Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.dem Glantz und Ruhm dieses großmächtigsten Hauses gantz nichts. Denn obschon dessen Ursprung nicht in dem Aschen-Hauffen mehr erwehnten Wittikindi gesuchet werden darff/ so ist solcher doch Uhralt/ und gar ruhmbar. Man wird nemlich mit weit bessern Grunde fortkommen/ wann die Ableitung von den alten Grafen von Wettein und Budsetz geschicht/ deren Vorfahren vermuhtlich von einen vornehmen Sächsischen Hause entsprossen gewesen/ und die von dem Carolo Magno das Amt der Missorum regiorum, oder Königliche Stadthalter in denen Orten/ daraus nachher die Grafschaft Wettin entstanden/ mögen erhalten haben/ indem sie in dieser Würde / gleich andern ihres gleichen/ sich mit der Zeit erblich gemacht/ bis sie endlich Marggrafen zu Meissen/ geworden/ und also zum heutigen Hause Sachsen den Grund geleget haben/ zwar ist es an dem/ es wollen diese Grafen von Wettin einige auch von dem Wittikindo herleiten/ allein die Zeugnisse/ darauf sie sich gründen / sind alle aus neuen/ oder doch nicht gar zu alten Scribenten genommen/ daher auch auf solche nicht zu Fussen/ und gehet man sicherer/ wann man bekennet / daß der wahre Ursprung der Wettinischen Grafen uns unbekannt sey. Die hohe Würde eines Pfaltz-Grafen in Sachsen ist bey diesem Hause von vielen Jahrhunderten her gewesen/ wie darvon oben bereits gedacht worden. Es ist aber wegen der Pfaltzgrafen/ zu wissen/ daß es deren verschiedener Arten gegeben. Anfänglich hat man nur von einem/ nemlich von dem am Kayserlichen Hofe gewust/ der auch Comes Palatii genennet ward: Nach diesem/ und damit die Reichs-Angelegenheiten desto besser verrichtet würden/ sind deren auch in denen Reichslanden gesetzet worden / die sich doch wiederum nicht in einerley Ansehen und Gewalt befanden. Der erste Ursprung dieser Pfaltzgrafen gehöret in das sämtliche Reich/ jedoch folget daraus noch nicht / als ob der Carolus Magnus solche zuerst aufgebracht habe. Den Namen bekamen sie von der Kayserl. Wohnung und Hof-Lager/ die Phalentz oder Palenz genennet ward/ daher diese Benennung nicht von dem Lateinischen Platio hergehohlet werden darf. Weil nun die Fränckische und auch die Teutsche Kayser kein beständiges Hof-Lager hatten/ sondern dieser an dem/ ein anderer wieder an einem andern Orte solches aufschluge/ so entstunden daraus auch verschiedene ansehnliche Pfaltzgrafschaften/ sintemahl an jedem Orte/ wo sie ein Hof-Lager zu halten pflegeten/ ein Pfaltz-Graf hingesetzet wurde. Im teutschen Reiche/ ist der Pfaltz-Graf am Rhein / weil sich dieser stets um den Kayser befand/ nicht nur der erste/ sondern auch der Vornehmste gewesen/ daher er auch eigentlich der Hof-Pfaltz-Graf hiesse. Seine Würde war anfänglich nicht erblich/ sondern die Kayser gaben solche/ wem sie Vid. Luc. Grafen-Saal. p. 749. V. Conring Cens Diplom. Lindov. c. XI. V. Fritsch. de Palatiis. V. Lehm. Chron. Spir. passim Freh. orig. Palat. Fritsch. l. eit. V. Toln. Hist. Palat. c. 2. 3.
dem Glantz und Ruhm dieses großmächtigsten Hauses gantz nichts. Denn obschon dessen Ursprung nicht in dem Aschen-Hauffen mehr erwehnten Wittikindi gesuchet werden darff/ so ist solcher doch Uhralt/ und gar ruhmbar. Man wird nemlich mit weit bessern Grunde fortkommen/ wann die Ableitung von den alten Grafen von Wettein und Budsetz geschicht/ deren Vorfahren vermuhtlich von einen vornehmen Sächsischen Hause entsprossen gewesen/ und die von dem Carolo Magno das Amt der Missorum regiorum, oder Königliche Stadthalter in denen Orten/ daraus nachher die Grafschaft Wettin entstanden/ mögen erhalten haben/ indem sie in dieser Würde / gleich andern ihres gleichen/ sich mit der Zeit erblich gemacht/ bis sie endlich Marggrafen zu Meissen/ geworden/ und also zum heutigen Hause Sachsen den Grund geleget haben/ zwar ist es an dem/ es wollen diese Grafen von Wettin einige auch von dem Wittikindo herleiten/ allein die Zeugnisse/ darauf sie sich gründen / sind alle aus neuen/ oder doch nicht gar zu alten Scribenten genommen/ daher auch auf solche nicht zu Fussen/ und gehet man sicherer/ wann man bekennet / daß der wahre Ursprung der Wettinischen Grafen uns unbekannt sey. Die hohe Würde eines Pfaltz-Grafen in Sachsen ist bey diesem Hause von vielen Jahrhunderten her gewesen/ wie darvon oben bereits gedacht worden. Es ist aber wegen der Pfaltzgrafen/ zu wissen/ daß es deren verschiedener Arten gegeben. Anfänglich hat man nur