Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen den 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vnd assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vnd mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset. So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vnd vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vnd bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vnd ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vnd die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhen die Stände hierüber mit allergnädigst vnd gewüriger Resolution zuerfrewen / vnd dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerumm zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent. E. Kay. May. Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern. Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet; Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten oder erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann von der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zun Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dann auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierungs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthunber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand von Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vnd Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierung / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen dẽ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vñ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vñ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset. So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vñ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vñ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vñ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vñ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhẽ die Stände hierüber mit allergnädigst vñ gewüriger Resolution zuerfrewen / vñ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̃ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent. E. Kay. May. Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern. Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet; Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten oder erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann võ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zũ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dañ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierũgs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthũber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand võ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vñ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierũg / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1293" n="1150"/> denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen dẽ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vñ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vñ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset.</p> <p>So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vñ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vñ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vñ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vñ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhẽ die Stände hierüber mit allergnädigst vñ gewüriger Resolution zuerfrewen / vñ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̃ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent.</p> <p>E. Kay. May.</p> <p>Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern.</p> <p>Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet;</p> <p>Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten <choice><abbr>od'</abbr><expan>oder</expan></choice> erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann võ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zũ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dañ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierũgs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthũber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand võ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vñ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierũg / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1150/1293]
denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen dẽ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vñ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vñ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset.
So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vñ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vñ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vñ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vñ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhẽ die Stände hierüber mit allergnädigst vñ gewüriger Resolution zuerfrewen / vñ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̃ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent.
E. Kay. May.
Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern.
Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet;
Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten od' erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann võ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zũ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dañ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierũgs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthũber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand võ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vñ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierũg / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1293>, abgerufen am 26.06.2024. |