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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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auch mit zwey hundert Pferden auf den Nohtfall ihm beyzuspringen. Solch Vorbringen aber konte dem König nicht wohl gefallen/ und zerschlug alle gütliche Handlung; Sandten demnach die Ordens Herren zum Fürsten in Pommern/ und versuchten an sie/ ob sie ihre Gerechtigkeit an dem Lande/ so jetzund die Creutz Herren inne hatten / verkauffen wolten. Aber der Anschlag wolt auch nicht auf dieser Seiten angehen; derowegen sandten sie an Marggraf Woldemar, und kauften demselben erstlich ein Theil Pommerellen/ darin Dantzig/ Dirsau/ Schweetz liegen/ gerad als wenn solches Land sein Eigenthum wäre/ für eine geringe Summe als zehntausend Schock ab; treffen bald darauf noch einen Kauff/ und sagen ihm für das übrige Pomm erellen bis an die Stolpe hundert tausend Marck breiter Groschen zu. Der Marggraf aber behielt in solchem Kauf für sich Stolpe/ Rügenwald/ Schlage / Poluau/ Tauchel/ und die darum belegene Landschafft/ und setzte dahin seine Leute/ die sich Palatinos, oder auch wohl Ritter über Pommern nenneten/ wie aus etlichen alten Briefen zusehen. Aber hierinnen vermeinte Hertzog Wartislaff in Pommern dem in der Theilung mit seinem Bruder Otten, Wolgast zu gefallen war / daß ihm und dem Pommerischen Hause gar ungütlich geschehen wäre/ insonderheit / weil er vermuthen müste/ daß das übrige theil von hinter Pommern auch durch einen Kauf oder sonsten mit Gewalt/ an den Orden möchte gebracht werden; sammlete derowegen in Eil ein Kriegs-Volck/ zog damit auf benannte Städte/ und das Land von der Stolpe bis an den Gollenberg ein/ und verjagte daraus/ was er an Märckischen Leuten sand/ und vertheidigte es wider dem Marggrafen so lange / bis ein Vertrag aufgerichtet ward/ darin gemeltes Land Hertzog Wartislaffen und seinen Erben ruhiglich zu lassen versprochen ist. Aber sobald könnte der König in Pohlen und der Orden über das andere Theil das hinter Pommern von der Stolpe bis an Dantzig zu rechnen sich nicht vertragen/ der König hat die Sache bey den Commissariis, so er vom Pabst Johanne XXII. auswürckte/ ein gantz Jahr verhören lassen/ die denn auch geschlossen haben: der Orden solte dem Könige Pommerellen abtreten/ und drey tausend Marck Polnisch für die Nutzung/ auch hundert und funfftzig Bömische Schock vor Kost und Zehrung entrichten. Der Orden wolte die Sache durch Appellation aufhalten/ ist aber wegen des Ungegehorsams/ dem Pabst in dem gemachten Schluß zu gehorsamen von denen Commissarien/ welche waren der Ertz-Bischoff von Gniesen/ der Bischoff von Posen/ und ein Magilwensischer Abt in dem Bann gethan. Darauf hat der König Uladislaus, mit den Pommerischen Fürsten einen solchen Bund aufgerichtet/ daß die sämtlich auf ihre eigene Unkosten wieder den Orden alle ihre Macht aufbringen wollten/ und was auf jenseit der Bra am Lande/ Städten und Schlössern gewonnen würde/ daß solte bey der Cron

auch mit zwey hundert Pferden auf den Nohtfall ihm beyzuspringen. Solch Vorbringen aber konte dem König nicht wohl gefallen/ und zerschlug alle gütliche Handlung; Sandten demnach die Ordens Herren zum Fürsten in Pommern/ und versuchten an sie/ ob sie ihre Gerechtigkeit an dem Lande/ so jetzund die Creutz Herren inne hatten / verkauffen wolten. Aber der Anschlag wolt auch nicht auf dieser Seiten angehen; derowegen sandten sie an Marggraf Woldemar, und kauften demselben erstlich ein Theil Pommerellen/ darin Dantzig/ Dirsau/ Schweetz liegen/ gerad als wenn solches Land sein Eigenthum wäre/ für eine geringe Summe als zehntausend Schock ab; treffen bald darauf noch einen Kauff/ und sagen ihm für das übrige Pomm erellen bis an die Stolpe hundert tausend Marck breiter Groschen zu. Der Marggraf aber behielt in solchem Kauf für sich Stolpe/ Rügenwald/ Schlage / Poluau/ Tauchel/ und die darum belegene Landschafft/ und setzte dahin seine Leute/ die sich Palatinos, oder auch wohl Ritter über Pommern nenneten/ wie aus etlichen alten Briefen zusehen. Aber hierinnen vermeinte Hertzog Wartislaff in Pommern dem in der Theilung mit seinem Bruder Otten, Wolgast zu gefallen war / daß ihm und dem Pommerischen Hause gar ungütlich geschehen wäre/ insonderheit / weil er vermuthen müste/ daß das übrige theil von hinter Pommern auch durch einen Kauf oder sonsten mit Gewalt/ an den Orden möchte gebracht werden; sammlete derowegen in Eil ein Kriegs-Volck/ zog damit auf benannte Städte/ und das Land von der Stolpe bis an den Gollenberg ein/ und verjagte daraus/ was er an Märckischen Leuten sand/ und vertheidigte es wider dem Marggrafen so lange / bis ein Vertrag aufgerichtet ward/ darin gemeltes Land Hertzog Wartislaffen und seinen Erben ruhiglich zu lassen versprochen ist. Aber sobald könnte der König in Pohlen und der Orden über das andere Theil das hinter Pommern von der Stolpe bis an Dantzig zu rechnen sich nicht vertragen/ der König hat die Sache bey den Commissariis, so er vom Pabst Johanne XXII. auswürckte/ ein gantz Jahr verhören lassen/ die denn auch geschlossen haben: der Orden solte dem Könige Pommerellen abtreten/ und drey tausend Marck Polnisch für die Nutzung/ auch hundert und funfftzig Bömische Schock vor Kost und Zehrung entrichten. Der Orden wolte die Sache durch Appellation aufhalten/ ist aber wegen des Ungegehorsams/ dem Pabst in dem gemachten Schluß zu gehorsamen von denen Commissarien/ welche waren der Ertz-Bischoff von Gniesen/ der Bischoff von Posen/ und ein Magilwensischer Abt in dem Bann gethan. Darauf hat der König Uladislaus, mit den Pommerischen Fürsten einen solchen Bund aufgerichtet/ daß die sämtlich auf ihre eigene Unkosten wieder den Orden alle ihre Macht aufbringen wollten/ und was auf jenseit der Bra am Lande/ Städten und Schlössern gewonnen würde/ daß solte bey der Cron

