Zinzendorf, Nikolaus Ludwig von: Gewisser Grund christlicher Lehre. Leipzig, 1725.Das Siebende Gebot. Du solt nicht stehlen. Auslegung des Gebots. Was ist das? Wir sollen GOtt fürchten und lie- Erläuterung des Gebots und Beweiß der Auslegung. 254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen Diebstahl vor eine leibliche Strafe gesetzt? Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf Findet man aber bey ihm den Diebstahl 255. Wenn aber einer einbrach, und drüber todt geschlagen wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thäter wieder tödten? Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß daß E
Das Siebende Gebot. Du ſolt nicht ſtehlen. Auslegung des Gebots. Was iſt das? Wir ſollen GOtt fuͤrchten und lie- Erlaͤuterung des Gebots und Beweiß der Auslegung. 254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen Diebſtahl vor eine leibliche Strafe geſetzt? Wenn jemand einen Ochſen oder Schaf Findet man aber bey ihm den Diebſtahl 255. Wenn aber einer einbrach, und druͤber todt geſchlagen wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thaͤter wieder toͤdten? Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß daß E
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0098" n="65"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Das Siebende Gebot.</hi> </head><lb/> <p>Du ſolt nicht ſtehlen.</p><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#fr">Auslegung des Gebots.</hi> </head><lb/> <div n="4"> <head>Was iſt das?</head><lb/> <p>Wir ſollen GOtt fuͤrchten und lie-<lb/> ben, daß wir unſern Naͤchſten ſein Geld<lb/> oder Gut nicht nehmen, noch mit fal-<lb/> ſcher Waar oder Handel an uns brin-<lb/> gen, ſondern ihm ſein Gut und Nah-<lb/> rung helffen beſſern und behuͤten.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#fr">Erlaͤuterung des Gebots und Beweiß der<lb/> Auslegung.</hi> </head><lb/> <div n="4"> <head>254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen<lb/> Diebſtahl vor eine leibliche Strafe geſetzt?</head><lb/> <p>Wenn jemand einen Ochſen oder Schaf<lb/> ſtiehlet, und ſchlachts, oder verkauffts, der<lb/> ſoll fuͤnff Ochſen fuͤr einen Ochſen geben, und<lb/> vier Schaf fuͤr ein Schaf, 2. B. Moſ. 22, 1.</p><lb/> <p>Findet man aber bey ihm den Diebſtahl<lb/> lebendig, es ſey Ochſe, Eſel oder Schaf, ſo<lb/> ſoll ers zweyfaͤltig wieder geben, daſ. v. 4.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>255. Wenn aber einer einbrach, und druͤber todt geſchlagen<lb/> wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thaͤter<lb/> wieder toͤdten?</head><lb/> <p>Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, <hi rendition="#fr">daß<lb/> er einbricht,</hi> und wird darob <hi rendition="#fr">geſchlagen,</hi><lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">E</hi></fw><fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#fr">daß</hi></fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [65/0098]
Das Siebende Gebot.
Du ſolt nicht ſtehlen.
Auslegung des Gebots.
Was iſt das?
Wir ſollen GOtt fuͤrchten und lie-
ben, daß wir unſern Naͤchſten ſein Geld
oder Gut nicht nehmen, noch mit fal-
ſcher Waar oder Handel an uns brin-
gen, ſondern ihm ſein Gut und Nah-
rung helffen beſſern und behuͤten.
Erlaͤuterung des Gebots und Beweiß der
Auslegung.
254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen
Diebſtahl vor eine leibliche Strafe geſetzt?
Wenn jemand einen Ochſen oder Schaf
ſtiehlet, und ſchlachts, oder verkauffts, der
ſoll fuͤnff Ochſen fuͤr einen Ochſen geben, und
vier Schaf fuͤr ein Schaf, 2. B. Moſ. 22, 1.
Findet man aber bey ihm den Diebſtahl
lebendig, es ſey Ochſe, Eſel oder Schaf, ſo
ſoll ers zweyfaͤltig wieder geben, daſ. v. 4.
255. Wenn aber einer einbrach, und druͤber todt geſchlagen
wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thaͤter
wieder toͤdten?
Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß
er einbricht, und wird darob geſchlagen,
daß
E
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |