Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeiten wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns von der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischen Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischen Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft geben werden müssen) dann auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanen / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischen Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dann auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vnd im allein seligmachenden H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vnd da sich jemand in solch angesetzten benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver- Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitẽ wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns võ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischẽ Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebẽ werden müssen) dañ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanẽ / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dañ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vñ im allein seligmachendẽ H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vñ da sich jemand in solch angesetztẽ benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1294" n="1151"/> Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitẽ wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns võ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischẽ Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebẽ werden müssen) dañ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanẽ / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dañ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vñ im allein seligmachendẽ H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vñ da sich jemand in solch angesetztẽ benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1151/1294]
Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitẽ wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns võ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischẽ Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebẽ werden müssen) dañ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanẽ / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dañ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vñ im allein seligmachendẽ H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vñ da sich jemand in solch angesetztẽ benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver-
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