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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896.

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V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze.
folgen diese Gegensätze zugleich in ihrem Wechsel dem
allgemeinen Gesetz der Contrastverstärkung. In der
concreten Anwendung wird aber dieses Gesetz stets von be-
sonderen zeitlichen Bedingungen mitbestimmt, da jeder
subjective Zustand einerseits eine gewisse Zeit zu seiner
Entwicklung bedarf, anderseits, wenn er sein Maximum er-
reicht hat, durch längere Dauer in seiner contrasterregenden
Wirkung sich abschwächt. Hiermit hängt es zusammen,
dass es für alle Gefühle und Affecte ein gewisses mittleres,
übrigens mannigfach variirendes Maß der Geschwindigkeit
der psychischen Vorgänge gibt, welches für ihre Stärke
das günstigste ist.

Hat nun aber auch das Contrastgesetz seinen Ursprung
in den Eigenschaften der subjectiven psychischen Erfah-
rungsinhalte, so überträgt es sich doch von diesen aus auch
auf die Vorstellungen und ihre Elemente, da an diese
stets mehr oder minder ausgeprägte Gefühle geknüpft sind,
mögen nun solche mit dem Inhalt der einzelnen Vorstel-
lungen oder mit der Art ihrer räumlichen oder zeitlichen
Verknüpfung zusammenhängen. Auf diese Weise findet das
Princip der Contrastverstärkung namentlich auch auf gewisse
Empfindungen, wie die Gesichtsempfindungen, sowie auf die
räumlichen und zeitlichen Vorstellungen seine Anwendung.

7. Das Gesetz der Contraste steht zu den beiden vor-
angegangenen Gesetzen in naher Beziehung. Auf der einen
Seite lässt es sich als eine Anwendung des allgemeinen
Relationsgesetzes auf den speciellen Fall betrachten, wo
sich die auf einander bezogenen psychischen Inhalte zwischen
Gegensätzen bewegen. Auf der andern Seite aber bildet
die unter das Contrastgesetz fallende Thatsache, dass unter
geeigneten Bedingungen entgegengesetzt gerichtete psychi-
sche Vorgänge sich verstärken können, eine besondere An-
wendung des Princips der schöpferischen Synthese.

V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze.
folgen diese Gegensätze zugleich in ihrem Wechsel dem
allgemeinen Gesetz der Contrastverstärkung. In der
concreten Anwendung wird aber dieses Gesetz stets von be-
sonderen zeitlichen Bedingungen mitbestimmt, da jeder
subjective Zustand einerseits eine gewisse Zeit zu seiner
Entwicklung bedarf, anderseits, wenn er sein Maximum er-
reicht hat, durch längere Dauer in seiner contrasterregenden
Wirkung sich abschwächt. Hiermit hängt es zusammen,
dass es für alle Gefühle und Affecte ein gewisses mittleres,
übrigens mannigfach variirendes Maß der Geschwindigkeit
der psychischen Vorgänge gibt, welches für ihre Stärke
das günstigste ist.

Hat nun aber auch das Contrastgesetz seinen Ursprung
in den Eigenschaften der subjectiven psychischen Erfah-
rungsinhalte, so überträgt es sich doch von diesen aus auch
auf die Vorstellungen und ihre Elemente, da an diese
stets mehr oder minder ausgeprägte Gefühle geknüpft sind,
mögen nun solche mit dem Inhalt der einzelnen Vorstel-
lungen oder mit der Art ihrer räumlichen oder zeitlichen
Verknüpfung zusammenhängen. Auf diese Weise findet das
Princip der Contrastverstärkung namentlich auch auf gewisse
Empfindungen, wie die Gesichtsempfindungen, sowie auf die
räumlichen und zeitlichen Vorstellungen seine Anwendung.

7. Das Gesetz der Contraste steht zu den beiden vor-
angegangenen Gesetzen in naher Beziehung. Auf der einen
Seite lässt es sich als eine Anwendung des allgemeinen
Relationsgesetzes auf den speciellen Fall betrachten, wo
sich die auf einander bezogenen psychischen Inhalte zwischen
Gegensätzen bewegen. Auf der andern Seite aber bildet
die unter das Contrastgesetz fallende Thatsache, dass unter
geeigneten Bedingungen entgegengesetzt gerichtete psychi-
sche Vorgänge sich verstärken können, eine besondere An-
wendung des Princips der schöpferischen Synthese.

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[380/0396] V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze. folgen diese Gegensätze zugleich in ihrem Wechsel dem allgemeinen Gesetz der Contrastverstärkung. In der concreten Anwendung wird aber dieses Gesetz stets von be- sonderen zeitlichen Bedingungen mitbestimmt, da jeder subjective Zustand einerseits eine gewisse Zeit zu seiner Entwicklung bedarf, anderseits, wenn er sein Maximum er- reicht hat, durch längere Dauer in seiner contrasterregenden Wirkung sich abschwächt. Hiermit hängt es zusammen, dass es für alle Gefühle und Affecte ein gewisses mittleres, übrigens mannigfach variirendes Maß der Geschwindigkeit der psychischen Vorgänge gibt, welches für ihre Stärke das günstigste ist. Hat nun aber auch das Contrastgesetz seinen Ursprung in den Eigenschaften der subjectiven psychischen Erfah- rungsinhalte, so überträgt es sich doch von diesen aus auch auf die Vorstellungen und ihre Elemente, da an diese stets mehr oder minder ausgeprägte Gefühle geknüpft sind, mögen nun solche mit dem Inhalt der einzelnen Vorstel- lungen oder mit der Art ihrer räumlichen oder zeitlichen Verknüpfung zusammenhängen. Auf diese Weise findet das Princip der Contrastverstärkung namentlich auch auf gewisse Empfindungen, wie die Gesichtsempfindungen, sowie auf die räumlichen und zeitlichen Vorstellungen seine Anwendung. 7. Das Gesetz der Contraste steht zu den beiden vor- angegangenen Gesetzen in naher Beziehung. Auf der einen Seite lässt es sich als eine Anwendung des allgemeinen Relationsgesetzes auf den speciellen Fall betrachten, wo sich die auf einander bezogenen psychischen Inhalte zwischen Gegensätzen bewegen. Auf der andern Seite aber bildet die unter das Contrastgesetz fallende Thatsache, dass unter geeigneten Bedingungen entgegengesetzt gerichtete psychi- sche Vorgänge sich verstärken können, eine besondere An- wendung des Princips der schöpferischen Synthese.

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/396>, abgerufen am 24.11.2024.