Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c. Execution vber die Rebellische Bawren. Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenommen / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vnd der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden. Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten. Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt oder der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet; Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigen Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vnd natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö- Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c. Executiõ vber die Rebellische Bawren. Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̃en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vñ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden. Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten. Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt oder der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet; Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigẽ Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vñ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1288" n="1145"/> Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c.</p> <p><note place="left">Executiõ vber die Rebellische Bawren.</note> Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̃en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vñ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden.</p> <p>Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten.</p> <p><note place="right">Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel.</note> Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt <choice><abbr>od'</abbr><expan>oder</expan></choice> der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet;</p> <p>Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigẽ Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vñ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1145/1288]
Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c.
Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̃en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vñ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden.
Executiõ vber die Rebellische Bawren. Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten.
Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt od' der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet;
Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigẽ Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vñ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö-
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1288>, abgerufen am 26.06.2024. |