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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c.

Execution vber die Rebellische Bawren. Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenommen / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vnd der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden.

Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten.

Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt oder der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet;

Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigen Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vnd natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö-

Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c.

Executiõ vber die Rebellische Bawren. Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̃en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vñ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden.

Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten.

Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt oder der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet;

Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigẽ Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vñ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö-

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[1145/1288] Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c. Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̃en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vñ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden. Executiõ vber die Rebellische Bawren. Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten. Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt od' der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet; Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel. Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / rc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / rc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigẽ Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vñ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1288>, abgerufen am 26.06.2024.