Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz. Thes. I. Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst. Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er- Vid. Freher. Orig. Palat. Vid. Valles. rer. Francic. T. I.
Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz. Thes. I. Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst. Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er- Vid. Freher. Orig. Palat. Vid. Valles. rer. Francic. T. I.
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Vierte Abtheilung Von dem Hause Pfaltz.
Thes. I.
Das Haus Pfaltz/ ist mit dem Hause Bayern einerley Ankunst.
Von dem eigentlichen Ursprung dieses Durchl. Hauses/ ist vorher schon gehandelt worden/ und also unnöthig/ solches noch einmahl zu wiederhohlen. Und woher ihm der Nahme Pfaltz entstanden/ braucht ebenfals keiner grossen Untersuchung: Allein ob die Pfaltz Grafen Würde allemahl bey diesem Hause/ oder besser zu sagen/ beständig am Rhein-Strohm gewesen/ ist eine andere Frage. Die Pfältzischen Scriptores bejahen solches Die Bayrischen hingegen wollen nichts davon wissen. Doch diese thun der Sache ohnfehlbahr zu viel: und beweiset noch nichts hinlängliches / wenn sich einige auf die Antwort/ Pfaltz-Graf Johann, von Zweybrucken beruffen wollen/ die er dem Münstero gegeben/ ob sey nemlich unbekant/ wo die Pfaltz und Chur vor/ zu/ und nach den Zeiten Kayser Ottonis III. eigentl. ihren Sitz gehabt/ sintemahl eines Theils in diesen Worten ein Irthum stecket/ andern Theils die Unwissenheit von einer Sache/ nicht also bald/ deren Gewißheit selbst aufhebet. Daß die heutigen Pfaltzischen Lande allermeistens/ wo nicht gantz und gar/ aus lauter zusammen gekauften Güthern entstanden/ hat in soweit seine Richtigkeit; Alleine hieraus folget noch nicht/ als ob die Pfältzgräfliche Würde gleichsam in der Irre herum gegangen wäre. Es ist freylich ein Unglück zu nennen/ daß unsere Vorfahren so unfleissig in Aufzeichnen gewesen/ oder wenn die Münche ja etwas angemercket/ sie solches nur mit wenig Worten gethan/ indem diese ungeschickte Geschicht-Schreiber sich ohne Zweiffel eingebildet/ weil sie wüsten/ wie dies und jenes zu ihren Zeiten beschaffen gewesen/ so müsten die Nachkommen dergleichen auch verstehen/ brauche es also keiner ausführlichen und umständlichen Beschreib- und Anmerckung. Doch man mache von denen damahligen Zeiten sich nur einen rechten Begrif/ so wird sich ohne Zweiffel vieles von selbst erläutern. Bekannt ist/ daß die Teutschen Könige eben kein gewisses Hoflager gehabt/ sondern sie pflegten sich bald hier/ bald da aufzuhalten/ indessen waren doch einige Städte darzu verordnet/ in denen sie Hof hielten / die man nach Unterscheid der Häuser/ aus denen die Teutschen ihre Kayser er-
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