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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vbel affectionirten pollicitanten vnd consulenten nicht allein zu keiner andern / vnd widrigen verfüren / verleythen vnd bewegen lassen / sondern viel mehr die mit Hertz / Mund vnd Wort auffrichtig erkandte Trew vnd schuldigsten gehorsam jetzt vnd allezeit / so offt es die Gelegenheit vnd Nothdurfft erfordert / gegen alle der Key. M. widerwertige im Werck selbsten zu bezeygen vnd realiter zu demonstrirn nit vnterlassen werdet. Sintemal wir aber glaubwürdig berichtet / auch auß derin Truck verfertigten / von der Königl. würden zu Dennem. gehaltenen Renßburgischen Landschafft Convents Proposition vnd Schluß / selbsten vernommen haben / was massen euch von den deß Hertzogthumms Holstein von der Key. M. vnserm vnd ewerm höchsten Haupt vnd obristen Lehnherrn / zu jhrem vnaußlöschlichen Schimpff / vnd Macul / vermittels dern den newlich ergangenen publicirten Keyserl. poenal mandaten zu wiederlauffenden / mit verächtlicher hindansetzung jhres auch Landes Fürsten / deß regierenden Hertzogen von Holstein Fürstl. Gn. gemachten / wiewol an sich selbsten nichtigen conclusen vnd vnverantwortlichen armaturn / abgewichenen Ritterschafft vnd Ständen / durch dern auch beschehene Communication / vnd was sonsten darbey mehrers vnterläufft / zu einem andern zu verleyten / wider alle Billigkeit wil zugesetzt werden: Als haben wir euch mit widerholung deß jenigen / was wir auß vnserm Quartir zu Rethen den 10. Dec. verschienen / an euch gelangen lassen / nochmaln mit copeylicher communicirung / was wir diß fals ebenmässig an die Holsteinische Ritterschafft vnd Stände geschrieben / gnädigst erinnern / vn ernstlich ermahnen wollen / bey ewer / dem obgedachten Keyserl. Rath vnd Gesandten gegebener allergehorsamster Resolution beständig zu verharren / den widerwertigen vbel intentionirten Consulenten die wenigste Folg / Statt noch Platz zu geben / die geringste Contribution / zu fortsetzung dero feindlicher verbottener Armatur / es sey vnter was Schein solche immer gesucht werden wolle / zu entrichten / vnnd euch bey der Röm. Key. May. als obristen Lehnherrn / vnnd höchstem Haupt / würcklichen zu halten / vnd alles zu thun / wohin euch ewer allerschuldigster Gehorsam vnd Keys. Respect anweiset. Darmit erweiset jhr zu förderst ewre Schuldigkeit / vnd was trewen Ritterstands Personen wol anstehet vnd gebühret / erhaltet euch dardurch bey allen vnd jeden erlangten Freyheiten / Pfandschafften / Confirmationen / Recht vnd Gerechtigkeit / vnd wir sind solche trewe auffrichtige Trew vnnd vnterthänigste devotion bey allerhöchst ged. Key. May. zu erkennen vrbietig / etc.

Graffen von Tilly Schreiben / wegen haltung der verpflegungs Ordinantz. Demnach auch vmb diese Zeit etliche vnordnung vnder der Keyserischen vnd Ligistischen Armee vorgefallen / in dem etliche die gestelte verpflegungs Ordnung vberschritten / vnd von dem Landvolck höhere Contributiones erfordern wollen: dann auch die Musterrollen nicht jederzeit für voll / vnnd dannoch auff so viel Köpff angeschlagen worden: als hat der General Tilly folgende verordnung vnter dato 5. Februarii an die Capitäin vnd Obristen abgehen lassen / vnnd jhnen weitere Contributiones auffzulegen verbotten / auff solche weyß:

