Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

Bild:
<< vorherige Seite

Darzü auch solche vnrechtliche / böse / wücherliche keüff / Conträct / handtierung vnd hendel / für vnwir dig / krafftloß / vnd vnbindig halten / vnd darauff von Gerichten nichts erkennen lassen / vnd von jemand gestatten / einiche würckliche execution züthon / verhelffen / noch gestatten / auch sich vnsere Gericht / dar auff züerkennen / für sich selber gentzlich enthalten sollen.

Außgenomen das gestolen güt / soll nit Confisciert / sonder dem / so es genomen / zügestelt / vnd der Dieb / auch der / so solchs wissentlich als gestoln güt kauffet / fencklich angenommen / vnd für peenlich Recht gestelt / vnd was zürecht erkennet / das an jnen volstreckt werden.

Vom schädlithen Fürkauff.

Als wir auch hieneben oberzelten / vnrechtlichen / vnd wücherlichen Conträct vnd handtierungen / befunden / das gleicher gestalt / der vngetrew / vorteilig vnd eigennützig fürkauff / in vnserm Fürstenthumb / an Korn / Habern / Gersten / vnd allen andern essenden dingen / auch Vnschlitt / Heüten / Kalb / vnd andern felen / Holtz / Pfelen / Flachs / Wollen / Federn / vnd allem andern / schier nichts außgenommen / vom meisten biß auffs wenigst gerechnet / das der mensch niessen vnd brauchen soll / etliche jar her / so hefftig vnd gefärlich eingerissen / das nit allein die eigennützige vnd geltgirige wücherer / die sich nimmer ersettigen wöllen lassen / die frucht vnd andere essende ding / auch waaren / hin vnnd wider / in Flecken vnsers Fürstenthumbs / ausserhalb der freyen märckten auff kauffen / vnd den vnsern an außwendigen orten / zü jrem eigenwilligen / vorteiligen / wücherlichen vorkauffen vnd auffschlag / entfürn vnd tragen / sonder auch die jhenigen / so gleich die märckt

Darzü auch solche vnrechtliche / böse / wücherliche keüff / Conträct / handtierung vnd hendel / für vnwir dig / krafftloß / vnd vnbindig halten / vnd darauff von Gerichten nichts erkennen lassen / vnd von jemand gestatten / einiche würckliche execution züthon / verhelffen / noch gestatten / auch sich vnsere Gericht / dar auff züerkennen / für sich selber gentzlich enthalten sollen.

Außgenomen das gestolen güt / soll nit Confisciert / sonder dem / so es genomen / zügestelt / vnd der Dieb / auch der / so solchs wissentlich als gestoln güt kauffet / fencklich angenommen / vnd für peenlich Recht gestelt / vnd was zürecht erkennet / das an jnen volstreckt werden.

Vom schädlithen Fürkauff.

Als wir auch hieneben oberzelten / vnrechtlichen / vnd wücherlichen Conträct vnd handtierungen / befunden / das gleicher gestalt / der vngetrew / vorteilig vñ eigennützig fürkauff / in vnserm Fürstenthumb / an Korn / Habern / Gersten / vnd allen andern essenden dingen / auch Vnschlitt / Heüten / Kalb / vnd andern felen / Holtz / Pfelen / Flachs / Wollen / Federn / vñ allem andern / schier nichts außgenommen / vom meisten biß auffs wenigst gerechnet / das der mensch niessen vnd brauchen soll / etliche jar her / so hefftig vnd gefärlich eingerissen / das nit allein die eigennützige vnd geltgirige wücherer / die sich nimmer ersettigen wöllen lassen / die frucht vñ andere essende ding / auch waaren / hin vnnd wider / in Flecken vnsers Fürstenthumbs / ausserhalb der freyen märckten auff kauffen / vnd den vnsern an außwendigen orten / zü jrem eigenwilligen / vorteiligen / wücherlichen vorkauffen vnd auffschlag / entfürn vnd tragen / sonder auch die jhenigen / so gleich die märckt

