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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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trewlich vnd gut gemeinet / vnd sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vnd Hertzog Johann Ernst zur Außsöhnung kommen möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vnd Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen.

Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc.

Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet;

Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vnd willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dann ohnschwer zu erachten / wann die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vnd allen seinen Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dann fast vor dießmal geglaubt vnd darfür gehalten werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wann er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte.

Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johann Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreiben resolvirt / vnd dann jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkomme / ob vnd was seine vorbittliche Schreiben viel fruchten würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einen angehenden Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeiben vorzugreiffen: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisation widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigten vorbit[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wann sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accommodirung gegen das Ober-Haupt geneigt erklären vnd erweisen / vnd also den auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc.

Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne

trewlich vnd gut gemeinet / vñ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vñ Hertzog Johañ Ernst zur Außsöhnung kom̃en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vñ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen.

Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc.

Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet;

Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vñ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dañ ohnschwer zu erachten / wañ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vñ allen seinẽ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dañ fast vor dießmal geglaubt vñ darfür gehaltẽ werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wañ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte.

Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johañ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibẽ resolvirt / vnd dañ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̃e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibẽ viel fruchtẽ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einẽ angehendẽ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeibẽ vorzugreiffẽ: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatiõ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigtẽ vorbit[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wañ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̃odirung gegẽ das Ober-Haupt geneigt erklären vñ erweisen / vñ also dẽ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc.

Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne

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trewlich vnd gut gemeinet /                          vn&#x0303; sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd                      Huld widerumb erlangt werden / vn&#x0303; Hertzog Johan&#x0303;                      Ernst zur Außsöhnung kom&#x0303;en möge. Noch weniger aber hetten                      vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle                      Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan                      setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vn&#x0303; Land mit Krigs Macht rucken                      / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K.                      M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er /                      Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall                      bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu                      wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten /                      damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden                      / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder                      / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb                      Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren /                      daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen                      sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß                      ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr                      heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider                      Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn /                      Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen                      Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt /                      wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es                      abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche                      Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen                      / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen.                      Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu                      dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste                      es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem                      Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu                      rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige                      gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch                      zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley                      vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte /                      befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht                      befehlen.</p>
          <p><note place="left">Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an                          Landgraff Georgen zu Hessen.</note> Von diesem Churfürstlichen vnd dem                      vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff                      Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners                      bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen                      Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern                      hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May.                      vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe                      fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder                      vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo                      berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc.</p>
          <p><note place="right">Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog                          Wilhelmen zu Sachsen Weymar.</note> Hierauff hat Landgr. Georg also                      geantwortet;</p>
          <p>Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen                      trewen Diensten jederzeit bereit vn&#x0303; willig were vnd bltebe / also                      hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd                      trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein                      wahres freundliches Mitleiden: Dan&#x0303; ohnschwer zu erachten / wan&#x0303; die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was                      es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vn&#x0303; allen seine&#x0303; Brüdern für Weiterung / Schaden vnd                      Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dan&#x0303; fast vor dießmal geglaubt vn&#x0303; darfür gehalte&#x0303; werden möchte /                      gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne                      demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel                      mehr loben vnd preisen müsse / wan&#x0303; er es wol zu Hertzen nehme /                      vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach                      eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte.</p>
          <p>Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johan&#x0303; Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische                      Abmahnung Schreibe&#x0303; resolvirt / vnd dan&#x0303; jm Landgr.                      etwz zweiffelhafftig vorkom&#x0303;e / ob vnd was seine vorbittliche                          Schreibe&#x0303; viel fruchte&#x0303; würden / wann Hertzog                      Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte /                      ohne dz auch jhm Landgr. als eine&#x0303; angehende&#x0303; Jungen                      Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten                      höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession                          Schreeibe&#x0303; vorzugreiffe&#x0303;: So stelle er in sein Hertzog Wilh.                      gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths                      Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd                      Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatio&#x0303; widerfaren zu lassen.                      Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich                      grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen                      die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von                      anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigte&#x0303; vorbit<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>licher                      Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wan&#x0303; sich nur                      vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom&#x0303;odirung gege&#x0303; das                      Ober-Haupt geneigt erklären vn&#x0303; erweisen / vn&#x0303; also                          de&#x0303; auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil                      selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc.</p>
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[1058/1189] trewlich vnd gut gemeinet / vñ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vñ Hertzog Johañ Ernst zur Außsöhnung kom̃en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vñ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen. Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / etc. Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen. Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet; Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar. Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vñ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dañ ohnschwer zu erachten / wañ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vñ allen seinẽ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dañ fast vor dießmal geglaubt vñ darfür gehaltẽ werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in zimblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wañ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte. Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johañ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibẽ resolvirt / vnd dañ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̃e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibẽ viel fruchtẽ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als einẽ angehendẽ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Intercession Schreeibẽ vorzugreiffẽ: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatiõ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigtẽ vorbit_licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wañ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̃odirung gegẽ das Ober-Haupt geneigt erklären vñ erweisen / vñ also dẽ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / etc. Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1058. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1189>, abgerufen am 23.06.2024.