Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen.

Thes. V.

Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen.

Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt

Vid. Staats-Cantz. T. XII.
v. Bert. l. c.

schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen.

Thes. V.

Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen.

Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt

Vid. Staats-Cantz. T. XII.
v. Bert. l. c.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0477" n="429"/>
schafft seyn möchte /                      indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das                      Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg                      in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen                      etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch                     / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des                      Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet <note place="foot">Vid. Staats-Cantz. T. XII.</note> worein der Kayserliche Hof                      ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen                      kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg                      wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem                      die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen. <note place="foot">v. Bert. l. c.</note></p>
        <p>Thes. V.</p>
        <p>Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende                      Printzen.</p>
        <p>Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein                      grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man                      aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l.                      billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er                      war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard                      V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch                      verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen                      Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er                      denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon                      aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen                      Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem                      gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden.                      Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit                      grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses                      machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die                      Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte.                      Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über                      sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V.                      gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich                      den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[429/0477] schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen. Thes. V. Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen. Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt Vid. Staats-Cantz. T. XII. v. Bert. l. c.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/477
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/477>, abgerufen am 19.05.2024.