Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.![]() Ls wird darauf aufmerksam gemacht, daß die erste Nummer des neuen Jahrgangs erst am Die ostafrikanische Frage. it dem Beginne der Blockade, die über die festländischen Küsten¬ Die betreffenden Landstriche gehören an der Küste unstreitig zu dem Sul¬ Grcnzlwwn IV, 1888. ö?
![]() Ls wird darauf aufmerksam gemacht, daß die erste Nummer des neuen Jahrgangs erst am Die ostafrikanische Frage. it dem Beginne der Blockade, die über die festländischen Küsten¬ Die betreffenden Landstriche gehören an der Küste unstreitig zu dem Sul¬ Grcnzlwwn IV, 1888. ö?
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[Abbildung]
Ls wird darauf aufmerksam gemacht, daß die erste Nummer des neuen Jahrgangs erst am
Z. Januar ausgegeben wird, also eine Woche ausfällt.
Die ostafrikanische Frage.
it dem Beginne der Blockade, die über die festländischen Küsten¬
besitzungen des Sultans von Sansibar verhängt worden ist, und
mit dem ersten Kanonenschüsse, den ein deutsches Kriegsschiff
gegen die dortigen Aufständischen abgefeuert hat, ist die ostafri¬
kanische Frage, die bereits seit Monaten die Welt beschäftigte,
in das Stadium ihrer gewaltsamen Lösung durch europäische Mächte getreten,
und sie lautet von jetzt an für die nächsten Wochen und Monate: Wird diese
Lösung gelingen? Ehe wir hierauf antworten, thun wir einen Rückblick ans
die Entwicklung der Dinge, welche diese Frage entstehen ließen, wobei sich von
selbst die Ziele ergeben werden, die in dieser Angelegenheit deutscherseits zu¬
nächst verfolgt werden.
Die betreffenden Landstriche gehören an der Küste unstreitig zu dem Sul¬
tanate von Sansibar, und auch im Innern übt dessen Beherrscher mehr oder
weniger Einfluß, besonders ans das anch hier stark verbreitete arabische Ele¬
ment der Bevölkerung, das vorwiegend ans Einwanderern besteht und das
Land durch Handel, mehr noch aber durch Jagd nach Sklaven und Verkauf
von Sklaven ausbeutet. Die eingebornen Stämme und Häuptlinge hier im
Binnenland« sind als unabhängig und zur Verfügung über ihr Gebiet berechtigt
anzusehen, und von diesen erwarb die deutsche Ostafrikanische Gesellschaft weite
und von Natur sehr wertvolle, namentlich zum Anbau von tropischen Pflanzen,
Kaffe, Tabak, Indigo, Gewürzen u. dergl., im großen wohlgeeignete Landstrecken,
in denen sie sofort mehrere Stationen anlegte und mit der Gründung von
Plantagen begann, und deren Gesamtheit unter dem Schutze des deutschen
Reiches, der bereitwillig von dessen Regierung übernommen wurde, bei ver¬
ständiger und thatkräftiger Verwaltung von Seiten der Beamten der Gesellschaft
Grcnzlwwn IV, 1888. ö?
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