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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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dern sie sind vielmehr aus Teutschland dahin gelanget/ wie denn die Gaulen, oder Gallier selbst unter die Celten gerechnet worden/ das Spanische Celtiberien aber sattsam beweiset/ woher es seinen Nahmen und Einwohner empfange. Ja die Römer selbst/ so ungern sie auch wolten/ musten bekennen/ daß viele Völcker Jtaliens von den Teutschen ihren Uhrsprung her hätten. Die Noth triebe die Teutschen nach Mitternacht zu/ daher von ihnen Dännemarck und gantz Schweden besetzet worden/ wie dieses die Schweden zum Theil selbst nicht in Abrede seyn können/ auch die daselbst annoch vorhandene reine alte Teutsche Nahmen solches sattsam beweisen. Denn recht lächerlich ist es/ wann man mit den Herrn Rudbeck sich bereden lassen soll/ die aus Asien fortgehenden Völcker wären zu erst in Lappland/ Finnland und Schweden angelanget/ von dar sie Teutschland mit Einwohnern versehen. Wer diese Einfälle glauben will/ muß von den Völcker-Wanderungen sich einen gar andern Concept machen/ als die Vernunfft selbsten solche lehret. Da also gewiß ist/ daß Dännemarcks seine Einwohner Uhrsprünglich Teutsche seyn/ so hat es auch seiner angebohrnen Schuldigkeit ein Genügen gethan/ daß es wiederum Teutsche/ und aus Teutschen Geblüte entsprossene Könige über sich gesetzet/ deren Stamm der Allerhöchste bis an das Ende der Welt wolle blühen lassen. Ausser bisher erzehlten zumachsen aber/ die doch gewiß von grosser Wichtigkeit seyn/ hat das Holsteinische Haus sonst nichts überkommen/ ob ihm noch weiter welche bevorstehen/ werden die künfftigen Zeiten am besten lehren können.

Thes. VIII.

Das Königlich-Hertzoglich-Holsteinische Haus/ hat gar betrachthahre Einbussen erlitten.

Es ist zwar andem/ daß das heutige Holsteinische Haus/ mit dem vormahligen keine sonderliche Verwandschafft habe; jedoch da die Dänischen/ von dem jetzigen Königlich-Holsteinischen Hauß gewesene Könige/ zum Theil ebenfalls aus Teutschen Geblüthe/ nehmlich von denen ersten Hertzogen von Holstein entsprossen/ so kan deren/ und ihr gehabter Verlust/ alhier in soweit gedacht werden. Von denen gar alten Zeiten aber/ in welchen Dännemarck/ Engeland besessen/ jetzo nicht zugedencken/ so ist aus der Historie bekannt/ daß des Königs Woldemar III. seine Töchter die Margaretha, nicht nur Dännemarck und Norwegen/ sondern auch gantz Schweden unter sich gehabt/ wie dann in einigen Müntz-Cabinetten eine gewisse

de his omnibus, v. Cluver. Germ, & Ital. Antiq.
loc. cit.

dern sie sind vielmehr aus Teutschland dahin gelanget/ wie denn die Gaulen, oder Gallier selbst unter die Celten gerechnet worden/ das Spanische Celtiberien aber sattsam beweiset/ woher es seinen Nahmen und Einwohner empfange. Ja die Römer selbst/ so ungern sie auch wolten/ musten bekennen/ daß viele Völcker Jtaliens von den Teutschen ihren Uhrsprung her hätten. Die Noth triebe die Teutschen nach Mitternacht zu/ daher von ihnen Dännemarck und gantz Schweden besetzet worden/ wie dieses die Schweden zum Theil selbst nicht in Abrede seyn können/ auch die daselbst annoch vorhandene reine alte Teutsche Nahmen solches sattsam beweisen. Denn recht lächerlich ist es/ wann man mit den Herrn Rudbeck sich bereden lassen soll/ die aus Asien fortgehenden Völcker wären zu erst in Lappland/ Finnland und Schweden angelanget/ von dar sie Teutschland mit Einwohnern versehen. Wer diese Einfälle glauben will/ muß von den Völcker-Wanderungen sich einen gar andern Concept machen/ als die Vernunfft selbsten solche lehret. Da also gewiß ist/ daß Dännemarcks seine Einwohner Uhrsprünglich Teutsche seyn/ so hat es auch seiner angebohrnen Schuldigkeit ein Genügen gethan/ daß es wiederum Teutsche/ und aus Teutschen Geblüte entsprossene Könige über sich gesetzet/ deren Stamm der Allerhöchste bis an das Ende der Welt wolle blühen lassen. Ausser bisher erzehlten zumachsen aber/ die doch gewiß von grosser Wichtigkeit seyn/ hat das Holsteinische Haus sonst nichts überkommen/ ob ihm noch weiter welche bevorstehen/ werden die künfftigen Zeiten am besten lehren können.

