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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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ten; welches aber dieser Herr/ aus Liebe zum hause Oestereich/ beständig abschluge. Die Schutz-Gerechtigkeit über das Quedlinburgische/ imgleichen das Amt Petersberg samt der protection, über die Stadt Nordhausen seynd in diesem Seculo, an Chur Brandenburg käuflich überlassen worden/ wie dann auch das Haus Lüneburg/ nach seinen eigenen wohl hergebrachten Ansprüchen/ eben auf sothane Art/ zu Ende des vorigen/ das Chur-Sächsische Anwartungs-Recht auf die Sachsen Lünenburgischen Lande erhielte/ Die Mannsfeldische Hoheit hatte Chur Braunschweig wieder kauft/ und das Haus Sachsen Gotha/ das Amt Borna / auf eben sothane Art/ bekommen; Doch/ jenes ist nunmehr wieder eingelöset worden. Die Stadt Erfurth/ samt ihren Gebieth/ kam anno 1665. an Chur Maintz. An das Haus Sachsen Weimar hat man/ vor einigen Jahren das Schulen Amt Pforta zur Helfte verpfändet; und nach/ nunmehr auch von des Chur-Printzen Hoheit / beschehener Religions Aenderung/ wollen verschiedene Protestantische Puissancen dafür halten/ ob habe das Chur-Haus das Directorium beym Corpore Evangelico verlohren/ wiewohl von selbem/ jenem/ diesem Vorgeben/ bisher gar sehr wiedersprochen worden.

Thes. VII.

Die zertheilten Länder scheinen die Macht dieses Hauses verringert zu haben.

Es ist allerdings andem/ daß/ so ferne Sachsen unter einem Haupte stünde/ es so dan/ nach Oestereich/ der formidableste Staat in gantz Teutschland seyn würde. Denn dessen Länge erstrecket sich von Schlesien bis an die Hessischen Gräntzen/ ungefähr in die 50. Meilen/ die Breite aber ist etwas geringer. Was anbey dem Lande nicht wenig Vortheil bringet ist dieses/ daß es keinen andern Reichs-Stand/ der etwas zusagen hätte/ in sich fasset/ den die Grafen von Schönburg/ ingleichen die von Schwartzburg thun desfals keinen Eintrag/ doch hat es an Erfurth einen gefährlichen Dorn im Fusse/ denn wer dieses in Besitz hat/ der ist nicht nur Meister von gantz Thüringen/ sondern er kan auch die Contributiones durch gantz Sachsen und Meissen ungehindert ausschreiben. Hernechst ist das Land voller schönen/ und feinen Städte/ Schlösser / Marckflecken und Dörffer. Die Commercien blühen darinnen ziemlich/ wiewohl einige vorgeben wollen/ es könten solche noch besser seyn/ weil es dem Lande an nichts ermangelt/ auch so gar nicht an schifbahren Wassern/ was zu Treibung tüchtiger Commercien nöthig/ wenn jene nur völlig navigable gemacht würden. An Inwohnern

vid. Sachsen Lünenburg Landes Anfall/ und Praetendenten.
v. Elect. Jur. Publ. Tom. 12. seqq. Fasciculus 1. supp. war/ wegen des Director. verfallen.
vid. Gegenwärtigen Zustand von Sachsen.

ten; welches aber dieser Herr/ aus Liebe zum hause Oestereich/ beständig abschluge. Die Schutz-Gerechtigkeit über das Quedlinburgische/ imgleichen das Amt Petersberg samt der protection, über die Stadt Nordhausen seynd in diesem Seculo, an Chur Brandenburg käuflich überlassen worden/ wie dann auch das Haus Lüneburg/ nach seinen eigenen wohl hergebrachten Ansprüchen/ eben auf sothane Art/ zu Ende des vorigen/ das Chur-Sächsische Anwartungs-Recht auf die Sachsen Lünenburgischen Lande erhielte/ Die Mannsfeldische Hoheit hatte Chur Braunschweig wieder kauft/ und das Haus Sachsen Gotha/ das Amt Borna / auf eben sothane Art/ bekommen; Doch/ jenes ist nunmehr wieder eingelöset worden. Die Stadt Erfurth/ samt ihren Gebieth/ kam anno 1665. an Chur Maintz. An das Haus Sachsen Weimar hat man/ vor einigen Jahren das Schulen Amt Pforta zur Helfte verpfändet; und nach/ nunmehr auch von des Chur-Printzen Hoheit / beschehener Religions Aenderung/ wollen verschiedene Protestantische Puissancen dafür halten/ ob habe das Chur-Haus das Directorium beym Corpore Evangelico verlohren/ wiewohl von selbem/ jenem/ diesem Vorgeben/ bisher gar sehr wiedersprochen worden.

Thes. VII.

Die zertheilten Länder scheinen die Macht dieses Hauses verringert zu haben.