von einem/ nemlich von dem am Kayserlichen Hofe gewust/ der auch Comes Palatii genennet ward: Nach diesem/ und damit die Reichs-Angelegenheiten desto besser verrichtet würden/ sind deren auch in denen Reichslanden gesetzet worden / die sich doch wiederum nicht in einerley Ansehen und Gewalt befanden. Der erste Ursprung dieser Pfaltzgrafen gehöret in das sämtliche Reich/ jedoch folget daraus noch nicht / als ob der Carolus Magnus solche zuerst aufgebracht habe. Den Namen bekamen sie von der Kayserl. Wohnung und Hof-Lager/ die Phalentz oder Palenz genennet ward/ daher diese Benennung nicht von dem Lateinischen Platio hergehohlet werden darf. Weil nun die Fränckische und auch die Teutsche Kayser kein beständiges Hof-Lager hatten/ sondern dieser an dem/ ein anderer wieder an einem andern Orte solches aufschluge/ so entstunden daraus auch verschiedene ansehnliche Pfaltzgrafschaften/ sintemahl an jedem Orte/ wo sie ein Hof-Lager zu halten pflegeten/ ein Pfaltz-Graf hingesetzet wurde. Im teutschen Reiche/ ist der Pfaltz-Graf am Rhein / weil sich dieser stets um den Kayser befand/ nicht nur der erste/ sondern auch der Vornehmste gewesen/ daher er auch eigentlich der Hof-Pfaltz-Graf hiesse. Seine Würde war anfänglich nicht erblich/ sondern die Kayser gaben solche/ wem sie Vid. Luc. Grafen-Saal. p. 749. V. Conring Cens Diplom. Lindov. c. XI. V. Fritsch. de Palatiis. V. Lehm. Chron. Spir. passim Freh. orig. Palat. Fritsch. l. eit. V. Toln. Hist. Palat. c. 2. 3.
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dem Glantz und Ruhm dieses großmächtigsten Hauses gantz nichts. Denn obschon dessen Ursprung nicht in dem Aschen-Hauffen mehr erwehnten Wittikindi gesuchet werden darff/ so ist solcher doch Uhralt/ und gar ruhmbar. Man wird nemlich mit weit bessern Grunde fortkommen/ wann die Ableitung von den alten Grafen von Wettein und Budsetz geschicht/ deren Vorfahren vermuhtlich von einen vornehmen Sächsischen Hause entsprossen gewesen/ und die von dem Carolo Magno das Amt der Missorum regiorum, oder Königliche Stadthalter in denen Orten/ daraus nachher die Grafschaft Wettin entstanden/ mögen erhalten haben/ indem sie in dieser Würde / gleich andern ihres gleichen/ sich mit der Zeit erblich gemacht/ bis sie endlich Marggrafen zu Meissen/ geworden/ und also zum heutigen Hause Sachsen den Grund geleget haben/ zwar ist es an dem/ es wollen diese Grafen von Wettin einige auch von dem Wittikindo herleiten/ allein die Zeugnisse/ darauf sie sich gründen / sind alle aus neuen/ oder doch nicht gar zu alten Scribenten genommen/ daher auch auf solche nicht zu Fussen/ und gehet man sicherer/ wann man bekennet / daß der wahre Ursprung der Wettinischen Grafen uns unbekannt sey. Die hohe Würde eines Pfaltz-Grafen in Sachsen ist bey diesem Hause von vielen Jahrhunderten her gewesen/ wie darvon oben bereits gedacht worden. Es ist aber wegen der Pfaltzgrafen/ zu wissen/ daß es deren verschiedener Arten gegeben. Anfänglich hat man nur von einem/ nemlich von dem am Kayserlichen Hofe gewust/ der auch Comes Palatii genennet ward: Nach diesem/ und damit die Reichs-Angelegenheiten desto besser verrichtet würden/ sind deren auch in denen Reichslanden gesetzet worden / die sich doch wiederum nicht in einerley Ansehen und Gewalt befanden. Der erste Ursprung dieser Pfaltzgrafen gehöret in das sämtliche Reich/ jedoch folget daraus noch nicht / als ob der Carolus Magnus solche zuerst aufgebracht habe. Den Namen bekamen sie von der Kayserl. Wohnung und Hof-Lager/ die Phalentz oder Palenz genennet ward/ daher diese Benennung nicht von dem Lateinischen Platio hergehohlet werden darf. Weil nun die Fränckische und auch die Teutsche Kayser kein beständiges Hof-Lager hatten/ sondern dieser an dem/ ein anderer wieder an einem andern Orte solches aufschluge/ so entstunden daraus auch verschiedene ansehnliche Pfaltzgrafschaften/ sintemahl an jedem Orte/ wo sie ein Hof-Lager zu halten pflegeten/ ein Pfaltz-Graf hingesetzet wurde. Im teutschen Reiche/ ist der Pfaltz-Graf am Rhein / weil sich dieser stets um den Kayser befand/ nicht nur der erste/ sondern auch der Vornehmste gewesen/ daher er auch eigentlich der Hof-Pfaltz-Graf hiesse. Seine Würde war anfänglich nicht erblich/ sondern die Kayser gaben solche/ wem sie
Vid. Luc. Grafen-Saal. p. 749.
V. Conring Cens Diplom. Lindov. c. XI.
V. Fritsch. de Palatiis.
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