Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band.mondänen Tyrannei der Bischöfe. Gladstone aber hat gezeigt, daß bei ihm Die Gerichtsverfassung und der norddeutsche Bund. Vor einiger Zeit enthielt die "Spenersche Zeitung" die Mittheilung, Ja noch mehr. Eine auf gleiche Principien gegründete Gerichtsorganisa¬ mondänen Tyrannei der Bischöfe. Gladstone aber hat gezeigt, daß bei ihm Die Gerichtsverfassung und der norddeutsche Bund. Vor einiger Zeit enthielt die „Spenersche Zeitung" die Mittheilung, Ja noch mehr. Eine auf gleiche Principien gegründete Gerichtsorganisa¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0304" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/121525"/> <p xml:id="ID_967" prev="#ID_966"> mondänen Tyrannei der Bischöfe. Gladstone aber hat gezeigt, daß bei ihm<lb/> trotz seiner hohen Begabung das theologische Vorurtheil und die politische<lb/> Parteilichkeit stärker sind als der staatsmännische Sinn. Als Sir Röbel Peel<lb/> die Dotation des Maynooths-College trotz der Vorurtheile seiner Partei 1844<lb/> durchsetzte, äußerte er: „Die Zeit wird kommen, wo es Pflicht des Ministers der<lb/> Krone sein wird, dem Parlament die Dotirung der katholischen Kirche in Irland<lb/> vorzuschlagen. Aber es wird dem Minister, der diesen Vorschlag macht,<lb/> wahrscheinlich sein Amt und seinen Einfluß kosten." Gladstone war nicht ge¬<lb/> neigt, dies Opfer zu bringen, er ist Minister geblieben, aber er hat auch die<lb/> große Aufgabe wirklicher Ausgleichung der Confessionen in Irland ungelöst<lb/> gelassen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Gerichtsverfassung und der norddeutsche Bund.</head><lb/> <p xml:id="ID_968"> Vor einiger Zeit enthielt die „Spenersche Zeitung" die Mittheilung,<lb/> daß die Bunde s-Civilproceß-Commission dermalen mit der Fest¬<lb/> stellung der Grundsätze der künftigen Gerichtsorganisation beschäftigt<lb/> sei. Die bekannten guten Verbindungen dieses Blattes gaben dieser Nach¬<lb/> richt zunächst den Anschein der Authenticität. Allein schon eine der nächsten<lb/> Nummern des „Staatsanzeigers" brachte eine Notiz, 'wonach dieselbe nicht<lb/> begründet sein dürfte, und scheint die Commission, welche ihre Berathungen<lb/> über das eigentliche Verfahren noch nicht beendigt hat, bis jetzt sich mit den<lb/> Organisationsfragen nach nicht beschäftigt zu haben. Aber wenn dies auch<lb/> bis jetzt noch nicht geschehen ist, so darf doch wohl nicht daran gezweifelt<lb/> werden, daß die Commission auch diesen Gegenstand als in das Gebiet ihres<lb/> Maubads gehörig ansehen und denselben zum Gegenstande ihrer Berathungen<lb/> nehmen wird. Denn das Proceßverfahren im engeren Sinne, die Normen für<lb/> die Procedur, und die Gerichtsorganisation sind zu eng mit einander ver¬<lb/> bunden, eines ist zu sehr durch das andere bedingt und dann auch wieder<lb/> für das andere maßgebend, als daß nicht die Aufgabe, ein einheitliches Civil¬<lb/> proceßverfahren herzustellen, unmittelbar und man darf sagen unabweisbar<lb/> auch zu der Aufgabe hindrängt, ja dieselbe in sich schließt, eine einheitliche,<lb/> wenigstens in ihren Grundlage einheitliche G erichtsv erfassu n g<lb/> herzustellen.</p><lb/> <p xml:id="ID_969" next="#ID_970"> Ja noch mehr. Eine auf gleiche Principien gegründete Gerichtsorganisa¬<lb/> tion muß geradezu als das Fundament bezeichnet werden, auf welches nicht</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0304]
mondänen Tyrannei der Bischöfe. Gladstone aber hat gezeigt, daß bei ihm
trotz seiner hohen Begabung das theologische Vorurtheil und die politische
Parteilichkeit stärker sind als der staatsmännische Sinn. Als Sir Röbel Peel
die Dotation des Maynooths-College trotz der Vorurtheile seiner Partei 1844
durchsetzte, äußerte er: „Die Zeit wird kommen, wo es Pflicht des Ministers der
Krone sein wird, dem Parlament die Dotirung der katholischen Kirche in Irland
vorzuschlagen. Aber es wird dem Minister, der diesen Vorschlag macht,
wahrscheinlich sein Amt und seinen Einfluß kosten." Gladstone war nicht ge¬
neigt, dies Opfer zu bringen, er ist Minister geblieben, aber er hat auch die
große Aufgabe wirklicher Ausgleichung der Confessionen in Irland ungelöst
gelassen.
Die Gerichtsverfassung und der norddeutsche Bund.
Vor einiger Zeit enthielt die „Spenersche Zeitung" die Mittheilung,
daß die Bunde s-Civilproceß-Commission dermalen mit der Fest¬
stellung der Grundsätze der künftigen Gerichtsorganisation beschäftigt
sei. Die bekannten guten Verbindungen dieses Blattes gaben dieser Nach¬
richt zunächst den Anschein der Authenticität. Allein schon eine der nächsten
Nummern des „Staatsanzeigers" brachte eine Notiz, 'wonach dieselbe nicht
begründet sein dürfte, und scheint die Commission, welche ihre Berathungen
über das eigentliche Verfahren noch nicht beendigt hat, bis jetzt sich mit den
Organisationsfragen nach nicht beschäftigt zu haben. Aber wenn dies auch
bis jetzt noch nicht geschehen ist, so darf doch wohl nicht daran gezweifelt
werden, daß die Commission auch diesen Gegenstand als in das Gebiet ihres
Maubads gehörig ansehen und denselben zum Gegenstande ihrer Berathungen
nehmen wird. Denn das Proceßverfahren im engeren Sinne, die Normen für
die Procedur, und die Gerichtsorganisation sind zu eng mit einander ver¬
bunden, eines ist zu sehr durch das andere bedingt und dann auch wieder
für das andere maßgebend, als daß nicht die Aufgabe, ein einheitliches Civil¬
proceßverfahren herzustellen, unmittelbar und man darf sagen unabweisbar
auch zu der Aufgabe hindrängt, ja dieselbe in sich schließt, eine einheitliche,
wenigstens in ihren Grundlage einheitliche G erichtsv erfassu n g
herzustellen.
Ja noch mehr. Eine auf gleiche Principien gegründete Gerichtsorganisa¬
tion muß geradezu als das Fundament bezeichnet werden, auf welches nicht
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |