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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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kunfft deßwegen angestellet / damit dem Crayß die Exoneration / von beyden theilen obliegender Kriegsbeschwernuß widerfahren möchte.

Erklärten sich darauff zum vierdten an statt jhres Principalen / einmal für alles categorice rund vnnd offenhertzig dahin / daß von den Generalen / auch mit Außschlagung aller entgegen stehenden Considerationen / vnnd Begebung erlangten Vortheils / alles was zu solchem Zweck / nemblich den Crayß deß Kriegsvolcks gäntzlich zuentladen / gereichte vnnd nöthig were / warhafftig / kräfftiglich mit der That realiter vnnd dergestalt würcklich geleistet werden solte / daß männiglich außsagen müßte / es were deß Generals Parole ein Genügen geschehen / vnnd nunmehr groß vnnd klein der Kriegsbeschwerden gäntzlich entnommen / jedoch daß in allwege der Gegentheil sich eines gleichmässigen bezeigte.

Wie dann zum fünfften zu mehrer Beförderung deß Friedens der General darzu verstehen wolte / daß der jenige modus gehalten würde / welcher in deß Crayses Gesandten letzter Erklärungs Schrifft beym ersten vnnd zweyten Oblato befindlich / wofern anders die Interponenten ermessen / daß dieselbe Procedur Jhrer Keyserl. Majest. Authorität vnnd Praeeminentz allerdings vnpraejudicirlich / darneben auch insonderheit / daß Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / alle seine zugehörige / vnnd nicht allein in seinem Fürstenthumb Braunschweig / Lüneburg / Zellischen Grubenhagischen Theils / sondern auch in den Graffschafften Hoja / Diepholtz / Bruchhausen vnnd Stifft Minden gelegene / vnnd von Jhrer Königl. Majest. zu Dennemarck / deß Crayses oder andern deß Manßfelders oder Hertzog Christians deß Jüngern Armeen besetzte Derther / Häuser / Vestungen / Empter / Stätt / Flecken vnd Dörffer / in specie Nienburg vnd Hoja / wie sie zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt restituirt / von allen Besatzungen vnd Kriegsbeschwerungen befreyet / oder in einige andere Weg nicht beschädiget werden möchten / dem Abschied explicite mit einzuverleiben / kein Bedenckens trügen. Darbey die Churfürstliche Interponenten mit den Tillischen verhoffentlich einig seyn würden / daß der Manßfelder nicht nur wegen erfolgender Pacification abzuschaffen / sondern (weil deß Reichs Constitutiones ohne das vermöchten / daß man gegen die Landfriedbrecher vnnd Proscribirte / wo die betretten würden / exequiren solte) daß der Crayß zu seinem Erbieten wegen deß Manßfelders vnd dessen Vertilgung in obbemeltem ersten Fall erfolgenden Friedens Schlusses sich bemächtigen köndte / daß er solches auch jetzo noch vor der Pacification zu Werck richten könte.

Zum sechsten thäten dieserseits Gesandten Principal / General Graff von Tilly deß Crayses in angedeuter letzten Schrifft gesetzt dritt / vierdt / fünffte vnnd sechstes Oblatum recht vnd billichmässig / vnd deß Crayses Schuldigkeit / Sincerationen vnd Versprechnussen conform zu seyn erachten / dieses allein darbey erinnerend / daß alle Welt vnnd die Posterität deß Crayses vorgeben / in Jhrer Majestat Devotion / trew vnnd gehorsamb zu verharren / daran der General vor sich nicht zweiffelte / voll kommenen Glauben geben würde / wann sich die rühmbliche Offerten zu Jhrer Key. Majest. Satisfaction mit der That herfür thäten.

