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Zöckler, Otto: Die Lehre vom Urstand des Menschen. Gütersloh, 1879.

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VIII. Die Langlebigkeit der Patriarchen.
sonder bloß 92 JJ.), G. Smith (nicht 105, sondern 95 JJ.),
Edward Couch (nicht 110, sondern 95 JJ.), u. s. f. Auch Richard
Purser, der 1868 verstorbene angeblich "älteste Mann in England",
hätte jedenfalls nicht das Alter von 112 Jahren, das man ihm bei-
legte, erreicht. Von ein paar ganz sicher constatirten Fällen von
Ultracentenariern aus den letzten Jahrzehnten überschreite kaum einer
das 104. Lebensjahr als äußerste Grenze; denn es sei zweifelhaft,
ob die 1868 verstorbene Peggy Longmire wirklich nach vollendetem
104., und ob die 1872 gestorbene Elizabeth Puckle in der That
nach erreichtem 106. Lebensjahre aus dem Leben geschieden sei.1)

Einem Theil der Ergebnisse dieses Kritikers wird man zu-
stimmen müssen. Jenkins und die Gräfin Desmond haben jedenfalls
aus der Reihe sicher bezeugter Exempel eines ungefähr anderthalb-
hundertjährigen Lebensalters fortan zu verschwinden. Auch betreffs
Parrs hat Thoms die Forderung sorgfältiger Prüfung des her-
kömmlich Ueberlieferten mit gutem Grunde erhoben, obschon er seine
Skepsis bezüglich dieses Falles, namentlich was die Zeugungsfähigkeit
des Centenariers betrifft, wohl zu weit treibt. Seine Warnungen
vor Verwechslung homonymer Personen, vor Leichtgläubigkeit gegen-
über den Aussagen sowohl der Hochbetagten selbst als ihrer Um-
gebung oder Nachkommenschaft u. s. f. sind jedenfalls wohl angebracht
daß je höher über 100 Jahre hinaus das angeblich erreichte Alter
fortschreitet, desto größere Vorsicht in Beurtheilung der betr. Fälle
nöthig ist, lehren seine Untersuchungen sehr bestimmt. Nichts
destoweniger kann er vom Vorwurfe hyperkritischer Anwandlungen
schwerlich freigesprochen werden, und ist ihm der Versuch, sämmtliche
Fälle von Langlebigkeit, welche die Grenze von etwa 105 Jahren
überschreiten, als ins Bereich der Erdichtung gehörig zu erweisen,

1) Die kürzlich erschienene zweite Aufl. des Thomsschen Buches bietet keine
Erweiterung des in der 1. Aufl. gegebenen Verzeichnisses von Beispielen, stellt
jedoch eine besondere Schrift "Centenariana" in Aussicht, worin noch eine
größere Zahl von Fällen angeblich 100jährigen oder höheren Alters besprochen
werden sollen.

VIII. Die Langlebigkeit der Patriarchen.
ſonder bloß 92 JJ.), G. Smith (nicht 105, ſondern 95 JJ.),
Edward Couch (nicht 110, ſondern 95 JJ.), u. ſ. f. Auch Richard
Purſer, der 1868 verſtorbene angeblich „älteſte Mann in England‟,
hätte jedenfalls nicht das Alter von 112 Jahren, das man ihm bei-
legte, erreicht. Von ein paar ganz ſicher conſtatirten Fällen von
Ultracentenariern aus den letzten Jahrzehnten überſchreite kaum einer
das 104. Lebensjahr als äußerſte Grenze; denn es ſei zweifelhaft,
ob die 1868 verſtorbene Peggy Longmire wirklich nach vollendetem
104., und ob die 1872 geſtorbene Elizabeth Puckle in der That
nach erreichtem 106. Lebensjahre aus dem Leben geſchieden ſei.1)

