[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vnd vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen. So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vñ vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen. So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0036"/> geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vñ vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen.</p> <p>So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt </p> </div> </body> </text> </TEI> [0036]
geneigt seien / solchen wücherlichen handlungen vnd fürkeüffen / in vnserm Fürstenthumb / gleichsam andern oberzelten / wücherlichen Conträcten (souil jmer müglich) zü wören / vñ vnser geliebten Landtschafft fürthin nit weniger vor solchen fürkeüffern / geytzigen vnd schedlichen würmen / züschirmen / auch gnediglichen vnd vätterlichen zübedencken. Damit nun auch die freien Jar vnd wochenmärckt / auch alle gewerck vnd handtwercken / wider in ein solche ordnung vnd auffgang gebracht werden / das meniglich das täglich brott / die essende ding / vnd anders / so einem vonnötten / zü freyen failkeüffen / vmb den baren pfenning / desto bequemlicher / vnd besser statten / kauffen vnd bekomen möge / vnd nit nottgetrengt werde / etwazwo / drey / oder mehr meil wegs / mit versomnus jrer arbeit / an frembde ort (wie bißher vilmal beschehen / vnd noch / wo dem nit begegnet / beschehen möcht) zükauffen / vnd das auch die wolhabenden / so den ackerbaw / pflantzung der garten / vnd anderer eintragenden güttern / vnd Vichzucht vnder handen / vnd das Korn / Erbis / Linsen / Rüben / Kraut vnd anders erbauwen / Obs vnd kraut erpflantzen / Aier / Schmaltz / Keß / vnd ander essende ding / erzeügen / vnd in handen züuerkauffen haben / jrn mitgnossen Landssessen zühilff komen mögen.
So haben wir vns demnach / mit stattlichem vorgehaptem Rath / nachuolgender ordnung entschlossen / Ordnen / setzen / vnd wöllen / das alle vnd jede vnsere vnderthonen / schirmbs vnd zügewandten / was stands die seien / niemandt deßhalb außgeschiden / die frucht / Erbis / Linsen / Schweinßfärlin / Gäns / Hiener / Visch / Aier / Schmaltz / Rüben / Kraut / Obs / Zwibel / vnd andere dergleichen essende dingen / Wollen / Hanff / Flachs / Leinwath / Zwilch / Federn / Holtz / Pfel / vnd anders / sie züuerkauffen / auff die märckt / vnserer Stett vnd Flecken / da märckt gehaltenwerden / zü freiem failem kauff / fürn / tragen / vnd treiben / alda meniglichem / wer der wer / nach ordnung vnd gebrauch einer jeden Statt
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/36 |
Zitationshilfe: | [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/36>, abgerufen am 04.07.2024. |