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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Das bairische Preßgesetz.
Presse, die sich gutentheils von dem Abhub der Pariser Tische nährte.
Mit Unmuth bemerkte der Freiherr vom Stein noch kurz vor seinem
Tode: wie sei der ehrwürdige Name "Publicist", den unsere Altvorderen
einem Pufendorf, einem Möser beilegten, jetzt durch eine Rotte seichter
und gewissenloser Tagesschreiber herabgebracht! Unter der Masse kleiner
Blätter, die neuerdings aufgeschossen waren, sprach das Bairische Volks-
blatt noch am ruhigsten; hier verfocht der wunderliche, von den Dema-
gogenjägern so lange mißhandelte medicinische Systematiker Eisenmann die
Lehren Rotteck's mit warmem Herzen, aber ohne jede Sachkenntniß.
Stürmischer redete der Belgier Coremans in seiner Freien Presse, am
wildesten der Franke Wirth in der Deutschen Tribüne. Alle diese Lite-
raten gewannen bald eine unheilvolle Macht über den Landtag, obgleich
sie selber nicht Abgeordnete waren. Coremans pflegte vor wichtigen Ab-
stimmungen ein drohendes Manifest an die Volksvertreter zu richten, nach
der Entscheidung die Namen der gesinnungstüchtigen in rothgedruckten
Ehrenlisten zu veröffentlichen, und schüchterte also manche brave Männer
ein, da die Kleinbürger an das Evangelium der Zeitungen noch überall
kindlich glaubten. Wirth bearbeitete die Volksvertreter im persönlichen
Verkehre, und nicht selten geschah es, daß ein dunkler Ehrenmann, der
noch nie ein Wort gesprochen, sich im Hause erhob um vom Blatte weg
eine mächtige Rede abzulesen, deren Satzbau und Gedanken den Heraus-
geber der Deutschen Tribüne deutlich erkennen ließen. Durch solchen
Terrorismus unberufener journalistischer Mitarbeiter wurden die Ver-
handlungen der Stände von Haus aus vergiftet und verfälscht.

Der König wiederholte in seiner Thronrede am 1. März was er
so oft gesagt: "Ich möchte nicht unumschränkter Fürst sein," aber er rief
auch warnend: "Volksgunst auf des Staatszwecks Kosten darf nicht er-
strebt werden." Zu Beginn der Verhandlungen erhob Freiherr v. Closen
eine heftige wohlberechtigte Beschwerde wider die willkürlichen Verhaftungen
in München. Der beredte Pfälzer hatte von seinem Vater, einem Kriegs-
gefährten Washington's und Lafayette's, die glühende Begeisterung für
die Freiheit geerbt, indeß war er keineswegs gemeint den Boden der Ver-
fassung zu verlassen, den König persönlich und dessen Mäcenatenthum
bewunderte er aufrichtig. Er gehörte mit zu jenen fünf Abgeordneten,
denen der Urlaub versagt war, und hatte sein Amt niedergelegt um in
die Kammer einzutreten. Statt diesen treuen Mann durch Wohlwollen
zu gewinnen suchte die Regierung in unbegreiflicher Verblendung ihn zu
verderben. Sie warf die gehässige Frage auf, ob Closen mit Recht in
der Kammer sitze, da er zwar auf sein Amt verzichtet habe, aber zur Zeit
der Wahl noch Staatsdiener gewesen sei. Mit erdrückender Mehrheit
wurde dies Bedenken abgewiesen, und nun ergoß sich von allen Seiten
her ein Strom des Unwillens über die Minister. Zumal Schenk, "der
Vater der Preßordonnanz, der bairische Polignac" sollte wegen Verfassungs-

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Das bairiſche Preßgeſetz.
Preſſe, die ſich gutentheils von dem Abhub der Pariſer Tiſche nährte.
Mit Unmuth bemerkte der Freiherr vom Stein noch kurz vor ſeinem
Tode: wie ſei der ehrwürdige Name „Publiciſt“, den unſere Altvorderen
einem Pufendorf, einem Möſer beilegten, jetzt durch eine Rotte ſeichter
und gewiſſenloſer Tagesſchreiber herabgebracht! Unter der Maſſe kleiner
Blätter, die neuerdings aufgeſchoſſen waren, ſprach das Bairiſche Volks-
blatt noch am ruhigſten; hier verfocht der wunderliche, von den Dema-
gogenjägern ſo lange mißhandelte mediciniſche Syſtematiker Eiſenmann die
Lehren Rotteck’s mit warmem Herzen, aber ohne jede Sachkenntniß.
Stürmiſcher redete der Belgier Coremans in ſeiner Freien Preſſe, am
wildeſten der Franke Wirth in der Deutſchen Tribüne. Alle dieſe Lite-
raten gewannen bald eine unheilvolle Macht über den Landtag, obgleich
ſie ſelber nicht Abgeordnete waren. Coremans pflegte vor wichtigen Ab-
ſtimmungen ein drohendes Manifeſt an die Volksvertreter zu richten, nach
der Entſcheidung die Namen der geſinnungstüchtigen in rothgedruckten
Ehrenliſten zu veröffentlichen, und ſchüchterte alſo manche brave Männer
ein, da die Kleinbürger an das Evangelium der Zeitungen noch überall
kindlich glaubten. Wirth bearbeitete die Volksvertreter im perſönlichen
Verkehre, und nicht ſelten geſchah es, daß ein dunkler Ehrenmann, der
noch nie ein Wort geſprochen, ſich im Hauſe erhob um vom Blatte weg
eine mächtige Rede abzuleſen, deren Satzbau und Gedanken den Heraus-
geber der Deutſchen Tribüne deutlich erkennen ließen. Durch ſolchen
Terrorismus unberufener journaliſtiſcher Mitarbeiter wurden die Ver-
handlungen der Stände von Haus aus vergiftet und verfälſcht.

