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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Wartislaffen haben wolte/ oder die Stadt zu plündern dräuete. Derowegen machte sich Wartislaff zu denen Creutz-Herren nach Elbingen/ und beschwerte sich beydes über seinen Bruder/ und über den Marggrafen/ trug ihnen auch alle seine Länder auf/ welche sie beyde inne hatten/ so fern ihm Hülffe geleistet würde. Aber da solche so bald nicht kam/ fiel er in eine Kranckheit/ und starb bey seinem Schwieger-Vatter Semovito in der Masow. Mittler weile legten sich Mestowin und Boleslaff aus Polen mit Vor-Pommerischer Hülffe für Dantzig/ und zwungen sie zur Ubergabe: Welche denn auch alsofort Boleslaffen für aufgewandte Unkosten zum Pfandschilling vom Mostowin eingeräumet ward/ die er so lang er lebete / einbehalten hat; aber so bald er verstarb/ hat Mestowin sich des Schlosses und der Stadt Dantzig bemächtiget/ und daraus die Pohlen/ wie er gekonnt / gebracht/ und aufm Schloß/ so lange er gelebet/ seine Residentz gehabt/ und dem Bischof Alberto von Wladislaff/ die beyde Dörffer Schrübbelow und Vitomin / so den Dantzigern gehörten/ ewiglich zugestellet. Hiezwischen thate der Orden bey Hertzog Mestowin vielfältige Anregung wegen der Ubergabe und Abtretung der Landschaften/ so ihm von den dreyen Brüdern Wartislaff/ Sambor und Ratibor / Hertzog Schwantipolcken Brüdern/ als ihr Antheil Landes aufgetragen waren; Er aber wolte dem Orden hieren keinesweges zu Willen seyn/ darum ward er auch von ihnen feindlich überzogen. Es legte sich also fort hie zwischen ein Papistischer Gesandter/ der Bischof von Firmian/ welcher die Sache auf des Ordens Seite zwar unrichtig befand/ weil die drey Fürsten ohne ihres Brudern und Vettern willen/ der geschehenen Ubergabe nicht wären mächtig gewesen; dennoch hat sich der Hertzog Mestowin Friede zu behalten/ dahin bereden lassen/ daß er dem Orden das Schlos Mewe nebst funfzehen Dörffern übergeben/ welches der erste Fuß gewesen/ welchen der Orden in Pommern gesetzt. Weil nun aber der Hertzog Mestowin keinen Männlichen Erben hatte/ that die sämtliche Landschaft die Anregung bey ihm/ daß er bey seinem Leben/ auf den Fall/ da er also abgehen solte/ der Landschafr einen gewissen Herrn ernennete. Er erklärte sich zwar / daß die Herren in Pommern nicht allein die necheste Vettern und Erben wären / sondern daß er auch Hertzog Barnim die Abwartung seines Landes vorlängst zugesaget hätte/ dabey es auch zu Wendung grosser Ungelegenheit bleiben müste. Aber dieser Vorschlag hat bey der Landschaft keine statt sinden mögen/ theils weil die Fürsten in Vorpommern die Wenden aus ihrem Lande/ wie sie gekonnt / gehoben hätten/ und dieselben zu keinen Ehren und Aemtern kommen liessen / welches ihnen auch dieses Orts in Hinter - Pommern begegnen würde; theils weil neulich da Ratibori des ersten Stamm in Bartholomäo dem Hertzog von Stettin abgegangen war/ die Vorpommerische Linie/ so von Wartislaf dem ersten herkomt / denen Hinter-Pommerischen Fürsten ihr Antheil versa-

Wartislaffen haben wolte/ oder die Stadt zu plündern dräuete. Derowegen machte sich Wartislaff zu denen Creutz-Herren nach Elbingen/ und beschwerte sich beydes über seinen Bruder/ und über den Marggrafen/ trug ihnen auch alle seine Länder auf/ welche sie beyde inne hatten/ so fern ihm Hülffe geleistet würde. Aber da solche so bald nicht kam/ fiel er in eine Kranckheit/ und starb bey seinem Schwieger-Vatter Semovito in der Masow. Mittler weile legten sich Mestowin und Boleslaff aus Polen mit Vor-Pommerischer Hülffe für Dantzig/ und zwungen sie zur Ubergabe: Welche denn auch alsofort Boleslaffen für aufgewandte Unkosten zum Pfandschilling vom Mostowin eingeräumet ward/ die er so lang er lebete / einbehalten hat; aber so bald er verstarb/ hat Mestowin sich des Schlosses und der Stadt Dantzig bemächtiget/ und daraus die Pohlen/ wie er gekonnt / gebracht/ und aufm Schloß/ so lange er gelebet/ seine Residentz gehabt/ und dem Bischof Alberto von Wladislaff/ die beyde Dörffer Schrübbelow und Vitomin / so den Dantzigern gehörten/ ewiglich zugestellet. Hiezwischen thate der Orden bey Hertzog Mestowin vielfältige Anregung wegen der Ubergabe und Abtretung der Landschaften/ so ihm von den dreyen Brüdern Wartislaff/ Sambor und Ratibor / Hertzog Schwantipolcken Brüdern/ als ihr Antheil Landes aufgetragen waren; Er aber wolte dem Orden hieren keinesweges zu Willen seyn/ darum ward er auch von ihnen feindlich überzogen. Es legte sich also fort hie zwischen ein Papistischer Gesandter/ der Bischof von Firmian/ welcher die Sache auf des Ordens Seite zwar unrichtig befand/ weil die drey Fürsten ohne ihres Brudern und Vettern willen/ der geschehenen Ubergabe nicht wären mächtig gewesen; dennoch hat sich der Hertzog Mestowin Friede zu behalten/ dahin bereden lassen/ daß er dem Orden das Schlos Mewe nebst funfzehen Dörffern übergeben/ welches der erste Fuß gewesen/ welchen der Orden in Pommern gesetzt. Weil nun aber der Hertzog Mestowin keinen Männlichen Erben hatte/ that die sämtliche Landschaft die Anregung bey ihm/ daß er bey seinem Leben/ auf den Fall/ da er also abgehen solte/ der Landschafr einen gewissen Herrn ernennete. Er erklärte sich zwar / daß die Herren in Pommern nicht allein die necheste Vettern und Erben wären / sondern daß er auch Hertzog Barnim die Abwartung seines Landes vorlängst zugesaget hätte/ dabey es auch zu Wendung grosser Ungelegenheit bleiben müste. Aber dieser Vorschlag hat bey der Landschaft keine statt sinden mögen/ theils weil die Fürsten in Vorpommern die Wenden aus ihrem Lande/ wie sie gekonnt / gehoben hätten/ und dieselben zu keinen Ehren und Aemtern kommen liessen / welches ihnen auch dieses Orts in Hinter - Pommern begegnen würde; theils weil neulich da Ratibori des ersten Stamm in Bartholomäo dem Hertzog von Stettin abgegangen war/ die Vorpommerische Linie/ so von Wartislaf dem ersten herkomt / denen Hinter-Pommerischen Fürsten ihr Antheil versa-

