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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Churfürsten Collegium widerumb ersetzt / vnnd dergestalt ergäntzt vnnd einig / daß darauff durch einmütige zusamentrettung aller Churfürsten die endliche Ruin vnd desolation deß Reichs verhütet / vnd zugleich allem weitern vnhell einhelliger Rath geschafft würde:

Als hette Jhre Kays. May. länger nicht vmbgehen wollen / zu dem Churfürsten von Brandenburg (demnach desselben Conformation vnnd friedfertige Erklärung dieses Werck zu befördern bißhero erwunden) noch diese Abschickung zu thun / vnd jhm beweglich zu Gemüt führen zu lassen / wie viel jhme selbs vnnd zu vorderst dem Römischen Reich hieran gelegen / vnnd daß endlichen sonst ohne Nachtheil deß Reichs / insonderheit der Churfürsten Praeeminentz / kein Mittel zum Frieden zu gelangen vorhanden sey. Hierumb so hette er Gesandte den Churfürsten anfänglich eben das jenige zu erinnern / wessen er sich noch im Septembri dieses Jahrs / oberwehnten Churfürstlichen Collegij notwendigen vereinigung / deß Churfürstl. Praedicats / in specie aber Churfürst Pfaltzgraffs vnd Hertzogen in Bayern halber selbst vl[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ro schrifftlich vernemen lassen / vnnd J. M. dahero jhn vor. nemblich ersuchen liessen / daß er sich in diesem Punct / von seinen andern mit Churfürsten länger nit separiren / vnd hierdurch den gewünschten Frieden verhindern / sondern ehe gedachten Churfürsten in Bayern für einen vornemen mit Churfürsten deß Reichs erkennen vnd ehren / also Jhrer M. vnnd männiglich zu erkennen geben wölte / daß jhme deß gemeinen Wesens Ruhe vnd Wolstand / auch deß Römischen Reichs Conservation / neben Erhaltung der Keyserlichen Hochheit vor allen dingen zu befördern jederzeit lieb vnnd ein rechter Ernst gewesen. Sintemal er hierdurch der Zeit die Thür zu allen höchstnothwendigen Churfürsten vnd andern Reichs versamblungen auch allgemeinen Tägen zu gewisser Respiration deß betrangten vnd hoch periclitirenden Vatterlandes vnzweifentlich widerumb eröffnen / vnnd sich also eines immer wehrenden Lobs / deß allgemeinen Friedens vnd Einigkeit theilhafftig machen könne: im widrigen Fall aber ein gantz schwere verantwortung alles weitern verderbens vnd vnheils derentwegen haben würde.

Welchem allem nach der Gesandte sich einig zu richten / vnd da gleich auch hier wider allerhand obiectiones auffgebracht / vnnd jhme in diesem so wol als andern Anlaß zu weitle[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]fftigen disputationen gegeben werden wolte / er sich doch in ichtes nicht einlassen / sondern jederzeit in obverstandenen terminis dieser Instruction sich halten vnnd verbleiben / auch allein in dieser hoch nothwendigen Sach vmb ein endliche vnd vnconditionirte Resolution anhalten solte. Welcher gestalt sich nu hierauff der Churfürst von Brandenburg accommodirt / wollen wir hernach bey den Geschichten deß 1627. Jahrs vermelden.

Keyser handelt mit den Nider sächsischen Ständen sich zu accommodiren. Es hat Ihre Keys. M. Herzog Christian von Lünebürg vnd den Graffen von Tilli / wie in jetzgesetzten Schreiben erwehnet / Commission gegeben / mit deß Nider Sächsischen Creyses Fürsten vnd Ständen zu tractiren / daß sie sich vom König in Dennemarck separirten / desselben Anschlägen nit weiters beypflichteten / sondern sich in Keyserliche Devotion begeben / mit versicherung / daß J. M. als ein Römischer Keyser vnd ein Vatter deß Vatterlands Teutscher Nation / jemanden auch wer der seye / wider deß Reichs Privilegia / Satz-vnd Ordnungen / insonderheit den Religion vnd Prophan Frieden beschweren zu lassen / niemals gesunen gewesen / weniger jhren Generalen wider die Libertet das geringste vor zu nemen gestalten wölle / wann sich allein ein jeder selbst bey zeiten seiner Schuldigkeit erinnern / frembder Händel entschlagen / vnnd durch real demonstration / Hertzog Friderich Vlrichs von Braunschwig rühmblichen Exempel nach / den Gehorsamb zu erkennen geben würde. Hierauff haben sich die meiste Fürsten vnd Stände deß Creyses accommodirt vnnd sich erkläret J. Kays. M. hinsüro trew vnd Hold zu seyn vnd deß Königs in Dennemarck Handlungen sich zu entschlagen. Vnder denen sind auch gewesen beyde Hertzogen zu Meckelnburg Adolph Friederich vnd Hanß Albrecht: Als es aber an dem war / daß sie deß Hertzogen zu Braunschweig Exempel nach / Tillische Gvarnison einnehmen wollen / hat der König in Dennemarck die beste Orth in jhrem Land eingenommen / vnd sie mit seinem Volck belegt / vnd also die Tillische Einlägerung verhindert. Welches hernach jnen grosse Vngelegenheit causirt / vnnd sie vmb Land vnnd Leut gebracht / wie an seinem Ort nicht solle vnerwehnet bleiben.

