Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Drittes Quartal.Bulgaren ihre Sympathien bewahren. Mit dem Fürsten und seiner Regierung Schwur- und Schöffengerichte. von Karl Meisel. er am 8. September in Wiesbaden eröffnete achtzehnte deutsche Der Referent des Juriftentages, Oberamtsrichtcr Süpfle in Heidelberg, Bulgaren ihre Sympathien bewahren. Mit dem Fürsten und seiner Regierung Schwur- und Schöffengerichte. von Karl Meisel. er am 8. September in Wiesbaden eröffnete achtzehnte deutsche Der Referent des Juriftentages, Oberamtsrichtcr Süpfle in Heidelberg, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0592" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/199312"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_2044" prev="#ID_2043"> Bulgaren ihre Sympathien bewahren. Mit dem Fürsten und seiner Regierung<lb/> aber sei er durchaus unzufrieden, und so könne er nichts für sie thun. Bei<lb/> dieser Antipathie gegen Alexander I. ist er verblieben, obwohl dieser wiederholt<lb/> Versuche machte, ihn zur Versöhnung mit sich zu bewegen. Auch die sehr tiefe<lb/> Demütigung, die er sich in seinem letzten Briefe an den Kaiser auferlegte, um<lb/> sich seine Stellung zu erhalten, war vergeblich.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Schwur- und Schöffengerichte.<lb/><note type="byline"> von Karl Meisel.</note></head><lb/> <p xml:id="ID_2045"> er am 8. September in Wiesbaden eröffnete achtzehnte deutsche<lb/> Juristentag hat sich in seiner Abteilung für Strafrecht wieder<lb/> einmal mit der Frage der Zweckmäßigkeit der Schwur- und<lb/> Schöffengerichte befaßt, und wie nicht anders zu erwarten war,<lb/> sind die Meinungen geteilt geblieben. Es wird zunächst — vor<lb/> Besprechung der Frage — geboten sein, die Vorschläge, die dem Juristentage<lb/> gemacht worden sind, und die Beschlüsse, die er gefaßt hat, zusammenzustellen<lb/> und dann in eine Kritik derselben einzutreten. Ich glaube mich zu der letzter»<lb/> umsomehr für berechtigt und befugt halten zu dürfen, als ich seit der Einführung<lb/> der Schöffengerichte durch die Strafprozeßordnung mit kurzen Unterbrechungen<lb/> teils als Staats-(Amts-) Anwalt, teils als Vorsitzender mit Schöffengerichten<lb/> in Stadt und Land gearbeitet und in ersterer Eigenschaft anch die Schwur¬<lb/> gerichte, wenn auch uicht so gründlich, aus eigner Erfahrung kennen gelernt habe.</p><lb/> <p xml:id="ID_2046" next="#ID_2047"> Der Referent des Juriftentages, Oberamtsrichtcr Süpfle in Heidelberg,<lb/> ein alter Praktiker — in Baden waren die Schöffengerichte schon vor 1879<lb/> eingeführt —, schlug folgende Thesen vor: „1. Die Schöffengerichte haben sich<lb/> im allgemeinen in der Praxis bewährt. 2. Eine Verbesserung der Strafrechts-<lb/> pflege ist durch Aufhebung der Schwurgerichte und Ersatz derselben durch große<lb/> Schöffengerichte zu erwarten. 3. Bei einem völligen Geständnisse des Ange¬<lb/> klagten kann mit Zustimmung desselben, beziehentlich seines Verteidigers und<lb/> der Staatsanwaltschaft, die Zuziehung von Schöffen bei der Aburteilung unter¬<lb/> bleiben." Dagegen schlug der Rcichscmwalt Stenglein, der seinem eignen Ge¬<lb/> ständnisse nach niemals Schöffcnrichter gewesen ist, folgende Beschlüsse vor:<lb/> „Der deutsche Juristentag spricht seine Ansicht dahin aus: 1. die Mitwirkung<lb/> von Laien bei der Aburteilung von Strafsachen vor den Gerichten niederster</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0592]
Bulgaren ihre Sympathien bewahren. Mit dem Fürsten und seiner Regierung
aber sei er durchaus unzufrieden, und so könne er nichts für sie thun. Bei
dieser Antipathie gegen Alexander I. ist er verblieben, obwohl dieser wiederholt
Versuche machte, ihn zur Versöhnung mit sich zu bewegen. Auch die sehr tiefe
Demütigung, die er sich in seinem letzten Briefe an den Kaiser auferlegte, um
sich seine Stellung zu erhalten, war vergeblich.
Schwur- und Schöffengerichte.
von Karl Meisel.
er am 8. September in Wiesbaden eröffnete achtzehnte deutsche
Juristentag hat sich in seiner Abteilung für Strafrecht wieder
einmal mit der Frage der Zweckmäßigkeit der Schwur- und
Schöffengerichte befaßt, und wie nicht anders zu erwarten war,
sind die Meinungen geteilt geblieben. Es wird zunächst — vor
Besprechung der Frage — geboten sein, die Vorschläge, die dem Juristentage
gemacht worden sind, und die Beschlüsse, die er gefaßt hat, zusammenzustellen
und dann in eine Kritik derselben einzutreten. Ich glaube mich zu der letzter»
umsomehr für berechtigt und befugt halten zu dürfen, als ich seit der Einführung
der Schöffengerichte durch die Strafprozeßordnung mit kurzen Unterbrechungen
teils als Staats-(Amts-) Anwalt, teils als Vorsitzender mit Schöffengerichten
in Stadt und Land gearbeitet und in ersterer Eigenschaft anch die Schwur¬
gerichte, wenn auch uicht so gründlich, aus eigner Erfahrung kennen gelernt habe.
Der Referent des Juriftentages, Oberamtsrichtcr Süpfle in Heidelberg,
ein alter Praktiker — in Baden waren die Schöffengerichte schon vor 1879
eingeführt —, schlug folgende Thesen vor: „1. Die Schöffengerichte haben sich
im allgemeinen in der Praxis bewährt. 2. Eine Verbesserung der Strafrechts-
pflege ist durch Aufhebung der Schwurgerichte und Ersatz derselben durch große
Schöffengerichte zu erwarten. 3. Bei einem völligen Geständnisse des Ange¬
klagten kann mit Zustimmung desselben, beziehentlich seines Verteidigers und
der Staatsanwaltschaft, die Zuziehung von Schöffen bei der Aburteilung unter¬
bleiben." Dagegen schlug der Rcichscmwalt Stenglein, der seinem eignen Ge¬
ständnisse nach niemals Schöffcnrichter gewesen ist, folgende Beschlüsse vor:
„Der deutsche Juristentag spricht seine Ansicht dahin aus: 1. die Mitwirkung
von Laien bei der Aburteilung von Strafsachen vor den Gerichten niederster
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |