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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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etwas bessers zu geniessen / vnnd wo nicht aller jedoch der grössesten Beschwerlichkeiten dadurch enthaben zu werden / daß es aber der gestalt allerdings nicht verfolget / das hetten sie schmertzlich zu beklagen / müssen es theils der grossen vbermässigen Dissolution der Soldaten zuschreiben / meistentheils aber were es dadurch vervrsachet / daß Jhre Königliche Majestät jhre Besatzung / noch in etlichen Oerthern / vnnd sonderlich auff der Haupt Festung Wolfenbüttel bißhero erhalten / welche alldieweil Sie mit allerhandt Feindseligkeit Vrsach darzu geben / daß die Tillische Soldaten / damit die Wolffenbüttelischen nichts mehr finden möchten mit dergleichen Thätlichkeiten / es eben nicht besser gemacht / ja es hetten die Wolffenbüttelische durch jhr Streiffen auch das Friedländische Volck in diß Landt gleichsam gelocket / vnnd den armen Leuthen dardurch vber den Halß geführet / daß sie nunmehr nicht einem oder zweyen / sondern dreyen vnnd wol mehren zu contribuiren hetten / worüber die armen Leuthe vnnd kleine Stätte / GOTT erbarme es / in die eusserste Armuth vnd an Bettelstab gerathen.

Wann nun Jhre Königliche Majestät diß Fürstenthumb in gutem Wolstande wider zu sehen jhr gefallen lassen möchte / so köndte solch elendt vnnd Land Verhörung durch Abführung dero Guarnisonen auß Wolffenbüttel / vnnd von andern Orthen deß Fürstenthumbs gar wol abgewendet werden. Insonderheit weiln deß Graffen von Tylli Paroll Sie vorlängst gehabt / S. Excellentz sich dessen auch schrifftlich resolviret / daß fie von diesen Landen oder Leuthen zu behuff Keyserlicher Majestät nichts begere / auch die Festung Wolffenbüttel durchauß nicht besetzen / sondern jhrem Landes Fürsten frey lassen wolle / derhalben es wol zu erbarmen. Ja GOTT im Himmel mags geklagt seyn / daß diß arme Landt so vnverschuldter Sache müste verderben / vnd inmittelst allen Theilen zum Raub außgestellet bleiben.

Es hetten Jhre Königliche Majestät sich vor deme gantz Christlich vernehmen lassen / daß deroselben nichts so hoch / dann der grosse Jammer vnnd Landes Verderben zuwider were / Sie erinnern sich auch wie diß Fürstenthumb / von der Cron Dennemarck von Alters her so hoch gechret worden / daß auch durch eheliche als die stärckste Verbündnuß / Sie mit dem Hause Braunschweig sich fest zusammen verknüpfft / so ist ja daher nicht zu glauben / daß Jhre Königliche Majestät voriges gnädigstes Gemüthe gegen diß Landt nunmehr gar alterirt seyn könne / daß sie mehr derselben eussersten Ruin zu verhängen / als in guten Standt wider zu bringen / vnnd dabey zu erhalten / Jhr solte lassen gefallen / vnnd wann Jhre Königliche Majestät die natürliche Rechte / ja die eingepflantzte Liebe vnnd Affection / gegen dero Schwester Sohn / Jhrem gnädigen Landes Fürsten / in etwas betrachten vnnd gelten lassen mögen / so könne es ja nicht anders sehn / es muß Jhre Königliche Majestät / ja von Hertzen jammern / wo sie vernehmen solten / daß S. Fürstliche Gn. von andern beleydiget vnnd deß jhrigen entwehret solte werden.

Der löblichen Fürst könne Jhrer Königl. Majestät ja deß Geblüts halben / näher nicht verwandt seyn / er müste dann leiblicher Sohn seyn / darumb auch Jhre Königl. Maj. S. Fürst. Gn. für dero Sohn achten vnd nennen / dieselbe hinwider von Jhr. Fürstl. Gn. für dero Vatter würd respectiret / Jhr. Königl. Majestät würden ja die Natur / vnnd so nahe in der gantzen Welt bekannte Verwandnuß / nicht so gar auß Augen setzen / daß sie deren Herrn Vettern vnd Sohne / dem nun fast alle Zugänge / durch das Kriegs Wesen vnverschuldet abgeschnitten / noch deß wenigen / so S. Fürstliche Gn. noch vbrig / entwehren / vnnd auß dero vhralten Fürstlichen Stamm-vnd Residentzhauß ferrner wollen lassen excludiren.