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0034"/>
        <p>Darzü auch solche vnrechtliche / böse / wücherliche keüff / Conträct /                      handtierung vnd hendel / für vnwir dig / krafftloß / vnd vnbindig halten / vnd                      darauff von Gerichten nichts erkennen lassen / vnd von jemand gestatten /                      einiche würckliche execution züthon / verhelffen / noch gestatten / auch sich                      vnsere Gericht / dar auff züerkennen / für sich selber gentzlich enthalten                      sollen.</p>
        <p>Außgenomen das gestolen güt / soll nit Confisciert / sonder dem / so es genomen /                      zügestelt / vnd der Dieb / auch der / so solchs wissentlich als gestoln güt                      kauffet / fencklich angenommen / vnd für peenlich Recht gestelt / vnd was                      zürecht erkennet / das an jnen volstreckt werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vom schädlithen Fürkauff.<lb/></head>
        <p>Als wir auch hieneben oberzelten / vnrechtlichen / vnd wücherlichen Conträct vnd                      handtierungen / befunden / das gleicher gestalt / der vngetrew / vorteilig vn&#x0303; eigennützig fürkauff / in vnserm Fürstenthumb / an Korn / Habern                      / Gersten / vnd allen andern essenden dingen / auch Vnschlitt / Heüten / Kalb /                      vnd andern felen / Holtz / Pfelen / Flachs / Wollen / Federn / vn&#x0303;                      allem andern / schier nichts außgenommen / vom meisten biß auffs wenigst                      gerechnet / das der mensch niessen vnd brauchen soll / etliche jar her / so                      hefftig vnd gefärlich eingerissen / das nit allein die eigennützige vnd                      geltgirige wücherer / die sich nimmer ersettigen wöllen lassen / die frucht                          vn&#x0303; andere essende ding / auch waaren / hin vnnd wider / in                      Flecken vnsers Fürstenthumbs / ausserhalb der freyen märckten auff kauffen / vnd                      den vnsern an außwendigen orten / zü jrem eigenwilligen / vorteiligen /                      wücherlichen vorkauffen vnd auffschlag / entfürn vnd tragen / sonder auch die                      jhenigen / so gleich die märckt
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0034] Darzü auch solche vnrechtliche / böse / wücherliche keüff / Conträct / handtierung vnd hendel / für vnwir dig / krafftloß / vnd vnbindig halten / vnd darauff von Gerichten nichts erkennen lassen / vnd von jemand gestatten / einiche würckliche execution züthon / verhelffen / noch gestatten / auch sich vnsere Gericht / dar auff züerkennen / für sich selber gentzlich enthalten sollen. Außgenomen das gestolen güt / soll nit Confisciert / sonder dem / so es genomen / zügestelt / vnd der Dieb / auch der / so solchs wissentlich als gestoln güt kauffet / fencklich angenommen / vnd für peenlich Recht gestelt / vnd was zürecht erkennet / das an jnen volstreckt werden. Vom schädlithen Fürkauff. Als wir auch hieneben oberzelten / vnrechtlichen / vnd wücherlichen Conträct vnd handtierungen / befunden / das gleicher gestalt / der vngetrew / vorteilig vñ eigennützig fürkauff / in vnserm Fürstenthumb / an Korn / Habern / Gersten / vnd allen andern essenden dingen / auch Vnschlitt / Heüten / Kalb / vnd andern felen / Holtz / Pfelen / Flachs / Wollen / Federn / vñ allem andern / schier nichts außgenommen / vom meisten biß auffs wenigst gerechnet / das der mensch niessen vnd brauchen soll / etliche jar her / so hefftig vnd gefärlich eingerissen / das nit allein die eigennützige vnd geltgirige wücherer / die sich nimmer ersettigen wöllen lassen / die frucht vñ andere essende ding / auch waaren / hin vnnd wider / in Flecken vnsers Fürstenthumbs / ausserhalb der freyen märckten auff kauffen / vnd den vnsern an außwendigen orten / zü jrem eigenwilligen / vorteiligen / wücherlichen vorkauffen vnd auffschlag / entfürn vnd tragen / sonder auch die jhenigen / so gleich die märckt

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/34
Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/34>, abgerufen am 22.12.2024.