Es ist allerdings andem/ daß/ so ferne Sachsen unter einem Haupte stünde/ es so dan/ nach Oestereich/ der formidableste Staat in gantz Teutschland seyn würde. Denn dessen Länge erstrecket sich von Schlesien bis an die Hessischen Gräntzen/ ungefähr in die 50. Meilen/ die Breite aber ist etwas geringer. Was anbey dem Lande nicht wenig Vortheil bringet ist dieses/ daß es keinen andern Reichs-Stand/ der etwas zusagen hätte/ in sich fasset/ den die Grafen von Schönburg/ ingleichen die von Schwartzburg thun desfals keinen Eintrag/ doch hat es an Erfurth einen gefährlichen Dorn im Fusse/ denn wer dieses in Besitz hat/ der ist nicht nur Meister von gantz Thüringen/ sondern er kan auch die Contributiones durch gantz Sachsen und Meissen ungehindert ausschreiben. Hernechst ist das Land voller schönen/ und feinen Städte/ Schlösser / Marckflecken und Dörffer. Die Commercien blühen darinnen ziemlich/ wiewohl einige vorgeben wollen/ es könten solche noch besser seyn/ weil es dem Lande an nichts ermangelt/ auch so gar nicht an schifbahren Wassern/ was zu Treibung tüchtiger Commercien nöthig/ wenn jene nur völlig navigable gemacht würden. An Inwohnern

vid. Sachsen Lünenburg Landes Anfall/ und Praetendenten.
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[155/0198] ten; welches aber dieser Herr/ aus Liebe zum hause Oestereich/ beständig abschluge. Die Schutz-Gerechtigkeit über das Quedlinburgische/ imgleichen das Amt Petersberg samt der protection, über die Stadt Nordhausen seynd in diesem Seculo, an Chur Brandenburg käuflich überlassen worden/ wie dann auch das Haus Lüneburg/ nach seinen eigenen wohl hergebrachten Ansprüchen/ eben auf sothane Art/ zu Ende des vorigen/ das Chur-Sächsische Anwartungs-Recht auf die Sachsen Lünenburgischen Lande erhielte/ Die Mannsfeldische Hoheit hatte Chur Braunschweig wieder kauft/ und das Haus Sachsen Gotha/ das Amt Borna / auf eben sothane Art/ bekommen; Doch/ jenes ist nunmehr wieder eingelöset worden. Die Stadt Erfurth/ samt ihren Gebieth/ kam anno 1665. an Chur Maintz. An das Haus Sachsen Weimar hat man/ vor einigen Jahren das Schulen Amt Pforta zur Helfte verpfändet; und nach/ nunmehr auch von des Chur-Printzen Hoheit / beschehener Religions Aenderung/ wollen verschiedene Protestantische Puissancen dafür halten/ ob habe das Chur-Haus das Directorium beym Corpore Evangelico verlohren/ wiewohl von selbem/ jenem/ diesem Vorgeben/ bisher gar sehr wiedersprochen worden. Thes. VII. Die zertheilten Länder scheinen die Macht dieses Hauses verringert zu haben. Es ist allerdings andem/ daß/ so ferne Sachsen unter einem Haupte stünde/ es so dan/ nach Oestereich/ der formidableste Staat in gantz Teutschland seyn würde. Denn dessen Länge erstrecket sich von Schlesien bis an die Hessischen Gräntzen/ ungefähr in die 50. Meilen/ die Breite aber ist etwas geringer. Was anbey dem Lande nicht wenig Vortheil bringet ist dieses/ daß es keinen andern Reichs-Stand/ der etwas zusagen hätte/ in sich fasset/ den die Grafen von Schönburg/ ingleichen die von Schwartzburg thun desfals keinen Eintrag/ doch hat es an Erfurth einen gefährlichen Dorn im Fusse/ denn wer dieses in Besitz hat/ der ist nicht nur Meister von gantz Thüringen/ sondern er kan auch die Contributiones durch gantz Sachsen und Meissen ungehindert ausschreiben. Hernechst ist das Land voller schönen/ und feinen Städte/ Schlösser / Marckflecken und Dörffer. Die Commercien blühen darinnen ziemlich/ wiewohl einige vorgeben wollen/ es könten solche noch besser seyn/ weil es dem Lande an nichts ermangelt/ auch so gar nicht an schifbahren Wassern/ was zu Treibung tüchtiger Commercien nöthig/ wenn jene nur völlig navigable gemacht würden. An Inwohnern vid. Sachsen Lünenburg Landes Anfall/ und Praetendenten. v. Elect. Jur. Publ. Tom. 12. seqq. Fasciculus 1. supp. war/ wegen des Director. verfallen. vid. Gegenwärtigen Zustand von Sachsen.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/198>, abgerufen am 22.11.2024.