hinwegriß, duldete die neue Volksart auch kein Heraklidi- sches Erb-Königthum mehr. Seit die überstarre Form zerbrochen, blieb nun nichts Festes mehr, oft kein Ephorat, ein unordentlicher Wechsel von Gewalthabern, einer darun- ter, der für ein Talent an jeden der Ephoren bezahlt, Heraklide und König ward; der Wütherich Nabis nahm die Herrschaft aus seiner ausländischen Söldner Hand.
Athen.
37. Auch in Attika erwuchs der Staat in jener drei- fachen Gliederung der Natur-Verfassung: Königthum, Rath und Volksversammlung, aber er ging durch einen großen Wechsel der Bedeutung dieser Formen, und zu einer Abgeschlossenheit des Daseyns, die nun keine Änderungen weiter zuließe, wie in Sparta, kam es nie. Athens Natur-Anlage wies schon in den alten Tagen der Stamm-Aristokratie auf ein anderes Ziel hin.
38. Keine Bevölkerung hier von Siegern und Be- siegten, frühzeitig milde Weisen jenes Sclaventhums, des- sen Fluch einmahl an allen alten Verfassungen haftet, nichts von spröder Ausschließung alles Fremdenwesens, vielmehr das Staatsvolk selber eine Gesellschaft verschie- denartiger Griechischer Völkerschaften, die sich unter dem Landeskönige allmählig zusammenfinden, keine zum Nach- theil der anderen berechtigt. Die Gesammt-Bevölkerung zerfiel in vier Stämme von je dreimal dreißig Geschlech- tern, also daß jedes Geschlechter-Dreißig wieder als Stammlinie eine engere Brüderschaft bildete, welcher Phratrien mithin zwölfe waren. In jeder dieser Phratrien stand ein regierendes Geschlecht an der Spitze, das Kö- nigshaus freilich höher als alle, aber die andern eilf Ge-
Zweites Capitel.
hinwegriß, duldete die neue Volksart auch kein Heraklidi- ſches Erb-Koͤnigthum mehr. Seit die uͤberſtarre Form zerbrochen, blieb nun nichts Feſtes mehr, oft kein Ephorat, ein unordentlicher Wechſel von Gewalthabern, einer darun- ter, der fuͤr ein Talent an jeden der Ephoren bezahlt, Heraklide und Koͤnig ward; der Wuͤtherich Nabis nahm die Herrſchaft aus ſeiner auslaͤndiſchen Soͤldner Hand.
Athen.
37. Auch in Attika erwuchs der Staat in jener drei- fachen Gliederung der Natur-Verfaſſung: Koͤnigthum, Rath und Volksverſammlung, aber er ging durch einen großen Wechſel der Bedeutung dieſer Formen, und zu einer Abgeſchloſſenheit des Daſeyns, die nun keine Änderungen weiter zuließe, wie in Sparta, kam es nie. Athens Natur-Anlage wies ſchon in den alten Tagen der Stamm-Ariſtokratie auf ein anderes Ziel hin.
38. Keine Bevoͤlkerung hier von Siegern und Be- ſiegten, fruͤhzeitig milde Weiſen jenes Sclaventhums, deſ- ſen Fluch einmahl an allen alten Verfaſſungen haftet, nichts von ſproͤder Ausſchließung alles Fremdenweſens, vielmehr das Staatsvolk ſelber eine Geſellſchaft verſchie- denartiger Griechiſcher Voͤlkerſchaften, die ſich unter dem Landeskoͤnige allmaͤhlig zuſammenfinden, keine zum Nach- theil der anderen berechtigt. Die Geſammt-Bevoͤlkerung zerfiel in vier Staͤmme von je dreimal dreißig Geſchlech- tern, alſo daß jedes Geſchlechter-Dreißig wieder als Stammlinie eine engere Bruͤderſchaft bildete, welcher Phratrien mithin zwoͤlfe waren. In jeder dieſer Phratrien ſtand ein regierendes Geſchlecht an der Spitze, das Koͤ- nigshaus freilich hoͤher als alle, aber die andern eilf Ge-
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Zweites Capitel.
hinwegriß, duldete die neue Volksart auch kein Heraklidi-
ſches Erb-Koͤnigthum mehr. Seit die uͤberſtarre Form
zerbrochen, blieb nun nichts Feſtes mehr, oft kein Ephorat,
ein unordentlicher Wechſel von Gewalthabern, einer darun-
ter, der fuͤr ein Talent an jeden der Ephoren bezahlt,
Heraklide und Koͤnig ward; der Wuͤtherich Nabis nahm
die Herrſchaft aus ſeiner auslaͤndiſchen Soͤldner Hand.
Athen.
37. Auch in Attika erwuchs der Staat in jener drei-
fachen Gliederung der Natur-Verfaſſung: Koͤnigthum,
Rath und Volksverſammlung, aber er ging durch
einen großen Wechſel der Bedeutung dieſer Formen, und
zu einer Abgeſchloſſenheit des Daſeyns, die nun keine
Änderungen weiter zuließe, wie in Sparta, kam es nie.
Athens Natur-Anlage wies ſchon in den alten Tagen der
Stamm-Ariſtokratie auf ein anderes Ziel hin.
38. Keine Bevoͤlkerung hier von Siegern und Be-
ſiegten, fruͤhzeitig milde Weiſen jenes Sclaventhums, deſ-
ſen Fluch einmahl an allen alten Verfaſſungen haftet,
nichts von ſproͤder Ausſchließung alles Fremdenweſens,
vielmehr das Staatsvolk ſelber eine Geſellſchaft verſchie-
denartiger Griechiſcher Voͤlkerſchaften, die ſich unter dem
Landeskoͤnige allmaͤhlig zuſammenfinden, keine zum Nach-
theil der anderen berechtigt. Die Geſammt-Bevoͤlkerung
zerfiel in vier Staͤmme von je dreimal dreißig Geſchlech-
tern, alſo daß jedes Geſchlechter-Dreißig wieder als
Stammlinie eine engere Bruͤderſchaft bildete, welcher
Phratrien mithin zwoͤlfe waren. In jeder dieſer Phratrien
ſtand ein regierendes Geſchlecht an der Spitze, das Koͤ-
nigshaus freilich hoͤher als alle, aber die andern eilf Ge-
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/38>, abgerufen am 16.07.2024.
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