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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896.

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§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
Analyse. Ebenso ist jede Apperception ein analytischer
Vorgang, als dessen zwei Factoren die Hervorhebung eines
Einzelinhaltes und die Abgrenzung desselben gegenüber an-
deren Inhalten zu unterscheiden sind. Auf dem ersten dieser
Factoren beruht die Klarheit, auf dem zweiten die Deut-
lichkeit
der Apperception (S. 244, 4). Zu seinem voll-
kommensten Ausdruck gelangt endlich das Gesetz der Re-
lationen in den Vorgängen der apperceptiven Analyse
und den ihnen zu Grunde liegenden einfacheren Functionen
der Beziehung und der Vergleichung (S. 305 u. 294).
Bei den letzteren insbesondere erweist sich als der wesent-
liche Inhalt des Gesetzes der Relationen das Princip, dass
jeder einzelne psychische Inhalt seine Bedeutung empfängt
durch die Beziehungen, in denen er zu anderen psychischen
Inhalten steht. Wo sich uns diese Beziehungen als Größen-
beziehungen
darbieten, da nimmt dann das genannte
Princip von selbst die Form eines Princips der relativen
Größenvergleichung
an, wie ein solches in dem Weber'-
schen Gesetze
seinen Ausdruck findet (S. 299).

6. Das Gesetz der psychischen Contraste ist
wieder eine Ergänzung zu dem Gesetz der Relationen. Denn
es bezieht sich gleich diesem auf die Verhältnisse psychi-
scher Inhalte zu einander. Es selbst gründet sich aber
auf jene in den Bedingungen der psychischen Entwicklung
gelegene fundamentale Unterscheidung der unmittelbaren
Erfahrungsinhalte in objective und subjective, wobei die
letzteren alle diejenigen Elemente und Verbindungen von
Elementen umfassen, die, wie die Gefühle und Affecte, als
wesentliche Bestandtheile von Willensvorgängen auf-
treten. Indem diese subjectiven Erfahrungsinhalte sämmtlich
nach Gegensätzen sich ordnen, denen die früher (S. 98)
erwähnten Hauptrichtungen der Gefühle, Lust und Unlust,
Erregung und Hemmung, Spannung und Lösung, entsprechen,

§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
Analyse. Ebenso ist jede Apperception ein analytischer
Vorgang, als dessen zwei Factoren die Hervorhebung eines
Einzelinhaltes und die Abgrenzung desselben gegenüber an-
deren Inhalten zu unterscheiden sind. Auf dem ersten dieser
Factoren beruht die Klarheit, auf dem zweiten die Deut-
lichkeit
der Apperception (S. 244, 4). Zu seinem voll-
kommensten Ausdruck gelangt endlich das Gesetz der Re-
lationen in den Vorgängen der apperceptiven Analyse
und den ihnen zu Grunde liegenden einfacheren Functionen
der Beziehung und der Vergleichung (S. 305 u. 294).
Bei den letzteren insbesondere erweist sich als der wesent-
liche Inhalt des Gesetzes der Relationen das Princip, dass
jeder einzelne psychische Inhalt seine Bedeutung empfängt
durch die Beziehungen, in denen er zu anderen psychischen
Inhalten steht. Wo sich uns diese Beziehungen als Größen-
beziehungen
darbieten, da nimmt dann das genannte
Princip von selbst die Form eines Princips der relativen
Größenvergleichung
an, wie ein solches in dem Weber’-
schen Gesetze
seinen Ausdruck findet (S. 299).

6. Das Gesetz der psychischen Contraste ist
wieder eine Ergänzung zu dem Gesetz der Relationen. Denn
es bezieht sich gleich diesem auf die Verhältnisse psychi-
scher Inhalte zu einander. Es selbst gründet sich aber
auf jene in den Bedingungen der psychischen Entwicklung
gelegene fundamentale Unterscheidung der unmittelbaren
Erfahrungsinhalte in objective und subjective, wobei die
letzteren alle diejenigen Elemente und Verbindungen von
Elementen umfassen, die, wie die Gefühle und Affecte, als
wesentliche Bestandtheile von Willensvorgängen auf-
treten. Indem diese subjectiven Erfahrungsinhalte sämmtlich
nach Gegensätzen sich ordnen, denen die früher (S. 98)
erwähnten Hauptrichtungen der Gefühle, Lust und Unlust,
Erregung und Hemmung, Spannung und Lösung, entsprechen,

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[379/0395] § 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze. Analyse. Ebenso ist jede Apperception ein analytischer Vorgang, als dessen zwei Factoren die Hervorhebung eines Einzelinhaltes und die Abgrenzung desselben gegenüber an- deren Inhalten zu unterscheiden sind. Auf dem ersten dieser Factoren beruht die Klarheit, auf dem zweiten die Deut- lichkeit der Apperception (S. 244, 4). Zu seinem voll- kommensten Ausdruck gelangt endlich das Gesetz der Re- lationen in den Vorgängen der apperceptiven Analyse und den ihnen zu Grunde liegenden einfacheren Functionen der Beziehung und der Vergleichung (S. 305 u. 294). Bei den letzteren insbesondere erweist sich als der wesent- liche Inhalt des Gesetzes der Relationen das Princip, dass jeder einzelne psychische Inhalt seine Bedeutung empfängt durch die Beziehungen, in denen er zu anderen psychischen Inhalten steht. Wo sich uns diese Beziehungen als Größen- beziehungen darbieten, da nimmt dann das genannte Princip von selbst die Form eines Princips der relativen Größenvergleichung an, wie ein solches in dem Weber’- schen Gesetze seinen Ausdruck findet (S. 299). 6. Das Gesetz der psychischen Contraste ist wieder eine Ergänzung zu dem Gesetz der Relationen. Denn es bezieht sich gleich diesem auf die Verhältnisse psychi- scher Inhalte zu einander. Es selbst gründet sich aber auf jene in den Bedingungen der psychischen Entwicklung gelegene fundamentale Unterscheidung der unmittelbaren Erfahrungsinhalte in objective und subjective, wobei die letzteren alle diejenigen Elemente und Verbindungen von Elementen umfassen, die, wie die Gefühle und Affecte, als wesentliche Bestandtheile von Willensvorgängen auf- treten. Indem diese subjectiven Erfahrungsinhalte sämmtlich nach Gegensätzen sich ordnen, denen die früher (S. 98) erwähnten Hauptrichtungen der Gefühle, Lust und Unlust, Erregung und Hemmung, Spannung und Lösung, entsprechen,

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/395>, abgerufen am 11.05.2024.