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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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sen / vnd für recht vnd notwendig befunden / zumal auff diese J. M. Schickung widerholtes vermahnen / auch wolgefallen lassen / so wolte sie doch dessen vmb so viel mehr vergewisser zu seyn erachten / wann er Chur Sachsen / neben J. M. (massen sie ihn dann hierumb ersuche) hierbey gute Erinnerung zu thun auch nicht vnderlassen würde.

Anlangent seyn wol meinend Erbieten bey dem König in Dennemarek vnd den Nider Sächsischen Crayß Ständen noch eins zu versuchen / ob jhnen anderwert gütliche Handlung annemblich seyn möchte: Da könne J. M. jm nit bergen / was gestalt sie sich bereit / so viel ermelten König in Dennemarck anlangte / auff der Infantin zu Hispanien letzes Schreiben vnd Mehrmalen anerbottene Interposition vnlängst erkläret hette. So bald nun ihr der Infantin verrichtung halber mehrer Bericht eintommen nürde wolten. J. M. jn alsdann dessen nit allein vmbständig vnderlängt verständigen / sondern auch zumal gern sehen / daß er zu beförderung eines so hohen Wercks seines theils auch fruchtbarlich cooperiren vnd gute Officia leisten / zuforderst aber ehegemelten König daß er / als deme Jre Mayst. zu dergleichen Landverdeblichen Kriegen kein Vrsach gegeben / von seinem vnbefugten Vorsatz einest abstehen / vnnd sich in Sachen / welche so wol in Güte als gütlichen hin zu legen Jhrer May. dem Churfürtlichen Collegio allein gebühreten / nicht ein mischen wolte / vermahnen helffe.

So viel aber vorgedachten Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Stände / wie auch obernente seine an jetzo [unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]bermal gethane guthertzige anerbottene Vermeldung vnd Reassumption der zerschlagenen Braunschweigischen Vnberhandlung betreffen thete / würde jhm ohne zweiffel vnderborgen seyn / wie mehr dann vätterlich J. M. erstgenante Fürsten vnd Stände zum offtermalen vermahnet hette / sich dergleichen frembder Händel gäntzlich zu entschlagen vnd vnterm Scheim vorgeschützter Crayß Defension in gefährliche Krieg sich nicht einleiten zu lassen / sondern sich von offtgedachtem König / als dessen weit außsehende Intention zeitlich außgebrochen / zu separiren / zu Jhrer Mayst. als jhrem Keyser vnd rechten Herrn sich zu wenden / auch zu Bezeugung dessen den Keyserlichen Mandatis avocatoriis in effectu realirer zu pariren: Wie wenig aber bey denselben diese Vermahnungen vnnd Dehortationes verfangen / solches hette hernacher die Erfahrenheit / vnd darauff dieses Jahr vber erfolgtes Vnheil selbst offenbaret: Jhrer Mayst. aber würde die gantze Welt zeugnuß geben müssen / daß sie sich so wol bey wehrender Braunschweigischen Tractation / als auch hernacher zu mehr mahlen zu solchen gantz billichen Mitteln erklärt hette / gestalt Jhro / als jhrem Keyser vnnd Herrn ein mehrers mit Fug nicht zugemutet werden können.

Nach dem es nun aber durch den von Gott wider den König in Dennemarck verliehenen Sieg dahin kommen / daß der Graff von Tilli mit Hertzog Friderich Virichen zu Braunschweig einen Accord getroffen / darauff sich auch die vornembsten Stände deß Crayses berührten Keyserlichen Mandatis avocatoriis würcklich zu pariren erklärt / als hette Jhre Mayest. dahero Vrsach genommen / zu noch mehrer Eroffnung ihres sanfftmüthigen Friedfertigen Gemüths / dem Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / neben dem Graffen von Tilli Commission auff zu tragen / daß sie mit den einen vnnd andern deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen absonderlich Handeln vnd dieselbe dahin weiter disponiren wolten / Hertzog Friderich Vlrichs rühmlichem Exempel nach / jhren anerbottenen verbal Gehorsamb durch real Demonstration darzuthun / vnnd denselben in Wercken kennen zulassen.