Thes. VIII.

Das Königlich-Hertzoglich-Holsteinische Haus/ hat gar betrachthahre Einbussen erlitten.

Es ist zwar andem/ daß das heutige Holsteinische Haus/ mit dem vormahligen keine sonderliche Verwandschafft habe; jedoch da die Dänischen/ von dem jetzigen Königlich-Holsteinischen Hauß gewesene Könige/ zum Theil ebenfalls aus Teutschen Geblüthe/ nehmlich von denen ersten Hertzogen von Holstein entsprossen/ so kan deren/ und ihr gehabter Verlust/ alhier in soweit gedacht werden. Von denen gar alten Zeiten aber/ in welchen Dännemarck/ Engeland besessen/ jetzo nicht zugedencken/ so ist aus der Historie bekannt/ daß des Königs Woldemar III. seine Töchter die Margaretha, nicht nur Dännemarck und Norwegen/ sondern auch gantz Schweden unter sich gehabt/ wie dann in einigen Müntz-Cabinetten eine gewisse

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[447/0495] dern sie sind vielmehr aus Teutschland dahin gelanget/ wie denn die Gaulen, oder Gallier selbst unter die Celten gerechnet worden/ das Spanische Celtiberien aber sattsam beweiset/ woher es seinen Nahmen und Einwohner empfange. Ja die Römer selbst/ so ungern sie auch wolten/ musten bekennen/ daß viele Völcker Jtaliens von den Teutschen ihren Uhrsprung her hätten. Die Noth triebe die Teutschen nach Mitternacht zu/ daher von ihnen Dännemarck und gantz Schweden besetzet worden/ wie dieses die Schweden zum Theil selbst nicht in Abrede seyn können/ auch die daselbst annoch vorhandene reine alte Teutsche Nahmen solches sattsam beweisen. Denn recht lächerlich ist es/ wann man mit den Herrn Rudbeck sich bereden lassen soll/ die aus Asien fortgehenden Völcker wären zu erst in Lappland/ Finnland und Schweden angelanget/ von dar sie Teutschland mit Einwohnern versehen. Wer diese Einfälle glauben will/ muß von den Völcker-Wanderungen sich einen gar andern Concept machen/ als die Vernunfft selbsten solche lehret. Da also gewiß ist/ daß Dännemarcks seine Einwohner Uhrsprünglich Teutsche seyn/ so hat es auch seiner angebohrnen Schuldigkeit ein Genügen gethan/ daß es wiederum Teutsche/ und aus Teutschen Geblüte entsprossene Könige über sich gesetzet/ deren Stamm der Allerhöchste bis an das Ende der Welt wolle blühen lassen. Ausser bisher erzehlten zumachsen aber/ die doch gewiß von grosser Wichtigkeit seyn/ hat das Holsteinische Haus sonst nichts überkommen/ ob ihm noch weiter welche bevorstehen/ werden die künfftigen Zeiten am besten lehren können. Thes. VIII. Das Königlich-Hertzoglich-Holsteinische Haus/ hat gar betrachthahre Einbussen erlitten. Es ist zwar andem/ daß das heutige Holsteinische Haus/ mit dem vormahligen keine sonderliche Verwandschafft habe; jedoch da die Dänischen/ von dem jetzigen Königlich-Holsteinischen Hauß gewesene Könige/ zum Theil ebenfalls aus Teutschen Geblüthe/ nehmlich von denen ersten Hertzogen von Holstein entsprossen/ so kan deren/ und ihr gehabter Verlust/ alhier in soweit gedacht werden. Von denen gar alten Zeiten aber/ in welchen Dännemarck/ Engeland besessen/ jetzo nicht zugedencken/ so ist aus der Historie bekannt/ daß des Königs Woldemar III. seine Töchter die Margaretha, nicht nur Dännemarck und Norwegen/ sondern auch gantz Schweden unter sich gehabt/ wie dann in einigen Müntz-Cabinetten eine gewisse de his omnibus, v. Cluver. Germ, & Ital. Antiq. loc. cit.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/495>, abgerufen am 19.05.2024.