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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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starcken / doch nothwendigen Armada gelangen möchte.

Alsdann endlich zum dritten / da je gegen verhoffen solcher gewünschter Frieden / entweder durch gütliche Handlung / oder auch durch offene Kriegsmacht diß Jahr noch nicht zuerheben seyn möchte / vnd die Widerwertigen durch hülff vnd assistentz jhres Anhangs / auch etwan mit einmischung deß Erbfeindes / den Krieg mit Macht fortsetzen wolten / woher alßdann der nervus Belli zu nehmen / auch wie vnnd welcher gestalt die Churfürsten Jher Keyserlichen Majest. auff solchen Fall die Hand zu bieten vermeineten.

Wie nun Jh. Keyserl. Majest. auff diese erstangezogene Puncten der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten rahtlichen Gutachen zuvernehmen / verlanget: Also hetten sie sich hingegen gäntzlichen zuversichern vnd zugetrösten / daß dieselbige an jhrem Ort / was zu beförderung deß werthen Friedens jhro würde an die Hand gegeben werden / reifflich erwegen / vnd was mit jhrer vnd seß Reichs Reputation vnnd Nutzen / immer geschehen könte / an jhro nichts wollen erwinden lassen.

Ob nun wol / was eygentlich der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten Bedencken auff diese in der Keyserlichen wie auch in der hernach gesetzten Mayntzischen Proposition begriffene Puncten gewesen / in geheimb verblieben / ist doch solches zum theil in der vom Churfürsten zu Mayntz an Keyserliche Majest. abgangene Erleuterung selbiges Bedenckens / so in den Geschichten deß folgenden 1628. Jahrs zufinden / zuersehen. Vnd ob wol auff solchen Convent das vbelgeplagte Teutschland seine Augen gerichtet / vnd verhoffet / es würde nunmehr deß Verhergens / Würgens vnd Raubens / ein End gemacht / vnnd Mittel zu stifftung eines gewünschten Friedens / auff die Bahn gebracht werden: so ist doch solches nicht erfolget / sondern dem schädlichen Krieg sein Lauff gelassen / vnnd das angefangene Spiel aller Orten starck fortgetrieben worden / weil sonderlich die Bäpstische die Geistliche nach dem Passawischen Vertrag von den Evangelischen eingezogene Güter / mit den Waaffen widerumb zusuchen / je länger je grössen lust bekommen / vnd sind vber solchem Puncten / damals allerhand Bedencken vnder jhnen vorgangen. Gestalt dann als vmb selbige Zeit die Bischoffe zu Augspurg vnnd Costnitz / vnd der Apt von Keysersheimb / die Restitution etlicher Clöster vnd Geistlichen Güter / so theils von den Hertzogen von Würtemberg / theils von den Marggraffen von Onoltzbach / nach dem Passawischen Vertrag eingezogen worden / vrgierten / die vier Römisch Catholische Churfürsten / Jhr. Keyserlichen Majest. als dieselbe jhr Gutachten dieses Punctens vnd sonsten ins gemein der Restitution der Geistlichen Güter halben / begehret / vnder dato den 26. Septembris dieses 1627. Jahrs / also zugeschrieben.

Allerdurchleuchtigster / rc. Wir haben vernommen / was der Bischoff zu Augspurg wie Der Röm. Catholischen Churfürsten Bedencken wegen Restitution der Geistlichen Güter. auch der Apt von Keysersheim wegen der Restitution vnderschiedlicher von deß Hertzogs zu Würtemberg vnnd respective Marggraffen zu Würtemberg vnnd respective Marggraffen zu Onoltzbach Liebd. nach dem auffgerichten Passawischen Vertrag vnnd dem Religionfrieden zuwider eingezogen vnd noch detinirenden Clöster vnnd Gotteshäuser / benantlich zu Lorch / Atzenhausen / Heilsbrunn / Königsbronn / Bedenhausen / Hebertingen vnd Maulbronn / wie auch deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. wegen ebenmässiger Einantwortung deß Closters Reichenbach / nach Inhalt deß derentwegen von E. Keyserl. Majest. zweiten Vorfahren am Reich Keyser Rudolffs deß Andern Lobseeligen Andenckens / im Jahr 1596. an wohlermeltes Hertzogs zu Würtemberg L. bereits ergangenem ernstlichen Befelchs in vnderthänigkeit gelangen lassen / vnnd darbey vmb nothwendige Proceß vnd Mandata zuerkennen / gebetten / vnd daß E. Keyserl. Majest. zwar diß der Bischoffe zu Augspurg vnd Costnitz Liebd. auch Apten zu Keyserheimb gehorsamdst ansuchen / alles fleissig berathschlagen vnd deliberiren lassen / auch befunden / daß die gebettene Proceß vnd Mandata nach inhalt vnd außweisung der Reichs-Constitutionen vnd auffgerichten Religionfrienden / wol könte erkant werden.

