Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV. Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV. <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0042"/> Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.</p> </div> </front> <body> <div> </div> </body> </text> </TEI> [0042]
Geistlichen Teutschen Chur- und Fürsten/ samt denen neuen Fürstlichen/ und alten Reichs-Gräflichen Häusern / sich dem Leser vor Augen stellen. Von dem Nutzen des studii genealogici ist nicht nöhtig/ etwas zu erinnern/ indem solcher hoffentlich einem jeden in die Augen leuchtet: vornehmlich aber kan in grosser Herren ihren Rechts-Ansprüchen / ohne Beyhülffe der Genealogi, nichts mit Nachdruck gerichtet werden. Im übrigen heget man von diesem Wercke die hochmühtige Praesumption gantz nicht/ als ob solches sonder alle Fehler wäre/ sondern man bescheidet sich vielmehr vernünftig/ daß hin und wieder einige mögen eingeschlichen seyn/ man ist auch erböhtig/ auf beschehenes glimpfliches Erinnern/ solche zu verbessern. Mit denen tadelhaftigen und censurir-schwülstigen hingegen wird man sich in kein Gezäncke/ oder Wort-Kampeley einlassen; sintemahl es doch dabey verbleibet / quod nimium alteroando & rixando veritas amittatur, und durch Streiten / Fechten/ und Zancken die Wahrheit einer Sache nimmermehr erforschet/ oder ausgemachet werden könne. Lebe demnach wohl/ geneigter Leser/ und urtheile so / wie du denckest/ oder findest/ daß es einem vernünftigen/ honetten, und bescheidenen Menschen zukomme. Geben ex Museo Mens. Januar. MDCCXXIV.
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