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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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tapfersten Teutschen Nationen/ ob wir schon nicht alles von ihren Ruhm-würdigen Thaten aufgezeichnet finden/ so wäre in so ferne gar gut/ wenn die von verschiedenen angegebenen Genealogien / der Sächsischen Könige einen Grund hätten; Alleine/ da nur allzugewisse ist / daß die meisten Teutschen/ und vornehmlich die Sachsen/ keine Könige über sich gelitten/ wenigstens/ bey einigen solche nicht durch Erbganges Recht/ sondern durch die Wahl/ zur Regierung gelanget; so fällt auch von selbst dahin/ was insgemein von dem Königreiche des Wittichindi, als Stamm-Vater des Sächsischen Hauses/ und dessen Vorfahren vermeldet wird. Den ungeachtet dieser Wittichindus, (der auch Gvichicindus, Guithicindus, und noch anders von denen Scriptoribus benennet wird /) der vornehmste Anführer war/ daß die Sachsen dem Carolo M. sich so lange wiedersatzten; so folget doch daraus noch nicht/ daß er deren König gewesen/ weil sie nicht durch solche / wol aber durch 12. Hertzoge/ die aber auch nicht erblich waren/ beherrschet worden. Es ist auch wider alle Beschaffenheit der damahligen Zeiten/ wenn man saget/ ob habe oft erwehnter Carolus M. nach beschehener Uberwindung/ gedachten Wittikind zum Hertzoge von Sachsen gemachet/ weil dieses Wort in derjenigen Bedeutung/ darinnen es jetzo genommen wird/ damahlen gantz unbekannt war/ und Carolus M. dergleichen Bedienungen niemahlen vererbete/ es auch überaus Staats unvernünftig gehandelt gewesen wäre/ einen so mächtigen/ obgleich versöhntem Feinde/ so grosse Gewalt anzuvertrauen. Indessen leugnet man nicht/ daß der Wittichindus nicht aus einem alten/ vornehmen Hause der Sachsen solte gewesen seyn/ obgleich die eigentliche Nachricht/ von dessen Vorfahren/ uns ermangelt. Es mag auch wol seyn/ daß/ weil der Sachsen humeur und Lebens Art ihm vollkommen bekannt/ der Carolus M. sich seiner bedient gehabt/ um solche beständig in Gehorsam zu erhalten/ wiewohl dieses von einigen in Zweiffel gezogen werden wil. Indessen/ kan von diesem Wittichindo/ nebst angeführten Scribenten / zugleich bey neben noch mehrers nachgesehen werden. Von ihm aber werden nicht nur das Sächsische Haus/ und die alten Grafen von Wettin / Zörbig/ Rochlitz/ Orlaminde, Pleissen, Brene, Landsberg/ Pegau, Merseburg / Eulenburg/ samt dem Burggrafen zu Leißnic/ sondern auch alle andere hohe Häuser hergeführet/ welches sich zwar auf dem Pappier leicht thun läst/ doch würde es weit besser seyn / wenn der richtige Erweiß darvon zugleich mit beygebracht würde/ indem nicht abzusehen/ wie eines eintzigen Menschen seine Nachkommen/ sich durch gantz

v. Reusner. Stemma Wittichind.
v. Albert Chron. p. I
v. Crus. Wittich. M. c. 2.
v. Albin. Meisn. Chron. p. 487. & alii.
vid. Turck Fast. Carolin. in Leuckfeld. Script. pag. 57.
v. Crantz. Sax. l. 2. c. 25.
v. Wittich. M. Schurtzfleisch & Meibom. in ej. Scriptoribus Rer. Germ.
vid. Reusner l. c. & ejus Geneal. Albin. l. cit. & Henning Theatr. Geneal. in minor. IV.

tapfersten Teutschen Nationen/ ob wir schon nicht alles von ihren Ruhm-würdigen Thaten aufgezeichnet finden/ so wäre in so ferne gar gut/ wenn die von verschiedenen angegebenen Genealogien / der Sächsischen Könige einen Grund hätten; Alleine/ da nur allzugewisse ist / daß die meisten Teutschen/ und vornehmlich die Sachsen/ keine Könige über sich gelitten/ wenigstens/ bey einigen solche nicht durch Erbganges Recht/ sondern durch die Wahl/ zur Regierung gelanget; so fällt auch von selbst dahin/ was insgemein von dem Königreiche des Wittichindi, als Stamm-Vater des Sächsischen Hauses/ und dessen Vorfahren vermeldet wird. Den ungeachtet dieser Wittichindus, (der auch Gvichicindus, Guithicindus, und noch anders von denen Scriptoribus benennet wird /) der vornehmste Anführer war/ daß die Sachsen dem Carolo M. sich so lange wiedersatzten; so folget doch daraus noch nicht/ daß er deren König gewesen/ weil sie nicht durch solche / wol aber durch 12. Hertzoge/ die aber auch nicht erblich waren/ beherrschet worden. Es ist auch wider alle Beschaffenheit der damahligen Zeiten/ wenn man saget/ ob habe oft erwehnter Carolus M. nach beschehener Uberwindung/ gedachten Wittikind zum Hertzoge von Sachsen gemachet/ weil dieses Wort in derjenigen Bedeutung/ darinnen es jetzo genommen wird/ damahlen gantz unbekannt war/ und Carolus M. dergleichen Bedienungen niemahlen vererbete/ es auch überaus Staats unvernünftig gehandelt gewesen wäre/ einen so mächtigen/ obgleich versöhntem Feinde/ so grosse Gewalt anzuvertrauen. Indessen leugnet man nicht/ daß der Wittichindus nicht aus einem alten/ vornehmen Hause der Sachsen solte gewesen seyn/ obgleich die eigentliche Nachricht/ von dessen Vorfahren/ uns ermangelt. Es mag auch wol seyn/ daß/ weil der Sachsen humeur und Lebens Art ihm vollkommen bekannt/ der Carolus M. sich seiner bedient gehabt/ um solche beständig in Gehorsam zu erhalten/ wiewohl dieses von einigen in Zweiffel gezogen werden wil. Indessen/ kan von diesem Wittichindo/ nebst angeführten Scribenten / zugleich bey neben noch mehrers nachgesehen werden. Von ihm aber werden nicht nur das Sächsische Haus/ und die alten Grafen von Wettin / Zörbig/ Rochlitz/ Orlaminde, Pleissen, Brene, Landsberg/ Pegau, Merseburg / Eulenburg/ samt dem Burggrafen zu Leißnic/ sondern auch alle andere hohe Häuser hergeführet/ welches sich zwar auf dem Pappier leicht thun läst/ doch würde es weit besser seyn / wenn der richtige Erweiß darvon zugleich mit beygebracht würde/ indem nicht abzusehen/ wie eines eintzigen Menschen seine Nachkommen/ sich durch gantz