Einem Theil der Ergebniſſe dieſes Kritikers wird man zu-
ſtimmen müſſen. Jenkins und die Gräfin Desmond haben jedenfalls
aus der Reihe ſicher bezeugter Exempel eines ungefähr anderthalb-
hundertjährigen Lebensalters fortan zu verſchwinden. Auch betreffs
Parrs hat Thoms die Forderung ſorgfältiger Prüfung des her-
kömmlich Ueberlieferten mit gutem Grunde erhoben, obſchon er ſeine
Skepſis bezüglich dieſes Falles, namentlich was die Zeugungsfähigkeit
des Centenariers betrifft, wohl zu weit treibt. Seine Warnungen
vor Verwechslung homonymer Perſonen, vor Leichtgläubigkeit gegen-
über den Ausſagen ſowohl der Hochbetagten ſelbſt als ihrer Um-
gebung oder Nachkommenſchaft u. ſ. f. ſind jedenfalls wohl angebracht
daß je höher über 100 Jahre hinaus das angeblich erreichte Alter
fortſchreitet, deſto größere Vorſicht in Beurtheilung der betr. Fälle
nöthig iſt, lehren ſeine Unterſuchungen ſehr beſtimmt. Nichts
deſtoweniger kann er vom Vorwurfe hyperkritiſcher Anwandlungen
ſchwerlich freigeſprochen werden, und iſt ihm der Verſuch, ſämmtliche
Fälle von Langlebigkeit, welche die Grenze von etwa 105 Jahren
überſchreiten, als ins Bereich der Erdichtung gehörig zu erweiſen,

1) Die kürzlich erſchienene zweite Aufl. des Thomsſchen Buches bietet keine
Erweiterung des in der 1. Aufl. gegebenen Verzeichniſſes von Beiſpielen, ſtellt
jedoch eine beſondere Schrift „Centenariana‟ in Ausſicht, worin noch eine
größere Zahl von Fällen angeblich 100jährigen oder höheren Alters beſprochen
werden ſollen.
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[251/0261] VIII. Die Langlebigkeit der Patriarchen. ſonder bloß 92 JJ.), G. Smith (nicht 105, ſondern 95 JJ.), Edward Couch (nicht 110, ſondern 95 JJ.), u. ſ. f. Auch Richard Purſer, der 1868 verſtorbene angeblich „älteſte Mann in England‟, hätte jedenfalls nicht das Alter von 112 Jahren, das man ihm bei- legte, erreicht. Von ein paar ganz ſicher conſtatirten Fällen von Ultracentenariern aus den letzten Jahrzehnten überſchreite kaum einer das 104. Lebensjahr als äußerſte Grenze; denn es ſei zweifelhaft, ob die 1868 verſtorbene Peggy Longmire wirklich nach vollendetem 104., und ob die 1872 geſtorbene Elizabeth Puckle in der That nach erreichtem 106. Lebensjahre aus dem Leben geſchieden ſei. 1) Einem Theil der Ergebniſſe dieſes Kritikers wird man zu- ſtimmen müſſen. Jenkins und die Gräfin Desmond haben jedenfalls aus der Reihe ſicher bezeugter Exempel eines ungefähr anderthalb- hundertjährigen Lebensalters fortan zu verſchwinden. Auch betreffs Parrs hat Thoms die Forderung ſorgfältiger Prüfung des her- kömmlich Ueberlieferten mit gutem Grunde erhoben, obſchon er ſeine Skepſis bezüglich dieſes Falles, namentlich was die Zeugungsfähigkeit des Centenariers betrifft, wohl zu weit treibt. Seine Warnungen vor Verwechslung homonymer Perſonen, vor Leichtgläubigkeit gegen- über den Ausſagen ſowohl der Hochbetagten ſelbſt als ihrer Um- gebung oder Nachkommenſchaft u. ſ. f. ſind jedenfalls wohl angebracht daß je höher über 100 Jahre hinaus das angeblich erreichte Alter fortſchreitet, deſto größere Vorſicht in Beurtheilung der betr. Fälle nöthig iſt, lehren ſeine Unterſuchungen ſehr beſtimmt. Nichts deſtoweniger kann er vom Vorwurfe hyperkritiſcher Anwandlungen ſchwerlich freigeſprochen werden, und iſt ihm der Verſuch, ſämmtliche Fälle von Langlebigkeit, welche die Grenze von etwa 105 Jahren überſchreiten, als ins Bereich der Erdichtung gehörig zu erweiſen, 1) Die kürzlich erſchienene zweite Aufl. des Thomsſchen Buches bietet keine Erweiterung des in der 1. Aufl. gegebenen Verzeichniſſes von Beiſpielen, ſtellt jedoch eine beſondere Schrift „Centenariana‟ in Ausſicht, worin noch eine größere Zahl von Fällen angeblich 100jährigen oder höheren Alters beſprochen werden ſollen.

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Zitationshilfe: Zöckler, Otto: Die Lehre vom Urstand des Menschen. Gütersloh, 1879, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zoeckler_lehre_1879/261>, abgerufen am 26.05.2024.