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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Thes. VI.

Das Haus Oestereich/ geniesset sehr viele und grosse Vorzüge.

Es ist andem/ daß das Haus Oestereich/ dermassen grosse Vorzüge und privilegia besitzet/ als kein eintziges Fürstliches Haus/ in gantz Teutschland / aufzuweisen vermag/ dergestalt/ daß / wenn die Teutschen Reichs-Stände von ihm/ die Kayserlichen Würde/ wegnehmen wolten/ es fast/ sonder allen weitern nexu mit selbem/ vor sich leben könte / wiewohl dieses letztere/ wegen Böhmen/ nunmehr restringiret worden. Ob aber eine sothanige hochwichtige dimembration dem Teutschen Reiche vorträglich fallen dürffte/ daran ist billig zu zweiffeln. Daß immittelst einige vorgeben/ als ob gedachte privilegien von dem Julio Caesare, und Nerone her kämen/ und habe der Kayser Henrich der IV. solche von neuen bekräftiget/ wird kein Vernünftiger behaupten wollen/ es hilft auch dieses dem Hause Oestereich nichts: dann der Erfinder/ sothanen Vorgebens/ hätte billig bedencken sollen/ daß damahls kein Haus Oestereich verhanden gewesen/ Caesar und Nero auch kein Teutsch verstanden / am allerwenigsten aber die heutige Teutsche Sprache bekannt gewesen. Doch diese abgeschmackte fabeln, haben kluge Leuteschon längst verworffen/ und wird billig/ an der Wahrheit dieser privilegien/ gezweiffelt; Unter den Vorzügen aber/ ist der titul Ertz-Hertzog billig der vornehmste. Wenn dieser aufkommen/ ist so gar gewiß nicht/ und soll/ Kayser Friderich der II. selbigen denen Hertzogen von Oestereich/ aus der Bambergischen Familie/ gegeben haben.Anfänglich/ mag er nur von denen Panegyristen seyn gebraucht worden/ bis solcher endlich zu einem behörigen titul gediehen; jedoch findet sichs nicht/ daß man selben/ vor den Zeiten Friederici III. groß geführet; von Maximiliano I. aber an/ ist er denen Kayserlichen titulaturen beständig einverleibet worden. Vor besagter Kayser Friederich II. soll auch/ die Ertz-Hertzoge von Oestereich/ mit der Kayserlichen Würde begnadiget haben/ wie solches aus dem Zeugniß des Petri de Vineiserhellet/ wiewohl einige an der Wahrheit dessen zweiffeln wollen. Der Ertz-Hertzogliche Hut/ ist mit eben einem solchen Creutz und Diadem versehen/ als wie die Kayser Crone: Den titul Majestät/ gaben die Oestereichischen Printzen vormahls keinem ausländischen Könige/ doch jetzt ist dieses in Abgang gerahten/ wie denn die tägliche praxis desfals ein anders besaget. Hiernechst/ können die Oestereichischen Lande/ ohne Genehmhaltung des Reichs/ alienirt werden: und zu den Reichs Anlagen/ haben sie vormahls nichts beygetragen/ doch besaget die jetzige praxis

vid. Privil. Dom. Austr. Anzeige/ was es mit den Oester. privil. vor ein Bewandniß habe.
vid. Cursp. in Descript. Austr.
v. Ohrecht. ad Monzemb c. 2.
Epist. l. 6. Epist. 26.

Thes. VI.

Das Haus Oestereich/ geniesset sehr viele und grosse Vorzüge.

Es ist andem/ daß das Haus Oestereich/ dermassen grosse Vorzüge und privilegia besitzet/ als kein eintziges Fürstliches Haus/ in gantz Teutschland / aufzuweisen vermag/ dergestalt/ daß / wenn die Teutschen Reichs-Stände von ihm/ die Kayserlichen Würde/ wegnehmen wolten/ es fast/ sonder allen weitern nexu mit selbem/ vor sich leben könte / wiewohl dieses letztere/ wegen Böhmen/ nunmehr restringiret worden. Ob aber eine sothanige hochwichtige dimembration dem Teutschen Reiche vorträglich fallen dürffte/ daran ist billig zu zweiffeln. Daß immittelst einige vorgeben/ als ob gedachte privilegien von dem Julio Caesare, und Nerone her kämen/ und habe der Kayser Henrich der IV. solche von neuen bekräftiget/ wird kein Vernünftiger behaupten wollen/ es hilft auch dieses dem Hause Oestereich nichts: dann der Erfinder/ sothanen Vorgebens/ hätte billig bedencken sollen/ daß damahls kein Haus Oestereich verhanden gewesen/ Caesar und Nero auch kein Teutsch verstanden / am allerwenigsten aber die heutige Teutsche Sprache bekannt gewesen. Doch diese abgeschmackte fabeln, haben kluge Leuteschon längst verworffen/ und wird billig/ an der Wahrheit dieser privilegien/ gezweiffelt; Unter den Vorzügen aber/ ist der titul Ertz-Hertzog billig der vornehmste. Wenn dieser aufkommen/ ist so gar gewiß nicht/ und soll/ Kayser Friderich der II. selbigen denen Hertzogen von Oestereich/ aus der Bambergischen Familie/ gegeben haben.Anfänglich/ mag er nur von denen Panegyristen seyn gebraucht worden/ bis solcher endlich zu einem behörigen titul gediehen; jedoch findet sichs nicht/ daß man selben/ vor den Zeiten Friederici III. groß geführet; von Maximiliano I. aber an/ ist er denen Kayserlichen titulaturen beständig einverleibet worden. Vor besagter Kayser Friederich II. soll auch/ die Ertz-Hertzoge von Oestereich/ mit der Kayserlichen Würde begnadiget haben/ wie solches aus dem Zeugniß des Petri de Vineiserhellet/ wiewohl einige an der Wahrheit dessen zweiffeln wollen. Der Ertz-Hertzogliche Hut/ ist mit eben einem solchen Creutz und Diadem versehen/ als wie die Kayser Crone: Den titul Majestät/ gaben die Oestereichischen Printzen vormahls keinem ausländischen Könige/ doch jetzt ist dieses in Abgang gerahten/ wie denn die tägliche praxis desfals ein anders besaget. Hiernechst/ können die Oestereichischen Lande/ ohne Genehmhaltung des Reichs/ alienirt werden: und zu den Reichs Anlagen/ haben sie vormahls nichts beygetragen/ doch besaget die jetzige praxis

