Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gäntzlich ruinirt / worunder der Nider Sächsische Craiß / ob jhn gleich die Kayserliche Mayest. selbsten / der erwiesen beständigen Trewe vnd Gehorsambs halber / vielfältig gerühmet / auch nie keines andern beschuldigen können / dannoch im geringsten nicht verschonet / sondern dergestalt an vielen Orthen verödet worden / daß deß Hertzogen von Lüneburg Ld. allein / den jhren Landen zugefügten Schaden / auff etliche Tonnen Goltes aestimirt / vnd daß Jhr viel träglicher gewesen were / etlich tausent Mann im Feld zuhalten / dannenhero auch die Fürsten vnd Stände dieses Crayses / vmm Hülff vnnd Rettung angelanget / wie solches die Schreiben weiter im Munde führten. Ebenmässiger Weise were mit deß Hertzogen von Braunschweig L. Landen verfahren / vnd weren die Vnderthanen in einen Ampte / so er Pfandtsweiß jnhette / auch nicht verschonet worden / sondern in wenig Wochen auff etliche vnd dreyssig tausendt Reichsthaler Schaden liquidirt / der jhnen von dem Obristen Erwitte zugefüget. Hierauff weren Fürsten vnd Stände deß Craises zusammen getretten / vnd auff eine Verfassung / zu Abwendung solcher Landtschäden gedacht / vnd das vmb so viel mehr / weil damahls auch andere Potentaten Armeen / so ins Röm. Reich geführet werden sollen / vnter Hertzog Christian von Braunschw. vnnd dem Graffen von Manßfeld: richten lassen; Dannenhero der General Tilly selbst / den Creiß ermahnet / in guter Hut zustehen / vnd sich zur Defension in Bereitschafft zu stellen / welche auch in gemeinem Craiß Rath / per majora geschlossen / vnd jhm die Direction darüber auffgetragen worden / weil er kurtz zuvor auff Anhalten der Stände / sich mit dem Craiß Obristen Ampt / beladen lassen. Es were auch alsbald solche Verfassung vnd der Zweck / worhin sie zielete / als nemblich allein auff die Defension deß Craises / vnd auff keines Menschen Offension / der Röm. Kay. May. durch jhn vnd den Craiß notificirt worden / vnnd hette weder er noch der Craiß glauben können / daß sie dergestalt / wie hernach geschehen / hette sollen auff genommen werden / angesehen / daß die Reichs Constitutiones den Craisen solches zu liessen / vnnd Tilly selbsten es begehrt / derowegen auch der Kayser in einem Antwort Schreiben an den Craiß außtrücklich gesetzet / daß er wol leyden möchte / daß der Craiß vor allem feindlichen Einbruch gesichert were / allein daß die Reichs Constitutiones in acht genommen würden. Nach dem nun nie können erwiesen werden / daß mit dieser Armatur wider die Reichs Constitutiones ichtwas gehandelt / so were klar am Tag / daß sie mit gutem Grundt nicht köndte improbiret werden / ob er wol ein geraume Zeit mit den Werbungen zugebracht / biß man Avisen gehabt / daß die Sachen im Niderland / wie auch Hertzog Christians von Braunschweig vnd deß Graffen von Manßfeld Armaturen also beschaffen / daß man keiner grössern Macht daselbs / als in den Landen vorhanden / vonnöthen hette / vnnd man etwann bey der Gelegenheit das jenige / was man längst gegen diesem Craiß vorgehabt / effectuiren wollen / vnnd aber vermercket / daß wegen seiner schon zu Feldt gebrachten Armee solches etwas schwer fallen würde / da hette General Tilly von Bilefeldt auß den letzten Junii eine Erklärung von jhme begehrt / wohin diese Armatur gemeinet / mit vermelden daß sie vnnötig vnd weit außsehend / da er doch zuvor sie selbsten vor hochnöhtig erachtet / vnnd den Craiß darzu ermahnet / auch kein Vrsach / warumb sie verdächtig zuachten / anziehen können / als allein daß sie starck were. Ob er nun wol vber vorige Declaration / auch gegen ermeltem General / dem er doch von seinen Actionibus Rechenschafft zu geben nicht schuldig / sich dahin erkläret / daß dieses nur ein Defensionwerck were / gestallt er dann auch mit solcher Armee niemanden offendirt / sondern am Weserstromb auff den Grentzen deß Crayses / zu dessen Versicherung darmit verblieben / so were doch solches vngeachtet / der General Tylli feindlich in den Crayß gerückt / vnd darinn mit Rauben / Morden vnd Brennen dergestalt grassirt / daß vnder Türcken vnd Tar[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]arn nicht ärgers gehöret worden / vnd solches alles ehe / Jhrer Mayest. eintzige Verwarnung oder Improbation solcher Armaturen / vom Keyser zukommen. Dann derselbe erst ein gute Zeit hernach jhm avisirt hette / daß er dem Hertzogen in Bayeren Gewalt gegeben / seinem General Leutenanten Ordinantz zuertheilen / in diesen Crayß wider die verdächtige Armee zu rücken / auch dem Hertzogen von Friedland befohlen / selbigem gleichfalls zu folgen vnd den Crayß nicht eher zu quittiren / biß desselben Armee licentirt. Warumb aber die Armatur verdächtig / würde gleichfalls kein andere vrsach angezogen / als daß sie vnnöhtig vnd gar zu starck / da doch hette erwiesen werden sollen / daß an dieser Seithen von den Reichs-Constitutionen abgeschritten / ehe man die Verfassung improbiren vnd den Crayß mit Fug vberziehen können: aber dessen vngeachter weren die beyden Armeen in jhren Feindlichen vervbungen fortgefahren / alles anerbieten zum Frieden vnnd gütlichen Tractaten hindan gesetzet / so weit / daß auch General Tylli de dato Holtzmünden den 5. Augusti / gegen den Königlichen Statthaltern vnnd Commissarien / sich gantz Hochmütig erkläret / daß da die Königliche vnd deß Crayses Armee nicht abgedancket / getrennet vnnd abgeschafft würde / man jhn nicht verdencken könte / daß er solche Trennung vnd Abschaffung selbsten für die Hand nehme. Wie Jhre Mayest. erspüret / daß man endlich dahin zielete / wie man seine Armee schlagen / den Crayß occupirn / vnd einen despect an Jhro Königlichen Reputation zufügen kündte / hette Jhre Mayest. zu Jhrer vnd deß Crayses Rettung / zur defension greiffen / vnnd alle darzu dienliche Mittel an die Hand nehmen müssen. Hatte aber nochmals / gegen Jhre Keyserliche Mayestät / wie auch deß Königs von Hispanien Liebde / bedinget vnnd bezeuget / daß sie zum Frieden geneigt / der abgerungenen Defension gern gäntzlich ruinirt / worunder der Nider Sächsische Craiß / ob jhn gleich die Kayserliche Mayest. selbsten / der erwiesen beständigen Trewe vnd Gehorsambs halber / vielfältig gerühmet / auch nie keines andern beschuldigen können / dannoch im geringsten nicht verschonet / sondern dergestalt an vielen Orthen verödet worden / daß deß Hertzogen von Lüneburg Ld. allein / den jhren Landen zugefügten Schaden / auff etliche Tonnen Goltes aestimirt / vnd daß Jhr viel träglicher gewesen were / etlich tausent Mann im Feld zuhalten / dannenhero auch die Fürsten vnd Stände dieses Crayses / vm̃ Hülff vnnd Rettung angelanget / wie solches die Schreiben weiter im Munde führten. Ebenmässiger Weise were mit deß Hertzogen von Braunschweig L. Landen verfahren / vnd weren die Vnderthanen in einẽ Ampte / so er Pfandtsweiß jnhette / auch nicht verschonet worden / sondern in wenig Wochen