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[284/0331] Wartislaffen haben wolte/ oder die Stadt zu plündern dräuete. Derowegen machte sich Wartislaff zu denen Creutz-Herren nach Elbingen/ und beschwerte sich beydes über seinen Bruder/ und über den Marggrafen/ trug ihnen auch alle seine Länder auf/ welche sie beyde inne hatten/ so fern ihm Hülffe geleistet würde. Aber da solche so bald nicht kam/ fiel er in eine Kranckheit/ und starb bey seinem Schwieger-Vatter Semovito in der Masow. Mittler weile legten sich Mestowin und Boleslaff aus Polen mit Vor-Pommerischer Hülffe für Dantzig/ und zwungen sie zur Ubergabe: Welche denn auch alsofort Boleslaffen für aufgewandte Unkosten zum Pfandschilling vom Mostowin eingeräumet ward/ die er so lang er lebete / einbehalten hat; aber so bald er verstarb/ hat Mestowin sich des Schlosses und der Stadt Dantzig bemächtiget/ und daraus die Pohlen/ wie er gekonnt / gebracht/ und aufm Schloß/ so lange er gelebet/ seine Residentz gehabt/ und dem Bischof Alberto von Wladislaff/ die beyde Dörffer Schrübbelow und Vitomin / so den Dantzigern gehörten/ ewiglich zugestellet. Hiezwischen thate der Orden bey Hertzog Mestowin vielfältige Anregung wegen der Ubergabe und Abtretung der Landschaften/ so ihm von den dreyen Brüdern Wartislaff/ Sambor und Ratibor / Hertzog Schwantipolcken Brüdern/ als ihr Antheil Landes aufgetragen waren; Er aber wolte dem Orden hieren keinesweges zu Willen seyn/ darum ward er auch von ihnen feindlich überzogen. Es legte sich also fort hie zwischen ein Papistischer Gesandter/ der Bischof von Firmian/ welcher die Sache auf des Ordens Seite zwar unrichtig befand/ weil die drey Fürsten ohne ihres Brudern und Vettern willen/ der geschehenen Ubergabe nicht wären mächtig gewesen; dennoch hat sich der Hertzog Mestowin Friede zu behalten/ dahin bereden lassen/ daß er dem Orden das Schlos Mewe nebst funfzehen Dörffern übergeben/ welches der erste Fuß gewesen/ welchen der Orden in Pommern gesetzt. Weil nun aber der Hertzog Mestowin keinen Männlichen Erben hatte/ that die sämtliche Landschaft die Anregung bey ihm/ daß er bey seinem Leben/ auf den Fall/ da er also abgehen solte/ der Landschafr einen gewissen Herrn ernennete. Er erklärte sich zwar / daß die Herren in Pommern nicht allein die necheste Vettern und Erben wären / sondern daß er auch Hertzog Barnim die Abwartung seines Landes vorlängst zugesaget hätte/ dabey es auch zu Wendung grosser Ungelegenheit bleiben müste. Aber dieser Vorschlag hat bey der Landschaft keine statt sinden mögen/ theils weil die Fürsten in Vorpommern die Wenden aus ihrem Lande/ wie sie gekonnt / gehoben hätten/ und dieselben zu keinen Ehren und Aemtern kommen liessen / welches ihnen auch dieses Orts in Hinter - Pommern begegnen würde; theils weil neulich da Ratibori des ersten Stamm in Bartholomäo dem Hertzog von Stettin abgegangen war/ die Vorpommerische Linie/ so von Wartislaf dem ersten herkomt / denen Hinter-Pommerischen Fürsten ihr Antheil versa-

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/331>, abgerufen am 28.05.2024.