Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen. §. 8. Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen. §. 9. Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen: Sieh nicht an unser Sünde groß.§. 10. Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden. §. 11. Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser. §. 12. Hierauf soll gesungen werden. O Lamm GOttes unschuldig etc. Und der Pastor intoniren; HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden. Die Gemeinde antworten: Und vergilt uns nicht nach unser Missethat. Darauf mit der Collecte HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden. Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen. §. 8. Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen. §. 9. Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen: Sieh nicht an unser Sünde groß.§. 10. Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden. §. 11. Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser. §. 12. Hierauf soll gesungen werden. O Lamm GOttes unschuldig etc. Und der Pastor intoniren; HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden. Die Gemeinde antworten: Und vergilt uns nicht nach unser Missethat. Darauf mit der Collecte HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0023" n="19"/> Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen.</p> </div> <div> <head>§. 8.<lb/></head> <p>Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen.</p> </div> <div> <head>§. 9.<lb/></head> <p>Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen:</p> <l>Sieh nicht an unser Sünde groß.</l> </div> <div> <head>§. 10.<lb/></head> <p>Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden.</p> </div> <div> <head>§. 11.<lb/></head> <p>Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser.</p> </div> <div> <head>§. 12.<lb/></head> </div> <div> <head>Hierauf soll gesungen werden.<lb/></head> <l>O Lamm GOttes unschuldig etc.</l> </div> <div> <head>Und der Pastor intoniren;<lb/></head> <l>HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden.</l> </div> <div> <head>Die Gemeinde antworten:<lb/></head> <l>Und vergilt uns nicht nach unser Missethat.</l> </div> <div> <head>Darauf mit der Collecte<lb/></head> <p>HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0023]
Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen.
§. 8.
Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen.
§. 9.
Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen:
Sieh nicht an unser Sünde groß. §. 10.
Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden.
§. 11.
Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser.
§. 12.
Hierauf soll gesungen werden.
O Lamm GOttes unschuldig etc. Und der Pastor intoniren;
HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden. Die Gemeinde antworten:
Und vergilt uns nicht nach unser Missethat. Darauf mit der Collecte
HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/23>, abgerufen am 23.02.2025. |