Wann vnser Sinn / Will vnd Meynung ist / daß ausserhalb jetztgedachter verpflegung Ordinantz / der geringste Heller nicht erhoben werde / es geschehe gleich vnter was praetext es immer wolle / sondern es darbey eintzig vnnd allein sein richtiges verbleiben haben soll / so wollen wir mit vorbehalt der bereits verwürckten Straff / darein die Verächter jetztgedachter vnserer Ordinantz ipso facto gefallen sind / hiermit nochmals ernstlich befohlen haben / daß jhr so wol die Officirer / als gemeine Soldaten zu würcklicher steiffer Observantz angeregter vnserer Ordnung ins künfftige nicht allein anweiset / vnnd dieselbe zu vberschreiten mit nichten gestattet / sondern auch was darvber dem armen nothleidenden Mann allbereits eygenthätlich abgepresset vnnd genommen worden / solches jhm an seiner contribution quota defalcirt vnnd abziehet. Darbey jhr euch mit nichten einbilden sollet / ob gleich jhr diesem vnserm Befehl / wie vorher mehrmals zu vnserm Mißfallen geschehen ist / gehorsamlich nicht nachkommen werdet / wir alsdann mit angezeigter Straff wieder euch zu verfahren vnterlassen werden. Dann wir wollen nicht allein solche vnzimmliche vnnd vnverantwortliche grobe exorbitantien vnnd beschehene vielfältige exactiones an dem gewöhnlichen Sold hiernechst abziehen / sondern auch die Vbertretter an Leib vnnd Güthern ernstlich bestraffen lassen: Vor eins. Nach dem vns auch fürs ander gläublich vorgebracht ist / daß nicht eben so viel Köpff / als die Musterroll mitbringt / vnter den Compagnien begriffen sind / nichts desto weniger aber die Billetirung iuxta designationem deroselben / vnnd noch wol höher angeschlagen werden: Als befehlen wir hiermit gleichfalls ernstlichen / daß jhr hinfüro kein eintzig Billet mehr anzeiget / dann Soldaten vnnd Köpff vnter der Compagni vorhanden / auch den Land Commissariis, ohne dero vorwissen vnnd beliebung wir einige Einquartirung oder Billetirung nicht zulassen noch gestatten wollen / darvon ein richtige Verzeichnuß vmb selbige hiernechst vns zuzufertigen / zustellet.

Im fall jhr aber zu verstärckung ober complirung der Compagnien etwa mehr Volck zu werben vonnöthen hettet / sollet jhr selbige eweregeworbene Soldaten dem Muster Commissario zu förderst vorstellen / vnnd von demselbigen ein richtige gläubliche Designation / wie viel nemlich solcher Soldaten nothdürfftig / einquartirn lassen: Sonsten aber ohne dessen außdrücklichen Consens vnnd Bewilligung euch aller eigenthätlichen Einlogierung vnnd einquartirung gäntzlich enthalten.

Hierzwischen hat der König in Dennemarck alle Ritterschafft vnd Vnterthanen in Holstein

vbel affectionirten pollicitanten vnd consulenten nicht allein zu keiner andern / vñ widrigen verfüren / verleythen vnd bewegen lassen / sondern viel mehr die mit Hertz / Mund vñ Wort auffrichtig erkandte Trew vnd schuldigsten gehorsam jetzt vñ allezeit / so offt es die Gelegenheit vnd Nothdurfft erfordert / gegen alle der Key. M. widerwertige im Werck selbsten zu bezeygen vnd realiter zu demõstrirn nit vnterlassen werdet. Sintemal wir aber glaubwürdig berichtet / auch auß derin Truck verfertigten / von der Königl. würden zu Deñem. gehaltenẽ Renßburgischẽ Landschafft Convents Proposition vnd Schluß / selbsten vernom̃en haben / was massen euch von dẽ deß Hertzogthum̃s Holstein von der Key. M. vnserm vñ ewerm höchsten Haupt vnd obristen Lehnherrn / zu jhrem vnaußlöschlichen Schimpff / vnd Macul / vermittels dern den newlich ergangenen publicirten Keyserl. poenal mandaten zu wiederlauffenden / mit verächtlicher hindansetzung jhres auch Landes Fürsten / deß regierenden Hertzogen von Holstein Fürstl. Gn. gemachten / wiewol an sich selbsten nichtigẽ conclusen vñ vnverantwortlichẽ armaturn / abgewichenen Ritterschafft vñ Ständen / durch dern auch beschehene Com̃unication / vnd was sonsten darbey mehrers vnterläufft / zu einem andern zu verleyten / wider alle Billigkeit wil zugesetzt werden: Als haben wir euch mit widerholung deß jenigen / was wir auß vnserm Quartir zu Rethen den 10. Dec. verschienen / an euch gelangen lassen / nochmaln mit copeylicher communicirung / was wir diß fals ebenmässig an die Holsteinische Ritterschafft vnd Stände geschrieben / gnädigst erinnern / vn ernstlich ermahnen wollen / bey ewer / dem obgedachten Keyserl. Rath vnd Gesandten gegebener allergehorsamster Resolution beständig zu verharrẽ / den widerwertigen vbel intentionirten Consulenten die wenigste Folg / Statt noch Platz zu geben / die geringste Contribution / zu fortsetzung dero feindlicher verbottener Armatur / es sey vnter was Schein solche immer gesucht werden wolle / zu entrichten / vnnd euch bey der Röm. Key. May. als obristen Lehnherrn / vnnd höchstem Haupt / würcklichen zu halten / vnd alles zu thun / wohin euch ewer allerschuldigster Gehorsam vnd Keys. Respect anweiset. Darmit erweiset jhr zu förderst ewre Schuldigkeit / vnd was trewen Ritterstands Personen wol anstehet vnd gebühret / erhaltet euch dardurch bey allen vnd jeden erlangten Freyheiten / Pfandschafften / Confirmationen / Recht vnd Gerechtigkeit / vnd wir sind solche trewe auffrichtige Trew vnnd vnterthänigste devotion bey allerhöchst ged. Key. May. zu erkennen vrbietig / etc.

Graffen von Tilly Schreiben / wegen haltung der verpflegungs Ordinantz. Demnach auch vmb diese Zeit etliche vnordnung vnder der Keyserischen vnd Ligistischen Armee vorgefallen / in dem etliche die gestelte verpflegungs Ordnung vberschritten / vnd von dem Landvolck höhere Contributiones erfordern wollen: dann auch die Musterrollen nicht jederzeit für voll / vnnd dannoch auff so viel Köpff angeschlagen worden: als hat der General Tilly folgende verordnung vnter dato 5. Februarii an die Capitäin vnd Obristen abgehen lassen / vnnd jhnen weitere Contributiones auffzulegen verbotten / auff solche weyß:

Wann vnser Sinn / Will vnd Meynung ist / daß ausserhalb jetztgedachter verpflegung Ordinantz / der geringste Heller nicht erhoben werde / es geschehe gleich vnter was praetext es immer wolle / sondern es darbey eintzig vnnd allein sein richtiges verbleiben haben soll / so wollen wir mit vorbehalt der bereits verwürckten Straff / darein die Verächter jetztgedachter vnserer Ordinantz ipso facto gefallen sind / hiermit nochmals ernstlich befohlen haben / daß jhr so wol die Officirer / als gemeine Soldaten zu würcklicher steiffer Observantz angeregter vnserer Ordnung ins künfftige nicht allein anweiset / vnnd dieselbe zu vberschreiten mit nichten gestattet / sondern auch was darvber dem armen nothleidenden Mann allbereits eygenthätlich abgepresset vnnd genommen worden / solches jhm an seiner contribution quota defalcirt vnnd abziehet. Darbey jhr euch mit nichten einbilden sollet / ob gleich jhr diesem vnserm Befehl / wie vorher mehrmals zu vnserm Mißfallen geschehen ist / gehorsamlich nicht nachkommen werdet / wir alsdañ mit angezeigter Straff wieder euch zu verfahren vnterlassen werden. Dann wir wollen nicht allein solche vnzim̃liche vnnd vnverantwortliche grobe exorbitantien vnnd beschehene vielfältige exactiones an dem gewöhnlichen Sold hiernechst abziehen / sondern auch die Vbertretter an Leib vnnd Güthern ernstlich bestraffen lassen: Vor eins. Nach dem vns auch fürs ander gläublich vorgebracht ist / daß nicht eben so viel Köpff / als die Musterroll mitbringt / vnter den Compagnien begriffen sind / nichts desto weniger aber die Billetirung iuxta designationem deroselben / vnnd noch wol höher angeschlagen werden: Als befehlen wir hiermit gleichfalls ernstlichen / daß jhr hinfüro kein eintzig Billet mehr anzeiget / dann Soldaten vnnd Köpff vnter der Compagni vorhanden / auch den Land Commissariis, ohne dero vorwissen vnnd beliebung wir einige Einquartirung oder Billetirung nicht zulassẽ noch gestatten wollen / darvon ein richtige Verzeichnuß vmb selbige hiernechst vns zuzufertigen / zustellet.

Im fall jhr aber zu verstärckung ober complirung der Compagnien etwa mehr Volck zu werben vonnöthen hettet / sollet jhr selbige eweregeworbene Soldaten dem Muster Commissario zu förderst vorstellen / vnnd von demselbigen ein richtige gläubliche Designation / wie viel nemlich solcher Soldaten nothdürfftig / einquartirn lassen: Sonsten aber ohne dessen außdrücklichen Consens vnnd Bewilligung euch aller eigenthätlichen Einlogierung vnnd einquartirung gäntzlich enthalten.

Hierzwischen hat der König in Deñemarck alle Ritterschafft vnd Vnterthanen in Holstein

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          <p><note place="left">Graffen von Tilly Schreiben / wegen haltung der                          verpflegungs Ordinantz.</note> Demnach auch vmb diese Zeit etliche vnordnung                      vnder der Keyserischen vnd Ligistischen Armee vorgefallen / in dem etliche die                      gestelte verpflegungs Ordnung vberschritten / vnd von dem Landvolck höhere                      Contributiones erfordern wollen: dann auch die Musterrollen nicht jederzeit für                      voll / vnnd dannoch auff so viel Köpff angeschlagen worden: als hat der General                      Tilly folgende verordnung vnter dato 5. Februarii an die Capitäin vnd Obristen                      abgehen lassen / vnnd jhnen weitere Contributiones auffzulegen verbotten / auff                      solche weyß:</p>
          <p>Wann vnser Sinn / Will vnd Meynung ist / daß ausserhalb jetztgedachter                      verpflegung Ordinantz / der geringste Heller nicht erhoben werde / es geschehe                      gleich vnter was praetext es immer wolle / sondern es darbey eintzig vnnd allein                      sein richtiges verbleiben haben soll / so wollen wir mit vorbehalt der bereits                      verwürckten Straff / darein die Verächter jetztgedachter vnserer Ordinantz ipso                      facto gefallen sind / hiermit nochmals ernstlich befohlen haben / daß jhr so wol                      die Officirer / als gemeine Soldaten zu würcklicher steiffer Observantz                      angeregter vnserer Ordnung ins künfftige nicht allein anweiset / vnnd dieselbe                      zu vberschreiten mit nichten gestattet / sondern auch was darvber dem armen                      nothleidenden Mann allbereits eygenthätlich abgepresset vnnd genommen worden /                      solches jhm an seiner contribution quota defalcirt vnnd abziehet. Darbey jhr                      euch mit nichten einbilden sollet / ob gleich jhr diesem vnserm Befehl / wie                      vorher mehrmals zu vnserm Mißfallen geschehen ist / gehorsamlich nicht                      nachkommen werdet / wir alsdan&#x0303; mit angezeigter Straff wieder euch                      zu verfahren vnterlassen werden. Dann wir wollen nicht allein solche vnzim&#x0303;liche vnnd vnverantwortliche grobe exorbitantien vnnd beschehene                      vielfältige exactiones an dem gewöhnlichen Sold hiernechst abziehen / sondern                      auch die Vbertretter an Leib vnnd Güthern ernstlich bestraffen lassen: Vor eins.                      Nach dem vns auch fürs ander gläublich vorgebracht ist / daß nicht eben so viel                      Köpff / als die Musterroll mitbringt / vnter den Compagnien begriffen sind /                      nichts desto weniger aber die Billetirung iuxta designationem deroselben / vnnd                      noch wol höher angeschlagen werden: Als befehlen wir hiermit gleichfalls                      ernstlichen / daß jhr hinfüro kein eintzig Billet mehr anzeiget / dann Soldaten                      vnnd Köpff vnter der Compagni vorhanden / auch den Land Commissariis, ohne dero                      vorwissen vnnd beliebung wir einige Einquartirung oder Billetirung nicht                          zulasse&#x0303; noch gestatten wollen / darvon ein richtige                      Verzeichnuß vmb selbige hiernechst vns zuzufertigen / zustellet.</p>
          <p>Im fall jhr aber zu verstärckung ober complirung der Compagnien etwa mehr Volck                      zu werben vonnöthen hettet / sollet jhr selbige eweregeworbene Soldaten dem                      Muster Commissario zu förderst vorstellen / vnnd von demselbigen ein richtige                      gläubliche Designation / wie viel nemlich solcher Soldaten nothdürfftig /                      einquartirn lassen: Sonsten aber ohne dessen außdrücklichen Consens vnnd                      Bewilligung euch aller eigenthätlichen Einlogierung vnnd einquartirung gäntzlich                      enthalten.</p>
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[1088/1227] vbel affectionirten pollicitanten vnd consulenten nicht allein zu keiner andern / vñ widrigen verfüren / verleythen vnd bewegen lassen / sondern viel mehr die mit Hertz / Mund vñ Wort auffrichtig erkandte Trew vnd schuldigsten gehorsam jetzt vñ allezeit / so offt es die Gelegenheit vnd Nothdurfft erfordert / gegen alle der Key. M. widerwertige im Werck selbsten zu bezeygen vnd realiter zu demõstrirn nit vnterlassen werdet. Sintemal wir aber glaubwürdig berichtet / auch auß derin Truck verfertigten / von d' Königl. würden zu Deñem. gehaltenẽ Renßburgischẽ Landschafft Convents Proposition vnd Schluß / selbsten vernom̃en haben / was massen euch von dẽ deß Hertzogthum̃s Holstein von d' Key. M. vnserm vñ ewerm höchsten Haupt vnd obristen Lehnherrn / zu jhrem vnaußlöschlichen Schimpff / vnd Macul / vermittels dern den newlich ergangenen publicirten Keyserl. poenal mandaten zu wiederlauffenden / mit verächtlicher hindansetzung jhres auch Landes Fürsten / deß regierenden Hertzogen von Holstein Fürstl. Gn. gemachten / wiewol an sich selbsten nichtigẽ conclusen vñ vnverantwortlichẽ armaturn / abgewichenen Ritterschafft vñ Ständen / durch dern auch beschehene Com̃unication / vnd was sonsten darbey mehrers vnterläufft / zu einem andern zu verleyten / wider alle Billigkeit wil zugesetzt werden: Als haben wir euch mit widerholung deß jenigen / was wir auß vnserm Quartir zu Rethen den 10. Dec. verschienen / an euch gelangen lassen / nochmaln mit copeylicher communicirung / was wir diß fals ebenmässig an die Holsteinische Ritterschafft vnd Stände geschrieben / gnädigst erinnern / vn ernstlich ermahnen wollen / bey ewer / dem obgedachten Keyserl. Rath vnd Gesandten gegebener allergehorsamster Resolution beständig zu verharrẽ / den widerwertigen vbel intentionirten Consulenten die wenigste Folg / Statt noch Platz zu geben / die geringste Contribution / zu fortsetzung dero feindlicher verbottener Armatur / es sey vnter was Schein solche immer gesucht werden wolle / zu entrichten / vnnd euch bey der Röm. Key. May. als obristen Lehnherrn / vnnd höchstem Haupt / würcklichen zu halten / vnd alles zu thun / wohin euch ewer allerschuldigster Gehorsam vnd Keys. Respect anweiset. Darmit erweiset jhr zu förderst ewre Schuldigkeit / vnd was trewen Ritterstands Personen wol anstehet vnd gebühret / erhaltet euch dardurch bey allen vnd jeden erlangten