v. Reusner. Stemma Wittichind.
v. Albert Chron. p. I
v. Crus. Wittich. M. c. 2.
v. Albin. Meisn. Chron. p. 487. & alii.
vid. Turck Fast. Carolin. in Leuckfeld. Script. pag. 57.
v. Crantz. Sax. l. 2. c. 25.
v. Wittich. M. Schurtzfleisch & Meibom. in ej. Scriptoribus Rer. Germ.
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[67/0109] tapfersten Teutschen Nationen/ ob wir schon nicht alles von ihren Ruhm-würdigen Thaten aufgezeichnet finden/ so wäre in so ferne gar gut/ wenn die von verschiedenen angegebenen Genealogien / der Sächsischen Könige einen Grund hätten; Alleine/ da nur allzugewisse ist / daß die meisten Teutschen/ und vornehmlich die Sachsen/ keine Könige über sich gelitten/ wenigstens/ bey einigen solche nicht durch Erbganges Recht/ sondern durch die Wahl/ zur Regierung gelanget; so fällt auch von selbst dahin/ was insgemein von dem Königreiche des Wittichindi, als Stamm-Vater des Sächsischen Hauses/ und dessen Vorfahren vermeldet wird. Den ungeachtet dieser Wittichindus, (der auch Gvichicindus, Guithicindus, und noch anders von denen Scriptoribus benennet wird /) der vornehmste Anführer war/ daß die Sachsen dem Carolo M. sich so lange wiedersatzten; so folget doch daraus noch nicht/ daß er deren König gewesen/ weil sie nicht durch solche / wol aber durch 12. Hertzoge/ die aber auch nicht erblich waren/ beherrschet worden. Es ist auch wider alle Beschaffenheit der damahligen Zeiten/ wenn man saget/ ob habe oft erwehnter Carolus M. nach beschehener Uberwindung/ gedachten Wittikind zum Hertzoge von Sachsen gemachet/ weil dieses Wort in derjenigen Bedeutung/ darinnen es jetzo genommen wird/ damahlen gantz unbekannt war/ und Carolus M. dergleichen Bedienungen niemahlen vererbete/ es auch überaus Staats unvernünftig gehandelt gewesen wäre/ einen so mächtigen/ obgleich versöhntem Feinde/ so grosse Gewalt anzuvertrauen. Indessen leugnet man nicht/ daß der Wittichindus nicht aus einem alten/ vornehmen Hause der Sachsen solte gewesen seyn/ obgleich die eigentliche Nachricht/ von dessen Vorfahren/ uns ermangelt. Es mag auch wol seyn/ daß/ weil der Sachsen humeur und Lebens Art ihm vollkommen bekannt/ der Carolus M. sich seiner bedient gehabt/ um solche beständig in Gehorsam zu erhalten/ wiewohl dieses von einigen in Zweiffel gezogen werden wil. Indessen/ kan von diesem Wittichindo/ nebst angeführten Scribenten / zugleich bey neben noch mehrers nachgesehen werden. Von ihm aber werden nicht nur das Sächsische Haus/ und die alten Grafen von Wettin / Zörbig/ Rochlitz/ Orlaminde, Pleissen, Brene, Landsberg/ Pegau, Merseburg / Eulenburg/ samt dem Burggrafen zu Leißnic/ sondern auch alle andere hohe Häuser hergeführet/ welches sich zwar auf dem Pappier leicht thun läst/ doch würde es weit besser seyn / wenn der richtige Erweiß darvon zugleich mit beygebracht würde/ indem nicht abzusehen/ wie eines eintzigen Menschen seine Nachkommen/ sich durch gantz v. Reusner. Stemma Wittichind. v. Albert Chron. p. I v. Crus. Wittich. M. c. 2. v. Albin. Meisn. Chron. p. 487. & alii. vid. Turck Fast. Carolin. in Leuckfeld. Script. pag. 57. v. Crantz. Sax. l. 2. c. 25. v. Wittich. M. Schurtzfleisch & Meibom. in ej. Scriptoribus Rer. Germ. vid. Reusner l. c. & ejus Geneal. Albin. l. cit. & Henning Theatr. Geneal. in minor. IV.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/109>, abgerufen am 08.05.2024.