Der regierende Hertzog zu Holstein / Hertzog in Pommern / Herzog von Sachsen Lawenburg / Graff zu Oldenburg die Städte Lübeck / Goßlar / Mülhausen / das Thumb Capitul zu Magdenburg vnd Halberstadt / hatten sich in das vnwesen in Nider Sachsen nit mischen wollen: der halben J. K. M. zu Außgang deß Wintermonats sonderliche Schreiben an sie abgehen lassen / darinn er sie vermanet / dz sie in solcher trew vnd Gehorsamb beständig verbleiben / vnnd andere jhre Crayßverwandie Mitglieder zur Nachfolg vermanen helffen wolten mit versprechen / daß sie hingegen Keyserlichen Schutzes versichert seyn solten.

Mordthat vnd Straff eines Ehebrecherischen Weibs. In dem negst angeloffenen 1625. Jahr hat sich im Wintermonat in Böheimb ein trawrige Geschicht mit D. Leonhard Cappern / Keyserlichem Rath zugetragen. Dann alsselbiger in einer Kutschen von Prag auß auf sein Gut oder Herrligkeit fahre wollen / sind jhm vnderwegens etliche rermumbte Personen entgegen geritten kommen / welche jhn angesprengt / vnd einer vnder jhnen jn mit einer Pistolen erschossen. Wie nu der Handel ruchtbar worden / hat man als bald einen Verdacht auff ein Bömhemischen Edelman mit Namen Sabsky geworffen / dessen Gütter / dieweil er sich in das vorgangene Bömischen vnwesen mit eingemischtet / eingezogen vnd gemeltem D. Cappern geschenckt worden. Vmb solcher Vrsachen willen ward er sampt einem seiner Diener in Hafftung gebracht vnd der geschehenen That halber examinirt. Da befand sichs / daß man den rechtschuldigen ertapt / vnd auch D. Cappers Weib mit diesen Dingen

Churfürsten Collegium widerumb ersetzt / vnnd dergestalt ergäntzt vnnd einig / daß darauff durch einmütige zusamentrettung aller Churfürsten die endliche Ruin vnd desolation deß Reichs verhütet / vnd zugleich allem weitern vnhell einhelliger Rath geschafft würde:

Als hette Jhre Kays. May. länger nicht vmbgehen wollen / zu dem Churfürsten von Brandenburg (demnach desselben Conformation vnnd friedfertige Erklärung dieses Werck zu befördern bißhero erwundẽ) noch diese Abschickung zu thun / vnd jhm beweglich zu Gemüt führen zu lassen / wie viel jhme selbs vnnd zu vorderst dem Römischen Reich hieran gelegen / vnnd daß endlichen sonst ohne Nachtheil deß Reichs / insonderheit der Churfürsten Praeeminentz / kein Mittel zum Frieden zu gelangen vorhanden sey. Hierumb so hette er Gesandte den Churfürsten anfänglich eben das jenige zu erinnern / wessen er sich noch im Septembri dieses Jahrs / oberwehnten Churfürstlichen Collegij notwendigẽ vereinigung / deß Churfürstl. Praedicats / in specie aber Churfürst Pfaltzgraffs vnd Hertzogẽ in Bayern halber selbst vl[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ro schrifftlich vernemen lassen / vnnd J. M. dahero jhn vor. nemblich ersuchen liessen / daß er sich in diesem Punct / von seinen andern mit Churfürsten länger nit separiren / vñ hierdurch den gewünschten Frieden verhindern / sondern ehe gedachten Churfürsten in Bayern für einen vornemen mit Churfürsten deß Reichs erkennen vñ ehren / also Jhrer M. vnnd männiglich zu erkennen geben wölte / daß jhme deß gemeinen Wesens Ruhe vnd Wolstand / auch deß Römischen Reichs Conservation / neben Erhaltung der Keyserlichen Hochheit vor allen dingen zu befördern jederzeit lieb vnnd ein rechter Ernst gewesen. Sintemal er hierdurch der Zeit die Thür zu allen höchstnothwendigen Churfürsten vnd andern Reichs versamblungen auch allgemeinen Tägen zu gewisser Respiration deß betrangten vnd hoch periclitirenden Vatterlandes vnzweifentlich widerumb eröffnen / vnnd sich also eines immer wehrenden Lobs / deß allgemeinen Friedens vnd Einigkeit theilhafftig machen könne: im widrigen Fall aber ein gantz schwere verantwortung alles weitern verderbens vnd vnheils derentwegen haben würde.

Welchem allem nach der Gesandte sich einig zu richten / vnd da gleich auch hier wider allerhand obiectiones auffgebracht / vnnd jhme in diesem so wol als andern Anlaß zu weitle[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]fftigen disputationen gegeben werden wolte / er sich doch in ichtes nicht einlassen / sondern jederzeit in obverstandenen terminis dieser Instruction sich halten vnnd verbleiben / auch allein in dieser hoch nothwendigen Sach vmb ein endliche vnd vnconditionirte Resolution anhalten solte. Welcher gestalt sich nu hierauff der Churfürst von Brandenburg accommodirt / wollen wir hernach bey den Geschichten deß 1627. Jahrs vermelden.

Keyser handelt mit den Nider sächsischen Ständen sich zu accommodiren. Es hat Ihre Keys. M. Herzog Christian von Lünebürg vnd den Graffen von Tilli / wie in jetzgesetzten Schreiben erwehnet / Commission gegeben / mit deß Nider Sächsischen Creyses Fürsten vnd Ständen zu tractiren / daß sie sich vom König in Dennemarck separirten / desselben Anschlägen nit weiters beypflichteten / sondern sich in Keyserliche Devotion begeben / mit versicherung / daß J. M. als ein Römischer Keyser vnd ein Vatter deß Vatterlands Teutscher Nation / jemanden auch wer der seye / wider deß Reichs Privilegia / Satz-vñ Ordnungen / insonderheit den Religion vnd Prophan Frieden beschwerẽ zu lassen / niemals gesunen gewesen / weniger jhren Generalen wider die Libertet das geringste vor zu nemen gestalten wölle / wañ sich allein ein jeder selbst bey zeiten seiner Schuldigkeit erinnern / frembder Händel entschlagen / vnnd durch real demonstration / Hertzog Friderich Vlrichs von Braunschwig rühmblichen Exempel nach / den Gehorsamb zu erkennen geben würde. Hierauff haben sich die meiste Fürsten vnd Stände deß Creyses accommodirt vnnd sich erkläret J. Kays. M. hinsüro trew vnd Hold zu seyn vnd deß Königs in Dennemarck Handlungen sich zu entschlagen. Vnder denen sind auch gewesen beyde Hertzogen zu Meckelnburg Adolph Friederich vnd Hanß Albrecht: Als es aber an dem war / daß sie deß Hertzogen zu Braunschweig Exempel nach / Tillische Gvarnison einnehmen wollen / hat der König in Dennemarck die beste Orth in jhrem Land eingenommen / vnd sie mit seinem Volck belegt / vnd also die Tillische Einlägerung verhindert. Welches hernach jnen grosse Vngelegenheit causirt / vnnd sie vmb Land vnnd Leut gebracht / wie an seinem Ort nicht solle vnerwehnet bleiben.

Der regierende Hertzog zu Holstein / Hertzog in Pommern / Herzog von Sachsen Lawenburg / Graff zu Oldenburg die Städte Lübeck / Goßlar / Mülhausen / das Thumb Capitul zu Magdenburg vñ Halberstadt / hatten sich in das vnwesen in Nider Sachsen nit mischen wollen: der halben J. K. M. zu Außgang deß Wintermonats sonderliche Schreiben an sie abgehen lassen / darinn er sie vermanet / dz sie in solcher trew vñ Gehorsamb beständig verbleiben / vnnd andere jhre Crayßverwandie Mitglieder zur Nachfolg vermanen helffen wolten mit versprechen / daß sie hingegen Keyserlichen Schutzes versichert seyn solten.

Mordthat vnd Straff eines Ehebrecherischẽ Weibs. In dem negst angeloffenen 1625. Jahr hat sich im Wintermonat in Böheimb ein trawrige Geschicht mit D. Leonhard Cappern / Keyserlichem Rath zugetragẽ. Dañ alsselbiger in einer Kutschẽ von Prag auß auf sein Gut oder Herrligkeit fahre wollen / sind jhm vnderwegens etliche rermumbte Personen entgegen geritten kommen / welche jhn angesprengt / vñ einer vnder jhnen jn mit einer Pistolen erschossen. Wie nu der Handel ruchtbar worden / hat man als bald einen Verdacht auff ein Bömhemischen Edelman mit Namen Sabsky geworffen / dessen Gütter / dieweil er sich in das vorgangene Bömischen vnwesen mit eingemischtet / eingezogen vnd gemeltem D. Cappern geschenckt worden. Vmb solcher Vrsachen willen ward er sampt einem seiner Diener in Hafftung gebracht vnd der geschehenen That halber examinirt. Da befand sichs / daß man den rechtschuldigen ertapt / vnd auch D. Cappers Weib mit diesen Dingen

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[1061/1192] Churfürsten Collegium widerumb ersetzt / vnnd dergestalt ergäntzt vnnd einig / daß darauff durch einmütige zusamentrettung aller Churfürsten die endliche Ruin vnd desolation deß Reichs verhütet / vnd zugleich allem weitern vnhell einhelliger Rath geschafft würde: Als hette Jhre Kays. May. länger nicht vmbgehen wollen / zu dem Churfürsten von Brandenburg (demnach desselben Conformation vnnd friedfertige Erklärung dieses Werck zu befördern bißhero erwundẽ) noch diese Abschickung zu thun / vnd jhm beweglich zu Gemüt führen zu lassen / wie viel jhme selbs vnnd zu vorderst dem Römischen Reich hieran gelegen / vnnd daß endlichen sonst ohne Nachtheil deß Reichs / insonderheit der Churfürsten Praeeminentz / kein Mittel zum Frieden zu gelangen vorhanden sey. Hierumb so hette er Gesandte den Churfürsten anfänglich eben das jenige zu erinnern / wessen er sich noch im Septembri dieses Jahrs / oberwehnten Churfürstlichen Collegij notwendigẽ vereinigung / deß Churfürstl. Praedicats / in specie aber Churfürst Pfaltzgraffs vnd Hertzogẽ in Bayern halber selbst vl_ro schrifftlich vernemen lassen / vnnd J. M. dahero jhn vor. nemblich ersuchen liessen / daß er sich in diesem Punct / von seinen andern mit Churfürsten länger nit separiren / vñ hierdurch den gewünschten Frieden verhindern / sondern ehe gedachten Churfürsten in Bayern für einen vornemen mit Churfürsten deß Reichs erkennen vñ ehren / also Jhrer M. vnnd männiglich zu erkennen geben wölte / daß jhme deß gemeinen Wesens Ruhe vnd Wolstand / auch deß Römischen Reichs Conservation / neben Erhaltung der Keyserlichen Hochheit vor allen dingen zu befördern jederzeit lieb vnnd ein rechter Ernst gewesen. Sintemal er hierdurch der Zeit die Thür zu allen höchstnothwendigen Churfürsten vnd andern Reichs versamblungen auch allgemeinen Tägen zu gewisser Respiration deß betrangten vnd hoch periclitirenden Vatterlandes vnzweifentlich widerumb eröffnen / vnnd sich also eines immer wehrenden Lobs / deß allgemeinen Friedens vnd Einigkeit theilhafftig machen könne: im widrigen Fall aber ein gantz schwere verantwortung alles weitern verderbens vnd vnheils derentwegen haben würde. Welchem allem nach der Gesandte sich einig zu richten / vnd da gleich auch hier wider allerhand obiectiones auffgebracht / vnnd jhme in diesem so wol als andern Anlaß zu weitle_fftigen disputationen gegeben werden wolte / er sich doch in ichtes nicht einlassen / sondern jederzeit in obverstandenen terminis dieser Instruction sich halten vnnd verbleiben / auch allein in dieser hoch nothwendigen Sach vmb ein endliche vnd vnconditionirte Resolution