Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Recht solches geschehen sey/ ob schon insgemein vorgegeben wird/ ob habe er des Conradi Tochter/ die Agneten, zur Ehe gehabt/ mithin/ wegen seiner Gemahlin diese Lande geerbet. Wäre dem also/ wie man es denn dabey bewenden lassen muß/ so erhellet hieraus/ daß die Teutschen Fürstenthümer vor diesem eine gantz andere Gestalt gehabt/ als jetzo/ sintemahl selbige damahls alle zusammen erblich/ oder allodial waren/ und durch Heyrathen erlanget werden können/ welches gleichwohl nachher geändert/ und sie fast meistens von denen Fürsten selber in Männliche Lehn verwandelt worden. Doch Pfaltz-Graf Heinrich besaß dieses Land nicht lange/ indem er bey Kayser Friederichen II. in Ungnade fiel/ der ihn in die Acht erklärete/ und darauf das Land Hertzog Ludwigen in Bayern gabe/ von welcher Zeit an/ selbiges auch beständig bey dem Bayerischen Hause verblieben. In der nachher erfolgten Theilung/ bekam Pfaltz-Graf Rudolph, die heutigen Pfältzischen Lande/ wie darvon | oben schon Erwehnung geschehen/ und von welchem die sämtliche Pfältzische Linie abstammet / so insgemein die Rudolphinische genennet wird/ bey der auch die Pfältzische Lande guten Theils annoch verhanden seyn. Die Nachkommen aber dieses Rudolphi weiset folgende Genealogie.

[Abbildung]

Er ergrif die Evangelische Lehre/ hatte aber keine Kinder/ daher mit ihm dieser Ast völlig verdorrete. Sein Uhr-Groß-Vater/ Ludewig der Bärtige/ war Praeses auf den Consilio zu Costnitz/ brachte es auch dahin/ daß der/ dem Hussen und Hieronymo Pragensi gegebene salvus conductus wiederruffen/ und sie beyde zum Feuer verdammet wurden/ worüber dessen Nachkommen/ so wohl Ludvvig, der Friedfertige/ als auch oberwehnter Churfürst Otto Heinrich, oft gar heftig geseuftzet/ und sonderlich Letzterer vor seinem Ende/ diese sehr nachdrückliche Worte gebrauchet: GOttt/ der du rächest die Mis-

Vid. Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. 4. Freher. Orig. Palat. c. 10. & Bert. R. Germ. l. 2.
Vid. Toln. l. cit.
Vid. Toln. loc. cit.

Recht solches geschehen sey/ ob schon insgemein vorgegeben wird/ ob habe er des Conradi Tochter/ die Agneten, zur Ehe gehabt/ mithin/ wegen seiner Gemahlin diese Lande geerbet. Wäre dem also/ wie man es denn dabey bewenden lassen muß/ so erhellet hieraus/ daß die Teutschen Fürstenthümer vor diesem eine gantz andere Gestalt gehabt/ als jetzo/ sintemahl selbige damahls alle zusammen erblich/ oder allodial waren/ und durch Heyrathen erlanget werden können/ welches gleichwohl nachher geändert/ und sie fast meistens von denen Fürsten selber in Männliche Lehn verwandelt worden. Doch Pfaltz-Graf Heinrich besaß dieses Land nicht lange/ indem er bey Kayser Friederichen II. in Ungnade fiel/ der ihn in die Acht erklärete/ und darauf das Land Hertzog Ludwigen in Bayern gabe/ von welcher Zeit an/ selbiges auch beständig bey dem Bayerischen Hause verblieben. In der nachher erfolgten Theilung/ bekam Pfaltz-Graf Rudolph, die heutigen Pfältzischen Lande/ wie darvon | oben schon Erwehnung geschehen/ und von welchem die sämtliche Pfältzische Linie abstammet / so insgemein die Rudolphinische genennet wird/ bey der auch die Pfältzische Lande guten Theils annoch verhanden seyn. Die Nachkommen aber dieses Rudolphi weiset folgende Genealogie.

[Abbildung]

Er ergrif die Evangelische Lehre/ hatte aber keine Kinder/ daher mit ihm dieser Ast völlig verdorrete. Sein Uhr-Groß-Vater/ Ludewig der Bärtige/ war Praeses auf den Consilio zu Costnitz/ brachte es auch dahin/ daß der/ dem Hussen und Hieronymo Pragensi gegebene salvus conductus wiederruffen/ und sie beyde zum Feuer verdammet wurden/ worüber dessen Nachkommen/ so wohl Ludvvig, der Friedfertige/ als auch oberwehnter Churfürst Otto Heinrich, oft gar heftig geseuftzet/ und sonderlich Letzterer vor seinem Ende/ diese sehr nachdrückliche Worte gebrauchet: GOttt/ der du rächest die Mis-

