Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.im Ernste beyzufallen/ die er seinem Hertzen vor falsch und irrig hielte. Hiebey ist auch nicht zu vergessen/ daß ehe der Wittekindische Stamm/ das Hertzogthum Sachsen überkommen/ der Billungische Stamm solches innen hatte/ oder wenigstens ein groß Theil von selben/ und vornehmlich dasjenige Stück/ welches an der Elbe lag/ und eigentlich das Hertzogthum Sachsen genennet ward. Der erste Fürst darvon war Hermann Billing oder Bulling, worzu Kayser Otto ihn erhube. Von dieses Billings Ankunft/ führen die Geschichtschreiber nicht einerley Meynung/ indem ihn etliche bloß zu einen Bauers-Sohn machen. Andere hingegen ihn zwar vor einen von Adel halten/ der aber aus keinem vornehmen Geschlecht entsprossen gewesen wäre. Doch sie irren allerseits: Einige aus Neid; andere aus Unwissenheit der vormahligen Bewandniß des teutschen Adels. Hermann Billing, war ein vornehmer Nieder-Sächsischer teutscher Herr/ und vermuthlich ein weitläuftiger Verwandter des Kaysers: wenigstens/ war er einer von denen/ die man damahls im Lateinischen Dynastes oder Satrapas Edle Herren nennete. Und ob es wohl an dem/ daß Leute von geringer Ankunft/ zu hohen Ehren gestiegen/ so war doch dieses in Teutschland damahls gantz nicht bräuchlich/ weil die Geringen keine hohe Würde zu erlangen vermochten. Cr hiesse insgemein Hermann Billing von Stubekeshorn, und ist die Endung Ing von dem Worte Billinus nicht vor so was ungefähres anzusehen/ wie etwan angezogener Autor dafür halten wil/ sondern sie zeiget vielmehr die Abstammung aus einem vornehmen Geschlechte an/ indem diese Syllabe, Ing, bey den alten Teutschen eine Ankunft bedeutete und entweder gantzen Völckern / oder vornehmen Leuten beygeleget ward. Die Ankunft aber bemerckten Herman Billings ist/ so viel aus denen Scriptoribus Nachricht zusammen zubringen / diese: Krantz. Metrop. l. 3. & Sax. l. c. Münster. Cosmogr. l. 5. & alii. Ad ann. Bremens & ex illo Calvisius Op. Chron. Vid. Meibom. in Vind. Billing. Vid. Lucae Fürsten-Saal. p. 617.
im Ernste beyzufallen/ die er seinem Hertzen vor falsch und irrig hielte. Hiebey ist auch nicht zu vergessen/ daß ehe der Wittekindische Stamm/ das Hertzogthum Sachsen überkommen/ der Billungische Stamm solches innen hatte/ oder wenigstens ein groß Theil von selben/ und vornehmlich dasjenige Stück/ welches an der Elbe lag/ und eigentlich das Hertzogthum Sachsen genennet ward. Der erste Fürst darvon war Hermann Billing oder Bulling, worzu Kayser Otto ihn erhube. Von dieses Billings Ankunft/ führen die Geschichtschreiber nicht einerley Meynung/ indem ihn etliche bloß zu einen Bauers-Sohn machen. Andere hingegen ihn zwar vor einen von Adel halten/ der aber aus keinem vornehmen Geschlecht entsprossen gewesen wäre. Doch sie irren allerseits: Einige aus Neid; andere aus Unwissenheit der vormahligen Bewandniß des teutschen Adels. Hermann Billing, war ein vornehmer Nieder-Sächsischer teutscher Herr/ und vermuthlich ein weitläuftiger Verwandter des Kaysers: wenigstens/ war er einer von denen/ die man damahls im Lateinischen Dynastes oder Satrapas Edle Herren nennete. Und ob es wohl an dem/ daß Leute von geringer Ankunft/ zu hohen Ehren gestiegen/ so war doch dieses in Teutschland damahls gantz nicht bräuchlich/ weil die Geringen keine hohe Würde zu erlangen vermochten. Cr hiesse insgemein Hermann Billing von Stubekeshorn, und ist die Endung Ing von dem Worte Billinus nicht vor so was ungefähres anzusehen/ wie etwan angezogener Autor dafür halten wil/ sondern sie zeiget vielmehr die Abstammung aus einem vornehmen Geschlechte an/ indem diese Syllabe, Ing, bey den alten Teutschen eine Ankunft bedeutete und entweder gantzen Völckern / oder vornehmen Leuten beygeleget ward. Die Ankunft aber bemerckten Herman Billings ist/ so viel aus denen Scriptoribus Nachricht zusammen zubringen / diese: Krantz. Metrop. l. 3. & Sax. l. c. Münster. Cosmogr. l. 5. & alii. Ad ann. Bremens & ex illo Calvisius Op. Chron. Vid. Meibom. in Vind. Billing. Vid. Lucae Fürsten-Saal. p. 617.
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im Ernste beyzufallen/ die er seinem Hertzen vor falsch und irrig hielte. Hiebey ist auch nicht zu vergessen/ daß ehe der Wittekindische Stamm/ das Hertzogthum Sachsen überkommen/ der Billungische Stamm solches innen hatte/ oder wenigstens ein groß Theil von selben/ und vornehmlich dasjenige Stück/ welches an der Elbe lag/ und eigentlich das Hertzogthum Sachsen genennet ward. Der erste Fürst darvon war Hermann Billing oder Bulling, worzu Kayser Otto ihn erhube. Von dieses Billings Ankunft/ führen die Geschichtschreiber nicht einerley Meynung/ indem ihn etliche bloß zu einen Bauers-Sohn machen. Andere hingegen ihn zwar vor einen von Adel halten/ der aber aus keinem vornehmen Geschlecht entsprossen gewesen wäre. Doch sie irren allerseits: Einige aus Neid; andere aus Unwissenheit der vormahligen Bewandniß des teutschen Adels. Hermann Billing, war ein vornehmer Nieder-Sächsischer teutscher Herr/ und vermuthlich ein weitläuftiger Verwandter des Kaysers: wenigstens/ war er einer von denen/ die man damahls im Lateinischen Dynastes oder Satrapas Edle Herren nennete. Und ob es wohl an dem/ daß Leute von geringer Ankunft/ zu hohen Ehren gestiegen/ so war doch dieses in Teutschland damahls gantz nicht bräuchlich/ weil die Geringen keine hohe Würde zu erlangen vermochten. Cr hiesse insgemein Hermann Billing von Stubekeshorn, und ist die Endung Ing von dem Worte Billinus nicht vor so was ungefähres anzusehen/ wie etwan angezogener Autor dafür halten wil/ sondern sie zeiget vielmehr die Abstammung aus einem vornehmen Geschlechte an/ indem diese Syllabe, Ing, bey den alten Teutschen eine Ankunft bedeutete und entweder gantzen Völckern / oder vornehmen Leuten beygeleget ward. Die Ankunft aber bemerckten Herman Billings ist/ so viel aus denen Scriptoribus Nachricht zusammen zubringen / diese:
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Krantz. Metrop. l. 3. & Sax. l. c. Münster. Cosmogr. l. 5. & alii.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/424>, abgerufen am 18.07.2024. |