auff etliche vnd dreyssig tausendt Reichsthaler Schaden liquidirt / der jhnen von dem Obristen Erwitte zugefüget. Hierauff weren Fürsten vnd Stände deß Craises zusammen getretten / vnd auff eine Verfassung / zu Abwendung solcher Landtschäden gedacht / vnd das vmb so viel mehr / weil damahls auch andere Potentaten Armeen / so ins Röm. Reich geführet werden sollen / vnter Hertzog Christian von Braunschw. vnnd dem Graffen von Manßfeld: richten lassen; Dannenhero der General Tilly selbst / den Creiß ermahnet / in guter Hut zustehen / vnd sich zur Defension in Bereitschafft zu stellen / welche auch in gemeinem Craiß Rath / per majora geschlossen / vnd jhm die Direction darüber auffgetragẽ worden / weil er kurtz zuvor auff Anhalten der Stände / sich mit dem Craiß Obristen Ampt / beladen lassen. Es were auch alsbald solche Verfassung vnd der Zweck / worhin sie zielete / als nemblich allein auff die Defension deß Craises / vnd auff keines Menschen Offension / der Röm. Kay. May. durch jhn vnd den Craiß notificirt worden / vnnd hette weder er noch der Craiß glauben können / daß sie dergestalt / wie hernach geschehen / hette sollen auff genommen werden / angesehen / daß die Reichs Constitutiones den Craisen solches zu liessen / vnnd Tilly selbsten es begehrt / derowegen auch der Kayser in einem Antwort Schreiben an den Craiß außtrücklich gesetzet / daß er wol leyden möchte / daß der Craiß vor allem feindlichen Einbruch gesichert were / allein daß die Reichs Constitutiones in acht genommen würdẽ. Nach dem nun nie können erwiesen werden / daß mit dieser Armatur wider die Reichs Constitutiones ichtwas gehandelt / so were klar am Tag / daß sie mit gutem Grundt nicht köndte improbiret werden / ob er wol ein geraume Zeit mit den Werbungen zugebracht / biß man Avisen gehabt / daß die Sachen im Niderland / wie auch Hertzog Christians von Braunschweig vnd deß Graffen von Manßfeld Armaturen also beschaffen / daß man keiner grössern Macht daselbs / als in den Landen vorhanden / vonnöthen hette / vnnd man etwann bey der Gelegenheit das jenige / was man längst gegen diesem Craiß vorgehabt / effectuiren wollen / vnnd aber vermercket / daß wegen seiner schon zu Feldt gebrachten Armee solches etwas schwer fallen würde / da hette General Tilly von Bilefeldt auß den letzten Junii eine Erklärung von jhme begehrt / wohin diese Armatur gemeinet / mit vermelden daß sie vnnötig vnd weit außsehend / da er doch zuvor sie selbsten vor hochnöhtig erachtet / vnnd den Craiß darzu ermahnet / auch kein Vrsach / warumb sie verdächtig zuachten / anziehen können / als allein daß sie starck were. Ob er nun wol vber vorige Declaration / auch gegen ermeltem General / dem er doch von seinen Actionibus Rechenschafft zu geben nicht schuldig / sich dahin erkläret / daß dieses nur ein Defensionwerck were / gestallt er dann auch mit solcher Armee niemanden offendirt / sondern am Weserstromb auff den Grentzen deß Crayses / zu dessen Versicherung darmit verblieben / so were doch solches vngeachtet / der General Tylli feindlich in den Crayß gerückt / vnd darinn mit Rauben / Morden vnd Brennen dergestalt grassirt / daß vnder Türcken vnd Tar[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]arn nicht ärgers gehöret worden / vnd solches alles ehe / Jhrer Mayest. eintzige Verwarnung oder Improbation solcher Armaturen / vom Keyser zukommen. Dann derselbe erst ein gute Zeit hernach jhm avisirt hette / daß er dem Hertzogen in Bayeren Gewalt gegeben / seinem General Leutenanten Ordinantz zuertheilen / in diesen Crayß wider die verdächtige Armee zu rücken / auch dem Hertzogen von Friedland befohlen / selbigem gleichfalls zu folgen vnd den Crayß nicht eher zu quittiren / biß desselben Armee licentirt. Warumb aber die Armatur verdächtig / würde gleichfalls kein andere vrsach angezogen / als daß sie vnnöhtig vnd gar zu starck / da doch hette erwiesen werden sollen / daß an dieser Seithen von den Reichs-Constitutionen abgeschritten / ehe man die Verfassung improbiren vnd den Crayß mit Fug vberziehen können: aber dessen vngeachter weren die beyden Armeen in jhren Feindlichen vervbungen fortgefahren / alles anerbieten zum Frieden vnnd gütlichen Tractaten hindan gesetzet / so weit / daß auch General Tylli de dato Holtzmünden den 5. Augusti / gegen den Königlichen Statthaltern vnnd Commissarien / sich gantz Hochmütig erkläret / daß da die Königliche vnd deß Crayses Armee nicht abgedancket / getrennet vnnd abgeschafft würde / man jhn nicht verdencken könte / daß er solche Trennung vnd Abschaffung selbsten für die Hand nehme. Wie Jhre Mayest. erspüret / daß man endlich dahin zielete / wie man seine Armee schlagen / den Crayß occupirn / vnd einen despect an Jhro Königlichen Reputation zufügen kündte / hette Jhre Mayest. zu Jhrer vnd deß Crayses Rettung / zur defension greiffen / vnnd alle darzu dienliche Mittel an die Hand nehmen müssen. Hatte aber nochmals / gegen Jhre Keyserliche Mayestät / wie auch deß Königs von Hispanien Liebde / bedinget vnnd bezeuget / daß sie zum Frieden geneigt / der abgerungenen Defension gern <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1150" n="1023"/> gäntzlich ruinirt / worunder der Nider Sächsische Craiß / ob jhn gleich die Kayserliche Mayest. selbsten / der erwiesen beständigen Trewe vnd Gehorsambs halber / vielfältig gerühmet / auch nie keines andern beschuldigen können / dannoch im geringsten nicht verschonet / sondern dergestalt an vielen Orthen verödet worden / daß deß Hertzogen von Lüneburg Ld. allein / den jhren Landen zugefügten Schaden / auff etliche Tonnen Goltes aestimirt / vnd daß Jhr viel träglicher gewesen were / etlich tausent Mann im Feld zuhalten / dannenhero auch die Fürsten vnd Stände dieses Crayses / vm̃ Hülff vnnd Rettung angelanget / wie solches die Schreiben weiter im Munde führten. Ebenmässiger Weise were mit deß Hertzogen von Braunschweig L. Landen verfahren / vnd weren die Vnderthanen in einẽ Ampte / so er Pfandtsweiß jnhette / auch nicht verschonet worden / sondern in wenig Wochen auff etliche vnd dreyssig tausendt Reichsthaler Schaden liquidirt / der jhnen von dem Obristen Erwitte zugefüget. Hierauff weren Fürsten vnd Stände deß Craises zusammen getretten / vnd auff eine Verfassung / zu Abwendung solcher Landtschäden gedacht / vnd das vmb so viel mehr / weil damahls auch andere Potentaten Armeen / so ins Röm. Reich geführet werden sollen / vnter Hertzog Christian von Braunschw. vnnd dem Graffen von Manßfeld: richten lassen; Dannenhero der General Tilly selbst / den Creiß ermahnet / in guter Hut zustehen / vnd sich zur Defension in Bereitschafft zu stellen / welche auch in gemeinem Craiß Rath / per majora geschlossen / vnd jhm die Direction darüber auffgetragẽ worden / weil er kurtz zuvor auff Anhalten der Stände / sich mit dem Craiß Obristen Ampt / beladen lassen. Es were auch alsbald solche Verfassung vnd der Zweck / worhin