvor geschehen / sintemal kein Blutstropffen einiges Jesuiten / Priesters oder Römisch-Catholischen von der Zeit an / da er zu der Regierung kommen / were vergossen worden. So ferrn aber were es / daß Jhre May. mit Fug könne beschuldiget werden / als wann sie in diesem Puncten dem Accord zuwider gehandelt / daß sie hergegen billich beklagen kan / daß man Jhro nicht glauben gehalten / in dem man so steiff auff diesen Articul / der doch nur pro forma eingerucket worden / getrungen / als wann er ein Haupt Articul gewesen: Inmassen der Bischoff von Mante solches Wesen davon gemacht / als wann es eine Verfolgung were gewesen / vnd sich vnderstanden / nicht allein ein böß Geblüt zwischen dem König vnd der Königin / sondern auch ein offenbahre Feindschafft zwischen beyden Cronen zuerregen. Gleich aber wie Jhre Kön. May. billiche Vrsachen haben zubegehren / daß in diesem Puncten auff der Frantzosen Seiten mit mehrer Auffrichtigkeit gehandelt werde / also könne sie sich mit Fug beklagen / daß man jhr das jenige nit gehalten / was das Fundament dieses Heuraths vnd Bündtnuß gewesen. Dann als man von dem Heurat gehandelt / were ein offensivè vnd defensivè Liga vorgeschlagen worden / damit beyde Cronen mit einander desto genawer verbunden vnd verknüpffet würde. Vnd ob wol man sich dazumal entschuldigt / damit es nit das Ansehen hette / als wann man dem Heurath / welcher billich frey seyn soll / ein Joch aufflegen wolte: Jedoch were dazumahl verheissen worden / daß so bald die Articul der Eheberedung würden gesiegelt seyn / man zum Schluß angeregter Bündnuß schreiten wolte. Als man nun nach geschlossenem Heurath dieser Bündnuß angehalten / hette man etliche Difficulteten von den formalibus derselben vorgewendet / vnd doch versprochen / dieselbe in der That zuhalten. Welches der König in Franckreich selbs in Gegenwart der Königinnen / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Geblüts / der Herrn Räthen vnd vornembsten Officirern der Cron gethan; Darauff sey abgeredet vnd verglichen worden / daß ein Heer von Englischem Fußvolck / vnder dem Commando deß Grafen von Mansfeld zu Cales in Franckreich anlenden / frey durchziehen / Quartier nehmen / vnd nach Gelegenheit wider zurück ziehen vnd zu Schiff sich begeben möchte. Daß auch der König in Franckreich eine Reuterey / so starck / als es die Notturfft erforderte / darbey fügen solte / damit man mit gesampter Hand ins Elsaß rücken / vnd die Pfaltz wider erobern möchte. Dieses alles were versprochen worden nicht allein den Englischen Gesandten / als dem Graffen von Carlile vnd Hollandt / sondern auch dem König selbsten / durch den Herrn de Laville aux Clercs vnd dem Marquisen von Effiat / als Extraordinari Gesandten deß Königs in Franckreich. Solches seye aber nit pro forma vnd zum Schein / sondern auff gute Trew vnd bey Ehren Jhrer Kön. M. versprochen worden / als daran den beyden Cronen an jhrem Heyl vñ Wolfahrt mercklich viel gelegen. Dieweil aber solches nicht gehalten worden / hette der König in Engellandt mehr dann ein Million Pfundt Sterling / vnnd 10000. guter Soldaten von seinen Vnderthanen eingebüsset. Dardurch sey den Fürsten in Teutschlandt alle Hoffnung genommen / vnd die Thür zu allem Vnheyl / welches hernach jhnen begegnet / geöffnet worden. Vnd hetten die Frantzosen kein andere Vrsach vorbringen können / warumb sie diese Zusag nicht gehalten / dann daß dardurch dem Königreich Franckreich ein grosse Vngelegenheit würde zugezogen seyn / in dem die Spanier / welche dazumahl starck in Hennegow vnd Arthois waren / hetten mögen hinein gelocket / oder das Englische Kriegsvolck / da es were wider zurück getrieben worden / Schaden thun.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1307>, abgerufen am 23.06.2024.