Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Assecuration vor die Ritterschaft in der Chur-Marck Brandenburg.

Demnach der Allerdurchlauchtigste/ Großmächtigste Fürst und Herr/ Herr Friderich Wilhelm/ König in Preussen/ sc. sc. sc. Unser Allergnädigster König und Herr/ bey der/ vor die Wohlfahrt und das Aufnehmen Dero getreuen gesamten Lande Unterthanen/ auch absonderlich/ vor den Wohlstand Dero Löblichen Ritterschaft der Chur und Marck Brandenburg auf dies- und jenseit der Oder und Elbe/ unermüdet tragenden Landes - Väterlichen Sorgfalt/ unter andern auch bey sich erwogen/ wie vielen beschwerlichen Lasten und Incommoditäten ermeldte Dero Ritterschaft und Vasallen, wegen der/ auf ihren Güthern haftenden Lehns-Qualität und darvon dependirenden Lehns-Muthungen/ Investituren / Verfolgung der gesamten Hand/ zum öftern erfordertern Consense, Concessionen und andern dergleichen Obliegenheiten unterworffen/ bey deren unterlassenen Beobachtung die Vasallen in weitläuftige und öfters den gäntzlichen Verlust der Güter/ oder wenigstens schwere Geld-Straffen und andere schädliche Suiten nach sich ziehende Processe verwickelt werden/ zugeschweigen/ was Ungelegenheit es auch sonsten in den Adelichen Familien verursachet/ daß dieselbe/ wann sie gleich in der eussersten Noth stecken/ oder ihren mercklichen Nutzen dadurch schaffen können/ dennoch ihre Güther weder alieniren/ noch verpfänden/ am allerwenigsten in favorem des Weiblichen Geschlechts und der Allodial Erben darvon disponiren können/ und was Seuftzen und Wehklagen daraus zu entstehen pfleget/ wann bey erfolgender Apertur und Caducität der Güther/ die hinterbleibende Wittwen und Töchter aus den Güthern verstossen und vertrieben werden/ auch ihnen oft nicht so viel übrig bleibet/ wovon sie ihren nohtdürftigen Lebens-Unterhalt ziehen können.

Als haben Allerhöchst-gedachte Seine Königliche Majestät aus diesen und mehr anderen Sie darzu bewegenden triftigen Ursachen/ vornemlich aber aus angestammter Königl. Hulde und Clementz, zu Sublevirung Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leute/ sich entschlossen/ alle und jede in der Chur und Marck Brandenburg belegene Lehne vor Allodial - und Erb-Güther zu erklähren/ und den darauf haftenden Nexum Feudalem, nebst allen darvon dependirenden Oneribus und praestandis, gegen Erlegung eines gewissen Jährlichen Canonis, gäntzlich aufzuheben/ gestalt sie solches auch ermeldter Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leuten/ durch die/ von ihnen/ zu solchem Ende anhero geforderte Deputirte schon vor einiger Zeit allergnädigst bekannt machen lassen/ indem zu denselben gesetztem Landes-Väterlichen Vertrauen/ sie samt ihrer Posterität zu ewigen Zeiten solches vor ein

Assecuration vor die Ritterschaft in der Chur-Marck Brandenburg.

Demnach der Allerdurchlauchtigste/ Großmächtigste Fürst und Herr/ Herr Friderich Wilhelm/ König in Preussen/ sc. sc. sc. Unser Allergnädigster König und Herr/ bey der/ vor die Wohlfahrt und das Aufnehmen Dero getreuen gesamten Lande Unterthanen/ auch absonderlich/ vor den Wohlstand Dero Löblichen Ritterschaft der Chur und Marck Brandenburg auf dies- und jenseit der Oder und Elbe/ unermüdet tragenden Landes - Väterlichen Sorgfalt/ unter andern auch bey sich erwogen/ wie vielen beschwerlichen Lasten und Incommoditäten ermeldte Dero Ritterschaft und Vasallen, wegen der/ auf ihren Güthern haftenden Lehns-Qualität und darvon dependirenden Lehns-Muthungen/ Investituren / Verfolgung der gesamten Hand/ zum öftern erfordertern Consense, Concessionen und andern dergleichen Obliegenheiten unterworffen/ bey deren unterlassenen Beobachtung die Vasallen in weitläuftige und öfters den gäntzlichen Verlust der Güter/ oder wenigstens schwere Geld-Straffen und andere schädliche Suiten nach sich ziehende Processe verwickelt werden/ zugeschweigen/ was Ungelegenheit es auch sonsten in den Adelichen Familien verursachet/ daß dieselbe/ wann sie gleich in der eussersten Noth stecken/ oder ihren mercklichen Nutzen dadurch schaffen können/ dennoch ihre Güther weder alieniren/ noch verpfänden/ am allerwenigsten in favorem des Weiblichen Geschlechts und der Allodial Erben darvon disponiren können/ und was Seuftzen und Wehklagen daraus zu entstehen pfleget/ wann bey erfolgender Apertur und Caducität der Güther/ die hinterbleibende Wittwen und Töchter aus den Güthern verstossen und vertrieben werden/ auch ihnen oft nicht so viel übrig bleibet/ wovon sie ihren nohtdürftigen Lebens-Unterhalt ziehen können.

Als haben Allerhöchst-gedachte Seine Königliche Majestät aus diesen und mehr anderen Sie darzu bewegenden triftigen Ursachen/ vornemlich aber aus angestammter Königl. Hulde und Clementz, zu Sublevirung Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leute/ sich entschlossen/ alle und jede in der Chur und Marck Brandenburg belegene Lehne vor Allodial - und Erb-Güther zu erklähren/ und den darauf haftenden Nexum Feudalem, nebst allen darvon dependirenden Oneribus und praestandis, gegen Erlegung eines gewissen Jährlichen Canonis, gäntzlich aufzuheben/ gestalt sie solches auch ermeldter Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leuten/ durch die/ von ihnen/ zu solchem Ende anhero geforderte Deputirte schon vor einiger Zeit allergnädigst bekannt machen lassen/ indem zu denselben gesetztem Landes-Väterlichen Vertrauen/ sie samt ihrer Posterität zu ewigen Zeiten solches vor ein

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0352" n="305"/>
        <p>Assecuration vor die Ritterschaft in der Chur-Marck Brandenburg.</p>
        <p>Demnach der Allerdurchlauchtigste/ Großmächtigste Fürst und Herr/ Herr                      Friderich Wilhelm/ König in Preussen/ sc. sc. sc. Unser Allergnädigster König                      und Herr/ bey der/ vor die Wohlfahrt und das Aufnehmen Dero getreuen gesamten                      Lande Unterthanen/ auch absonderlich/ vor den Wohlstand Dero Löblichen                      Ritterschaft der Chur und Marck Brandenburg auf dies- und jenseit der Oder und                      Elbe/ unermüdet tragenden Landes - Väterlichen Sorgfalt/ unter andern auch bey                      sich erwogen/ wie vielen beschwerlichen Lasten und Incommoditäten ermeldte Dero                      Ritterschaft und Vasallen, wegen der/ auf ihren Güthern haftenden                      Lehns-Qualität und darvon dependirenden Lehns-Muthungen/ Investituren /                      Verfolgung der gesamten Hand/ zum öftern erfordertern Consense, Concessionen                      und andern dergleichen Obliegenheiten unterworffen/ bey deren unterlassenen                      Beobachtung die Vasallen in weitläuftige und öfters den gäntzlichen Verlust der                      Güter/ oder wenigstens schwere Geld-Straffen und andere schädliche Suiten nach                      sich ziehende Processe verwickelt werden/ zugeschweigen/ was Ungelegenheit es                      auch sonsten in den Adelichen Familien verursachet/ daß dieselbe/ wann sie                      gleich in der eussersten Noth stecken/ oder ihren mercklichen Nutzen dadurch                      schaffen können/ dennoch ihre Güther weder alieniren/ noch verpfänden/ am                      allerwenigsten in favorem des Weiblichen Geschlechts und der Allodial Erben                      darvon disponiren können/ und was Seuftzen und Wehklagen daraus zu entstehen                      pfleget/ wann bey erfolgender Apertur und Caducität der Güther/ die                      hinterbleibende Wittwen und Töchter aus den Güthern verstossen und vertrieben                      werden/ auch ihnen oft nicht so viel übrig bleibet/ wovon sie ihren                      nohtdürftigen Lebens-Unterhalt ziehen können.</p>