Demnach jhr aber darbey allerhand bedenckliche Vrsachen vnd Motiven vorgefallen / daß sie dannenhero vor Rahtsamb zuseyn ermessen / obgedachten Bischoffen zu Augspurgs L. vnd deß Apts zu Keysersheimb eingegeben klagen / deß beklagten jtzigen regierenden Hertzogen zu Würtemberg L. vnd der Marggraffschafft Onoltzbach Vormundschafft vmb jhren Bericht vnd Verantwortung sub certo termino zu communiciren / deß Bischoffs zu Costnitz ansuchen betreffend / den vorigen von Allerhöchst gedachten Keyserl. Majest. Weiland Keysers Rudolphi Christseliger Gedächnuß ergangenen Befehlen nochmaln zu inhaeriren, gestalt sie dann auch die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen / welches alles Jh. Keys. Mayest. vns gleichfals zu erkennen vnd anzufügen für nöhtig erachtet / mit dem Allergnädigsten gesinnen / deroselben hierüber / was wir etwa auff diese vnd dergleichen klag vnd sonsten ferrners hierinnen bey diesen ohne daß beschwerlichen Zeiten zuthun / vnd fürnehmen zu seyn erachten vnd befinden / zu entdecken vnd zu eröffnen.

Daß nun E. Keyserl. May. gefällig gewesen / auß angedeuten Sachen vnd Klagen / wie nicht weniger darauff gethanen rechtmässigen Verordnungen mit vns allergnädigst Comnunication zu pflegen / dessen haben gegen dieselbe wir vns billich gantz vnderthänigst zubedancken / erkennen vns auch darbey schuldig E. Key. M. mit vnserm Gutdüncken anbefohlener massen / an die Hand zugehen / gestalt dann auch an vnserm Ort wir nit vnderlassen dem Werck mit angelegener Sorgfältigkeit nach zudencken / worbey wir dann weniger nit die mit Kriegsvnruhe vnd Schwürigkeit

starcken / doch nothwendigen Armada gelangen möchte.

Alsdann endlich zum dritten / da je gegen verhoffen solcher gewünschter Frieden / entweder durch gütliche Handlung / oder auch durch offene Kriegsmacht diß Jahr noch nicht zuerheben seyn möchte / vnd die Widerwertigen durch hülff vnd assistentz jhres Anhangs / auch etwan mit einmischung deß Erbfeindes / den Krieg mit Macht fortsetzen wolten / woher alßdann der nervus Belli zu nehmen / auch wie vnnd welcher gestalt die Churfürsten Jher Keyserlichen Majest. auff solchen Fall die Hand zu bieten vermeineten.

Wie nun Jh. Keyserl. Majest. auff diese erstangezogene Puncten der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten rahtlichen Gutachen zuvernehmen / verlanget: Also hetten sie sich hingegen gäntzlichen zuversichern vnd zugetrösten / daß dieselbige an jhrem Ort / was zu beförderung deß werthen Friedens jhro würde an die Hand gegeben werden / reifflich erwegen / vnd was mit jhrer vnd seß Reichs Reputation vnnd Nutzen / immer geschehen könte / an jhro nichts wollen erwinden lassen.

Ob nun wol / was eygentlich der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten Bedencken auff diese in der Keyserlichen wie auch in der hernach gesetzten Mayntzischen Proposition begriffene Puncten gewesen / in geheimb verblieben / ist doch solches zum theil in der vom Churfürsten zu Mayntz an Keyserliche Majest. abgangene Erleuterung selbiges Bedenckens / so in den Geschichten deß folgenden 1628. Jahrs zufinden / zuersehen. Vnd ob wol auff solchen Convent das vbelgeplagte Teutschland seine Augen gerichtet / vnd verhoffet / es würde nunmehr deß Verhergens / Würgens vnd Raubens / ein End gemacht / vnnd Mittel zu stifftung eines gewünschten Friedens / auff die Bahn gebracht werden: so ist doch solches nicht erfolget / sondern dem schädlichen Krieg sein Lauff gelassen / vnnd das angefangene Spiel aller Orten starck fortgetrieben worden / weil sonderlich die Bäpstische die Geistliche nach dem Passawischen Vertrag von den Evangelischen eingezogene Güter / mit den Waaffen widerumb zusuchen / je länger je grössen lust bekommen / vnd sind vber solchem Puncten / damals allerhand Bedencken vnder jhnen vorgangen. Gestalt dann als vmb selbige Zeit die Bischoffe zu Augspurg vnnd Costnitz / vnd der Apt von Keysersheimb / die Restitution etlicher Clöster vnd Geistlichen Güter / so theils von den Hertzogen von Würtemberg / theils von den Marggraffen von Onoltzbach / nach dem Passawischen Vertrag eingezogen worden / vrgierten / die vier Römisch Catholische Churfürsten / Jhr. Keyserlichen Majest. als dieselbe jhr Gutachten dieses Punctens vnd sonsten ins gemein der Restitution der Geistlichen Güter halben / begehret / vnder dato den 26. Septembris dieses 1627. Jahrs / also zugeschrieben.

Allerdurchleuchtigster / rc. Wir haben vernommen / was der Bischoff zu Augspurg wie Der Röm. Catholischen Churfürsten Bedencken wegen Restitution der Geistlichen Güter. auch der Apt von Keysersheim wegen der Restitution vnderschiedlicher von deß Hertzogs zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Onoltzbach Liebd. nach dem auffgerichten Passawischen Vertrag vnnd dem Religionfrieden zuwider eingezogen vnd noch detinirenden Clöster vnnd Gotteshäuser / benantlich zu Lorch / Atzenhausen / Heilsbrunn / Königsbronn / Bedenhausen / Hebertingen vnd Maulbronn / wie auch deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. wegen ebenmässiger Einantwortung deß Closters Reichenbach / nach Inhalt deß derentwegen von E. Keyserl. Majest. zweiten Vorfahren am Reich Keyser Rudolffs deß Andern Lobseeligen Andenckens / im Jahr 1596. an wohlermeltes Hertzogs zu Würtemberg L. bereits ergangenem ernstlichen Befelchs in vnderthänigkeit gelangen lassen / vnnd darbey vmb nothwendige Proceß vnd Mandata zuerkennen / gebetten / vnd daß E. Keyserl. Majest. zwar diß der Bischoffe zu Augspurg vnd Costnitz Liebd. auch Apten zu Keyserheimb gehorsamdst ansuchen / alles fleissig berathschlagen vnd deliberiren lassen / auch befunden / daß die gebettene Proceß vnd Mandata nach inhalt vnd außweisung der Reichs-Constitutionen vnd auffgerichten Religionfrienden / wol könte erkant werden.