So were fürs siebende der Gesandten Principal das erste / zweyte vnd dritte Gegenpostulata in der jüngst eingebenen Schrifft / besage von total Abführung Jhrer Keys. Mayest. Kriegsvolcks / Restituirung der occupirten vnd noch erweißlich vorhandenen Mobilien / auch Verzeihung der Anspruch zur Refusion deren vom Crayß durch die vnnöthig verdächtige Armatur geursachter Kosten vnnd Schäden / Einstellung fernern Quartirens / vnnd anderer Kriegs Incommoditeten / wie nicht weniger die fünffte Versicherungs Clausul / von deß Crayses Levirung sine noxa & maleficio (das Abdancken / darunder der Crayß nicht interessirt / auß geschlossen) Krafft jhrer Plenipotentz zubelieben / vnd demselben nachzukommen / erbietig: Jedoch mit dem Bescheid / daß auch widrigen theils alle Forderung wegen eigener Willkuhr auffgetriebener Kriegskosten vnd Schaden / mit denen man jenseits angesehen so vieler Warnungen vnnd Verbott / wie auch Versprechnussen / den Crayß vnd viel tausendt arme vnschuldige Leuth gar wol verschonen können / durch behörende Renunciationes fielen vnd hiernechst künfftig einige weitere Kriegsverfassung vnd Expedition / da nicht vnvermeidlicher Anlaß vermerckt / angesponnen würde. So viel aber Minden vnd Höxter belangete / weren deß Crayses Gegenpostulata dahin / als ausserhalb dem Crayß gelegene Stätt / nicht zu extendiren / es verhoffte aber der General / wann derenthalben bey Key. Majest. von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig Ansuchung geschehe / es würde gewürige Resolution darauff erfolgen: So hette bey diesen Puncten jedermänniglich zu judiciren / daß der General Hertzog Christiano dem Eltern von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch dem Stifft Hildesheimb / oder andern Interessenten / gedachter Schäden vnd Kosten halber nichts zu vergeben / sondern solcher verziecht bey den Interessenten selbst zuerhalten. Vnd dieses / so viel den Zweck gegenwärtiger Tractaten concernierte / welche Resolution dermassen beschaffen / daß die Interponenten verhoffentlich selbst erkenneten / vnnd zu Stewer der Warheit bekundschafften würden / daß der Gesandten Principalen ein mehrers mit Fugen nicht anzumuthen / sondern er hierinnen alle partes eines dapffern vnd friedliebenden Generalen / der sein Absehen nechst der Keyserl. Reputation auff den Wolstandt deß Crayses / vnd Erledigung auß grossem Jammer so vieler Christlichen Hertzen / gerichtet / vberflüssig erfüllet.

Dann was zum achten angienge den Religionsfrieden / dessen Interpretirung die Stiffter / Geistliche Collegia vnd Capitula vnd daß Jh.

kunfft deßwegen angestellet / damit dem Crayß die Exoneration / von beyden theilen obliegender Kriegsbeschwernuß widerfahren möchte.

Erklärten sich darauff zum vierdten an statt jhres Principalen / einmal für alles categoricè rund vnnd offenhertzig dahin / daß von den Generalen / auch mit Außschlagung aller entgegen stehenden Considerationen / vnnd Begebung erlangten Vortheils / alles was zu solchem Zweck / nemblich den Crayß deß Kriegsvolcks gäntzlich zuentladen / gereichte vnnd nöthig were / warhafftig / kräfftiglich mit der That realiter vnnd dergestalt würcklich geleistet werden solte / daß männiglich außsagen müßte / es were deß Generals Parole ein Genügen geschehen / vnnd nunmehr groß vnnd klein der Kriegsbeschwerden gäntzlich entnommen / jedoch daß in allwege der Gegentheil sich eines gleichmässigen bezeigte.

Wie dann zum fünfften zu mehrer Beförderung deß Friedens der General darzu verstehen wolte / daß der jenige modus gehalten würde / welcher in deß Crayses Gesandten letzter Erklärungs Schrifft beym ersten vnnd zweyten Oblato befindlich / wofern anders die Interponenten ermessen / daß dieselbe Procedur Jhrer Keyserl. Majest. Authorität vnnd Praeeminentz allerdings vnpraejudicirlich / darneben auch insonderheit / daß Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / alle seine zugehörige / vnnd nicht allein in seinem Fürstenthumb Braunschweig / Lüneburg / Zellischen Grubenhagischen Theils / sondern auch in den Graffschafften Hoja / Diepholtz / Bruchhausen vnnd Stifft Minden gelegene / vnnd von Jhrer Königl. Majest. zu Dennemarck / deß Crayses oder andern deß Manßfelders oder Hertzog Christians deß Jüngern Armeen besetzte Derther / Häuser / Vestungen / Empter / Stätt / Flecken vnd Dörffer / in specie Nienburg vnd Hoja / wie sie zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt restituirt / von allen Besatzungen vnd Kriegsbeschwerungen befreyet / oder in einige andere Weg nicht beschädiget werden möchten / dem Abschied explicitè mit einzuverleiben / kein Bedenckens trügen. Darbey die Churfürstliche Interponenten mit den Tillischen verhoffentlich einig seyn würden / daß der Manßfelder nicht nur wegen erfolgender Pacification abzuschaffen / sondern (weil deß Reichs Constitutiones ohne das vermöchten / daß man gegen die Landfriedbrecher vnnd Proscribirte / wo die betretten würden / exequiren solte) daß der Crayß zu seinem Erbieten wegen deß Manßfelders vnd dessen Vertilgung in obbemeltem ersten Fall erfolgenden Friedens Schlusses sich bemächtigen köndte / daß er solches auch jetzo noch vor der Pacification zu Werck richten könte.

Zum sechsten thäten dieserseits Gesandten Principal / General Graff von Tilly deß Crayses in angedeuter letzten Schrifft gesetzt dritt / vierdt / fünffte vnnd sechstes Oblatum recht vnd billichmässig / vnd deß Crayses Schuldigkeit / Sincerationen vnd Versprechnussen conform zu seyn erachten / dieses allein darbey erinnerend / daß alle Welt vnnd die Posterität deß Crayses vorgeben / in Jhrer Majestat Devotion / trew vnnd gehorsamb zu verharren / daran der General vor sich nicht zweiffelte / voll kommenen Glauben geben würde / wann sich die rühmbliche Offerten zu Jhrer Key. Majest. Satisfaction mit der That herfür thäten.

So were fürs siebende der Gesandten Principal das erste / zweyte vnd dritte Gegenpostulata in der jüngst eingebenen Schrifft / besage von total Abführung Jhrer Keys. Mayest. Kriegsvolcks / Restituirung der occupirten vnd noch erweißlich vorhandenen Mobilien / auch Verzeihung der Anspruch zur Refusion derẽ vom Crayß durch die vnnöthig verdächtige Armatur geursachter Kosten vnnd Schäden / Einstellung fernern Quartirens / vnnd anderer Kriegs Incommoditeten / wie nicht weniger die fünffte Versicherungs Clausul / von deß Crayses Levirung sine noxa & maleficio (das Abdancken / darunder der Crayß nicht interessirt / auß geschlossen) Krafft jhrer Plenipotentz zubelieben / vnd demselben nachzukommen / erbietig: Jedoch mit dem Bescheid / daß auch widrigen theils alle Forderung wegen eigener Willkuhr auffgetriebener Kriegskosten vnd Schaden / mit denen man jenseits angesehen so vieler Warnungen vnnd Verbott / wie auch Versprechnussen / den Crayß vnd viel tausendt arme vnschuldige Leuth gar wol verschonen können / durch behörende Renunciationes fielen vnd hiernechst künfftig einige weitere Kriegsverfassung vnd Expedition / da nicht vnvermeidlicher Anlaß vermerckt / angesponnen würde. So viel aber Minden vnd Höxter belangete / weren deß Crayses Gegenpostulata dahin / als ausserhalb dem Crayß gelegene Stätt / nicht zu extendiren / es verhoffte aber der General / wann derenthalben bey Key. Majest. von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig Ansuchung geschehe / es würde gewürige Resolution darauff erfolgen: So hette bey diesen Puncten jedermänniglich zu judiciren / daß der General Hertzog Christiano dem Eltern von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch dem Stifft Hildesheimb / oder andern Interessenten / gedachter Schäden vnd Kosten halber nichts zu vergeben / sondern solcher verziecht bey den Interessenten selbst zuerhalten. Vnd dieses / so viel den Zweck gegenwärtiger Tractaten concernierte / welche Resolution dermassen beschaffen / daß die Interponenten verhoffentlich selbst erkenneten / vnnd zu Stewer der Warheit bekundschafften würden / daß der Gesandten Principalen ein mehrers mit Fugen nicht anzumuthen / sondern er hierinnen alle partes eines dapffern vnd friedliebenden Generalen / der sein Absehen nechst der Keyserl. Reputation auff den Wolstandt deß Crayses / vnd Erledigung auß grossem Jammer so vieler Christlichen Hertzen / gerichtet / vberflüssig erfüllet.

Dann was zum achten angienge den Religionsfrieden / dessen Interpretirung die Stiffter / Geistliche Collegia vnd Capitula vnd daß Jh.