Wie Jhre Mayestat nu in Hoffnung stünde / erstgedachte Fürsten vnd Stände würden einest in sich selbs gehen / vnd sich vor noch mehrerm vor Augen stehendem Vnheil hüten / J. M. getrewe warnungen dermal eins im Obacht halten / vnnd zumal mehrgedachtem König in Dennemarck die bißhero ohn Vrsach / ob wol mit ihrem Schaden allein subministrierte Mittel wider J. M. zu kriegen / entziehen vnnd abschneiden / hergegen viel lieber auff alle Mittel gedencken / wie die hierdurch vervrsachte schwere Vnkosten wider erstattet / vnd die Keyserliche Armada der Billichkeit nach bezahlet vnd abgedancket werden möchte / vnnd sich also hierdurch neben beförderung deß wehrten Friedens Jhrer Keyserlichen Gnaden würdig vnd theilhafftig machen: Als würde er / Churfürst von Sachsen / ein allgemein nutziges Werck thun / wann er ferner ein vnd andern Orths alle gute Officia praestiren / zumal die vornembste Jhro befreundte Fürsten offt besagtes Crayses zu schuldiger Parition vnnd würcklicher Remonstration derselben ernstlichen vermahnen würde / etc.

Instruction deß Keyserlichen Legaten an Chur Brandenburg. Belangend die Instruction so von Jhrer K. Mayest. obgedachtem Abgesandten an den Churfürsten von Brandenburg gegeben würde / war dieselbe dieses Inhalts; Jhre Mayestat zweiffelte nicht / der Churfürst würde auß dem von etlichen Jahren hero im Reich biß annoch weren den ellenden Zustand vnnd Vnwesen / ohn weitleufftige Erzehlung erfahren haben / auch dahero bey jhm selbst ermessen können / wie nothwendig es seye / dermal eins auff solche aller seiths der Zeit nach thun-vnd mügliche Mittel zu gedencken / dieselbe auch ohn einigen längern Auffzug vor die Hand zu nehmen / durch welche der so viel Jahr lang exulirende Fried dem Reich wider erworben / hergegen alle / sonderlich aber die jenige Obstacula vnd Bedencken / welche am ersten vnnd meisten / den rechten Zweck darzu zu reichen / bißhero verrhinderlich gewesen / zumal auß gerottet / oder doch der Zeit gefährlichen Beschaffenheit nach / hindan gesetzt / vnd vmbgangen würden.

Wann nun aber den Frieden mit gutem Effect zu erreichen gar geringe Hoffnung / es seye dann zu forderst das vornembste geheimbste Raths Mittel eines Römischen Keysers / nemblich das

sen / vnd für recht vnd notwendig befunden / zumal auff diese J. M. Schickung widerholtes vermahnen / auch wolgefallen lassen / so wolte sie doch dessen vmb so viel mehr vergewisser zu seyn erachten / wann er Chur Sachsen / neben J. M. (massen sie ihn dann hierumb ersuche) hierbey gute Erinnerung zu thun auch nicht vnderlassen würde.

Anlangent seyn wol meinend Erbieten bey dem König in Dennemarek vñ den Nider Sächsischẽ Crayß Ständen noch eins zu versuchen / ob jhnen anderwert gütliche Handlung annemblich seyn möchte: Da könne J. M. jm nit bergẽ / was gestalt sie sich bereit / so viel ermeltẽ König in Deñemarck anlangte / auff der Infantin zu Hispanien letzes Schreiben vnd Mehrmalen anerbottene Interposition vnlängst erkläret hette. So bald nun ihr der Infantin verrichtung halber mehrer Bericht eintom̃en nürde wolten. J. M. jn alsdann dessen nit allein vmbständig vnderlängt verständigen / sondern auch zumal gern sehen / daß er zu beförderung eines so hohen Wercks seines theils auch fruchtbarlich cooperiren vnd gute Officia leisten / zuforderst aber ehegemelten König daß er / als deme Jre Mayst. zu dergleichen Landverdeblichen Kriegen kein Vrsach gegeben / von seinem vnbefugten Vorsatz einest abstehen / vnnd sich in Sachen / welche so wol in Güte als gütlichen hin zu legen Jhrer May. dem Churfürtlichen Collegio allein gebühreten / nicht ein mischen wolte / vermahnen helffe.

