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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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oben in der Classe der Alten/ Mittlern/ und Neuen Genealogisten erzehlet worden. Generalissimi aber heissen diejenigen/ die ihren Genealogischen Schristen zu gleich auch verschiedene ausserhalb Europa gelegene hohe Häuser mit einverleibet/ es mögen solche nun gleich bereits vergangen seyn/ oder annoch blühen. Dergleichen Arbeit haben verrichtet/ Henninges, Reineccius, und Hübner in angeführten ihren Wercken: Speciales seind/ die ihre Arbeit nur einem hohen Hause gewidmet/ und deren finden sich so viele/ als hohe und berühmte Familien inn- und ausserhalb Teutschland seyn/ und welche der Verfasser der Durchlauchtigen Welt ziemlich fleissig angemercket hat. Von jedem aber/ der angeführten Genealogisten, wil man seine unvorgreiflche Gedancken alhie kürtzlich eröffnen/ jedoch darbey auf das feyerlichste protestiren/ daß man gantz nicht gesonnen/ jemanden dadurch zu nahe zu treten/ sondern es ist blos pro libertate reipublicae literariae von ihnen Henninges geurtheilet worden. Des Henninges kostbahres Theatrum Genealogicum demnach betreffend/ so bestehet solches insgemein in 4. oder auch in 5. folio Bänden/ nachdem nemlich der Besitzer selbiges binden lassen/ denn der 6. Band/ ist eine Genealogia specialis. Man muß den Fleiß/ den der Mann an dieses Werck gewendet hat/ billig loben / gleichwohl wenn dessen innerliche Güte betrachtet wird/ so kömmt solche mit dem unmässigen Preise nicht überein. Denn nicht zugedencken/ daß eine Menge impertinenter Dinge drinne zu befinden/ die das Werck nur unnöhtig vergrössert und theuer gemachet haben/ so ist es auch hin und wieder mit vielen Fabeln angefüllet/ daher es bey den wenigsten Familien deren wahren Uhrsprung anweiset. Wiewohl dieses letztere dem Autori perdoniret werden könte/ denn er in einen solchen/ nehmlich im XVI. Seculo lebete/ alwo er mit diesem Genealogischen Wercke das Eyß brechen muste/ es hat aber sonderlich diesen grossen Fehler/ daß sich der Autor an das Mährgen von den 4. Monarchien gehalten/ und darnach seine Elaboration eingetheilet hat. Wenn also die unnützen und fabelhaften Dinge hinweg gethan würden/ so verdiente solches allerdings eine neue Reineccius Auflage. Reineccii Syntagma Heroicum, hat eben diesen Fehler/ und bestehet solches aus 3. Tomis in Folio. Denn Lieber/ wem helffen doch der alten Griechen und Römer/ wie auch der vormahligen Asiatischen Monarchen ihre Genealogien? Sie nützen ja weder in die Historie noch sonsten viel/ weil alles höchst ungewiß ist/ und auf lauter zweiffelhafte Muthmassungen ankömmt. Hätten beyde diese Autores ihren Fleiß auf genauere Untersuchung der Europaeischen. hohen Häuser angewendet/ sie würden Rittershusius. gewiß weit besser gethan haben. Ritterhusii Corpus Genealogicum, nebst dessen darzu gehörigen Exegesi, beyde in folio, gehet diesen zweyen so weit vor/ als Schwartz und Weiß von einander differiren. Dieser gelehrte Mann, lebete im verwichenen Seculo- und weil er mohl sahe/ daß seine

oben in der Classe der Alten/ Mittlern/ und Neuen Genealogisten erzehlet worden. Generalissimi aber heissen diejenigen/ die ihren Genealogischen Schristen zu gleich auch verschiedene ausserhalb Europa gelegene hohe Häuser mit einverleibet/ es mögen solche nun gleich bereits vergangen seyn/ oder annoch blühen. Dergleichen Arbeit haben verrichtet/ Henninges, Reineccius, und Hübner in angeführten ihren Wercken: Speciales seind/ die ihre Arbeit nur einem hohen Hause gewidmet/ und deren finden sich so viele/ als hohe und berühmte Familien inn- und ausserhalb Teutschland seyn/ und welche der Verfasser der Durchlauchtigen Welt ziemlich fleissig angemercket hat. Von jedem aber/ der angeführten Genealogisten, wil man seine unvorgreiflche Gedancken alhie kürtzlich eröffnen/ jedoch darbey auf das feyerlichste protestiren/ daß man gantz nicht gesonnen/ jemanden dadurch zu nahe zu treten/ sondern es ist blos pro libertate reipublicae literariae von ihnen Henninges geurtheilet worden. Des Henninges kostbahres Theatrum Genealogicum demnach betreffend/ so bestehet solches insgemein in 4. oder auch in 5. folio Bänden/ nachdem nemlich der Besitzer selbiges binden lassen/ denn der 6. Band/ ist eine Genealogia specialis. Man muß den Fleiß/ den der Mann an dieses Werck gewendet hat/ billig loben / gleichwohl wenn dessen innerliche Güte betrachtet wird/ so kömmt solche mit dem unmässigen Preise nicht überein. Denn nicht zugedencken/ daß eine Menge impertinenter Dinge drinne zu befinden/ die das Werck nur unnöhtig vergrössert und theuer gemachet haben/ so ist es auch hin und wieder mit vielen Fabeln angefüllet/ daher es bey den wenigsten Familien deren wahren Uhrsprung anweiset. Wiewohl dieses letztere dem Autori perdoniret werden könte/ denn er in einen solchen/ nehmlich im XVI. Seculo lebete/ alwo er mit diesem Genealogischen Wercke das Eyß brechen muste/ es hat aber sonderlich diesen grossen Fehler/ daß sich der Autor an das Mährgen von den 4. Monarchien gehalten/ und darnach seine Elaboration eingetheilet hat. Wenn also die unnützen und fabelhaften Dinge hinweg gethan würden/ so verdiente solches allerdings eine neue Reineccius Auflage. Reineccii Syntagma Heroicum, hat eben diesen Fehler/ und bestehet solches aus 3. Tomis in Folio. Denn Lieber/ wem helffen doch der alten Griechen und Römer/ wie auch der vormahligen Asiatischen Monarchen ihre Genealogien? Sie nützen ja weder in die Historie noch sonsten viel/ weil alles höchst ungewiß ist/ und auf lauter zweiffelhafte Muthmassungen ankömmt. Hätten beyde diese Autores ihren Fleiß auf genauere Untersuchung der Europaeischen. hohen Häuser angewendet/ sie würden Rittershusius. gewiß weit besser gethan haben. Ritterhusii Corpus Genealogicum, nebst dessen darzu gehörigen Exegesi, beyde in folio, gehet diesen zweyen so weit vor/ als Schwartz und Weiß von einander differiren. Dieser gelehrte Mann, lebete im verwichenen Seculo- und weil er mohl sahe/ daß seine

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/32>, abgerufen am 16.04.2024.