anhalten solte. Welcher gestalt sich nu hierauff der Churfürst von Brandenburg accommodirt / wollen wir hernach bey den Geschichten deß 1627. Jahrs vermelden. Es hat Ihre Keys. M. Herzog Christian von Lünebürg vnd den Graffen von Tilli / wie in jetzgesetzten Schreiben erwehnet / Commission gegeben / mit deß Nider Sächsischen Creyses Fürsten vnd Ständen zu tractiren / daß sie sich vom König in Dennemarck separirten / desselben Anschlägen nit weiters beypflichteten / sondern sich in Keyserliche Devotion begeben / mit versicherung / daß J. M. als ein Römischer Keyser vnd ein Vatter deß Vatterlands Teutscher Nation / jemanden auch wer der seye / wider deß Reichs Privilegia / Satz-vñ Ordnungen / insonderheit den Religion vnd Prophan Frieden beschwerẽ zu lassen / niemals gesunen gewesen / weniger jhren Generalen wider die Libertet das geringste vor zu nemen gestalten wölle / wañ sich allein ein jeder selbst bey zeiten seiner Schuldigkeit erinnern / frembder Händel entschlagen / vnnd durch real demonstration / Hertzog Friderich Vlrichs von Braunschwig rühmblichen Exempel nach / den Gehorsamb zu erkennen geben würde. Hierauff haben sich die meiste Fürsten vnd Stände deß Creyses accommodirt vnnd sich erkläret J. Kays. M. hinsüro trew vnd Hold zu seyn vnd deß Königs in Dennemarck Handlungen sich zu entschlagen. Vnder denen sind auch gewesen beyde Hertzogen zu Meckelnburg Adolph Friederich vnd Hanß Albrecht: Als es aber an dem war / daß sie deß Hertzogen zu Braunschweig Exempel nach / Tillische Gvarnison einnehmen wollen / hat der König in Dennemarck die beste Orth in jhrem Land eingenommen / vnd sie mit seinem Volck belegt / vnd also die Tillische Einlägerung verhindert. Welches hernach jnen grosse Vngelegenheit causirt / vnnd sie vmb Land vnnd Leut gebracht / wie an seinem Ort nicht solle vnerwehnet bleiben. Keyser handelt mit den Nider sächsischen Ständen sich zu accommodiren. Der regierende Hertzog zu Holstein / Hertzog in Pommern / Herzog von Sachsen Lawenburg / Graff zu Oldenburg die Städte Lübeck / Goßlar / Mülhausen / das Thumb Capitul zu Magdenburg vñ Halberstadt / hatten sich in das vnwesen in Nider Sachsen nit mischen wollen: der halben J. K. M. zu Außgang deß Wintermonats sonderliche Schreiben an sie abgehen lassen / darinn er sie vermanet / dz sie in solcher trew vñ Gehorsamb beständig verbleiben / vnnd andere jhre Crayßverwandie Mitglieder zur Nachfolg vermanen helffen wolten mit versprechen / daß sie hingegen Keyserlichen Schutzes versichert seyn solten. In dem negst angeloffenen 1625. Jahr hat sich im Wintermonat in Böheimb ein trawrige Geschicht mit D. Leonhard Cappern / Keyserlichem Rath zugetragẽ. Dañ alsselbiger in einer Kutschẽ von Prag auß auf sein Gut oder Herrligkeit fahre wollen / sind jhm vnderwegens etliche rermumbte Personen entgegen geritten kommen / welche jhn angesprengt / vñ einer vnder jhnen jn mit einer Pistolen erschossen. Wie nu der Handel ruchtbar worden / hat man als bald einen Verdacht auff ein Bömhemischen Edelman mit Namen Sabsky geworffen / dessen Gütter / dieweil er sich in das vorgangene Bömischen vnwesen mit eingemischtet / eingezogen vnd gemeltem D. Cappern geschenckt worden. Vmb solcher Vrsachen willen ward er sampt einem seiner Diener in Hafftung gebracht vnd der geschehenen That halber examinirt. Da befand sichs / daß man den rechtschuldigen ertapt / vnd auch D. Cappers Weib mit diesen Dingen Mordthat vnd Straff eines Ehebrecherischẽ Weibs.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1061. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1192>, abgerufen am 23.06.2024.