Es wissen ja Jhr. Königl. Majest. selbst / auff was masse dieselbe in die Vestung Wolffenbüttel vnnd andere Plätze dieses Fürstenthumbs Jhre Guarnison hineyn gebracht solte nun Jhre Fürstl. Gn. denn solche Vestung mit Gewalt länger fürenthalten werden / da wolle Jhre Königl. Majest. doch selbst bedencken was die gantze Welt / die Röm. Keyserl. Majest. alle Chur-Fürsten vnnd Stände deß Reichs davon würden vrtheilen / in mehrer Betrachtung / daß ja dieses Kriegs Wesen vnnd Verfassung zu Defension eines jeden Stands deß Creyses / nicht aber zu Offension deß einen oder andern soll gemeynet seyn.

Auch Jhre Königliche Majestät sich so offt vnnd bethewrlich / bey dem Nahmen deß Allerhöchsten resolviret / daß sie alle jhre Actiones in dieser Expedition nur zur Haltung deß Religion vnnd Prophan Frieden theten dirigiren.

Nun hetten Jhre Königliche Majestät ja Jhr gnädiger Fürst vnnd Herr / vnnd Sie allesampt deß Religion Friedens dieser Ends / durch Keyserliche Allergnädigste Resolution vnnd Trew-Versprechnuß dermassen gesichert / daß denselben ja billich zu getrawen / welche nun aber solchem nicht trawen / vnnd vmb blossen Mißtrawens willen / den Krieg zu continuiren rathen / die würdens gegen GOTT / gegen Keyserl. Majestät ja gegen Jhrer Königl. Majestät vnnd gegen die gantze Welt schwerlich haben zu verantworten / dann ja alle verständige / auch die vornembsten reinen Theologi vnnd Polirici nimmer gerathen / daß man vff blossen Wohn vnnd Vermuthen einen Krieg anfahen vnnd verführen solle / Sie hettens GOTT sey dafür gedanckey / auch noch in keine Wege verspüret / daß der Religion halben jhnen einig Eintracht solte sern geschehen / dem Prophan Frieden aber würde eben durch Jhrer Königliche Majestät Volck hiedurch de facto contravenirt / daß dasselbe einem löblichen gehorsamen.

etwas bessers zu geniessen / vnnd wo nicht aller jedoch der grössesten Beschwerlichkeiten dadurch enthaben zu werden / daß es aber der gestalt allerdings nicht verfolget / das hetten sie schmertzlich zu beklagen / müssen es theils der grossen vbermässigen Dissolution der Soldaten zuschreiben / meistentheils aber were es dadurch vervrsachet / daß Jhre Königliche Majestät jhre Besatzung / noch in etlichen Oerthern / vnnd sonderlich auff der Haupt Festung Wolfenbüttel bißhero erhalten / welche alldieweil Sie mit allerhandt Feindseligkeit Vrsach darzu geben / daß die Tillische Soldaten / damit die Wolffenbüttelischen nichts mehr finden möchten mit dergleichen Thätlichkeiten / es eben nicht besser gemacht / ja es hetten die Wolffenbüttelische durch jhr Streiffen auch das Friedländische Volck in diß Landt gleichsam gelocket / vnnd den armen Leuthen dardurch vber den Halß geführet / daß sie nunmehr nicht einem oder zweyen / sondern dreyen vnnd wol mehren zu contribuiren hetten / worüber die armen Leuthe vnnd kleine Stätte / GOTT erbarme es / in die eusserste Armuth vnd an Bettelstab gerathen.

