Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen.

[Abbildung]
v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der hartz bergw.
v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.

ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen.

[Abbildung]
v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der hartz bergw.
v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0429" n="381"/>
ley Lastern bey der Nach-Welt zu                      beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann                      unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin                      deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben /                      sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann                      vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist                      beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige                      derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit                      beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und                      ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten /                      Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner                      annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken /                      als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit /                      Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke /                      seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande /                      von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan.                          <note place="foot">v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der                          hartz bergw.</note> Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist                      allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen                      setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth                      ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom                      neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher                      renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das                      Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß                      Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn                      Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym                      Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses                      Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte <note place="foot">v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.</note> weiter                      nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich                      besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie                      wissen.</p>
        <figure/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[381/0429] ley Lastern bey der Nach-Welt zu beschmitzen. Dieses judicium discretivum solte man allemahl anwenden/ wann unser Vorfahren/ bey Ausländischen Scribenten Erwehnung geschiehet/ mithin deroselben Bericht nicht sogleich auf guten Treu und Glauben nachschreiben / sondern vielmehr dabey überlegen/ aus was Ursachen sie solche Dinge etwann vorgebracht. Was sonst vor veränderung in diesem Lande/ vorgegangen/ davon ist beym Churhauß Hannover vorher Erwehnung geschehen/ allwo zugleich einige derjenigen Printzen/ die dieses Hochfürstliche Hauß berühmt gemacht/ mit beygebracht worden. Die Lande/ die selbiges besitzen/ seind überaus Reich und ergiebig/ wiewohl dennoch nicht zuläugnen ist/ daß sie an vielen Orten / Ober-Sachsen nicht gleich kommen. Es ist auch dieses war/ daß die Innwohner annoch eines Unfleises zu beschuldigen seind/ indem sie viele grosse Strecken / als Heyde liegen lassen/ die doch durch angewante Mühe/ Fleiß und Arbeit / Brauch- und Nutzbar gemachet werden könnten. Die ansehnlichen Hartz-Bergwercke / seind nicht eins der geringsten Reichthums Stücken der Lüneburgischen Lande / von deren Anfang und Beschaffenheit angeführter Autor nachgeschlagen werden kan. Mit wenigen/ das Hochfürstl. Haus Lüneburg ist allerdings ein sehr mächtiges Haus/ welches/ wann es seine Kräffte zusammen setzet/ seinen Benachbarten genug Zuthun machen kan. Das Recht der Erstgeburth ist bey ihn allbereit seint 1374. eingeführet/ welches 1535. Hertzog Julius vom neuen bekräfftigte. Anbey hat es dieses besondere/ daß es die Lehen nicht eher renoviren lassen darff/ als biß der Aelteste des Hauses mit Tode abgangen. Das Grubenburgische Votum, welches Se. Churfürstl. Durchl nunmehrige Groß Britannische Majestät bißher geführet/ haben Sie Dero Herrn Vettern/ Herrn Hertzog Ludwig Rudolphen, in soweit abgetreten/ worauf selbige auch davon beym Reiche possess genommen. Auf die Sachsen - Lauenburgischen Lande/ hat dieses Haus vor dem starcke Praetension gemacht/ wovon am angezogenen Orte weiter nachzusehen/ wie es dann selbige und zwar die Chur-Linie, jetzo auch würcklich besitzet. Von dem Lauenburgischen Hause aber muß man nachstehende Genealogie wissen. [Abbildung] v. Thom. Schreibers Hist. Bericht von Ank. und Anfang der hartz bergw. v. Levin. v Amber. Sachsen-Lauenb. Landes anfal.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/429
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 381. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/429>, abgerufen am 23.11.2024.