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[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

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Der Keltern halb / erfindt sich das die selben mit tachung / außfierung der Dröster / vndsonst in vil ander wege / vnbewlich / wüst vnnd vnsauber gehalten / die Büttin nit in rechter maß von der erden erhöcht / auch etwan die Dröster über jar in den Keltern vnder den Bartseilen / Schwellen / Bieten vnd Bitten beleiben ligen / vnd nit alßbald nach dem Herbst außgerompt / Zü dem auch nach dem Herpst die alßbald mit Kärchen / Wägen / Geschirr / Vihe vnd anderm vnrath / verstelt / versetzt vnd verlegt werden / das dardurch die Köpp / Schwellen / Bieten vnd Bittin erfaulen / auch kein lufft hinein mag / vnd also täglicher baw mit den Keltern / an vil orten / nott ist / da man bei güter geschickter ordnung vnd haußhaltung / züm offtermal vil schwerer gebew / wol ober vnd vertragen sein möchte. Dieweil man nun die Keltern nit mit ringem / sonder köstlicherm vnd grösserm Holtz / weder anders / bawen müß / das auch sollich groß stemm Holtz / in den Wälden allenthalben abnemen / vnnd mit der zeit (wa dem nit stattlich begegnet) grosser abgang vnd mangel darinn seinwürdet / So ist höchlich von nöten / auch vnser sonder ernstlicher beuelch / das jr Amptleüt vnd Vorstmeister mit ernst / vnd besonder in besichtigung der Heüser gebew / wie ob / darob sein / damit die Keltern so vns züsteen / oder denen wir sonst Holtz zügeben schuldig seind / an dachung / beschlitzung / vnd anderm / für das wetter / vnd nach notturfft versehen / auch sonst mit raum vnnd außfierung der Dröster / vnd in ander wege / vnd sonderlich bei vnd vnder den Bietten vnd Bittin / auch vor verlegung ausserhalb der Herbst vnd Kelter geschürr / dermassen verhüt / sauber vnnd in gütem wesen gehalten / damit das Holtz trucken stand / durchgehenden lufft hab / vnd durch solchen wüst vnd vnfleiß / ehe derzeit erfaul / vnd darnach mit mercklichemcosten widerumb gebawen werden müß. Vnd in sonderheit fürsehen / das die Leitseil gegen der Spindel / vnd dann beseitz vom biet / mit angeschifften vnd eingesetzten biegen / verbiegt werden / darmit der biet noch die fierling / sich dester weniger

Der Keltern halb / erfindt sich das die selben mit tachung / außfierung der Dröster / vndsonst in vil ander wege / vnbewlich / wüst vnnd vnsauber gehalten / die Büttin nit in rechter maß von der erden erhöcht / auch etwan die Dröster über jar in den Keltern vnder den Bartseilen / Schwellen / Bieten vnd Bitten beleiben ligen / vnd nit alßbald nach dem Herbst außgerompt / Zü dem auch nach dem Herpst die alßbald mit Kärchen / Wägen / Geschirr / Vihe vnd anderm vnrath / verstelt / versetzt vnd verlegt werden / das dardurch die Köpp / Schwellen / Bieten vnd Bittin erfaulen / auch kein lufft hinein mag / vnd also täglicher baw mit den Keltern / an vil orten / nott ist / da man bei güter geschickter ordnung vnd haußhaltung / züm offtermal vil schwerer gebew / wol ober vnd vertragen sein möchte. Dieweil man nun die Keltern nit mit ringem / sonder köstlicherm vnd grösserm Holtz / weder anders / bawen müß / das auch sollich groß stem̃ Holtz / in den Wälden allenthalben abnemen / vnnd mit der zeit (wa dem nit stattlich begegnet) grosser abgang vnd mangel darinn seinwürdet / So ist höchlich von nöten / auch vnser sonder ernstlicher beuelch / das jr Amptleüt vnd Vorstmeister mit ernst / vnd besonder in besichtigung der Heüser gebew / wie ob / darob sein / damit die Keltern so vns züsteen / oder denen wir sonst Holtz zügeben schuldig seind / an dachung / beschlitzung / vnd anderm / für das wetter / vnd nach notturfft versehen / auch sonst mit raum vnnd außfierung der Dröster / vnd in ander wege / vnd sonderlich bei vnd vnder den Bietten vnd Bittin / auch vor verlegung ausserhalb der Herbst vnd Kelter geschürr / dermassen verhüt / sauber vnnd in gütem wesen gehalten / damit das Holtz trucken stand / durchgehenden lufft hab / vnd durch solchen wüst vnd vnfleiß / ehe derzeit erfaul / vnd darnach mit mercklichemcosten widerumb gebawen werden müß. Vnd in sonderheit fürsehen / das die Leitseil gegen der Spindel / vñ dann beseitz vom biet / mit angeschifften vnd eingesetzten biegen / verbiegt werden / darmit der biet noch die fierling / sich dester weniger

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[0124] Der Keltern halb / erfindt sich das die selben mit tachung / außfierung der Dröster / vndsonst in vil ander wege / vnbewlich / wüst vnnd vnsauber gehalten / die Büttin nit in rechter maß von der erden erhöcht / auch etwan die Dröster über jar in den Keltern vnder den Bartseilen / Schwellen / Bieten vnd Bitten beleiben ligen / vnd nit alßbald nach dem Herbst außgerompt / Zü dem auch nach dem Herpst die alßbald mit Kärchen / Wägen / Geschirr / Vihe vnd anderm vnrath / verstelt / versetzt vnd verlegt werden / das dardurch die Köpp / Schwellen / Bieten vnd Bittin erfaulen / auch kein lufft hinein mag / vnd also täglicher baw mit den Keltern / an vil orten / nott ist / da man bei güter geschickter ordnung vnd haußhaltung / züm offtermal vil schwerer gebew / wol ober vnd vertragen sein möchte. Dieweil man nun die Keltern nit mit ringem / sonder köstlicherm vnd grösserm Holtz / weder anders / bawen müß / das auch sollich groß stem̃ Holtz / in den Wälden allenthalben abnemen / vnnd mit der zeit (wa dem nit stattlich begegnet) grosser abgang vnd mangel darinn seinwürdet / So ist höchlich von nöten / auch vnser sonder ernstlicher beuelch / das jr Amptleüt vnd Vorstmeister mit ernst / vnd besonder in besichtigung der Heüser gebew / wie ob / darob sein / damit die Keltern so vns züsteen / oder denen wir sonst Holtz zügeben schuldig seind / an dachung / beschlitzung / vnd anderm / für das wetter / vnd nach notturfft versehen / auch sonst mit raum vnnd außfierung der Dröster / vnd in ander wege / vnd sonderlich bei vnd vnder den Bietten vnd Bittin / auch vor verlegung ausserhalb der Herbst vnd Kelter geschürr / dermassen verhüt / sauber vnnd in gütem wesen gehalten / damit das Holtz trucken stand / durchgehenden lufft hab / vnd durch solchen wüst vnd vnfleiß / ehe derzeit erfaul / vnd darnach mit mercklichemcosten widerumb gebawen werden müß. Vnd in sonderheit fürsehen / das die Leitseil gegen der Spindel / vñ dann beseitz vom biet / mit angeschifften vnd eingesetzten biegen / verbiegt werden / darmit der biet noch die fierling / sich dester weniger

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Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/124>, abgerufen am 23.11.2024.