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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeiten wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns von der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischen Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischen Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft geben werden müssen) dann auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanen / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischen Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dann auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vnd im allein seligmachenden H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vnd da sich jemand in solch angesetzten benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver-

Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitẽ wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns võ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischẽ Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebẽ werden müssen) dañ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanẽ / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dañ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vñ im allein seligmachendẽ H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vñ da sich jemand in solch angesetztẽ benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver-

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(welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß                      Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd                      Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholische&#x0303; Religion würcklich                      nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes                      Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da                      solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion                      widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen                      / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem                      Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch                      verbleibenden Vncatholische&#x0303; Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern                      gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden                      gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol                      tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer                      Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins                      Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebe&#x0303; werden müssen) dan&#x0303; auch                      zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit                      zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu                      sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an                      mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden /                      solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische /                      vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthane&#x0303; / die / nach wolgedachtes                      Keyser Carls deß IV. 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Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol                      gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser                      Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser                      Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt                      wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd                      denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich                      selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten                      Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame                      Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den                      ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur                      allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen                      Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. 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Hierumben so haben wir gnädigst vor gut                      angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn-                      vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere                      Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings                      Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie                      nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie                      nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen                      wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein                      jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten                      Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen                      gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen                      bequeme / vn&#x0303; im allein seligmachende&#x0303; H. Catholischen Glauben /                      mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen                      vergleiche: Dann im widrigen / vn&#x0303; da sich jemand in solch                      angesetzte&#x0303; benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen                      Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns                      auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich                      erkläret haben / daß nach ver-
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[1151/1294] Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitẽ wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns võ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischẽ Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebẽ werden müssen) dañ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanẽ / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischẽ Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dañ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vñ im allein seligmachendẽ H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vñ da sich jemand in solch angesetztẽ benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver-

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1294>, abgerufen am 23.11.2024.