So viel aber vorgedachten Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Stände / wie auch obernente seine an jetzo [unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]bermal gethane guthertzige anerbottene Vermeldung vñ Reassumption der zerschlagenen Braunschweigischen Vnberhandlung betreffen thete / würde jhm ohne zweiffel vnderborgen seyn / wie mehr dann vätterlich J. M. erstgenante Fürsten vnd Stände zum offtermalen vermahnet hette / sich dergleichen frembder Händel gäntzlich zu entschlagen vnd vnterm Scheim vorgeschützter Crayß Defension in gefährliche Krieg sich nicht einleiten zu lassen / sondern sich von offtgedachtem König / als dessen weit außsehende Intention zeitlich außgebrochen / zu separiren / zu Jhrer Mayst. als jhrem Keyser vnd rechten Herrn sich zu wenden / auch zu Bezeugung dessen den Keyserlichen Mandatis avocatoriis in effectu realirer zu pariren: Wie wenig aber bey denselben diese Vermahnungen vnnd Dehortationes verfangen / solches hette hernacher die Erfahrenheit / vnd darauff dieses Jahr vber erfolgtes Vnheil selbst offenbaret: Jhrer Mayst. aber würde die gantze Welt zeugnuß geben müssen / daß sie sich so wol bey wehrender Braunschweigischẽ Tractation / als auch hernacher zu mehr mahlen zu solchen gantz billichen Mitteln erklärt hette / gestalt Jhro / als jhrem Keyser vnnd Herrn ein mehrers mit Fug nicht zugemutet werden können.

Nach dem es nun aber durch den von Gott wider den König in Dennemarck verliehenen Sieg dahin kommen / daß der Graff von Tilli mit Hertzog Friderich Virichen zu Braunschweig einen Accord getroffen / darauff sich auch die vornembsten Stände deß Crayses berührten Keyserlichen Mandatis avocatoriis würcklich zu pariren erklärt / als hette Jhre Mayest. dahero Vrsach genommen / zu noch mehrer Eroffnung ihres sanfftmüthigen Friedfertigen Gemüths / dem Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / neben dem Graffen von Tilli Commission auff zu tragen / daß sie mit den einen vnnd andern deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen absonderlich Handeln vñ dieselbe dahin weiter disponiren wolten / Hertzog Friderich Vlrichs rühmlichem Exempel nach / jhren anerbottenen verbal Gehorsamb durch real Demonstration darzuthun / vnnd denselben in Wercken kennen zulassen.

Wie Jhre Mayestat nu in Hoffnung stünde / erstgedachte Fürsten vnd Stände würden einest in sich selbs gehen / vñ sich vor noch mehrerm vor Augen stehendem Vnheil hüten / J. M. getrewe warnungen dermal eins im Obacht halten / vnnd zumal mehrgedachtem König in Dennemarck die bißhero ohn Vrsach / ob wol mit ihrem Schaden allein subministrierte Mittel wider J. M. zu kriegen / entziehen vnnd abschneiden / hergegen viel lieber auff alle Mittel gedencken / wie die hierdurch vervrsachte schwere Vnkosten wider erstattet / vnd die Keyserliche Armada der Billichkeit nach bezahlet vnd abgedancket werden möchte / vnnd sich also hierdurch neben beförderung deß wehrten Friedens Jhrer Keyserlichen Gnaden würdig vnd theilhafftig machen: Als würde er / Churfürst von Sachsen / ein allgemein nutziges Werck thun / wann er ferner ein vnd andern Orths alle gute Officia praestiren / zumal die vornembste Jhro befreundte Fürsten offt besagtes Crayses zu schuldiger Parition vnnd würcklicher Remonstration derselben ernstlichen vermahnen würde / etc.

