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[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

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geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vnd vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen.

So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt

geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vñ vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen.

So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt

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[0036] geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vñ vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen. So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
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Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/36>, abgerufen am 02.05.2024.