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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen den 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vnd assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vnd mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset.

So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vnd vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vnd bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vnd ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vnd die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhen die Stände hierüber mit allergnädigst vnd gewüriger Resolution zuerfrewen / vnd dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerumm zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent.

E. Kay. May.

Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern.

Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet;

Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten oder erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann von der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zun Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dann auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierungs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthunber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand von Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vnd Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierung / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die

denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen dẽ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vñ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vñ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset.

So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vñ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vñ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vñ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vñ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhẽ die Stände hierüber mit allergnädigst vñ gewüriger Resolution zuerfrewen / vñ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̃ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent.

E. Kay. May.

Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern.

Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet;

Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten oder erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann võ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zũ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dañ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierũgs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthũber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand võ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vñ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierũg / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die

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          <p>So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster                      Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen                      nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher                      hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt /                      oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen                      aller vnderthänigst versichert / vn&#x0303; vergewist / da E. K. M.                      derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes                      beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad                      allergnäd. schwinden / vn&#x0303; bey voriger Concession sie                      allergnädigst vnperturbirt vn&#x0303; ruhig verbleiben lassen / inmassen                      sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die                      jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig                      gemacht / vn&#x0303; die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben                      / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M.                      dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung                      jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht                      gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott                      vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche                      Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd                      jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken                      niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd                      tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhe&#x0303; die Stände hierüber mit allergnädigst                          vn&#x0303; gewüriger Resolution zuerfrewen / vn&#x0303;                      dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld                          widerum&#x0303; zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen                      Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent.</p>
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          <p>Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd                      hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb                      die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs                      haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat                      publiciren lassen / welches also gelautet;</p>
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[1150/1293] denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen dẽ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vñ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vñ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset. So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vñ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vñ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vñ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vñ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhẽ die Stände hierüber mit allergnädigst vñ gewüriger Resolution zuerfrewen / vñ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̃ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent. E. Kay. May. Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern. Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet; Wir Ferdinand / rc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten od' erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann võ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zũ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dañ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regierũgs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthũber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand võ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vñ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / rc. Regierũg / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1293>, abgerufen am 26.06.2024.