sie zielete / als nemblich allein auff die Defension deß Craises / vnd auff keines Menschen Offension / der Röm. Kay. May. durch jhn vnd den Craiß notificirt worden / vnnd hette weder er noch der Craiß glauben können / daß sie dergestalt / wie hernach geschehen / hette sollen auff genommen werden / angesehen / daß die Reichs Constitutiones den Craisen solches zu liessen / vnnd Tilly selbsten es begehrt / derowegen auch der Kayser in einem Antwort Schreiben an den Craiß außtrücklich gesetzet / daß er wol leyden möchte / daß der Craiß vor allem feindlichen Einbruch gesichert were / allein daß die Reichs Constitutiones in acht genommen würdẽ. Nach dem nun nie können erwiesen werden / daß mit dieser Armatur wider die Reichs Constitutiones ichtwas gehandelt / so were klar am Tag / daß sie mit gutem Grundt nicht köndte improbiret werden / ob er wol ein geraume Zeit mit den Werbungen zugebracht / biß man Avisen gehabt / daß die Sachen im Niderland / wie auch Hertzog Christians von Braunschweig vnd deß Graffen von Manßfeld Armaturen also beschaffen / daß man keiner grössern Macht daselbs / als in den Landen vorhanden / vonnöthen hette / vnnd man etwann bey der Gelegenheit das jenige / was man längst gegen diesem Craiß vorgehabt / effectuiren wollen / vnnd aber vermercket / daß wegen seiner schon zu Feldt gebrachten Armee solches etwas schwer fallen würde / da hette General Tilly von Bilefeldt auß den letzten Junii eine Erklärung von jhme begehrt / wohin diese Armatur gemeinet / mit vermelden daß sie vnnötig vnd weit außsehend / da er doch zuvor sie selbsten vor hochnöhtig erachtet / vnnd den Craiß darzu ermahnet / auch kein Vrsach / warumb sie verdächtig zuachten / anziehen können / als allein daß sie starck were.</p> <p>Ob er nun wol vber vorige Declaration / auch gegen ermeltem General / dem er doch von seinen Actionibus Rechenschafft zu geben nicht schuldig / sich dahin erkläret / daß dieses nur ein Defensionwerck were / gestallt er dann auch mit solcher Armee niemanden offendirt / sondern am Weserstromb auff den Grentzen deß Crayses / zu dessen Versicherung darmit verblieben / so were doch solches vngeachtet / der General Tylli feindlich in den Crayß gerückt / vnd darinn mit Rauben / Morden vnd Brennen dergestalt grassirt / daß vnder Türcken vnd Tar<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>arn nicht ärgers gehöret worden / vnd solches alles ehe / Jhrer Mayest. eintzige Verwarnung oder Improbation solcher Armaturen / vom Keyser zukommen. Dann derselbe erst ein gute Zeit hernach jhm avisirt hette / daß er dem Hertzogen in Bayeren Gewalt gegeben / seinem General Leutenanten Ordinantz zuertheilen / in diesen Crayß wider die verdächtige Armee zu rücken / auch dem Hertzogen von Friedland befohlen / selbigem gleichfalls zu folgen vnd den Crayß nicht eher zu quittiren / biß desselben Armee licentirt. Warumb aber die Armatur verdächtig / würde gleichfalls kein andere vrsach angezogen / als daß sie vnnöhtig vnd gar zu starck / da doch hette erwiesen werden sollen / daß an dieser Seithen von den Reichs-Constitutionen abgeschritten / ehe man die Verfassung improbiren vnd den Crayß mit Fug vberziehen können: aber dessen vngeachter weren die beyden Armeen in jhren Feindlichen vervbungen fortgefahren / alles anerbieten zum Frieden vnnd gütlichen Tractaten hindan gesetzet / so weit / daß auch General Tylli de dato Holtzmünden den 5. Augusti / gegen den Königlichen Statthaltern vnnd Commissarien / sich gantz Hochmütig erkläret / daß da die Königliche vnd deß Crayses Armee nicht abgedancket / getrennet vnnd abgeschafft würde / man jhn nicht verdencken könte / daß er solche Trennung vnd Abschaffung selbsten für die Hand nehme.