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[287/0334] auch mit zwey hundert Pferden auf den Nohtfall ihm beyzuspringen. Solch Vorbringen aber konte dem König nicht wohl gefallen/ und zerschlug alle gütliche Handlung; Sandten demnach die Ordens Herren zum Fürsten in Pommern/ und versuchten an sie/ ob sie ihre Gerechtigkeit an dem Lande/ so jetzund die Creutz Herren inne hatten / verkauffen wolten. Aber der Anschlag wolt auch nicht auf dieser Seiten angehen; derowegen sandten sie an Marggraf Woldemar, und kauften demselben erstlich ein Theil Pommerellen/ darin Dantzig/ Dirsau/ Schweetz liegen/ gerad als wenn solches Land sein Eigenthum wäre/ für eine geringe Summe als zehntausend Schock ab; treffen bald darauf noch einen Kauff/ und sagen ihm für das übrige Pomm erellen bis an die Stolpe hundert tausend Marck breiter Groschen zu. Der Marggraf aber behielt in solchem Kauf für sich Stolpe/ Rügenwald/ Schlage / Poluau/ Tauchel/ und die darum belegene Landschafft/ und setzte dahin seine Leute/ die sich Palatinos, oder auch wohl Ritter über Pommern nenneten/ wie aus etlichen alten Briefen zusehen. Aber hierinnen vermeinte Hertzog Wartislaff in Pommern dem in der Theilung mit seinem Bruder Otten, Wolgast zu gefallen war / daß ihm und dem Pommerischen Hause gar ungütlich geschehen wäre/ insonderheit / weil er vermuthen müste/ daß das übrige theil von hinter Pommern auch durch einen Kauf oder sonsten mit Gewalt/ an den Orden möchte gebracht werden; sammlete derowegen in Eil ein Kriegs-Volck/ zog damit auf benannte Städte/ und das Land von der Stolpe bis an den Gollenberg ein/ und verjagte daraus/ was er an Märckischen Leuten sand/ und vertheidigte es wider dem Marggrafen so lange / bis ein Vertrag aufgerichtet ward/ darin gemeltes Land Hertzog Wartislaffen und seinen Erben ruhiglich zu lassen versprochen ist. Aber sobald könnte der König in Pohlen und der Orden über das andere Theil das hinter Pommern von der Stolpe bis an Dantzig zu rechnen sich nicht vertragen/ der König hat die Sache bey den Commissariis, so er vom Pabst Johanne XXII. auswürckte/ ein gantz Jahr verhören lassen/ die denn auch geschlossen haben: der Orden solte dem Könige Pommerellen abtreten/ und drey tausend Marck Polnisch für die Nutzung/ auch hundert und funfftzig Bömische Schock vor Kost und Zehrung entrichten. Der Orden wolte die Sache durch Appellation aufhalten/ ist aber wegen des Ungegehorsams/ dem Pabst in dem gemachten Schluß zu gehorsamen von denen Commissarien/ welche waren der Ertz-Bischoff von Gniesen/ der Bischoff von Posen/ und ein Magilwensischer Abt in dem Bann gethan. Darauf hat der König Uladislaus, mit den Pommerischen Fürsten einen solchen Bund aufgerichtet/ daß die sämtlich auf ihre eigene Unkosten wieder den Orden alle ihre Macht aufbringen wollten/ und was auf jenseit der Bra am Lande/ Städten und Schlössern gewonnen würde/ daß solte bey der Cron

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/334>, abgerufen am 19.05.2024.