theil dieser Oratorie, kurtze, doch hinlängliche nachricht und anleitung geben wird. Hier ist nur noch dieses zu gedencken, daß man zuvor ehe man etwas ausarbeitet, in einem solchen auctore lese, welcher den stilum führet, darinn man etwas einkleiden will, hernach leget man ihn weg, und wird so dann sein gemüth leichter disponiret finden, zu der verlangten schreib-art, als ohne solche vorbereitung.
Wen die kürtze dieses capitels befremdet, dererwe- ge, daß es in ansehung seines inhalts das schwe- reste und längste sey, aber gantz und gar auf die übung selbst ankomme, und also keiner weitläuf- tigen theorie beoürffe, da die fleißigsten arbeiter sich nicht lange bey worten aufhalten.
Das fünfte capitel, Moralische betrachtung des ausdrucks.
Jnhalt.
ZUsammenhang mit dem vorigen, §. 1. Von dem recht zu reden und zu schweigen, §. 2. Von de- nen einschränckungen desselben, §. 3. Durch die re- geln der gerechtigkeit, §. 4. Durch die regeln der honnetete, §. 5. Durch die regeln der klugheit, §. 6. Durch die regeln des wohlstandes, § 7. Von den schuldigkeiten des zuhörers, §. 8. Von der klugheit aus der rede zur urtheilen, §. 9.
§. 1.
ES ist nunmehro bey dem ausdruck nichts mehr übrig als daß ich von dem- ienigen endzweck der beredsamkeit bey
dem
moraliſche betrachtung
theil dieſer Oratorie, kurtze, doch hinlaͤngliche nachricht und anleitung geben wird. Hier iſt nur noch dieſes zu gedencken, daß man zuvor ehe man etwas ausarbeitet, in einem ſolchen auctore leſe, welcher den ſtilum fuͤhret, darinn man etwas einkleiden will, hernach leget man ihn weg, und wird ſo dann ſein gemuͤth leichter diſponiret finden, zu der verlangten ſchreib-art, als ohne ſolche vorbereitung.
Wen die kuͤrtze dieſes capitels befremdet, dererwe- ge, daß es in anſehung ſeines inhalts das ſchwe- reſte und laͤngſte ſey, aber gantz und gar auf die uͤbung ſelbſt ankomme, und alſo keiner weitlaͤuf- tigen theorie beouͤrffe, da die fleißigſten arbeiter ſich nicht lange bey worten aufhalten.
Das fuͤnfte capitel, Moraliſche betrachtung des ausdrucks.
Jnhalt.
ZUſammenhang mit dem vorigen, §. 1. Von dem recht zu reden und zu ſchweigen, §. 2. Von de- nen einſchraͤnckungen deſſelben, §. 3. Durch die re- geln der gerechtigkeit, §. 4. Durch die regeln der honnetete, §. 5. Durch die regeln der klugheit, §. 6. Durch die regeln des wohlſtandes, § 7. Von den ſchuldigkeiten des zuhoͤrers, §. 8. Von der klugheit aus der rede zur urtheilen, §. 9.
§. 1.
ES iſt nunmehro bey dem ausdruck nichts mehr uͤbrig als daß ich von dem- ienigen endzweck der beredſamkeit bey
dem
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moraliſche betrachtung
theil dieſer Oratorie, kurtze, doch hinlaͤngliche
nachricht und anleitung geben wird. Hier iſt
nur noch dieſes zu gedencken, daß man zuvor
ehe man etwas ausarbeitet, in einem ſolchen
auctore leſe, welcher den ſtilum fuͤhret, darinn
man etwas einkleiden will, hernach leget man
ihn weg, und wird ſo dann ſein gemuͤth leichter
diſponiret finden, zu der verlangten ſchreib-art,
als ohne ſolche vorbereitung.
Wen die kuͤrtze dieſes capitels befremdet, dererwe-
ge, daß es in anſehung ſeines inhalts das ſchwe-
reſte und laͤngſte ſey, aber gantz und gar auf die
uͤbung ſelbſt ankomme, und alſo keiner weitlaͤuf-
tigen theorie beouͤrffe, da die fleißigſten arbeiter
ſich nicht lange bey worten aufhalten.
Das fuͤnfte capitel,
Moraliſche betrachtung des ausdrucks.
Jnhalt.
ZUſammenhang mit dem vorigen, §. 1. Von dem
recht zu reden und zu ſchweigen, §. 2. Von de-
nen einſchraͤnckungen deſſelben, §. 3. Durch die re-
geln der gerechtigkeit, §. 4. Durch die regeln der
honnetete, §. 5. Durch die regeln der klugheit, §. 6.
Durch die regeln des wohlſtandes, § 7. Von den
ſchuldigkeiten des zuhoͤrers, §. 8. Von der klugheit
aus der rede zur urtheilen, §. 9.
§. 1.
ES iſt nunmehro bey dem ausdruck
nichts mehr uͤbrig als daß ich von dem-
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Fabricius, Johann Andreas: Philosophische Oratorie. Leipzig, 1724, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fabricius_oratorie_1724/378>, abgerufen am 03.03.2025.
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