Freyheiten / Pfandschafften / Confirmationen / Recht vnd Gerechtigkeit / vnd wir sind solche trewe auffrichtige Trew vnnd vnterthänigste devotion bey allerhöchst ged. Key. May. zu erkennen vrbietig / etc. Demnach auch vmb diese Zeit etliche vnordnung vnder der Keyserischen vnd Ligistischen Armee vorgefallen / in dem etliche die gestelte verpflegungs Ordnung vberschritten / vnd von dem Landvolck höhere Contributiones erfordern wollen: dann auch die Musterrollen nicht jederzeit für voll / vnnd dannoch auff so viel Köpff angeschlagen worden: als hat der General Tilly folgende verordnung vnter dato 5. Februarii an die Capitäin vnd Obristen abgehen lassen / vnnd jhnen weitere Contributiones auffzulegen verbotten / auff solche weyß: Graffen von Tilly Schreiben / wegen haltung der verpflegungs Ordinantz. Wann vnser Sinn / Will vnd Meynung ist / daß ausserhalb jetztgedachter verpflegung Ordinantz / der geringste Heller nicht erhoben werde / es geschehe gleich vnter was praetext es immer wolle / sondern es darbey eintzig vnnd allein sein richtiges verbleiben haben soll / so wollen wir mit vorbehalt der bereits verwürckten Straff / darein die Verächter jetztgedachter vnserer Ordinantz ipso facto gefallen sind / hiermit nochmals ernstlich befohlen haben / daß jhr so wol die Officirer / als gemeine Soldaten zu würcklicher steiffer Observantz angeregter vnserer Ordnung ins künfftige nicht allein anweiset / vnnd dieselbe zu vberschreiten mit nichten gestattet / sondern auch was darvber dem armen nothleidenden Mann allbereits eygenthätlich abgepresset vnnd genommen worden / solches jhm an seiner contribution quota defalcirt vnnd abziehet. Darbey jhr euch mit nichten einbilden sollet / ob gleich jhr diesem vnserm Befehl / wie vorher mehrmals zu vnserm Mißfallen geschehen ist / gehorsamlich nicht nachkommen werdet / wir alsdañ mit angezeigter Straff wieder euch zu verfahren vnterlassen werden. Dann wir wollen nicht allein solche vnzim̃liche vnnd vnverantwortliche grobe exorbitantien vnnd beschehene vielfältige exactiones an dem gewöhnlichen Sold hiernechst abziehen / sondern auch die Vbertretter an Leib vnnd Güthern ernstlich bestraffen lassen: Vor eins. Nach dem vns auch fürs ander gläublich vorgebracht ist / daß nicht eben so viel Köpff / als die Musterroll mitbringt / vnter den Compagnien begriffen sind / nichts desto weniger aber die Billetirung iuxta designationem deroselben / vnnd noch wol höher angeschlagen werden: Als befehlen wir hiermit gleichfalls ernstlichen / daß jhr hinfüro kein eintzig Billet mehr anzeiget / dann Soldaten vnnd Köpff vnter der Compagni vorhanden / auch den Land Commissariis, ohne dero vorwissen vnnd beliebung wir einige Einquartirung oder Billetirung nicht zulassẽ noch gestatten wollen / darvon ein richtige Verzeichnuß vmb selbige hiernechst vns zuzufertigen / zustellet. Im fall jhr aber zu verstärckung ober complirung der Compagnien etwa mehr Volck zu werben vonnöthen hettet / sollet jhr selbige eweregeworbene Soldaten dem Muster Commissario zu förderst vorstellen / vnnd von demselbigen ein richtige gläubliche Designation / wie viel nemlich solcher Soldaten nothdürfftig / einquartirn lassen: Sonsten aber ohne dessen außdrücklichen Consens vnnd Bewilligung euch aller eigenthätlichen Einlogierung vnnd einquartirung gäntzlich enthalten. Hierzwischen hat der König in Deñemarck alle Ritterschafft vnd Vnterthanen in Holstein

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1088. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1227>, abgerufen am 28.06.2024.