Wann nun Jhre Königliche Majestät diß Fürstenthumb in gutem Wolstande wider zu sehen jhr gefallen lassen möchte / so köndte solch elendt vnnd Land Verhörung durch Abführung dero Guarnisonen auß Wolffenbüttel / vnnd von andern Orthen deß Fürstenthumbs gar wol abgewendet werden. Insonderheit weiln deß Graffen von Tylli Paroll Sie vorlängst gehabt / S. Excellentz sich dessen auch schrifftlich resolviret / daß fie von diesen Landen oder Leuthen zu behuff Keyserlicher Majestät nichts begere / auch die Festung Wolffenbüttel durchauß nicht besetzen / sondern jhrem Landes Fürsten frey lassen wolle / derhalben es wol zu erbarmen. Ja GOTT im Himmel mags geklagt seyn / daß diß arme Landt so vnverschuldter Sache müste verderben / vnd inmittelst allen Theilen zum Raub außgestellet bleiben.

Es hetten Jhre Königliche Majestät sich vor deme gantz Christlich vernehmen lassen / daß deroselben nichts so hoch / dann der grosse Jammer vnnd Landes Verderben zuwider were / Sie erinnern sich auch wie diß Fürstenthumb / von der Cron Dennemarck von Alters her so hoch gechret worden / daß auch durch eheliche als die stärckste Verbündnuß / Sie mit dem Hause Braunschweig sich fest zusammen verknüpfft / so ist ja daher nicht zu glauben / daß Jhre Königliche Majestät voriges gnädigstes Gemüthe gegen diß Landt nunmehr gar alterirt seyn könne / daß sie mehr derselben eussersten Ruin zu verhängen / als in guten Standt wider zu bringen / vnnd dabey zu erhalten / Jhr solte lassen gefallen / vnnd wann Jhre Königliche Majestät die natürliche Rechte / ja die eingepflantzte Liebe vnnd Affection / gegen dero Schwester Sohn / Jhrem gnädigen Landes Fürsten / in etwas betrachten vnnd gelten lassen mögen / so könne es ja nicht anders sehn / es muß Jhre Königliche Majestät / ja von Hertzen jammern / wo sie vernehmen solten / daß S. Fürstliche Gn. von andern beleydiget vnnd deß jhrigen entwehret solte werden.

Der löblichẽ Fürst könne Jhrer Königl. Majestät ja deß Geblüts halben / näher nicht verwandt seyn / er müste dann leiblicher Sohn seyn / darumb auch Jhre Königl. Maj. S. Fürst. Gn. für dero Sohn achten vnd nennen / dieselbe hinwider von Jhr. Fürstl. Gn. für dero Vatter würd respectiret / Jhr. Königl. Majestät würden ja die Natur / vnnd so nahe in der gantzen Welt bekannte Verwandnuß / nicht so gar auß Augen setzen / daß sie deren Herrn Vettern vnd Sohne / dem nun fast alle Zugänge / durch das Kriegs Wesen vnverschuldet abgeschnitten / noch deß wenigen / so S. Fürstliche Gn. noch vbrig / entwehren / vnnd auß dero vhralten Fürstlichen Stamm-vnd Residentzhauß ferrner wollen lassen excludiren.

Es wissen ja Jhr. Königl. Majest. selbst / auff was masse dieselbe in die Vestung Wolffenbüttel vnnd andere Plätze dieses Fürstenthumbs Jhre Guarnison hineyn gebracht solte nun Jhre Fürstl. Gn. denn solche Vestung mit Gewalt länger fürenthalten werden / da wolle Jhre Königl. Majest. doch selbst bedencken was die gantze Welt / die Röm. Keyserl. Majest. alle Chur-Fürsten vnnd Stände deß Reichs davon würden vrtheilen / in mehrer Betrachtung / daß ja dieses Kriegs Wesen vnnd Verfassung zu Defension eines jeden Stands deß Creyses / nicht aber zu Offension deß einen oder andern soll gemeynet seyn.

Auch Jhre Königliche Majestät sich so offt vnnd bethewrlich / bey dem Nahmen deß Allerhöchsten resolviret / daß sie alle jhre Actiones in dieser Expedition nur zur Haltung deß Religion vnnd Prophan Frieden theten dirigiren.

Nun hetten Jhre Königliche Majestät ja Jhr gnädiger Fürst vnnd Herr / vnnd Sie allesampt deß Religion Friedens dieser Ends / durch Keyserliche Allergnädigste Resolution vnnd Trew-Versprechnuß dermassen gesichert / daß denselben ja billich zu getrawen / welche nun aber solchem nicht trawen / vnnd vmb blossen Mißtrawens willen / den Krieg zu continuiren rathen / die würdens gegen GOTT / gegen Keyserl. Majestät ja gegen Jhrer Königl. Majestät vnnd gegen die gantze Welt schwerlich haben zu verantworten / dann ja alle verständige / auch die vornembsten reinen Theologi vnnd Polirici nimmer gerathen / daß man vff blossen Wohn vnnd Vermuthen einen Krieg anfahen vnnd verführen solle / Sie hettens GOTT sey dafür gedanckey / auch noch in keine Wege verspüret / daß der Religion halben jhnen einig Eintracht solte sern geschehen / dem Prophan Frieden aber würde eben durch Jhrer Königliche Majestät Volck hiedurch de facto contravenirt / daß dasselbe einem löblichẽ gehorsamen.

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          <p>Es hetten Jhre Königliche Majestät sich vor deme gantz Christlich vernehmen                      lassen / daß deroselben nichts so hoch / dann der grosse Jammer vnnd Landes                      Verderben zuwider were / Sie erinnern sich auch wie diß Fürstenthumb / von der                      Cron Dennemarck von Alters her so hoch gechret worden / daß auch durch eheliche                      als die stärckste Verbündnuß / Sie mit dem Hause Braunschweig sich fest zusammen                      verknüpfft / so ist ja daher nicht zu glauben / daß Jhre Königliche Majestät                      voriges gnädigstes Gemüthe gegen diß Landt nunmehr gar alterirt seyn könne / daß                      sie mehr derselben eussersten Ruin zu verhängen / als in guten Standt wider zu                      bringen / vnnd dabey zu erhalten / Jhr solte lassen gefallen / vnnd wann Jhre                      Königliche Majestät die natürliche Rechte / ja die eingepflantzte Liebe vnnd                      Affection / gegen dero Schwester Sohn / Jhrem gnädigen Landes Fürsten / in etwas                      betrachten vnnd gelten lassen mögen / so könne es ja nicht anders sehn / es muß                      Jhre Königliche Majestät / ja von Hertzen jammern / wo sie vernehmen solten /                      daß S. Fürstliche Gn. von andern beleydiget vnnd deß jhrigen entwehret solte                      werden.</p>
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Wann nun Jhre Königliche Majestät diß Fürstenthumb in gutem Wolstande wider zu sehen jhr gefallen lassen möchte / so köndte solch elendt vnnd Land Verhörung durch Abführung dero Guarnisonen auß Wolffenbüttel / vnnd von andern Orthen deß Fürstenthumbs gar wol abgewendet werden. Insonderheit weiln deß Graffen von Tylli Paroll Sie vorlängst gehabt / S. Excellentz sich dessen auch schrifftlich resolviret / daß fie von diesen Landen oder Leuthen zu behuff Keyserlicher Majestät nichts begere / auch die Festung Wolffenbüttel durchauß nicht besetzen / sondern jhrem Landes Fürsten frey lassen wolle / derhalben es wol zu erbarmen. Ja GOTT im Himmel mags geklagt seyn / daß diß arme Landt so vnverschuldter Sache müste verderben / vnd inmittelst allen Theilen zum Raub außgestellet bleiben. Es hetten Jhre Königliche Majestät sich vor deme gantz Christlich vernehmen lassen / daß deroselben nichts so hoch / dann der grosse Jammer vnnd Landes Verderben zuwider were / Sie erinnern sich auch wie diß Fürstenthumb / von der Cron Dennemarck von Alters her so hoch gechret worden / daß auch durch eheliche als die stärckste Verbündnuß / Sie mit dem Hause Braunschweig sich fest zusammen verknüpfft / so ist ja daher nicht zu glauben / daß Jhre Königliche Majestät voriges gnädigstes Gemüthe gegen diß Landt nunmehr gar alterirt seyn könne / daß sie mehr derselben eussersten Ruin zu verhängen / als in guten Standt wider zu bringen / vnnd dabey zu erhalten / Jhr solte lassen gefallen / vnnd wann Jhre Königliche Majestät die natürliche Rechte / ja die eingepflantzte Liebe vnnd Affection / gegen dero Schwester Sohn / Jhrem gnädigen Landes Fürsten / in etwas betrachten vnnd gelten lassen mögen / so könne es ja nicht anders sehn / es muß Jhre Königliche Majestät / ja von Hertzen jammern / wo sie vernehmen solten / daß S. Fürstliche Gn. von andern beleydiget vnnd deß jhrigen entwehret solte werden. Der löblichẽ Fürst könne Jhrer Königl. Majestät ja deß Geblüts halben / näher nicht verwandt seyn / er müste dann leiblicher Sohn seyn / darumb auch Jhre Königl. Maj. S. Fürst. Gn. für dero Sohn achten vnd nennen / dieselbe hinwider von Jhr. Fürstl. Gn. für dero Vatter würd respectiret / Jhr. Königl. Majestät würden ja die Natur / vnnd so nahe in der gantzen Welt bekannte Verwandnuß / nicht so gar auß Augen setzen / daß sie deren Herrn Vettern vnd Sohne / dem nun fast alle Zugänge / durch das Kriegs Wesen vnverschuldet abgeschnitten / noch deß wenigen / so S. Fürstliche Gn. noch vbrig / entwehren / vnnd auß dero vhralten Fürstlichen Stamm-vnd Residentzhauß ferrner wollen lassen excludiren. Es wissen ja Jhr. Königl. Majest. selbst / auff was masse dieselbe in die Vestung Wolffenbüttel vnnd andere Plätze dieses Fürstenthumbs Jhre Guarnison hineyn gebracht solte nun Jhre Fürstl. Gn. denn solche Vestung mit Gewalt länger fürenthalten werden / da wolle Jhre Königl. Majest. doch selbst bedencken was die gantze Welt / die Röm. Keyserl. Majest. alle Chur-Fürsten vnnd Stände deß Reichs davon würden vrtheilen / in mehrer Betrachtung / daß ja dieses Kriegs Wesen vnnd Verfassung zu Defension eines jeden Stands deß Creyses / nicht aber zu Offension deß einen oder andern soll gemeynet seyn. Auch Jhre Königliche Majestät sich so offt vnnd bethewrlich / bey dem Nahmen deß Allerhöchsten resolviret / daß sie alle jhre Actiones in dieser Expedition nur zur Haltung deß Religion vnnd Prophan Frieden theten dirigiren. Nun hetten Jhre Königliche Majestät ja Jhr gnädiger Fürst vnnd Herr / vnnd Sie allesampt deß Religion Friedens dieser Ends / durch Keyserliche Allergnädigste Resolution vnnd Trew-Versprechnuß dermassen gesichert / daß denselben ja billich zu getrawen / welche nun aber solchem nicht trawen / vnnd vmb blossen Mißtrawens willen / den Krieg zu continuiren rathen / die würdens gegen GOTT / gegen Keyserl. Majestät ja gegen Jhrer Königl. Majestät vnnd gegen die gantze Welt schwerlich haben zu verantworten / dann ja alle verständige / auch die vornembsten reinen Theologi vnnd Polirici nimmer gerathen / daß man vff blossen Wohn vnnd Vermuthen einen Krieg anfahen vnnd verführen solle / Sie hettens GOTT sey dafür gedanckey / auch noch in keine Wege verspüret / daß der Religion halben jhnen einig Eintracht solte sern geschehen / dem Prophan Frieden aber würde eben durch Jhrer Königliche Majestät Volck hiedurch de facto contravenirt / daß dasselbe einem löblichẽ gehorsamen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1239>, abgerufen am 23.11.2024.