Instructiõ deß Keyserlichen Legaten an Chur Brandenburg. Belangend die Instruction so von Jhrer K. Mayest. obgedachtem Abgesandten an den Churfürsten von Brandenburg gegeben würde / war dieselbe dieses Inhalts; Jhre Mayestat zweiffelte nicht / der Churfürst würde auß dem von etlichen Jahren hero im Reich biß annoch weren den ellenden Zustand vnnd Vnwesen / ohn weitleufftige Erzehlung erfahren haben / auch dahero bey jhm selbst ermessen können / wie nothwendig es seye / dermal eins auff solche aller seiths der Zeit nach thun-vnd mügliche Mittel zu gedencken / dieselbe auch ohn einigen längern Auffzug vor die Hand zu nehmen / durch welche der so viel Jahr lang exulirende Fried dem Reich wider erworben / hergegen alle / sonderlich aber die jenige Obstacula vnd Bedencken / welche am ersten vnnd meisten / den rechten Zweck darzu zu reichen / bißhero verrhinderlich gewesen / zumal auß gerottet / oder doch der Zeit gefährlichen Beschaffenheit nach / hindan gesetzt / vnd vmbgangen würden.

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[1060/1191] sen / vnd für recht vnd notwendig befunden / zumal auff diese J. M. Schickung widerholtes vermahnen / auch wolgefallen lassen / so wolte sie doch dessen vmb so viel mehr vergewisser zu seyn erachten / wann er Chur Sachsen / neben J. M. (massen sie ihn dann hierumb ersuche) hierbey gute Erinnerung zu thun auch nicht vnderlassen würde. Anlangent seyn wol meinend Erbieten bey dem König in Dennemarek vñ den Nider Sächsischẽ Crayß Ständen noch eins zu versuchen / ob jhnen anderwert gütliche Handlung annemblich seyn möchte: Da könne J. M. jm nit bergẽ / was gestalt sie sich bereit / so viel ermeltẽ König in Deñemarck anlangte / auff der Infantin zu Hispanien letzes Schreiben vnd Mehrmalen anerbottene Interposition vnlängst erkläret hette. So bald nun ihr der Infantin verrichtung halber mehrer Bericht eintom̃en nürde wolten. J. M. jn alsdann dessen nit allein vmbständig vnderlängt verständigen / sondern auch zumal gern sehen / daß er zu beförderung eines so hohen Wercks seines theils auch fruchtbarlich cooperiren vnd gute Officia leisten / zuforderst aber ehegemelten König daß er / als deme Jre Mayst. zu dergleichen Landverdeblichen Kriegen kein Vrsach gegeben / von seinem vnbefugten Vorsatz einest abstehen / vnnd sich in Sachen / welche so wol in Güte als gütlichen hin zu legen Jhrer May. dem Churfürtlichen Collegio allein gebühreten / nicht ein mischen wolte / vermahnen helffe. So viel aber vorgedachten Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Stände / wie auch obernente seine an jetzo _bermal gethane guthertzige anerbottene Vermeldung vñ Reassumption der zerschlagenen Braunschweigischen Vnberhandlung betreffen thete / würde jhm ohne zweiffel vnderborgen seyn / wie mehr dann vätterlich J. M. erstgenante Fürsten vnd Stände zum offtermalen vermahnet hette / sich dergleichen frembder Händel gäntzlich zu entschlagen vnd vnterm Scheim vorgeschützter Crayß Defension in gefährliche Krieg sich nicht einleiten zu lassen / sondern sich von offtgedachtem König / als dessen weit außsehende Intention zeitlich außgebrochen / zu separiren / zu Jhrer Mayst. als jhrem Keyser vnd rechten Herrn sich zu wenden / auch zu Bezeugung dessen den Keyserlichen Mandatis avocatoriis in effectu realirer zu pariren: Wie wenig aber bey denselben diese Vermahnungen vnnd Dehortationes verfangen / solches hette hernacher die Erfahrenheit / vnd darauff dieses Jahr vber erfolgtes Vnheil selbst offenbaret: Jhrer Mayst. aber würde die gantze