vid. Privil. Dom. Austr. Anzeige/ was es mit den Oester. privil. vor ein Bewandniß habe.
vid. Cursp. in Descript. Austr.
v. Ohrecht. ad Monzemb c. 2.
Epist. l. 6. Epist. 26.
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[34/0076] Thes. VI. Das Haus Oestereich/ geniesset sehr viele und grosse Vorzüge. Es ist andem/ daß das Haus Oestereich/ dermassen grosse Vorzüge und privilegia besitzet/ als kein eintziges Fürstliches Haus/ in gantz Teutschland / aufzuweisen vermag / dergestalt/ daß / wenn die Teutschen Reichs-Stände von ihm/ die Kayserlichen Würde/ wegnehmen wolten/ es fast/ sonder allen weitern nexu mit selbem/ vor sich leben könte / wiewohl dieses letztere/ wegen Böhmen/ nunmehr restringiret worden. Ob aber eine sothanige hochwichtige dimembration dem Teutschen Reiche vorträglich fallen dürffte/ daran ist billig zu zweiffeln. Daß immittelst einige vorgeben/ als ob gedachte privilegien von dem Julio Caesare, und Nerone her kämen/ und habe der Kayser Henrich der IV. solche von neuen bekräftiget/ wird kein Vernünftiger behaupten wollen/ es hilft auch dieses dem Hause Oestereich nichts: dann der Erfinder/ sothanen Vorgebens/ hätte billig bedencken sollen/ daß damahls kein Haus Oestereich verhanden gewesen/ Caesar und Nero auch kein Teutsch verstanden / am allerwenigsten aber die heutige Teutsche Sprache bekannt gewesen. Doch diese abgeschmackte fabeln, haben kluge Leute schon längst verworffen/ und wird billig/ an der Wahrheit dieser privilegien/ gezweiffelt; Unter den Vorzügen aber/ ist der titul Ertz-Hertzog billig der vornehmste. Wenn dieser aufkommen/ ist so gar gewiß nicht/ und soll/ Kayser Friderich der II. selbigen denen Hertzogen von Oestereich/ aus der Bambergischen Familie/ gegeben haben. Anfänglich/ mag er nur von denen Panegyristen seyn gebraucht worden/ bis solcher endlich zu einem behörigen titul gediehen; jedoch findet sichs nicht/ daß man selben/ vor den Zeiten Friederici III. groß geführet; von Maximiliano I. aber an/ ist er denen Kayserlichen titulaturen beständig einverleibet worden. Vor besagter Kayser Friederich II. soll auch/ die Ertz-Hertzoge von Oestereich/ mit der Kayserlichen Würde begnadiget haben/ wie solches aus dem Zeugniß des Petri de Vineis erhellet/ wiewohl einige an der Wahrheit dessen zweiffeln wollen. Der Ertz-Hertzogliche Hut/ ist mit eben einem solchen Creutz und Diadem versehen/ als wie die Kayser Crone: Den titul Majestät/ gaben die Oestereichischen Printzen vormahls keinem ausländischen Könige/ doch jetzt ist dieses in Abgang gerahten/ wie denn die tägliche praxis desfals ein anders besaget. Hiernechst/ können die Oestereichischen Lande/ ohne Genehmhaltung des Reichs/ alienirt werden: und zu den Reichs Anlagen/ haben sie vormahls nichts beygetragen/ doch besaget die jetzige praxis vid. Privil. Dom. Austr. Anzeige/ was es mit den Oester. privil. vor ein Bewandniß habe. vid. Cursp. in Descript. Austr. v. Ohrecht. ad Monzemb c. 2. Epist. l. 6. Epist. 26.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/76>, abgerufen am 03.05.2024.