Demnach jhr aber darbey allerhand bedenckliche Vrsachen vnd Motiven vorgefallen / daß sie dannenhero vor Rahtsamb zuseyn ermessen / obgedachten Bischoffen zu Augspurgs L. vnd deß Apts zu Keysersheimb eingegeben klagen / deß beklagten jtzigen regierenden Hertzogen zu Würtemberg L. vnd der Marggraffschafft Onoltzbach Vormundschafft vmb jhren Bericht vnd Verantwortung sub certo termino zu communiciren / deß Bischoffs zu Costnitz ansuchen betreffend / den vorigen von Allerhöchst gedachten Keyserl. Majest. Weiland Keysers Rudolphi Christseliger Gedächnuß ergangenen Befehlen nochmaln zu inhaeriren, gestalt sie dann auch die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen / welches alles Jh. Keys. Mayest. vns gleichfals zu erkennen vnd anzufügen für nöhtig erachtet / mit dem Allergnädigsten gesinnen / deroselben hierüber / was wir etwa auff diese vnd dergleichen klag vnd sonsten ferrners hierinnen bey diesen ohne daß beschwerlichen Zeiten zuthun / vnd fürnehmen zu seyn erachten vnd befinden / zu entdecken vnd zu eröffnen.

Daß nun E. Keyserl. May. gefällig gewesen / auß angedeuten Sachen vnd Klagen / wie nicht weniger darauff gethanen rechtmässigen Verordnungen mit vns allergnädigst Comnunication zu pflegen / dessen haben gegẽ dieselbe wir vns billich gantz vnderthänigst zubedancken / erkennen vns auch darbey schuldig E. Key. M. mit vnserm Gutdüncken anbefohlener massen / an die Hand zugehen / gestalt dañ auch an vnserm Ort wir nit vnderlassen dem Werck mit angelegener Sorgfältigkeit nach zudencken / worbey wir dann weniger nit die mit Kriegsvnruhe vnd Schwürigkeit