</p> <p>Wie Jhre Mayest. erspüret / daß man endlich dahin zielete / wie man seine Armee schlagen / den Crayß occupirn / vnd einen despect an Jhro Königlichen Reputation zufügen kündte / hette Jhre Mayest. zu Jhrer vnd deß Crayses Rettung / zur defension greiffen / vnnd alle darzu dienliche Mittel an die Hand nehmen müssen. Hatte aber nochmals / gegen Jhre Keyserliche Mayestät / wie auch deß Königs von Hispanien Liebde / bedinget vnnd bezeuget / daß sie zum Frieden geneigt / der abgerungenen Defension gern </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1023/1150]
gäntzlich ruinirt / worunder der Nider Sächsische Craiß / ob jhn gleich die Kayserliche Mayest. selbsten / der erwiesen beständigen Trewe vnd Gehorsambs halber / vielfältig gerühmet / auch nie keines andern beschuldigen können / dannoch im geringsten nicht verschonet / sondern dergestalt an vielen Orthen verödet worden / daß deß Hertzogen von Lüneburg Ld. allein / den jhren Landen zugefügten Schaden / auff etliche Tonnen Goltes aestimirt / vnd daß Jhr viel träglicher gewesen were / etlich tausent Mann im Feld zuhalten / dannenhero auch die Fürsten vnd Stände dieses Crayses / vm̃ Hülff vnnd Rettung angelanget / wie solches die Schreiben weiter im Munde führten. Ebenmässiger Weise were mit deß Hertzogen von Braunschweig L. Landen verfahren / vnd weren die Vnderthanen in einẽ Ampte / so er Pfandtsweiß jnhette / auch nicht verschonet worden / sondern in wenig Wochen auff etliche vnd dreyssig tausendt Reichsthaler Schaden liquidirt / der jhnen von dem Obristen Erwitte zugefüget. Hierauff weren Fürsten vnd Stände deß Craises zusammen getretten / vnd auff eine Verfassung / zu Abwendung solcher Landtschäden gedacht / vnd das vmb so viel mehr / weil damahls auch andere Potentaten Armeen / so ins Röm. Reich geführet werden sollen / vnter Hertzog Christian von Braunschw. vnnd dem Graffen von Manßfeld: richten lassen; Dannenhero der General Tilly selbst / den Creiß ermahnet / in guter Hut zustehen / vnd sich zur Defension in Bereitschafft zu stellen / welche auch in gemeinem Craiß Rath / per majora geschlossen / vnd jhm die Direction darüber auffgetragẽ worden / weil er kurtz zuvor auff Anhalten der Stände / sich mit dem Craiß Obristen Ampt / beladen lassen. Es were auch alsbald solche Verfassung vnd der Zweck / worhin sie zielete / als nemblich allein auff die Defension deß Craises / vnd auff keines Menschen Offension / der Röm. Kay. May. durch jhn vnd den Craiß notificirt worden / vnnd hette weder er noch der Craiß glauben können / daß sie dergestalt / wie hernach geschehen / hette sollen auff genommen werden / angesehen / daß die Reichs Constitutiones den Craisen solches zu liessen / vnnd Tilly selbsten es begehrt / derowegen auch der Kayser in einem Antwort Schreiben an den Craiß außtrücklich gesetzet / daß er wol leyden möchte / daß der Craiß vor allem feindlichen Einbruch gesichert were / allein daß die Reichs Constitutiones in acht genommen würdẽ. Nach dem nun nie können erwiesen werden / daß mit dieser Armatur wider die Reichs Constitutiones ichtwas gehandelt / so were klar am Tag / daß sie mit gutem Grundt nicht köndte improbiret werden / ob er wol ein geraume Zeit mit den Werbungen zugebracht / biß man Avisen gehabt / daß die Sachen im Niderland / wie auch Hertzog Christians von Braunschweig vnd deß Graffen von Manßfeld Armaturen also beschaffen / daß man keiner grössern Macht daselbs / als in den Landen vorhanden / vonnöthen hette / vnnd man etwann bey der Gelegenheit das jenige / was man längst gegen diesem Craiß vorgehabt / effectuiren wollen / vnnd aber vermercket / daß wegen seiner schon zu Feldt gebrachten Armee solches etwas schwer fallen würde / da hette General Tilly von Bilefeldt auß den letzten Junii eine Erklärung von jhme begehrt / wohin diese Armatur gemeinet / mit vermelden daß sie vnnötig vnd weit außsehend / da er doch zuvor sie selbsten vor hochnöhtig erachtet / vnnd den Craiß darzu ermahnet / auch kein Vrsach / warumb sie verdächtig zuachten / anziehen können / als allein daß sie starck were.
Ob er nun wol vber vorige Declaration / auch gegen ermeltem General / dem er doch von seinen Actionibus Rechenschafft zu geben nicht schuldig / sich dahin erkläret / daß dieses nur ein Defensionwerck were / gestallt er dann auch mit solcher Armee niemanden offendirt / sondern am Weserstromb auff den Grentzen deß Crayses / zu dessen Versicherung darmit verblieben / so were doch solches vngeachtet / der General Tylli feindlich in den Crayß gerückt / vnd darinn mit Rauben / Morden vnd Brennen dergestalt grassirt / daß vnder Türcken vnd Tar_arn nicht ärgers gehöret worden / vnd solches alles ehe / Jhrer Mayest. eintzige Verwarnung oder Improbation solcher Armaturen / vom Keyser zukommen. Dann derselbe erst ein gute Zeit hernach jhm avisirt hette / daß er dem Hertzogen in Bayeren Gewalt gegeben / seinem General Leutenanten Ordinantz zuertheilen / in diesen Crayß wider die verdächtige Armee zu rücken / auch dem Hertzogen von Friedland befohlen / selbigem gleichfalls zu folgen vnd den Crayß nicht eher zu quittiren / biß desselben Armee licentirt. Warumb aber die Armatur verdächtig / würde gleichfalls kein andere vrsach angezogen / als daß sie vnnöhtig vnd gar zu starck / da doch hette erwiesen werden sollen / daß an dieser Seithen von den Reichs-Constitutionen abgeschritten / ehe man die Verfassung improbiren vnd den Crayß mit Fug vberziehen können: aber dessen vngeachter weren die beyden Armeen in jhren Feindlichen vervbungen fortgefahren / alles anerbieten zum Frieden vnnd gütlichen Tractaten hindan gesetzet / so weit / daß auch General Tylli de dato Holtzmünden den 5. Augusti / gegen den Königlichen Statthaltern vnnd Commissarien / sich gantz Hochmütig erkläret / daß da die Königliche vnd deß Crayses Armee nicht abgedancket / getrennet vnnd abgeschafft würde / man jhn nicht verdencken könte / daß er solche Trennung vnd Abschaffung selbsten für die Hand nehme.
Wie Jhre Mayest. erspüret / daß man endlich dahin zielete / wie man seine Armee schlagen / den Crayß occupirn / vnd einen despect an Jhro Königlichen Reputation zufügen kündte / hette Jhre Mayest. zu Jhrer vnd deß Crayses Rettung / zur defension greiffen / vnnd alle darzu dienliche Mittel an die Hand nehmen müssen. Hatte aber nochmals / gegen Jhre Keyserliche Mayestät / wie auch deß Königs von Hispanien Liebde / bedinget vnnd bezeuget / daß sie zum Frieden geneigt / der abgerungenen Defension gern
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1023. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1150>, abgerufen am 24.06.2024. |