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[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

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Wa auch einer obgemelte lesterung / so er die gehört / auf erforderung seiner fürgesetzten Amptleüt / gefarlich verhalten / vnd angeregter massen nit anbringen wurd / wöllen wir / das derselbig durch die Amptleüt / als mituerhenger der Gotslesterung / nach gelegenheit der sachen / es sei an leib oder gütt / hertiglich gestrafft werden soll.

Wurden aber vnsere Amptleüt / vmb schenck / gab / Freündtschafft / oder gunst / die jenigen so jnen angegeben / oder sie befunden hetten / das Gott von jnen gelestert worden / wie obberürt / nit straffen / sonder sollichs wissentlich vndertrucken / vnnd verbergen / vnd das mit warheit an vns gebracht / so wöllen wir gegen denselbigen der massen ernstliche straff fürnemen / darmit man vnser mißfallen darinn scheinbarlich spürn soll.

Vnd als züm dritten / die Gottsschwür / vnd flüchen / gantz gemein / also das leider vil leüt bei der krafft vnd macht Gottes / dem leib / glider / wunden / tod / marter vnd Sacramenten / vnsers Herrn vnd Säligmachers Jesu Christi / oft leichtfertiglich / freuenlich / vnd bößlich schwörn / vnnd flüchen / derhalb vns / vnd jeder Christenlichen Oberkeit billich souil dester mer vnd hertter die züstraffen gebürt. So meinen vnd wöllen wir hiemit ernstlich / wölcher oder wölche / vnser Vnderthonen vnd angehörige / allein auß ringem gemüt / vnd böser gewonheit ongefar / schwördt / flücht oder sagt / Gotsmacht / krafft / oder dergleichen / das Göttlicher Maiestar zügelegt würdt / oder Gotts leichnam / marter / wunden / onmacht / plüt / kreütz / vnd was die menscheit Christi antrifft / Gots veltin / kürin / oder ander Gottes heiligen / vnd züuorderst die müter Christi / lestert / vnd doch in dem selben dz wörtlin bots / oder Gots nennt / gleicher gestalt Gots / oder bots Sacrament / Tauff / Himmel / element / fir mament / vnd andern Himmelischen geschlechten / der jeglicher / soll von dem jenen / der es hört / anfencklich in der güte freündtlich gebetten

Wa auch einer obgemelte lesterung / so er die gehört / auf erforderung seiner fürgesetzten Amptleüt / gefarlich verhalten / vnd angeregter massen nit anbringen wurd / wöllen wir / das derselbig durch die Amptleüt / als mituerhenger der Gotslesterung / nach gelegenheit der sachen / es sei an leib oder gütt / hertiglich gestrafft werden soll.

Wurden aber vnsere Amptleüt / vmb schenck / gab / Freündtschafft / oder gunst / die jenigen so jnen angegeben / oder sie befunden hetten / das Gott von jnen gelestert worden / wie obberürt / nit straffen / sonder sollichs wissentlich vndertrucken / vnnd verbergen / vnd das mit warheit an vns gebracht / so wöllen wir gegen denselbigen der massen ernstliche straff fürnemen / darmit man vnser mißfallen dariñ scheinbarlich spürn soll.

Vnd als züm dritten / die Gottsschwür / vnd flüchen / gantz gemein / also das leider vil leüt bei der krafft vnd macht Gottes / dem leib / glider / wunden / tod / marter vnd Sacramenten / vnsers Herrn vnd Säligmachers Jesu Christi / oft leichtfertiglich / freuenlich / vnd bößlich schwörn / vnnd flüchen / derhalb vns / vnd jeder Christenlichen Oberkeit billich souil dester mer vnd hertter die züstraffen gebürt. So meinen vnd wöllen wir hiemit ernstlich / wölcher oder wölche / vnser Vnderthonen vnd angehörige / allein auß ringem gemüt / vnd böser gewonheit ongefar / schwördt / flücht oder sagt / Gotsmacht / krafft / oder dergleichen / das Göttlicher Maiestar zügelegt würdt / oder Gotts leichnam / marter / wunden / onmacht / plüt / kreütz / vnd was die menscheit Christi antrifft / Gots veltin / kürin / oder ander Gottes heiligen / vnd züuorderst die müter Christi / lestert / vnd doch in dem selben dz wörtlin bots / oder Gots neñt / gleicher gestalt Gots / oder bots Sacrament / Tauff / Himmel / element / fir mament / vnd andern Himmelischen geschlechten / der jeglicher / soll von dem jenen / der es hört / anfencklich in der güte freündtlich gebetten

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[4/0013] Wa auch einer obgemelte lesterung / so er die gehört / auf erforderung seiner fürgesetzten Amptleüt / gefarlich verhalten / vnd angeregter massen nit anbringen wurd / wöllen wir / das derselbig durch die Amptleüt / als mituerhenger der Gotslesterung / nach gelegenheit der sachen / es sei an leib oder gütt / hertiglich gestrafft werden soll. Wurden aber vnsere Amptleüt / vmb schenck / gab / Freündtschafft / oder gunst / die jenigen so jnen angegeben / oder sie befunden hetten / das Gott von jnen gelestert worden / wie obberürt / nit straffen / sonder sollichs wissentlich vndertrucken / vnnd verbergen / vnd das mit warheit an vns gebracht / so wöllen wir gegen denselbigen der massen ernstliche straff fürnemen / darmit man vnser mißfallen dariñ scheinbarlich spürn soll. Vnd als züm dritten / die Gottsschwür / vnd flüchen / gantz gemein / also das leider vil leüt bei der krafft vnd macht Gottes / dem leib / glider / wunden / tod / marter vnd Sacramenten / vnsers Herrn vnd Säligmachers Jesu Christi / oft leichtfertiglich / freuenlich / vnd bößlich schwörn / vnnd flüchen / derhalb vns / vnd jeder Christenlichen Oberkeit billich souil dester mer vnd hertter die züstraffen gebürt. So meinen vnd wöllen wir hiemit ernstlich / wölcher oder wölche / vnser Vnderthonen vnd angehörige / allein auß ringem gemüt / vnd böser gewonheit ongefar / schwördt / flücht oder sagt / Gotsmacht / krafft / oder dergleichen / das Göttlicher Maiestar zügelegt würdt / oder Gotts leichnam / marter / wunden / onmacht / plüt / kreütz / vnd was die menscheit Christi antrifft / Gots veltin / kürin / oder ander Gottes heiligen / vnd züuorderst die müter Christi / lestert / vnd doch in dem selben dz wörtlin bots / oder Gots neñt / gleicher gestalt Gots / oder bots Sacrament / Tauff / Himmel / element / fir mament / vnd andern Himmelischen geschlechten / der jeglicher / soll von dem jenen / der es hört / anfencklich in der güte freündtlich gebetten

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Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/13>, abgerufen am 02.05.2024.