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          <p>Allerdurchleuchtigster / rc. Wir haben vernommen / was der Bischoff zu Augspurg                      wie <note place="right">Der Röm. Catholischen Churfürsten Bedencken wegen                          Restitution der Geistlichen Güter.</note> auch der Apt von Keysersheim wegen                      der Restitution vnderschiedlicher von deß Hertzogs zu Würtemberg vnnd respectivè                      Marggraffen zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Onoltzbach Liebd. nach                      dem auffgerichten Passawischen Vertrag vnnd dem Religionfrieden zuwider                      eingezogen vnd noch detinirenden Clöster vnnd Gotteshäuser / benantlich zu Lorch                      / Atzenhausen / Heilsbrunn / Königsbronn / Bedenhausen / Hebertingen vnd                      Maulbronn / wie auch deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. wegen ebenmässiger                      Einantwortung deß Closters Reichenbach / nach Inhalt deß derentwegen von E.                      Keyserl. Majest. zweiten Vorfahren am Reich Keyser Rudolffs deß Andern                      Lobseeligen Andenckens / im Jahr 1596. an wohlermeltes Hertzogs zu Würtemberg L.                      bereits ergangenem ernstlichen Befelchs in vnderthänigkeit gelangen lassen /                      vnnd darbey vmb nothwendige Proceß vnd Mandata zuerkennen / gebetten / vnd daß                      E. Keyserl. Majest. zwar diß der Bischoffe zu Augspurg vnd Costnitz Liebd. auch                      Apten zu Keyserheimb gehorsamdst ansuchen / alles fleissig berathschlagen vnd                      deliberiren lassen / auch befunden / daß die gebettene Proceß vnd Mandata nach                      inhalt vnd außweisung der Reichs-Constitutionen vnd auffgerichten                      Religionfrienden / wol könte erkant werden.</p>
          <p>Demnach jhr aber darbey allerhand bedenckliche Vrsachen vnd Motiven vorgefallen /                      daß sie dannenhero vor Rahtsamb zuseyn ermessen / obgedachten Bischoffen zu                      Augspurgs L. vnd deß Apts zu Keysersheimb eingegeben klagen / deß beklagten                      jtzigen regierenden Hertzogen zu Würtemberg L. vnd der Marggraffschafft                      Onoltzbach Vormundschafft vmb jhren Bericht vnd Verantwortung sub certo termino                      zu communiciren / deß Bischoffs zu Costnitz ansuchen betreffend / den vorigen                      von Allerhöchst gedachten Keyserl. Majest. Weiland Keysers Rudolphi                      Christseliger Gedächnuß ergangenen Befehlen nochmaln zu inhaeriren, gestalt sie                      dann auch die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen /                      welches alles Jh. Keys. Mayest. vns gleichfals zu erkennen vnd anzufügen für                      nöhtig erachtet / mit dem Allergnädigsten gesinnen / deroselben hierüber / was                      wir etwa auff diese vnd dergleichen klag vnd sonsten ferrners hierinnen bey                      diesen ohne daß beschwerlichen Zeiten zuthun / vnd fürnehmen zu seyn erachten                      vnd befinden / zu entdecken vnd zu eröffnen.</p>
          <p>Daß nun E. Keyserl. May. gefällig gewesen / auß angedeuten Sachen vnd Klagen /                      wie nicht weniger darauff gethanen rechtmässigen Verordnungen mit vns                      allergnädigst Comnunication zu pflegen / dessen haben gege&#x0303; dieselbe wir vns                      billich gantz vnderthänigst zubedancken / erkennen vns auch darbey schuldig E.                      Key. M. mit vnserm Gutdüncken anbefohlener massen / an die Hand zugehen /                      gestalt dan&#x0303; auch an vnserm Ort wir nit vnderlassen dem Werck mit                      angelegener Sorgfältigkeit nach zudencken / worbey wir dann weniger nit die mit                      Kriegsvnruhe vnd Schwürigkeit
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[1115/1258] starcken / doch nothwendigen Armada gelangen möchte. Alsdann endlich zum dritten / da je gegen verhoffen solcher gewünschter Frieden / entweder durch gütliche Handlung / oder auch durch offene Kriegsmacht diß Jahr noch nicht zuerheben seyn möchte / vnd die Widerwertigen durch hülff vnd assistentz jhres Anhangs / auch etwan mit einmischung deß Erbfeindes / den Krieg mit Macht fortsetzen wolten / woher alßdann der nervus Belli zu nehmen / auch wie vnnd welcher gestalt die Churfürsten Jher Keyserlichen Majest. auff solchen Fall die Hand zu bieten vermeineten. Wie nun Jh. Keyserl. Majest. auff diese erstangezogene Puncten der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten rahtlichen Gutachen zuvernehmen / verlanget: Also hetten sie sich hingegen gäntzlichen zuversichern vnd zugetrösten / daß dieselbige an jhrem Ort / was zu beförderung deß werthen Friedens jhro würde an die Hand