Der König wiederholte in ſeiner Thronrede am 1. März was er
ſo oft geſagt: „Ich möchte nicht unumſchränkter Fürſt ſein,“ aber er rief
auch warnend: „Volksgunſt auf des Staatszwecks Koſten darf nicht er-
ſtrebt werden.“ Zu Beginn der Verhandlungen erhob Freiherr v. Cloſen
eine heftige wohlberechtigte Beſchwerde wider die willkürlichen Verhaftungen
in München. Der beredte Pfälzer hatte von ſeinem Vater, einem Kriegs-
gefährten Waſhington’s und Lafayette’s, die glühende Begeiſterung für
die Freiheit geerbt, indeß war er keineswegs gemeint den Boden der Ver-
faſſung zu verlaſſen, den König perſönlich und deſſen Mäcenatenthum
bewunderte er aufrichtig. Er gehörte mit zu jenen fünf Abgeordneten,
denen der Urlaub verſagt war, und hatte ſein Amt niedergelegt um in
die Kammer einzutreten. Statt dieſen treuen Mann durch Wohlwollen
zu gewinnen ſuchte die Regierung in unbegreiflicher Verblendung ihn zu
verderben. Sie warf die gehäſſige Frage auf, ob Cloſen mit Recht in
der Kammer ſitze, da er zwar auf ſein Amt verzichtet habe, aber zur Zeit
der Wahl noch Staatsdiener geweſen ſei. Mit erdrückender Mehrheit
wurde dies Bedenken abgewieſen, und nun ergoß ſich von allen Seiten
her ein Strom des Unwillens über die Miniſter. Zumal Schenk, „der
Vater der Preßordonnanz, der bairiſche Polignac“ ſollte wegen Verfaſſungs-

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[243/0257] Das bairiſche Preßgeſetz. Preſſe, die ſich gutentheils von dem Abhub der Pariſer Tiſche nährte. Mit Unmuth bemerkte der Freiherr vom Stein noch kurz vor ſeinem Tode: wie ſei der ehrwürdige Name „Publiciſt“, den unſere Altvorderen einem Pufendorf, einem Möſer beilegten, jetzt durch eine Rotte ſeichter und gewiſſenloſer Tagesſchreiber herabgebracht! Unter der Maſſe kleiner Blätter, die neuerdings aufgeſchoſſen waren, ſprach das Bairiſche Volks- blatt noch am ruhigſten; hier verfocht der wunderliche, von den Dema- gogenjägern ſo lange mißhandelte mediciniſche Syſtematiker Eiſenmann die Lehren Rotteck’s mit warmem Herzen, aber ohne jede Sachkenntniß. Stürmiſcher redete der Belgier Coremans in ſeiner Freien Preſſe, am wildeſten der Franke Wirth in der Deutſchen Tribüne. Alle dieſe Lite- raten gewannen bald eine unheilvolle Macht über den Landtag, obgleich ſie ſelber nicht Abgeordnete waren. Coremans pflegte vor wichtigen Ab- ſtimmungen ein drohendes Manifeſt an die Volksvertreter zu richten, nach der Entſcheidung die Namen der geſinnungstüchtigen in rothgedruckten Ehrenliſten zu veröffentlichen, und ſchüchterte alſo manche brave Männer ein, da die Kleinbürger an das Evangelium der Zeitungen noch überall kindlich glaubten. Wirth bearbeitete die Volksvertreter im perſönlichen Verkehre, und nicht ſelten geſchah es, daß ein dunkler Ehrenmann, der noch nie ein Wort geſprochen, ſich im Hauſe erhob um vom Blatte weg eine mächtige Rede abzuleſen, deren Satzbau und Gedanken den Heraus- geber der Deutſchen Tribüne deutlich erkennen ließen. Durch ſolchen Terrorismus unberufener journaliſtiſcher Mitarbeiter wurden die Ver- handlungen der Stände von Haus aus vergiftet und verfälſcht. Der König wiederholte in ſeiner Thronrede am 1. März was er ſo oft geſagt: „Ich möchte nicht unumſchränkter Fürſt ſein,“ aber er rief auch warnend: „Volksgunſt auf des Staatszwecks Koſten darf nicht er- ſtrebt werden.“ Zu Beginn der Verhandlungen erhob Freiherr v. Cloſen eine heftige wohlberechtigte Beſchwerde wider die willkürlichen Verhaftungen in München. Der beredte Pfälzer hatte von ſeinem Vater, einem Kriegs- gefährten Waſhington’s und Lafayette’s, die glühende Begeiſterung für die Freiheit geerbt, indeß war er keineswegs gemeint den Boden der Ver- faſſung zu verlaſſen, den König perſönlich und deſſen Mäcenatenthum bewunderte er aufrichtig. Er gehörte mit zu jenen fünf Abgeordneten, denen der Urlaub verſagt war, und hatte ſein Amt niedergelegt um in die Kammer einzutreten. Statt dieſen treuen Mann durch Wohlwollen zu gewinnen ſuchte die Regierung in unbegreiflicher Verblendung ihn zu verderben. Sie warf die gehäſſige Frage auf, ob Cloſen mit Recht in der Kammer ſitze, da er zwar auf ſein Amt verzichtet habe, aber zur Zeit der Wahl noch Staatsdiener geweſen ſei. Mit erdrückender Mehrheit wurde dies Bedenken abgewieſen, und nun ergoß ſich von allen Seiten her ein Strom des Unwillens über die Miniſter. Zumal Schenk, „der Vater der Preßordonnanz, der bairiſche Polignac“ ſollte wegen Verfaſſungs- 16*

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/257>, abgerufen am 26.04.2024.