Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset.

An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden.

Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung.

Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden.

Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke /

Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset.

An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden.

Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung.

Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden.

Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0301" n="258"/>
        <p>Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren                      Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey                      der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober                      Rheinzabern in den Rhein fliesset.</p>
        <p>An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich.                      Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich                      mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an                      Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und                      anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt /                      den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts                      Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch                      Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele                      Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr                      gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden                      sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen                      gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten                      Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden.</p>
        <p>Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden                     / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche                      durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel                      Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den                      vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat                      derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10.                      Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs                      1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle                      eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem                      Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur                      stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe                      gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu                      verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2.                      Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und                      dependiret solches von der Regierung.</p>
        <p>Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor                      die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden.</p>
        <p>Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches                      wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber;                      welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[258/0301] Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset. An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden. Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung. Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden. Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/301
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/301>, abgerufen am 19.05.2024.