gegeben werden / reifflich erwegen / vnd was mit jhrer vnd seß Reichs Reputation vnnd Nutzen / immer geschehen könte / an jhro nichts wollen erwinden lassen. Ob nun wol / was eygentlich der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten Bedencken auff diese in der Keyserlichen wie auch in der hernach gesetzten Mayntzischen Proposition begriffene Puncten gewesen / in geheimb verblieben / ist doch solches zum theil in der vom Churfürsten zu Mayntz an Keyserliche Majest. abgangene Erleuterung selbiges Bedenckens / so in den Geschichten deß folgenden 1628. Jahrs zufinden / zuersehen. Vnd ob wol auff solchen Convent das vbelgeplagte Teutschland seine Augen gerichtet / vnd verhoffet / es würde nunmehr deß Verhergens / Würgens vnd Raubens / ein End gemacht / vnnd Mittel zu stifftung eines gewünschten Friedens / auff die Bahn gebracht werden: so ist doch solches nicht erfolget / sondern dem schädlichen Krieg sein Lauff gelassen / vnnd das angefangene Spiel aller Orten starck fortgetrieben worden / weil sonderlich die Bäpstische die Geistliche nach dem Passawischen Vertrag von den Evangelischen eingezogene Güter / mit den Waaffen widerumb zusuchen / je länger je grössen lust bekommen / vnd sind vber solchem Puncten / damals allerhand Bedencken vnder jhnen vorgangen. Gestalt dann als vmb selbige Zeit die Bischoffe zu Augspurg vnnd Costnitz / vnd der Apt von Keysersheimb / die Restitution etlicher Clöster vnd Geistlichen Güter / so theils von den Hertzogen von Würtemberg / theils von den Marggraffen von Onoltzbach / nach dem Passawischen Vertrag eingezogen worden / vrgierten / die vier Römisch Catholische Churfürsten / Jhr. Keyserlichen Majest. als dieselbe jhr Gutachten dieses Punctens vnd sonsten ins gemein der Restitution der Geistlichen Güter halben / begehret / vnder dato den 26. Septembris dieses 1627. Jahrs / also zugeschrieben. Allerdurchleuchtigster / rc. Wir haben vernommen / was der Bischoff zu Augspurg wie auch der Apt von Keysersheim wegen der Restitution vnderschiedlicher von deß Hertzogs zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Onoltzbach Liebd. nach dem auffgerichten Passawischen Vertrag vnnd dem Religionfrieden zuwider eingezogen vnd noch detinirenden Clöster vnnd Gotteshäuser / benantlich zu Lorch / Atzenhausen / Heilsbrunn / Königsbronn / Bedenhausen / Hebertingen vnd Maulbronn / wie auch deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. wegen ebenmässiger Einantwortung deß Closters Reichenbach / nach Inhalt deß derentwegen von E. Keyserl. Majest. zweiten Vorfahren am Reich Keyser Rudolffs deß Andern Lobseeligen Andenckens / im Jahr 1596. an wohlermeltes Hertzogs zu Würtemberg L. bereits ergangenem ernstlichen Befelchs in vnderthänigkeit gelangen lassen / vnnd darbey vmb nothwendige Proceß vnd Mandata zuerkennen / gebetten / vnd daß E. Keyserl. Majest. zwar diß der Bischoffe zu Augspurg vnd Costnitz Liebd. auch Apten zu Keyserheimb gehorsamdst ansuchen / alles fleissig berathschlagen vnd deliberiren lassen / auch befunden / daß die gebettene Proceß vnd Mandata nach inhalt vnd außweisung der Reichs-Constitutionen vnd auffgerichten Religionfrienden / wol könte erkant werden. Der Röm. Catholischen Churfürsten Bedencken wegen Restitution der Geistlichen Güter. Demnach jhr aber darbey allerhand bedenckliche Vrsachen vnd Motiven vorgefallen / daß sie dannenhero vor Rahtsamb zuseyn ermessen / obgedachten Bischoffen zu Augspurgs L. vnd deß Apts zu Keysersheimb eingegeben klagen / deß beklagten jtzigen regierenden Hertzogen zu Würtemberg L. vnd der Marggraffschafft Onoltzbach Vormundschafft vmb jhren Bericht vnd Verantwortung sub certo termino zu communiciren / deß Bischoffs zu Costnitz ansuchen betreffend / den vorigen von Allerhöchst gedachten Keyserl. Majest. Weiland Keysers Rudolphi Christseliger Gedächnuß ergangenen Befehlen nochmaln zu inhaeriren, gestalt sie dann auch die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen / welches alles Jh. Keys. Mayest. vns gleichfals zu erkennen vnd anzufügen für nöhtig erachtet / mit dem Allergnädigsten gesinnen / deroselben hierüber / was wir etwa auff diese vnd dergleichen klag vnd sonsten ferrners hierinnen bey diesen ohne daß beschwerlichen Zeiten zuthun / vnd fürnehmen zu seyn erachten vnd befinden / zu entdecken vnd zu eröffnen. Daß nun E. Keyserl. May. gefällig gewesen / auß angedeuten Sachen vnd Klagen / wie nicht weniger darauff gethanen rechtmässigen Verordnungen mit vns allergnädigst Comnunication zu pflegen / dessen haben gegẽ dieselbe wir vns billich gantz vnderthänigst zubedancken / erkennen vns auch darbey schuldig E. Key. M. mit vnserm Gutdüncken anbefohlener massen / an die Hand zugehen / gestalt dañ auch an vnserm Ort wir nit vnderlassen dem Werck mit angelegener Sorgfältigkeit nach zudencken / worbey wir dann weniger nit die mit Kriegsvnruhe vnd Schwürigkeit

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1258>, abgerufen am 26.06.2024.