Welt zeugnuß geben müssen / daß sie sich so wol bey wehrender Braunschweigischẽ Tractation / als auch hernacher zu mehr mahlen zu solchen gantz billichen Mitteln erklärt hette / gestalt Jhro / als jhrem Keyser vnnd Herrn ein mehrers mit Fug nicht zugemutet werden können. Nach dem es nun aber durch den von Gott wider den König in Dennemarck verliehenen Sieg dahin kommen / daß der Graff von Tilli mit Hertzog Friderich Virichen zu Braunschweig einen Accord getroffen / darauff sich auch die vornembsten Stände deß Crayses berührten Keyserlichen Mandatis avocatoriis würcklich zu pariren erklärt / als hette Jhre Mayest. dahero Vrsach genommen / zu noch mehrer Eroffnung ihres sanfftmüthigen Friedfertigen Gemüths / dem Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / neben dem Graffen von Tilli Commission auff zu tragen / daß sie mit den einen vnnd andern deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen absonderlich Handeln vñ dieselbe dahin weiter disponiren wolten / Hertzog Friderich Vlrichs rühmlichem Exempel nach / jhren anerbottenen verbal Gehorsamb durch real Demonstration darzuthun / vnnd denselben in Wercken kennen zulassen. Wie Jhre Mayestat nu in Hoffnung stünde / erstgedachte Fürsten vnd Stände würden einest in sich selbs gehen / vñ sich vor noch mehrerm vor Augen stehendem Vnheil hüten / J. M. getrewe warnungen dermal eins im Obacht halten / vnnd zumal mehrgedachtem König in Dennemarck die bißhero ohn Vrsach / ob wol mit ihrem Schaden allein subministrierte Mittel wider J. M. zu kriegen / entziehen vnnd abschneiden / hergegen viel lieber auff alle Mittel gedencken / wie die hierdurch vervrsachte schwere Vnkosten wider erstattet / vnd die Keyserliche Armada der Billichkeit nach bezahlet vnd abgedancket werden möchte / vnnd sich also hierdurch neben beförderung deß wehrten Friedens Jhrer Keyserlichen Gnaden würdig vnd theilhafftig machen: Als würde er / Churfürst von Sachsen / ein allgemein nutziges Werck thun / wann er ferner ein vnd andern Orths alle gute Officia praestiren / zumal die vornembste Jhro befreundte Fürsten offt besagtes Crayses zu schuldiger Parition vnnd würcklicher Remonstration derselben ernstlichen vermahnen würde / etc. Belangend die Instruction so von Jhrer K. Mayest. obgedachtem Abgesandten an den Churfürsten von Brandenburg gegeben würde / war dieselbe dieses Inhalts; Jhre Mayestat zweiffelte nicht / der Churfürst würde auß dem von etlichen Jahren hero im Reich biß annoch weren den ellenden Zustand vnnd Vnwesen / ohn weitleufftige Erzehlung erfahren haben / auch dahero bey jhm selbst ermessen können / wie nothwendig es seye / dermal eins auff solche aller seiths der Zeit nach thun-vnd mügliche Mittel zu gedencken / dieselbe auch ohn einigen längern Auffzug vor die Hand zu nehmen / durch welche der so viel Jahr lang exulirende Fried dem Reich wider erworben / hergegen alle / sonderlich aber die jenige Obstacula vnd Bedencken / welche am ersten vnnd meisten / den rechten Zweck darzu zu reichen / bißhero verrhinderlich gewesen / zumal auß gerottet / oder doch der Zeit gefährlichen Beschaffenheit nach / hindan gesetzt / vnd vmbgangen würden. Instructiõ deß Keyserlichen Legaten an Chur Brandenburg. Wann nun aber den Frieden mit gutem Effect zu erreichen gar geringe Hoffnung / es seye dañ zu forderst das vornembste geheimbste Raths Mittel eines Römischen Keysers / nemblich das

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1060. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1191>, abgerufen am 23.06.2024.