        <p>Als haben Allerhöchst-gedachte Seine Königliche Majestät aus diesen und mehr                      anderen Sie darzu bewegenden triftigen Ursachen/ vornemlich aber aus                      angestammter Königl. Hulde und Clementz, zu Sublevirung Dero getreuen                      Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leute/ sich entschlossen/ alle und jede in                      der Chur und Marck Brandenburg belegene Lehne vor Allodial - und Erb-Güther zu                      erklähren/ und den darauf haftenden Nexum Feudalem, nebst allen darvon                      dependirenden Oneribus und praestandis, gegen Erlegung eines gewissen Jährlichen                      Canonis, gäntzlich aufzuheben/ gestalt sie solches auch ermeldter Dero getreuen                      Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leuten/ durch die/ von ihnen/ zu solchem                      Ende anhero geforderte Deputirte schon vor einiger Zeit allergnädigst bekannt                      machen lassen/ indem zu denselben gesetztem Landes-Väterlichen Vertrauen/ sie                      samt ihrer Posterität zu ewigen Zeiten solches vor ein
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[305/0352] Assecuration vor die Ritterschaft in der Chur-Marck Brandenburg. Demnach der Allerdurchlauchtigste/ Großmächtigste Fürst und Herr/ Herr Friderich Wilhelm/ König in Preussen/ sc. sc. sc. Unser Allergnädigster König und Herr/ bey der/ vor die Wohlfahrt und das Aufnehmen Dero getreuen gesamten Lande Unterthanen/ auch absonderlich/ vor den Wohlstand Dero Löblichen Ritterschaft der Chur und Marck Brandenburg auf dies- und jenseit der Oder und Elbe/ unermüdet tragenden Landes - Väterlichen Sorgfalt/ unter andern auch bey sich erwogen/ wie vielen beschwerlichen Lasten und Incommoditäten ermeldte Dero Ritterschaft und Vasallen, wegen der/ auf ihren Güthern haftenden Lehns-Qualität und darvon dependirenden Lehns-Muthungen/ Investituren / Verfolgung der gesamten Hand/ zum öftern erfordertern Consense, Concessionen und andern dergleichen Obliegenheiten unterworffen/ bey deren unterlassenen Beobachtung die Vasallen in weitläuftige und öfters den gäntzlichen Verlust der Güter/ oder wenigstens schwere Geld-Straffen und andere schädliche Suiten nach sich ziehende Processe verwickelt werden/ zugeschweigen/ was Ungelegenheit es auch sonsten in den Adelichen Familien verursachet/ daß dieselbe/ wann sie gleich in der eussersten Noth stecken/ oder ihren mercklichen Nutzen dadurch schaffen können/ dennoch ihre Güther weder alieniren/ noch verpfänden/ am allerwenigsten in favorem des Weiblichen Geschlechts und der Allodial Erben darvon disponiren können/ und was Seuftzen und Wehklagen daraus zu entstehen pfleget/ wann bey erfolgender Apertur und Caducität der Güther/ die hinterbleibende Wittwen und Töchter aus den Güthern verstossen und vertrieben werden/ auch ihnen oft nicht so viel übrig bleibet/ wovon sie ihren nohtdürftigen Lebens-Unterhalt ziehen können. Als haben Allerhöchst-gedachte Seine Königliche Majestät aus diesen und mehr anderen Sie darzu bewegenden triftigen Ursachen/ vornemlich aber aus angestammter Königl. Hulde und Clementz, zu Sublevirung Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leute/ sich entschlossen/ alle und jede in der Chur und Marck Brandenburg belegene Lehne vor Allodial - und Erb-Güther zu erklähren/ und den darauf haftenden Nexum Feudalem, nebst allen darvon dependirenden Oneribus und praestandis, gegen Erlegung eines gewissen Jährlichen Canonis, gäntzlich aufzuheben/ gestalt sie solches auch ermeldter Dero getreuen Ritterschaft/ Vasallen und Lehn-Leuten/ durch die/ von ihnen/ zu solchem Ende anhero geforderte Deputirte schon vor einiger Zeit allergnädigst bekannt machen lassen/ indem zu denselben gesetztem Landes-Väterlichen Vertrauen/ sie samt ihrer Posterität zu ewigen Zeiten solches vor ein

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/352
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/352>, abgerufen am 22.11.2024.