Vid. Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. 4. Freher. Orig. Palat. c. 10. & Bert. R. Germ. l. 2.
Vid. Toln. l. cit.
Vid. Toln. loc. cit.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0289" n="246"/>
Recht solches geschehen sey/ ob                      schon insgemein vorgegeben wird/ ob habe er des Conradi Tochter/ die Agneten,                      zur Ehe gehabt/ mithin/ wegen seiner Gemahlin diese Lande geerbet. <note place="foot">Vid. Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. 4. Freher. Orig. Palat. c.                          10. &amp; Bert. R. Germ. l. 2.</note> Wäre dem also/ wie man es denn dabey                      bewenden lassen muß/ so erhellet hieraus/ daß die Teutschen Fürstenthümer vor                      diesem eine gantz andere Gestalt gehabt/ als jetzo/ sintemahl selbige damahls                      alle zusammen erblich/ oder allodial waren/ und durch Heyrathen erlanget                      werden können/ welches gleichwohl nachher geändert/ und sie fast meistens von                      denen Fürsten selber in Männliche Lehn verwandelt worden. Doch Pfaltz-Graf                      Heinrich besaß dieses Land nicht lange/ indem er bey Kayser Friederichen II. in                      Ungnade fiel/ der ihn in die Acht erklärete/ und darauf das Land Hertzog                      Ludwigen in Bayern gabe/ von welcher Zeit an/ selbiges auch beständig bey dem                      Bayerischen Hause verblieben. In der nachher erfolgten Theilung/ bekam                      Pfaltz-Graf Rudolph, die heutigen Pfältzischen Lande/ wie darvon | oben schon                      Erwehnung geschehen/ und von welchem die sämtliche Pfältzische Linie abstammet                     / <note place="foot">Vid. Toln. l. cit.</note> so insgemein die Rudolphinische                      genennet wird/ bey der auch die Pfältzische Lande guten Theils annoch verhanden                      seyn. Die Nachkommen aber dieses Rudolphi weiset folgende Genealogie.</p>
        <figure/>
        <p>Er ergrif die Evangelische Lehre/ hatte aber keine Kinder/ daher mit ihm dieser                      Ast völlig verdorrete. Sein Uhr-Groß-Vater/ Ludewig der Bärtige/ war Praeses                      auf den Consilio zu Costnitz/ brachte es auch dahin/ daß der/ dem Hussen und                      Hieronymo Pragensi gegebene salvus conductus wiederruffen/ und sie beyde zum                      Feuer verdammet wurden/ <note place="foot">Vid. Toln. loc. cit.</note> worüber                      dessen Nachkommen/ so wohl Ludvvig, der Friedfertige/ als auch oberwehnter                      Churfürst Otto Heinrich, oft gar heftig geseuftzet/ und sonderlich Letzterer                      vor seinem Ende/ diese sehr nachdrückliche Worte gebrauchet: GOttt/ der du                      rächest die Mis-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[246/0289] Recht solches geschehen sey/ ob schon insgemein vorgegeben wird/ ob habe er des Conradi Tochter/ die Agneten, zur Ehe gehabt/ mithin/ wegen seiner Gemahlin diese Lande geerbet. Wäre dem also/ wie man es denn dabey bewenden lassen muß/ so erhellet hieraus/ daß die Teutschen Fürstenthümer vor diesem eine gantz andere Gestalt gehabt/ als jetzo/ sintemahl selbige damahls alle zusammen erblich/ oder allodial waren/ und durch Heyrathen erlanget werden können/ welches gleichwohl nachher geändert/ und sie fast meistens von denen Fürsten selber in Männliche Lehn verwandelt worden. Doch Pfaltz-Graf Heinrich besaß dieses Land nicht lange/ indem er bey Kayser Friederichen II. in Ungnade fiel/ der ihn in die Acht erklärete/ und darauf das Land Hertzog Ludwigen in Bayern gabe/ von welcher Zeit an/ selbiges auch beständig bey dem Bayerischen Hause verblieben. In der nachher erfolgten Theilung/ bekam Pfaltz-Graf Rudolph, die heutigen Pfältzischen Lande/ wie darvon | oben schon Erwehnung geschehen/ und von welchem die sämtliche Pfältzische Linie abstammet / so insgemein die Rudolphinische genennet wird/ bey der auch die Pfältzische Lande guten Theils annoch verhanden seyn. Die Nachkommen aber dieses Rudolphi weiset folgende Genealogie. [Abbildung] Er ergrif die Evangelische Lehre/ hatte aber keine Kinder/ daher mit ihm dieser Ast völlig verdorrete. Sein Uhr-Groß-Vater/ Ludewig der Bärtige/ war Praeses auf den Consilio zu Costnitz/ brachte es auch dahin/ daß der/ dem Hussen und Hieronymo Pragensi gegebene salvus conductus wiederruffen/ und sie beyde zum Feuer verdammet wurden/ worüber dessen Nachkommen/ so wohl Ludvvig, der Friedfertige/ als auch oberwehnter Churfürst Otto Heinrich, oft gar heftig geseuftzet/ und sonderlich Letzterer vor seinem Ende/ diese sehr nachdrückliche Worte gebrauchet: GOttt/ der du rächest die Mis- Vid. Arnold. Lubec. Chron. Slav. l. 4. Freher. Orig. Palat. c. 10. & Bert. R. Germ. l. 2. Vid. Toln. l. cit. Vid. Toln. loc. cit.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/289
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/289>, abgerufen am 28.06.2024.