[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.Register über die Landtsordnung. Von Gottes wort vnd Predigen zühören. Fol. 2 Von Gots lesterern. Fol. 2 Von Zauberey / Teüfels beschwören vnd warsagen. 4 Die Todtschläg berürend. 5 Wie es im fridnemen vnd gebieten / auch gegen denfridbrechern gehalten werden soll. 6 Welcher massen die Feld dieb gestrafft werden sollen. 7 Vonleichtuertiger beiwonung vnd schandtlicher hürerey. 8 Vom Eebruch. 9 Vom Kupplen vnd heimlichem enthalten. 10 Vom zü vnd voltrincken. 10 Vom Spilen. 12 Von wücherlichen bösen fürkeüffen / vnd andern verbotnen Conträcten vnd handtierungen. 12 Vom schädlichen fürkauff. 14 Des Wollen kauffs halber. 17 Wollen schlag / oder rechnung. 18 Von Wullin tücher handtwerck / vnd verkauffung derselbigen tüch. 19 Von der Elen. 20 Vom Imber / auch andern Specereyen vnd gewürtzen. 20 Von Walhen / auch andern außlendischen vnd frembden Kremern. 21 Von gewerben in Dörffern. 21 Pfälkauffs halber. 22 Von wegen des Holtzkauffs 23 Das niemandt keinen / so nit vnder vnsers Fürstenthumms Oberkeitgesessen / einich ligend güt zükauffen gebe. 24 Register über die Landtsordnung. Von Gottes wort vnd Predigen zühören. Fol. 2 Von Gots lesterern. Fol. 2 Von Zauberey / Teüfels beschwören vnd warsagen. 4 Die Todtschläg berürend. 5 Wie es im fridnemen vnd gebieten / auch gegen denfridbrechern gehalten werden soll. 6 Welcher massen die Feld dieb gestrafft werden sollen. 7 Vonleichtuertiger beiwonung vnd schandtlicher hürerey. 8 Vom Eebruch. 9 Vom Kupplen vnd heimlichem enthalten. 10 Vom zü vnd voltrincken. 10 Vom Spilen. 12 Von wücherlichen bösen fürkeüffen / vnd andern verbotnen Conträcten vnd handtierungen. 12 Vom schädlichen fürkauff. 14 Des Wollen kauffs halber. 17 Wollen schlag / oder rechnung. 18 Von Wullin tücher handtwerck / vnd verkauffung derselbigen tüch. 19 Von der Elen. 20 Vom Imber / auch andern Specereyen vnd gewürtzen. 20 Von Walhen / auch andern außlendischen vnd frembden Kremern. 21 Von gewerben in Dörffern. 21 Pfälkauffs halber. 22 Von wegen des Holtzkauffs 23 Das niemandt keinen / so nit vnder vnsers Fürstenthum̃s Oberkeitgesessen / einich ligend güt zükauffen gebe. 24 <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0003"/> </div> <div> <head>Register über die Landtsordnung.<lb/></head> <p>Von Gottes wort vnd Predigen zühören. Fol. 2</p> <p>Von Gots lesterern. Fol. 2</p> <p>Von Zauberey / Teüfels beschwören vnd warsagen. 4</p> <p>Die Todtschläg berürend. 5</p> <p>Wie es im fridnemen vnd gebieten / auch gegen denfridbrechern gehalten werden soll. 6</p> <p>Welcher massen die Feld dieb gestrafft werden sollen. 7</p> <p>Vonleichtuertiger beiwonung vnd schandtlicher hürerey. 8</p> <p>Vom Eebruch. 9</p> <p>Vom Kupplen vnd heimlichem enthalten. 10</p> <p>Vom zü vnd voltrincken. 10</p> <p>Vom Spilen. 12</p> <p>Von wücherlichen bösen fürkeüffen / vnd andern verbotnen Conträcten vnd handtierungen. 12</p> <p>Vom schädlichen fürkauff. 14</p> <p>Des Wollen kauffs halber. 17</p> <p>Wollen schlag / oder rechnung. 18</p> <p>Von Wullin tücher handtwerck / vnd verkauffung derselbigen tüch. 19</p> <p>Von der Elen. 20</p> <p>Vom Imber / auch andern Specereyen vnd gewürtzen. 20</p> <p>Von Walhen / auch andern außlendischen vnd frembden Kremern. 21</p> <p>Von gewerben in Dörffern. 21</p> <p>Pfälkauffs halber. 22</p> <p>Von wegen des Holtzkauffs 23</p> <p>Das niemandt keinen / so nit vnder vnsers Fürstenthum̃s Oberkeitgesessen / einich ligend güt zükauffen gebe. 24</p> </div> </body> </text> </TEI> [0003]
Register über die Landtsordnung.
Von Gottes wort vnd Predigen zühören. Fol. 2
Von Gots lesterern. Fol. 2
Von Zauberey / Teüfels beschwören vnd warsagen. 4
Die Todtschläg berürend. 5
Wie es im fridnemen vnd gebieten / auch gegen denfridbrechern gehalten werden soll. 6
Welcher massen die Feld dieb gestrafft werden sollen. 7
Vonleichtuertiger beiwonung vnd schandtlicher hürerey. 8
Vom Eebruch. 9
Vom Kupplen vnd heimlichem enthalten. 10
Vom zü vnd voltrincken. 10
Vom Spilen. 12
Von wücherlichen bösen fürkeüffen / vnd andern verbotnen Conträcten vnd handtierungen. 12
Vom schädlichen fürkauff. 14
Des Wollen kauffs halber. 17
Wollen schlag / oder rechnung. 18
Von Wullin tücher handtwerck / vnd verkauffung derselbigen tüch. 19
Von der Elen. 20
Vom Imber / auch andern Specereyen vnd gewürtzen. 20
Von Walhen / auch andern außlendischen vnd frembden Kremern. 21
Von gewerben in Dörffern. 21
Pfälkauffs halber. 22
Von wegen des Holtzkauffs 23
Das niemandt keinen / so nit vnder vnsers Fürstenthum̃s Oberkeitgesessen / einich ligend güt zükauffen gebe. 24
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Zitationshilfe: | [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/3>, abgerufen am 25.07.2024. |