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Wie dann zum fünfften zu mehrer Beförderung deß Friedens der General darzu verstehen wolte / daß der jenige modus gehalten würde / welcher in deß Crayses Gesandten letzter Erklärungs Schrifft beym ersten vnnd zweyten Oblato befindlich / wofern anders die Interponenten ermessen / daß dieselbe Procedur Jhrer Keyserl. Majest. Authorität vnnd Praeeminentz allerdings vnpraejudicirlich / darneben auch insonderheit / daß Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / alle seine zugehörige / vnnd nicht allein in seinem Fürstenthumb Braunschweig / Lüneburg / Zellischen Grubenhagischen Theils / sondern auch in den Graffschafften Hoja / Diepholtz / Bruchhausen vnnd Stifft Minden gelegene / vnnd von Jhrer Königl. Majest. zu Dennemarck / deß Crayses oder andern deß Manßfelders oder Hertzog Christians deß Jüngern Armeen besetzte Derther / Häuser / Vestungen / Empter / Stätt / Flecken vnd Dörffer / in specie Nienburg vnd Hoja / wie sie zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt restituirt / von allen Besatzungen vnd Kriegsbeschwerungen befreyet / oder in einige andere Weg nicht beschädiget werden möchten / dem Abschied explicitè mit einzuverleiben / kein Bedenckens trügen. Darbey die Churfürstliche Interponenten mit den Tillischen verhoffentlich einig seyn würden / daß der Manßfelder nicht nur wegen erfolgender Pacification abzuschaffen / sondern (weil deß Reichs Constitutiones ohne das vermöchten / daß man gegen die Landfriedbrecher vnnd Proscribirte / wo die betretten würden / exequiren solte) daß der Crayß zu seinem Erbieten wegen deß Manßfelders vnd dessen Vertilgung in obbemeltem ersten Fall erfolgenden Friedens Schlusses sich bemächtigen köndte / daß er solches auch jetzo noch vor der Pacification zu Werck richten könte. Zum sechsten thäten dieserseits Gesandten Principal / General Graff von Tilly deß Crayses in angedeuter letzten Schrifft gesetzt dritt / vierdt / fünffte vnnd sechstes Oblatum recht vnd billichmässig / vnd deß Crayses Schuldigkeit / Sincerationen vnd Versprechnussen conform zu seyn erachten / dieses allein darbey erinnerend / daß alle Welt vnnd die Posterität deß Crayses vorgeben / in Jhrer Majestat Devotion / trew vnnd gehorsamb zu verharren / daran der General vor sich nicht zweiffelte / voll kommenen Glauben geben würde / wann sich die rühmbliche Offerten zu Jhrer Key. Majest. Satisfaction mit der That herfür thäten. So were fürs siebende der Gesandten Principal das erste / zweyte vnd dritte Gegenpostulata in der jüngst eingebenen Schrifft / besage von total Abführung Jhrer Keys. Mayest. Kriegsvolcks / Restituirung der occupirten vnd noch erweißlich vorhandenen Mobilien / auch Verzeihung der Anspruch zur Refusion derẽ vom Crayß durch die vnnöthig verdächtige Armatur geursachter Kosten vnnd Schäden / Einstellung fernern Quartirens / vnnd anderer Kriegs Incommoditeten / wie nicht weniger die fünffte Versicherungs Clausul / von deß Crayses Levirung sine noxa & maleficio (das Abdancken / darunder der Crayß nicht interessirt / auß geschlossen) Krafft jhrer Plenipotentz zubelieben / vnd demselben nachzukommen / erbietig: Jedoch mit dem Bescheid / daß auch widrigen theils alle Forderung wegen eigener Willkuhr auffgetriebener Kriegskosten vnd Schaden / mit denen man jenseits angesehen so vieler Warnungen vnnd Verbott / wie auch Versprechnussen / den Crayß vnd viel tausendt arme vnschuldige Leuth gar wol verschonen können / durch behörende Renunciationes fielen vnd hiernechst künfftig einige weitere Kriegsverfassung vnd Expedition / da nicht vnvermeidlicher Anlaß vermerckt / angesponnen würde. So viel aber Minden vnd Höxter belangete / weren deß Crayses Gegenpostulata dahin / als ausserhalb dem Crayß gelegene Stätt / nicht zu extendiren / es verhoffte aber der General / wann derenthalben bey Key. Majest. von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig Ansuchung geschehe / es würde gewürige Resolution darauff erfolgen: So hette bey diesen Puncten jedermänniglich zu judiciren / daß der General Hertzog Christiano dem Eltern von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch dem Stifft Hildesheimb / oder andern Interessenten / gedachter Schäden vnd Kosten halber nichts zu vergeben / sondern solcher verziecht bey den Interessenten selbst zuerhalten. Vnd dieses / so viel den Zweck gegenwärtiger Tractaten concernierte / welche Resolution dermassen beschaffen / daß die Interponenten verhoffentlich selbst erkenneten / vnnd zu Stewer der Warheit bekundschafften würden / daß der Gesandten Principalen ein mehrers mit Fugen nicht anzumuthen / sondern er hierinnen alle partes eines dapffern vnd friedliebenden Generalen / der sein Absehen nechst der Keyserl. Reputation auff den Wolstandt deß Crayses / vnd Erledigung auß grossem Jammer so vieler Christlichen Hertzen / gerichtet / vberflüssig erfüllet. Dann was zum achten angienge den Religionsfrieden / dessen Interpretirung die Stiffter / Geistliche Collegia vnd Capitula vnd daß Jh.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1016. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1143>, abgerufen am 23.11.2024.